Mütter- und Schwangerenforum

Steuererklärung HILFE!

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05.04.2016 07:46
Ich habe in meinen Leben noch nie eine Steuererklärung gemacht und musste das auch nicht

Wir haben die 4/4 und daher ist es ja eh freiwillig....

Jetzt war ich ja letztes Jahr in Elternzeit und aus Jux hab ich mal unsere Daten in so einer Online-Steuererklärungshilfe eingetragen und dabei kam eine ordentliche Summe zusammen die wir kriegen würden.

Ich würde das gerne auch mal für die Jahre davor ausrechnen und ggf. auch abgeben, weiß aber nicht wie weit rückwirkend das geht?

Und muss ich bei der Steuererklärung noch irgendwas beachten? Wir haben jetzt nicht viel zum absetzen oder so.

Geb ich da einfach unsere Daten, die Daten aus den Lohnbescheiden und die Daten für die Pendlerpauschale an und das wars? Mehr haben wir nämlich nicht....

Ach und noch ne tolle Frage die mir noch keiner genau beantworten konnte....Wenn ich die 4/4 hab und jetzt eine Steuererklärung mache, muss ich die dann immer machen oder bleibt es weiterhin freiwillig?

Wer toll wenn mir jemand helfen könnte
Princess2016
408 Beiträge
05.04.2016 08:00
Hallöchen,

vorab schon mal, wenn du einmal Steuererklärung machst, musst du sie dann immer machen, das Finanzamt hängt dir irgendwann an den Schippen wenn du sie nicht weiter machst oder auslässt.

Du kannst die Kilometer angeben die du, dein Mann als Arbeitsweg verfahren habt. Absetzen kannst du auch Fahrkarten (es sei denn du fährst mit öffentlichen Verkehrsmitteln), aber dies bezüglich musst du dich informieren, viele haben einen Grenzwert bei Fahrkarten, sodass du die Möglichkeit hast sie absetzen zu lassen. Was auch geht, soweit ich noch aus Erfahrung weiß, kannst du später im Schulalter deines Kindes (?) auch die Schulsachen absetzten lassen die ihr gekauft habt, aber auch da lieber nochmal vorsichtshalber nachhaken, kann sein das sich viel verändert hat, dies war noch zu meinen Zeiten so.

Es gibt vieles womit man noch Geld rausholen kann, informier dich mal im Internet, z.b. auch aus dem Medizinischen Bereich, sprich wenn du irgendwelche Behandlungen hast oder etwas aus dem Medizinischen Gesundheitssortiment (z.b. Kompressionsstrümpfe oder ähnliches) beziehst.

Aber das was du vorab schon mal "getestet" hast, würde ich umsetzten, so habt ihr wenigstens Vorteile aus dem was sich bei den Steuererklärungen ergibt .

Viel Glück
05.04.2016 08:04
stimmen denn die Summen so ca. die mir der Online-Rechner ausgespuckt hat? Wie gesagt ich hab nur die Daten aus unseren Lohnbescheinigungen angegeben und eben unsere Fahrtstrecken für die Pendlerpauschale. Schatzi lässt sich noch seine Spesen bescheinigen und sonst haben wir nix was noch relevant ist.....
blueeye_HD
1786 Beiträge
05.04.2016 08:30
Du kannst noch Versicherungen mit umsetzen da findest Du im Internet sicher auch was zu.

Außerdem kannst Du die Kinderbetreuungskosten mit absetzen Evtl. Arbeitskleidung bzw. deren Reinigung, als pausch. Betrag.

Es gibt so einiges was da noch mit rein kann.

Ich habe die Daten online noch nie eingegeben, von daher kann ich nicht sagen ob das hin kommt oder nicht.

Du kannst allerdings das Programm (was nach einem Vogel benannt ist) runter laden, alles richtig eingeben und dann einfach mal durch rechnen lassen. Macht das Programm automatisch und was da bei raus kommt, stimmt bei mir immer so gut wie auf den Cent.

