Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt

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nilou
14363 Beiträge
20.09.2022 10:01
Zitat von Sternchen456:

Zitat von DieOhneNamen:

Ach noch etwas, Unterhalt würde ich nie selbst festlegen,liegt aber an meiner Erfahrung.
Ich bin auch seit nem halben Jahr dabei einen Titel per Anwalt zu erarbeiten.
Wobei wir vorher das Wechselmodell praktizierten.


Wir hatten von Anfang an gesagt so wie man es finanziell kann ohne das es dem anderen schlecht geht .


Das ist sehr subjektiv. Also einfach mal min. die gesetzliche Regelung nehmen und schon gibt es einen Streitpunkt weniger.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 10:04
Zitat von nilou:

Ich denke auch das Unterhalt grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen festgelegt werden sollte. Die sind eindeutig.

Was genau du wissen willst weiß ich nicht.

Vom Einkommen was man hat gibt es einen Selbstbehalt, der für einen selber ist. Aus diesen brauchst du für die Kids keinen Unterhalt zahlen. Du kannst natürlich wenn du willst den Kindern davon was kaufen/bezahlen, musst es rechtlich aber nicht. Selbstbehalt = Geld nur für dich. Wie der sich berechnet einfach mal googlen oder mit Jugendamt/Anwalt reden.

Vom Unterhalt sind die laufenden Sachen der Kids zu zahlen. Wie jemand schon schrieb kann es aber noch Sondersachen geben die nicht damit abgedeckt sind. Zahnspange und Klassenfahrt je nach Höhe z.B.

Sprich: zahl min. den gesetzlichen Unterhalt und gut., Hol und bringe die Kinder auf deine Kosten und gut. Und wenn du ihnen außer der Reihe irgendwas kaufen willst mach es und gut. Und wenn deine Ex sonstige Sachen die nicht Sondersachen sind bezahlt haben möchte und du willst das nicht verweise sie auf den Unterhalt und gut.


Hallo Nilou

Also der mindest Unterhalt wäre was bei 900€ ,was definitiv vorne und hinten nicht machbar ist,wenn ich bei meinem Gehalt den Eigenbedarf abziehe bleiben ca 400-500€ übrig.
Gemma
2732 Beiträge
20.09.2022 10:11
Das verstehe ich nicht. Dann kann der Unterhalt ja nicht so hoch ausfallen wenn du wenig verdienst. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Netto Tabelle.
Wir haben uns immer an der Tabelle orientiert und dann war es gut.
Lass dich beraten. Das geht auch beim Jugendamt. Ganz unkompliziert.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 10:14
Zitat von Gemma:

Das verstehe ich nicht. Dann kann der Unterhalt ja nicht so hoch ausfallen wenn du wenig verdienst. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Netto Tabelle.
Wir haben uns immer an der Tabelle orientiert und dann war es gut.
Lass dich beraten. Das geht auch beim Jugendamt. Ganz unkompliziert.


Er fällt ja leider auch nicht so hoch aus und wenn ich könnte würde ich auch mehr bezahlen.
Nur dadurch daß es nicht geht und dann halt immer diese Sprüche dies kannst du noch bezahlen und jenes und welches auch noch
DieOhneNamen
29309 Beiträge
20.09.2022 10:21
Ich glaube,da kann dir hier keiner helfen.

Wie wäre es, wenn ihr mal beim Jugendamt ein Gespräch führt.
Die vermitteln ja generell auch und können neutral reagieren.

Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 10:31
Zitat von DieOhneNamen:

Ich glaube,da kann dir hier keiner helfen.

Wie wäre es, wenn ihr mal beim Jugendamt ein Gespräch führt.
Die vermitteln ja generell auch und können neutral reagieren.


Ich wollt hier ja auch eigentlich nur wissen was sonst noch so mit einberechnet wird
DieOhneNamen
29309 Beiträge
20.09.2022 10:35
Zitat von Sternchen456:

Zitat von DieOhneNamen:

Ich glaube,da kann dir hier keiner helfen.

Wie wäre es, wenn ihr mal beim Jugendamt ein Gespräch führt.
Die vermitteln ja generell auch und können neutral reagieren.


Ich wollt hier ja auch eigentlich nur wissen was sonst noch so mit einberechnet wird


Das kommt ja ganz drauf an.

Wenn es um den Weg geht,gibt es verschiedene Regelungen.
Das ist es ja.

Wenn du uns ein paar Infos mehr gibst, kann man besser aus Erfahrung erzählen.
nilou
14363 Beiträge
20.09.2022 10:41
Zitat von Sternchen456:

Zitat von DieOhneNamen:

Ich glaube,da kann dir hier keiner helfen.

Wie wäre es, wenn ihr mal beim Jugendamt ein Gespräch führt.
Die vermitteln ja generell auch und können neutral reagieren.


Ich wollt hier ja auch eigentlich nur wissen was sonst noch so mit einberechnet wird


Google es, das ist eindeutig geregelt.

Es ist doch ganz einfach. Selbstbehalt für dich. Was drüber ist ist Unterhalt. Wenn der unter dem Mindestunterhalt ist, ist es eben so. Sprich du zahlst nur das was du über deinen Selbstbehalt übrig hast. Sie kann schauen ob Unterhaltsvorschuss noch in Frage kommt.

Aber du kannst doch nicht mehr bezahlen als du zur Verfügung hats.

Und ansonsten würde ich euch dringend mal eine Beratung beim Jugendamt empfehlen. Die kümmern sich auch um das Thema Unterhalt.

