Unterhalt Vater
16.06.2021 09:59
Hey liebe Mamis, vielleicht könnt ihr helfen, ich bin mit dem Vater meines Kindes schon seit 2 Jahren getrennt und mit dem Unterhalt spielt er förmlich und meiner Meinung nach so wie es ihm passt mit uns. mal soviel, mal soviel, als ich mich auf dem Amt informierte meinten die dort er hätte laut düsseldorfer Tabelle einen selbstbehalt von 1160 euro und das ist ja auch so unser Kind ist 8, alles schön und gut aber wenn er mal weniger hat dann bekommen wir bloss mal 150 euro von ihm oder so obwohl die vom amt gesagt hat wir haben immer gleich zu bekommen von ihm. er stellt sich da so deratig quer und man kann nicht mit ihm reden. er kapiert das nicht das es alle väter zahlen müssen. was würdet ihr tun, ich habe keine lust mehr auf den ein monat soviel geld, dann wieder soviel jedesmal weniger als die 341,50Euro die er eigentlich zahlen müsste.
16.06.2021 10:05
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Lass es anwaltlich klären.
Alles Liebe
huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin
16.06.2021 10:09
Richte übers Jugendamt doch eine Beischaft ein. Dann muss er es dahin überweisen und du bekommst es dann überwiesen. Wenn er nicht zahlt oder zu wenig,dann klären die es dann mit ihm.
16.06.2021 10:10
Zitat von Honigbienchen:
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Lass es anwaltlich klären.
Alles Liebe
huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin
Da kannst du Beikostenhilfe beantragen, wird bei niedrigerem Gehalt übernommen.
Musste ich auch mal machen
Das rät dir dann aber sicher der Anwalt.
Lass dich vielleicht bei einem beraten, in der Regel sind diese Gespräche kostenfrei.
16.06.2021 10:22
Zitat von Honigbienchen:du kannst dich auch bei Pro Familia anwaltlich beraten lassen oder zur Not über's Jugendamt klären lassen. Alles Gute
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Lass es anwaltlich klären.
Alles Liebe
huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin
16.06.2021 10:27
Beistandschaft heißt das. Das sind Leute vom Jugendamt, die absolut im Sinne des Kindes handeln.
Über die kannst du auch die Zahlungen laufen lassen, d.h.der Vater überweise es zu denen und die zu dir. Dann fallen auch sofort Differenzen auf.
Für dich kostenlos dieser "Service".
Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese sogar die Differenz ausgleichen können und diese Summe direkt beim Vater einfordern, sodass du als Alleinerziehende aber immer mit demselben Geld rechnen kannst - diese Info ist aber ohne Gewähr!!!
Über die kannst du auch die Zahlungen laufen lassen, d.h.der Vater überweise es zu denen und die zu dir. Dann fallen auch sofort Differenzen auf.
Für dich kostenlos dieser "Service".
Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese sogar die Differenz ausgleichen können und diese Summe direkt beim Vater einfordern, sodass du als Alleinerziehende aber immer mit demselben Geld rechnen kannst - diese Info ist aber ohne Gewähr!!!
16.06.2021 10:50
mach eine Beistandschaft beim Jugendamt, die klären das Thema Unterhalt und es kostet nichts.
16.06.2021 11:09
Zitat von nilou:
mach eine Beistandschaft beim Jugendamt, die klären das Thema Unterhalt und es kostet nichts.
wie macht man die
16.06.2021 11:27
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Honigbienchen:
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Lass es anwaltlich klären.
Alles Liebe
huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin
Da kannst du Beikostenhilfe beantragen, wird bei niedrigerem Gehalt übernommen.
Musste ich auch mal machen
Das rät dir dann aber sicher der Anwalt.
Lass dich vielleicht bei einem beraten, in der Regel sind diese Gespräche kostenfrei.
Diese Gespräche sind nicht kostenfrei. Sie muss sich einen Beratungshilfeschein bei Gericht holen und zahlt dann nur 15€ statt 190€ für dieses Gespräch. Der RA rechnet dann eine geringe Gebühr gegenüber der Staatskasse ab.
16.06.2021 11:29
Zitat von Litschi:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese sogar die Differenz ausgleichen können und diese Summe direkt beim Vater einfordern, sodass du als Alleinerziehende aber immer mit demselben Geld rechnen kannst - diese Info ist aber ohne Gewähr!!!
Dem ist so, Stichwort hier Unterhaltsvorschuss.
