Mütter- und Schwangerenforum

Umzug wegen Schwangerschaft.Übernimmt ARGE neue Miete?

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tinkaleinchen90
420 Beiträge
09.11.2010 23:43
Zitat von BlumeOoO:

da hat deine schwester aber nicht recht....
babys brauchen noch kein eigenes zimmer und wenn ihr im wohnzimmer schlafen müsst, zb auf einer schlafcouch, dann ist es doch ok! die zieht man jeden abend aus und so kann man tagsüber besuch empfangen!
man sollte die ansprüche nicht so hochstellen, wenn man selber nix dafür ausgeben kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!


ich hab meine ansprüche nicht zu hoch gestellt. ein badezimmer gehört heutzutage zur wohnung un wir haben keins. und kaution würden wir auch irgendwie finanziert bekommen nur kann mein freund die miete nicht alleine tragen darum ging es. ich brauch ja keine luxusvilla nur eine wohnung mit 3 zimmern und ein badezimmer ob da ne wanne drin ist oder eine dusche ist mir eigentlich egal...
schnati
8525 Beiträge
09.11.2010 23:43
Die Sachbearbeiter müssen sich aber auch an Gesetze halten
Irgendwo steht bestimmt,wie viel euch zusteht und ob ein Kind ein Zimmer haben darf. Musst mal nur schauen.
09.11.2010 23:45
Zitat von Isa224:

Zitat von Neujahrsgirl:

Zitat von Isa224:

Zitat von Neujahrsgirl:

Aber das kommt echt drauf an wie der Berater ist. Ne freundin durfte trotzdem umziehen sie sit alleinerziehend und hatte 2 1/2 zimmer, nun bekommt die ne 3 1/2 zimmer wohnung damit sie wieder ein eigenes Zimmer hat.

es wird echt nach lust und laune bei der arge entschieden


Die unterschiede sind ja echt heftig...

jap ist hier und in der nachbarstadt echt so. in duisburg haben wir echt alles bekommen. da hat man und geholfen und auch nix untern wert, also wie gesagt 65qm zu zweit. usw.
sind dann anch oberhausen als wir weg vond er arge waren, dann mussten wir zurück und ich schwanger... die haben sich echt quer gestellt. versuch mal ne wohnung zu finden die ein zimmer mehr hat aber gleich teuer -.- und nun wohn ich in so einen minidingen *grr*

ab april ist schaft 25 also gehört er nicht mehr zur U25 und bekommt nen neuen berater. hoffe der hilft uns dann. weil mit kind ist 50qm und 3 1/2 zimmer echt nicht gut. man kann hier nicht laufen ohne wo gegen zu hauen

***



Uiiii zu dritt in einer 50qm meter kleinen wohnung
wieviel stehen da einem zu?

Normal 45qm die erste person und jede weitere 15qm dh wir müssten 75qm haben

@imo: bei uns wurden leider keine hausbesuche gemacht -.- dann hätte die olle damals gesehen das wir mehr möbel als platz haben, was ich alles wegschmeißen musste =(
09.11.2010 23:46
Zitat von schnati:

Die Sachbearbeiter müssen sich aber auch an Gesetze halten
Irgendwo steht bestimmt,wie viel euch zusteht und ob ein Kind ein Zimmer haben darf. Musst mal nur schauen.

ich hab mich schon dumm und dämmlich gesucht nach paragrafen und co aber nix zu finden. es würde nur was bringen mit nen anwalt und der richter entscheidet dann.
tinkaleinchen90
420 Beiträge
09.11.2010 23:46
Zitat von schnati:

Die Sachbearbeiter müssen sich aber auch an Gesetze halten
Irgendwo steht bestimmt,wie viel euch zusteht und ob ein Kind ein Zimmer haben darf. Musst mal nur schauen.