Und beim Weg ist es auch so: du holst und bringst auf deine Kosten.
nilou
14363 Beiträge
20.09.2022 10:43
Zitat von Sternchen456:

Zitat von Gemma:

Das verstehe ich nicht. Dann kann der Unterhalt ja nicht so hoch ausfallen wenn du wenig verdienst. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Netto Tabelle.
Wir haben uns immer an der Tabelle orientiert und dann war es gut.
Lass dich beraten. Das geht auch beim Jugendamt. Ganz unkompliziert.


Er fällt ja leider auch nicht so hoch aus und wenn ich könnte würde ich auch mehr bezahlen.
Nur dadurch daß es nicht geht und dann halt immer diese Sprüche dies kannst du noch bezahlen und jenes und welches auch noch


Darauf hat sie schlicht keinen Anspruch.
nilou
14363 Beiträge
20.09.2022 10:44
Zitat von Sternchen456:

Zitat von nilou:

Ich denke auch das Unterhalt grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen festgelegt werden sollte. Die sind eindeutig.

Was genau du wissen willst weiß ich nicht.

Vom Einkommen was man hat gibt es einen Selbstbehalt, der für einen selber ist. Aus diesen brauchst du für die Kids keinen Unterhalt zahlen. Du kannst natürlich wenn du willst den Kindern davon was kaufen/bezahlen, musst es rechtlich aber nicht. Selbstbehalt = Geld nur für dich. Wie der sich berechnet einfach mal googlen oder mit Jugendamt/Anwalt reden.

Vom Unterhalt sind die laufenden Sachen der Kids zu zahlen. Wie jemand schon schrieb kann es aber noch Sondersachen geben die nicht damit abgedeckt sind. Zahnspange und Klassenfahrt je nach Höhe z.B.

Sprich: zahl min. den gesetzlichen Unterhalt und gut., Hol und bringe die Kinder auf deine Kosten und gut. Und wenn du ihnen außer der Reihe irgendwas kaufen willst mach es und gut. Und wenn deine Ex sonstige Sachen die nicht Sondersachen sind bezahlt haben möchte und du willst das nicht verweise sie auf den Unterhalt und gut.


Hallo Nilou

Also der mindest Unterhalt wäre was bei 900€ ,was definitiv vorne und hinten nicht machbar ist,wenn ich bei meinem Gehalt den Eigenbedarf abziehe bleiben ca 400-500€ übrig .


Dann ist genau das was du zahlst.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 10:52
Zitat von nilou:

https://www.unterhalt.net/mindestunterhalt/

https://www.unterhalt.net/selbstbehalt/


Ja das habe ich schon gelesen und weiß was der mindest Unterhalt ist.
Nur es gibt ja einmal das netto Einkommen und dann das bereinigte Netto Einkommen.
Und da würde mich halt interessieren was da alles zu zählt,also was man noch abrechnen kann denn dazu finde ich leider nichts im Netz was mich weiterbringt.
20.09.2022 11:42
Zitat von Sternchen456:

Zitat von nilou:

Ich denke auch das Unterhalt grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen festgelegt werden sollte. Die sind eindeutig.

Was genau du wissen willst weiß ich nicht.

Vom Einkommen was man hat gibt es einen Selbstbehalt, der für einen selber ist. Aus diesen brauchst du für die Kids keinen Unterhalt zahlen. Du kannst natürlich wenn du willst den Kindern davon was kaufen/bezahlen, musst es rechtlich aber nicht. Selbstbehalt = Geld nur für dich. Wie der sich berechnet einfach mal googlen oder mit Jugendamt/Anwalt reden.

Vom Unterhalt sind die laufenden Sachen der Kids zu zahlen. Wie jemand schon schrieb kann es aber noch Sondersachen geben die nicht damit abgedeckt sind. Zahnspange und Klassenfahrt je nach Höhe z.B.

Sprich: zahl min. den gesetzlichen Unterhalt und gut., Hol und bringe die Kinder auf deine Kosten und gut. Und wenn du ihnen außer der Reihe irgendwas kaufen willst mach es und gut. Und wenn deine Ex sonstige Sachen die nicht Sondersachen sind bezahlt haben möchte und du willst das nicht verweise sie auf den Unterhalt und gut.


Hallo Nilou

Also der mindest Unterhalt wäre was bei 900€ ,was definitiv vorne und hinten nicht machbar ist,wenn ich bei meinem Gehalt den Eigenbedarf abziehe bleiben ca 400-500€ übrig.
Von seinem Gehalt ziehst du den Selbstbehalt ab und dann bleiben für den Unterhalt noch rund 500 EUR übrig, richtig verstanden?
Dann zahlst du nur diese 500 Euro.

Der andere Elternteil kann den Rest, der noch bis zum regulären Unterhalt fehlt, von Jugendamt bekommen. Nennt sich Unterhaltsvorschuss. Wenn du später mal mehr verdienen solltest, musst du das ans Jugendamt zurück zahlen.
20.09.2022 11:47
Zitat von Sternchen456:

Zitat von nilou:

https://www.unterhalt.net/mindestunterhalt/

https://www.unterhalt.net/selbstbehalt/


Ja das habe ich schon gelesen und weiß was der mindest Unterhalt ist.
Nur es gibt ja einmal das netto Einkommen und dann das bereinigte Netto Einkommen.
Und da würde mich halt interessieren was da alles zu zählt,also was man noch abrechnen kann denn dazu finde ich leider nichts im Netz was mich weiterbringt.
Vielleicht wendet du dich mit deiner Frage besser an das Jugendamt oder an einen Rechtsanwalt.
Googeln hat dir ja offenbar nicht geholfen. Wie sollen wir uns da nun gut auskennen ohne dein Einkommen mit allen Details und deine Familiensituation zu kennen?
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