Achja soweit ich das bei einer Bekannten richtig mitbekommen habe liegt der Mindestunterhalt bei aktuell 528€ da lohnt sich der Gang zum Amt auf alle Fälle für euch wenn er nur 341€ zahlt. Da hast du die Beratungskosten beim Anwalt (mit Beihilfe) im ersten Monat schon raus.
https://www.anwaltonline.com/familienrecht/tipps/1 901/aktuelle-duesseldorfer-tabelle-2021-unterhalts tabelle
16.06.2021 11:31
Zitat von N1N4:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Honigbienchen:
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Lass es anwaltlich klären.
Alles Liebe
huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin
Da kannst du Beikostenhilfe beantragen, wird bei niedrigerem Gehalt übernommen.
Musste ich auch mal machen
Das rät dir dann aber sicher der Anwalt.
Lass dich vielleicht bei einem beraten, in der Regel sind diese Gespräche kostenfrei.
Diese Gespräche sind nicht kostenfrei. Sie muss sich einen Beratungshilfeschein bei Gericht holen und zahlt dann nur 15€ statt 190€ für dieses Gespräch. Der RA rechnet dann eine geringe Gebühr gegenüber der Staatskasse ab.
Echt?
Mein Beratungsgespräch damals bzgl Scheidung hatte nix gekostet, musste auch keinen Schein ausfüllen
16.06.2021 11:34
Zitat von Agrippa:
Zitat von Litschi:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese sogar die Differenz ausgleichen können und diese Summe direkt beim Vater einfordern, sodass du als Alleinerziehende aber immer mit demselben Geld rechnen kannst - diese Info ist aber ohne Gewähr!!!
Dem ist so, Stichwort hier Unterhaltsvorschuss.
Achja soweit ich das bei einer Bekannten richtig mitbekommen habe liegt der Mindestunterhalt bei aktuell 528€ da lohnt sich der Gang zum Amt auf alle Fälle für euch wenn er nur 341€ zahlt. Da hast du die Beratungskosten beim Anwalt (mit Beihilfe) im ersten Monat schon raus.
https://www.anwaltonline.com/familienrecht/tipps/1 901/aktuelle-duesseldorfer-tabelle-2021-unterhalts tabelle
Die 528 € gelten aber erst ab 12 Jahre.
16.06.2021 11:37
Zitat von Cookie88:
Zitat von Agrippa:
Zitat von Litschi:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese sogar die Differenz ausgleichen können und diese Summe direkt beim Vater einfordern, sodass du als Alleinerziehende aber immer mit demselben Geld rechnen kannst - diese Info ist aber ohne Gewähr!!!
Dem ist so, Stichwort hier Unterhaltsvorschuss.
Achja soweit ich das bei einer Bekannten richtig mitbekommen habe liegt der Mindestunterhalt bei aktuell 528€ da lohnt sich der Gang zum Amt auf alle Fälle für euch wenn er nur 341€ zahlt. Da hast du die Beratungskosten beim Anwalt (mit Beihilfe) im ersten Monat schon raus.
https://www.anwaltonline.com/familienrecht/tipps/1 901/aktuelle-duesseldorfer-tabelle-2021-unterhalts tabelle
Die 528 € gelten aber erst ab 12 Jahre.
AHHH sorry in der Zeile verrutscht aber es ist immer noch mehr als er bisher zahlt also 451 statt 340€
16.06.2021 11:40
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von N1N4:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Honigbienchen:
...
Da kannst du Beikostenhilfe beantragen, wird bei niedrigerem Gehalt übernommen.
Musste ich auch mal machen
Das rät dir dann aber sicher der Anwalt.
Lass dich vielleicht bei einem beraten, in der Regel sind diese Gespräche kostenfrei.
Diese Gespräche sind nicht kostenfrei. Sie muss sich einen Beratungshilfeschein bei Gericht holen und zahlt dann nur 15€ statt 190€ für dieses Gespräch. Der RA rechnet dann eine geringe Gebühr gegenüber der Staatskasse ab.
Echt?
Mein Beratungsgespräch damals bzgl Scheidung hatte nix gekostet, musste auch keinen Schein ausfüllen
Vllt ist es Bundeslandabhängig Aber sämtliche Kanzleien die ich kenne führen keine kostenlosen Gespräche durch. Lediglich in Scheidungssachen wird diese Gebühr bei uns nicht fällig wenn wir beauftragt werden, da rechnen wir die Gebühr dann quasi anders ab.
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