Mütter- und Schwangerenforum

Steuerklasse 3 in der Schwangerschaft

Gehe zu Seite:
20.11.2014 20:16
Oder das so gennante Faktorverfahren:

https://www.bmf-steuerrechner.de/

Mein Mann und ich bleiben bei 4/4, um nicht für 2014 und 2015 eine fiese Steuernachzahlung evtl. zu kassieren...
Meine Cousine und ihr Mann durften, weil er als Banker nicht schlecht verdient, fast 300 € nachzahlen.
20.11.2014 20:37
Zitat von Ines_HH:

Oder das so gennante Faktorverfahren:

https://www.bmf-steuerrechner.de/

Mein Mann und ich bleiben bei 4/4, um nicht für 2014 und 2015 eine fiese Steuernachzahlung evtl. zu kassieren...
Meine Cousine und ihr Mann durften, weil er als Banker nicht schlecht verdient, fast 300 € nachzahlen.


Das ist doch noch wenig,wir haben fast 900 Euro nachgezahlt.
20.11.2014 20:44
Zitat von bluesix:

Hallo,

Habe mir gerade nochmal meinen elterngeldbescheid angesehen.
Wenn ich mich nicht irre ist das eh Jacke wie Hose weil mittlerweile der bruttolohn gerechnet wird und ein Pauschalbetrag abgezogen wird.


Ne ne wird zwar vom Brutto aber die tatsächliche steuer wird dennoch abgezogen, so bleibt in jedem fall mehr übrig!

An die anderen: Klar unterliegt es dem progressionsvorbehalt und sicherlich wird Eine Nachzahlung je nach steuerlichen verhältnissen rauskommen, kann muss aber nicht, wenn der Mann zb hohe Werbungskosten hat. Aber... Die Nachzahlung wird wahrscheinlich nicht höher sein, als das Elterngeld was Sie mehr bekommt. Ich bekomme lieber mtl 200€ mehr Elterngeld Bd zahle dafür zb 500€ nach
20.11.2014 20:52
Das ist wieder ein schöne Rechnerei, die man da anstellen muss.
Zuerst das mtl. Einkommen mit Steuerklasse 4/4, dann mit Steuerklasse 3/5.
Mithilfe des Elterngeldrechners danach das Elterngeld ausrechnen - einmal Steuerklasse 4/4, einmal mit Steuerklasse 3/5.
Dann die ESt ausrechnen, mit beiden Elterngeldbeträgen...
Da kann einem ganz schwindelig werden...
20.11.2014 21:02
Zitat von Ines_HH:

Das ist wieder ein schöne Rechnerei, die man da anstellen muss.
Zuerst das mtl. Einkommen mit Steuerklasse 4/4, dann mit Steuerklasse 3/5.
Mithilfe des Elterngeldrechners danach das Elterngeld ausrechnen - einmal Steuerklasse 4/4, einmal mit Steuerklasse 3/5.
Dann die ESt ausrechnen, mit beiden Elterngeldbeträgen...
Da kann einem ganz schwindelig werden...


Ach ja, für mich ist das Alltag bi steuerfachwirtin. Aber kompliziert ist es mit dem Elterngeld. Nicht zu vergessen das mutterschaftsgeld und die 13€ pro Tag der Krankenkasse sind auch progressionsvorbehalt.

Das mit der est kann du jetzt aber wirklich noch nickt ausrechnen, kommt ja drauf an wann ihr heiratet..

Beispiel haben im mai geheiratet, Mann ist ist Steuerklasse 3 seit Juni.
Bekommt 300€ mehr, hieße für ihn er hat schon mal 5 Monate 300€ weniger bekommen also Erstattung schon mal 1500€, und er bekommt ohnehin immer 1000€ wieder, also 2500€ ca Erstattung.

Ich muss für das eltengeld 1800€ nachzahlen, also bei zusammenveranlagung bekommen wir immer noch 700€ wieder.

Haben allerdings nach Geburt geheiratet
20.11.2014 21:07
Nun, ich sitze auf der anderen Seite.
Zum Glück in den letzten Jahren nur mit USt zu tun gehabt...

Aber dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist echt eine Schweinerei...
Und viele wissen es nicht und laufen in die Falle mit Steuerklasse 3/5. Wenigstens warnen muss man die Eltern.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt