Umziehen in eine andere Stadt mit Harz 4
17.09.2015 20:00
wie ist das eigentlich wenn man aus seiner Stadt in eine andere umziehen will. Beziehe ja leider harz 4, und möchte nicht länger aus persönlichen Gründen hier wohnen bleiben weil ich einfach nicht viele perspektiven usw sehe und wegen anderen gründen. Wie läuft das dann ab wenn man sich eine Wohnung in einer anderen Stadt sucht, wegen Mietgeld, Beantragung usw. danke schonma für die hilfe.
17.09.2015 20:07
Soweit ich weiß mußt Du zum amt im jeweiligen Ort gehen und dort alles neu beantragen. aber ganz sicher kann Dir das auch Dein Sachbearbeiter beim Jobcenter sagen.
17.09.2015 20:10
Hey,
soweit ich weiss, darfst du ohne einen triftigen Grund nicht umziehen. Wenn du in besagter Stadt keine Arbeit antrittst etc. dann kannst du zwar umziehen, aber das Amt in der neuen Stadt koennte dir dann Probleme machen und dir auch den H4 Bezug verweigern.
Ich wuerde das aber auch auf jeden Fall mit deiner derzeitigen Sachbearbeiterin besprechen. Die kennen sich besser aus.
soweit ich weiss, darfst du ohne einen triftigen Grund nicht umziehen. Wenn du in besagter Stadt keine Arbeit antrittst etc. dann kannst du zwar umziehen, aber das Amt in der neuen Stadt koennte dir dann Probleme machen und dir auch den H4 Bezug verweigern.
Ich wuerde das aber auch auf jeden Fall mit deiner derzeitigen Sachbearbeiterin besprechen. Die kennen sich besser aus.
17.09.2015 20:11
Hatten wir doch letztens einen thread drüber.
Ich glaube man kann nicht einfach wie man lustig ist umziehen.
zb. Jobangebot, familienzusammenführung etc.
Ich glaube man kann nicht einfach wie man lustig ist umziehen.
zb. Jobangebot, familienzusammenführung etc.
17.09.2015 20:12
Verzeih, ohne triftigen grund kannst du Umziehen, aber du hast halt Nachteile:
Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3.
Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3.
17.09.2015 20:13
Du musst bei deinem Jobcenter wo du momentan wohnst den Antrag stellen, also die "Erlaubnis" umzuziehen. Am besten mit Wohnungsangebot in der neuen Stadt. Nur wenn die dir das genehmigen, ist gewährleistet, dass das neue Jobcenter dann auch die Miete usw übernimmt. Und dann meldest du dich beim jetzigen JC ab, da brauchst du unbedingt den Abmeldebescheid, sonst kannst du beim neuen JC keine Leistungen beantragen.
Und beim neuen stellst du dann nochmal den Komplett neuen alg2 antrag. so kenne ich es von einer bekannten..die hatte da nen haufen huddel, weil sie einfach umgezogen ist, ohne das mit dem vorigen JC zu regeln
Und beim neuen stellst du dann nochmal den Komplett neuen alg2 antrag. so kenne ich es von einer bekannten..die hatte da nen haufen huddel, weil sie einfach umgezogen ist, ohne das mit dem vorigen JC zu regeln
17.09.2015 20:15
Du darfst nicht einfach so aus lieber Langeweile umziehen.
Du brauchst dafür einen Grund. Neue Arbeitsstelle, katastrophale Mietverhältnisse... außer deine neue Wohnung kostet weniger als deine jetzige, dann ist das glaube ich was anderes.
Du brauchst dafür einen Grund. Neue Arbeitsstelle, katastrophale Mietverhältnisse... außer deine neue Wohnung kostet weniger als deine jetzige, dann ist das glaube ich was anderes.
17.09.2015 20:19
Oh doch, natürlich darf man umziehen. Alles andere wäre Freiheitsberaubung. Das Amt hat nicht das Recht einem vorzuschreiben wo man lebt.
Allerdings muss man es dann eben selbst finanzieren.
Allerdings muss man es dann eben selbst finanzieren.