Viel Spaß dabei
05.04.2016 08:41
Zitat von blueeye_HD:

Du kannst noch Versicherungen mit umsetzen da findest Du im Internet sicher auch was zu.

Außerdem kannst Du die Kinderbetreuungskosten mit absetzen Evtl. Arbeitskleidung bzw. deren Reinigung, als pausch. Betrag.

Es gibt so einiges was da noch mit rein kann.

Ich habe die Daten online noch nie eingegeben, von daher kann ich nicht sagen ob das hin kommt oder nicht.

Du kannst allerdings das Programm (was nach einem Vogel benannt ist) runter laden, alles richtig eingeben und dann einfach mal durch rechnen lassen. Macht das Programm automatisch und was da bei raus kommt, stimmt bei mir immer so gut wie auf den Cent.

Viel Spaß dabei


Gibts das auch als App? Hab zu hause keinen Rechner

Arbeitskleidung wasche ich normal mit in der Waschmaschine, da fällt nix weiter an.

Was fällt denn in die Kinderbetreuungskosten? Kitageühren? Die fallen ja erst in diesem Jahr an also könnte ich die dann nächstes Jahr angeben?

Sorry, ich versteh bei dem Thema immer nur Bahnhof
05.04.2016 08:44
Denk aber dran, dass das Elterngeld den Progressionsvorbehalt unterliegt
Außerdem kannst du auch kosten für Zahnteinigung und ähnliches absetzen. Handwerker kosten ebenso.
05.04.2016 08:47
Zitat von Manveri:

Denk aber dran, dass das Elterngeld den Progressionsvorbehalt unterliegt
Außerdem kannst du auch kosten für Zahnteinigung und ähnliches absetzen. Handwerker kosten ebenso.


und das bedeutet?

Zahnreinigung krieg ich doch schon von der KK erstattet und Handwerker hatten wir noch nie im Haus da wir alles selber machen und die Materialkosten kann man ja leider nicht mehr absetzen.
05.04.2016 09:09
Zitat:
Das Elterngeld ist eigentlich einkommensteuerfrei und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Viele Eltern übersehen jedoch völlig, dass das Elterngeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, bei der Ermittlung des auf das übrige steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld sehr wohl berücksichtigt. Damit erhöht es regelmäßig Ihren persönlichen Einkommensteuersatz und wird deshalb faktisch (zumindest teilweise) doch besteuert. Das merken Sie aber erst dann, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr in Händen halten, in dem Sie das Elterngeld bezogen haben. Die daraus resultierende Nachzahlung trifft viele unvorbereitet.
05.04.2016 09:18
Zitat von Manveri:

Zitat:
Das Elterngeld ist eigentlich einkommensteuerfrei und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Viele Eltern übersehen jedoch völlig, dass das Elterngeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, bei der Ermittlung des auf das übrige steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld sehr wohl berücksichtigt. Damit erhöht es regelmäßig Ihren persönlichen Einkommensteuersatz und wird deshalb faktisch (zumindest teilweise) doch besteuert. Das merken Sie aber erst dann, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr in Händen halten, in dem Sie das Elterngeld bezogen haben. Die daraus resultierende Nachzahlung trifft viele unvorbereitet.



also muss ich dann zwangsläufig nachzahlen? Weil wenn das so ist würde ich nämlich gar keine Steuererklärung machen?