geschaut hab ich nur hab ich lückenhaft informationen gefunden deswegen hab ich gehofft dass man mir hier helfen könnte
Isa224
2330 Beiträge
09.11.2010 23:49
Also das einzige was ich dir wirklich raten könnte,mach ein schriftstück an die ARGE fertig,und schreib da alles haargenau rein.
Und dann kannst du echt nur hoffen.
Wenn das kind da ist,darfst du dann auch ausziehen egal wie alt das kind ist,den es ist eine lebende person. Das hab ich iwo mal gelesen.
tinkaleinchen90
420 Beiträge
09.11.2010 23:53
Zitat von Isa224:

Also das einzige was ich dir wirklich raten könnte,mach ein schriftstück an die ARGE fertig,und schreib da alles haargenau rein.
Und dann kannst du echt nur hoffen.
Wenn das kind da ist,darfst du dann auch ausziehen egal wie alt das kind ist,den es ist eine lebende person. Das hab ich iwo mal gelesen.


ich hab des alles schriftlich eingereicht un jetz hoff ich, dass wenn die des trotzdem ablehnen, dass ein gutachter kommt und sich die wohnung anschaut. vielleicht bekommen wir des dann genehmigt
Isa224
2330 Beiträge
09.11.2010 23:54
Ja ok. Dann drück ich euch unbekannter weise die daumen.
Wir können dir da wirklich nicht viel weiter helfen,da du ja siehst das jeder sachbearbeiter was anderes sagt
09.11.2010 23:55
Hab das grad im inet gefunden:

Zitat:
Kommentar von BRINCHEN am 27. April 2010 11:55

Achso... Hier noch etwas Ergänzendes zu meiner Antwort:
.
Hier stehen alle deine Rechte und Pflichten aufgelistet:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/fr auen.html
.
Über die Wohnungsgrösse habe ich folgendes gefunden:
.
Größe des Wohnraums
Was die angemessene Grösse der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45 qm² für eine bzw. 60 qm² für zwei Personen, sowie weitere 15 qm² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgrösse.

.
Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

Es ist so: Einem Baby steht ab Geburt ein eigenes Zimmer zu und das ist rechtlich & gesetzlich Fakt!
.
Wenn die ARGE hier sagt, dass das nicht stimmt, lügen sie - Aus welchen Gründen auch immer. Wäre ich an der Stelle der Betroffenen, würd ich denen Dampf machen und denen mal die eigenen Verodnungen und Paragraphen klar machen.
Isa224
2330 Beiträge
09.11.2010 23:56
Zitat von Neujahrsgirl:

Hab das grad im inet gefunden:

Zitat:
Kommentar von BRINCHEN am 27. April 2010 11:55

Achso... Hier noch etwas Ergänzendes zu meiner Antwort:
.
Hier stehen alle deine Rechte und Pflichten aufgelistet:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/fr auen.html
.
Über die Wohnungsgrösse habe ich folgendes gefunden:
.
Größe des Wohnraums
Was die angemessene Grösse der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45 qm² für eine bzw. 60 qm² für zwei Personen, sowie weitere 15 qm² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgrösse.

.
Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

Es ist so: Einem Baby steht ab Geburt ein eigenes Zimmer zu und das ist rechtlich & gesetzlich Fakt!
.
Wenn die ARGE hier sagt, dass das nicht stimmt, lügen sie - Aus welchen Gründen auch immer. Wäre ich an der Stelle der Betroffenen, würd ich denen Dampf machen und denen mal die eigenen Verodnungen und Paragraphen klar machen.