17.09.2015 20:23
ich habs gemacht aber hatte gute Gründe vorweisen müssen. war ein schwerer langer Kampf
17.09.2015 20:25
Wenn du allerdings starke netvenhast kannst du einfach so umziehen, den sie dürfen dir deinen Regelsatz nicht kürzen (auch wenn es Gang und Gäbe ist). Hartz4 ist die Grundsicherung für ein Würdevolles Leben, und die Würde des Menschen ist Unanttastbar. Schlussfolgerund: Sanktion Rechtswidrig.
Google das mal.
Aber es kann sein, dass du viel Diskutieren musst und Standfest sein.
Google das mal.
Aber es kann sein, dass du viel Diskutieren musst und Standfest sein.
17.09.2015 20:32
Zitat von FräuleinS:
Wenn du allerdings starke netvenhast kannst du einfach so umziehen, den sie dürfen dir deinen Regelsatz nicht kürzen (auch wenn es Gang und Gäbe ist). Hartz4 ist die Grundsicherung für ein Würdevolles Leben, und die Würde des Menschen ist Unanttastbar. Schlussfolgerund: Sanktion Rechtswidrig.
Google das mal.
Aber es kann sein, dass du viel Diskutieren musst und Standfest sein.
sie können aber die Kaution verweigern und zahlen nur die bisherige Miete. ist nicht ohne
17.09.2015 20:36
Ja das mag wohl sein. Da müsste man sich noch mal über das Freiheitsrecht erkundigen,wovon eine Vorposterin schrieb.aber man muss sich als Hartz4 Empfänger nicht alles gefallen lassen.
17.09.2015 20:39
Zitat von FräuleinS:
Ja das mag wohl sein. Da müsste man sich noch mal über das Freiheitsrecht erkundigen,wovon eine Vorposterin schrieb.aber man muss sich als Hartz4 Empfänger nicht alles gefallen lassen.
gefallen lassen nicht aber man hat sich auch an gewisse Regeln zu halten. So eine Kaution bezahlt sich ja auch nicht von allein. ich finde es schon richtig, so wie es ist
17.09.2015 20:42
meine freundin hat auch harz und wohnt in köln,sie meinte sie darf 520 warmmiete. da ich nach leverkusen will müsste das ja ca der bezirk sein.
meine cousine ist umgezogen in unsere stadt und sie hatte zb keine arbeit vorher usw.
denke das sieht ja dann auch jedes amt anders.
bei meiner freundin aus köln war das so das sie erst umziehen darf wenn sie da arbeit hat wo sie eig. hin wollte.
bei uns ist der arbeitsmarkt mehr als scheisse, woanders hätte ich wiederum vllt eher ne chance und vor allem will ich ein neues leben mir aufbauen, gegebnfalls in ein paar jahren mit meinem freund der dort auch wohnt.
meine cousine ist umgezogen in unsere stadt und sie hatte zb keine arbeit vorher usw.
denke das sieht ja dann auch jedes amt anders.
bei meiner freundin aus köln war das so das sie erst umziehen darf wenn sie da arbeit hat wo sie eig. hin wollte.
bei uns ist der arbeitsmarkt mehr als scheisse, woanders hätte ich wiederum vllt eher ne chance und vor allem will ich ein neues leben mir aufbauen, gegebnfalls in ein paar jahren mit meinem freund der dort auch wohnt.
17.09.2015 20:46
Zitat von Strawberrybaby:
meine freundin hat auch harz und wohnt in köln,sie meinte sie darf 520 warmmiete. da ich nach leverkusen will müsste das ja ca der bezirk sein.
meine cousine ist umgezogen in unsere stadt und sie hatte zb keine arbeit vorher usw.
denke das sieht ja dann auch jedes amt anders.
bei meiner freundin aus köln war das so das sie erst umziehen darf wenn sie da arbeit hat wo sie eig. hin wollte.
bei uns ist der arbeitsmarkt mehr als scheisse, woanders hätte ich wiederum vllt eher ne chance und vor allem will ich ein neues leben mir aufbauen, gegebnfalls in ein paar jahren mit meinem freund der dort auch wohnt.
das sind ja auch wichtige Gründe. du hattest mir ja mal erzählt wie es bei euch läuft. dann wäre es dieses Kitajahr ja am besten damit sie gleich in eine neue Schule anfangen kann.
KdU + Wunschort musst du googeln und dir vom dortigen Amt diese Liste bestätigen lassen. dann zu deinem Amt mit Wohnungsangeboten und dem Antrag
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
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