Ja genau das hab ich gelesen
tinkaleinchen90
420 Beiträge
09.11.2010 23:56
Zitat von Isa224:

Ja ok. Dann drück ich euch unbekannter weise die daumen.
Wir können dir da wirklich nicht viel weiter helfen,da du ja siehst das jeder sachbearbeiter was anderes sagt


dankeschön
ja aber dachte nicht dass des mit den sachbearbeitern sooo weit auseinander geht.. sollte eigentlich alles einheitlich gemacht werden wäre viel unkomplizierter ^^
09.11.2010 23:57
Aber im Link den die da gepostet hat:
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
zur Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die angebenen Wohnunggrößen gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime des Arbeitslosengeld 2 Empfängers gelten für die Frage der Angemessenheit andere Werte.
tinkaleinchen90
420 Beiträge
09.11.2010 23:59
Zitat von Neujahrsgirl:

Hab das grad im inet gefunden:

Zitat:
Kommentar von BRINCHEN am 27. April 2010 11:55

Achso... Hier noch etwas Ergänzendes zu meiner Antwort:
.
Hier stehen alle deine Rechte und Pflichten aufgelistet:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/fr auen.html
.
Über die Wohnungsgrösse habe ich folgendes gefunden:
.
Größe des Wohnraums
Was die angemessene Grösse der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45 qm² für eine bzw. 60 qm² für zwei Personen, sowie weitere 15 qm² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgrösse.

.
Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

Es ist so: Einem Baby steht ab Geburt ein eigenes Zimmer zu und das ist rechtlich & gesetzlich Fakt!
.
Wenn die ARGE hier sagt, dass das nicht stimmt, lügen sie - Aus welchen Gründen auch immer. Wäre ich an der Stelle der Betroffenen, würd ich denen Dampf machen und denen mal die eigenen Verodnungen und Paragraphen klar machen.



ah ok vielen dank
also wenn ich jetz ne absage bekomm dann geh ich damit zu denen dann sollten die des hoffentlich genehmigen
imo2009
16543 Beiträge
09.11.2010 23:59
Zitat von Neujahrsgirl:

Zitat von Isa224:

Zitat von Neujahrsgirl:

Zitat von Isa224:

Zitat von Neujahrsgirl:

Aber das kommt echt drauf an wie der Berater ist. Ne freundin durfte trotzdem umziehen sie sit alleinerziehend und hatte 2 1/2 zimmer, nun bekommt die ne 3 1/2 zimmer wohnung damit sie wieder ein eigenes Zimmer hat.

es wird echt nach lust und laune bei der arge entschieden


Die unterschiede sind ja echt heftig...

jap ist hier und in der nachbarstadt echt so. in duisburg haben wir echt alles bekommen. da hat man und geholfen und auch nix untern wert, also wie gesagt 65qm zu zweit. usw.
sind dann anch oberhausen als wir weg vond er arge waren, dann mussten wir zurück und ich schwanger... die haben sich echt quer gestellt. versuch mal ne wohnung zu finden die ein zimmer mehr hat aber gleich teuer -.- und nun wohn ich in so einen minidingen *grr*

ab april ist schaft 25 also gehört er nicht mehr zur U25 und bekommt nen neuen berater. hoffe der hilft uns dann. weil mit kind ist 50qm und 3 1/2 zimmer echt nicht gut. man kann hier nicht laufen ohne wo gegen zu hauen

***



Uiiii zu dritt in einer 50qm meter kleinen wohnung
wieviel stehen da einem zu?

Normal 45qm die erste person und jede weitere 15qm dh wir müssten 75qm haben

@imo: bei uns wurden leider keine hausbesuche gemacht -.- dann hätte die olle damals gesehen das wir mehr möbel als platz haben, was ich alles wegschmeißen musste =(

das war kein hausbesuch aus dem grund. die wollten kontrollieren,ob ich wirklich von meinem mann getrennt lebe ( wir wohnen im eigenem haus,aber getrennten wohnungen),alles bissl verwirrend.
tinkaleinchen90
420 Beiträge
10.11.2010 00:01
Zitat von Neujahrsgirl:

Aber im Link den die da gepostet hat:
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
zur Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die angebenen Wohnunggrößen gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime des Arbeitslosengeld 2 Empfängers gelten für die Frage der Angemessenheit andere Werte.


die neue wohnung hat 3m² mehr nur die von der arge hen au gsa dass des neugeborene auch für 15m² zusätzlich zählt also insgesamt 75m²
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