Wenn man mit ELSTER seine Stuererklärung macht wird ja berechnet wieviel man zurück bekommen würde bzw. wieviel man nachzahlen müsste, wird das da schon berücksichtigt?
05.04.2016 09:23
Zitat von nicole2104:

Zitat von Manveri:

Zitat:
Das Elterngeld ist eigentlich einkommensteuerfrei und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Viele Eltern übersehen jedoch völlig, dass das Elterngeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, bei der Ermittlung des auf das übrige steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld sehr wohl berücksichtigt. Damit erhöht es regelmäßig Ihren persönlichen Einkommensteuersatz und wird deshalb faktisch (zumindest teilweise) doch besteuert. Das merken Sie aber erst dann, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr in Händen halten, in dem Sie das Elterngeld bezogen haben. Die daraus resultierende Nachzahlung trifft viele unvorbereitet.



also muss ich dann zwangsläufig nachzahlen? Weil wenn das so ist würde ich nämlich gar keine Steuererklärung machen?

Wenn man mit ELSTER seine Stuererklärung macht wird ja berechnet wieviel man zurück bekommen würde bzw. wieviel man nachzahlen müsste, wird das da schon berücksichtigt?

Wenn du das Elterngeld angegeben hast sollte es berücksichtigt werden. Kenne mich leider mit dem Programm nicht aus.

Und zwangsläufig zurückzahlen muss? Ich denke nicht aber das ist ja sehr individuell. Aber wenn, fällt die Erstattung natürlich geringer aus.
Wir müssen 700 € nachzahlen, haben aber auch 3/5
05.04.2016 09:29
Zitat von Manveri:

Zitat von nicole2104:

Zitat von Manveri:

Zitat:
Das Elterngeld ist eigentlich einkommensteuerfrei und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Viele Eltern übersehen jedoch völlig, dass das Elterngeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, bei der Ermittlung des auf das übrige steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld sehr wohl berücksichtigt. Damit erhöht es regelmäßig Ihren persönlichen Einkommensteuersatz und wird deshalb faktisch (zumindest teilweise) doch besteuert. Das merken Sie aber erst dann, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr in Händen halten, in dem Sie das Elterngeld bezogen haben. Die daraus resultierende Nachzahlung trifft viele unvorbereitet.



also muss ich dann zwangsläufig nachzahlen? Weil wenn das so ist würde ich nämlich gar keine Steuererklärung machen?

Wenn man mit ELSTER seine Stuererklärung macht wird ja berechnet wieviel man zurück bekommen würde bzw. wieviel man nachzahlen müsste, wird das da schon berücksichtigt?

Wenn du das Elterngeld angegeben hast sollte es berücksichtigt werden. Kenne mich leider mit dem Programm nicht aus.

Und zwangsläufig zurückzahlen muss? Ich denke nicht aber das ist ja sehr individuell. Aber wenn, fällt die Erstattung natürlich geringer aus.
Wir müssen 700 € nachzahlen, haben aber auch 3/5


oh gott

das ist halt das schöne bei 4/4, ich habe immer mal druchgerechnet mit den Onlineprogrammen bzw. mit ELSTER bei einer bekannten und es hatte sich halt nie rendiert für uns. Jetzt würden wir laut Online-Rechner knapee 2.000 wiederbekommen und wenn das wirklich stimmt würde ich mir das ungerne entgehen lassen
05.04.2016 09:38
Guten Morgen zusammen,

wir lassen die Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen, daher kann ich zu der Online-Angabe nichts sagen. Beim LoHi-Verein wird man halt Mitglied, zahlt einen Jährlichen Beitrag, den man dann wiederum bei der Einkommensteuererklärung einreichen kann. Wenn Du übrigens ein Programm zur Steuererklärungserstellung gekauft hast, dann kannst Du den Wert auch angeben.

Bei Fahrtkosten gibt es Unterschiede: Die "Standard"-Fahrtkosten (einfache Strecke) zum Arbeitsplatz und die Dienstreisen. Mein Mann war im letzten Jahr mehrfach beruflich im Rheinland (anderer Einsatzort als normal). Da dies vom Arbeitgeber vorgeschrieben wurde und mit eigenem PKW anreisen mußte, konnte er es als Dienstreise absetzen (somit Hin- und Rückfahrt absetzen). Falls sowas bei Euch auch vorkommt - prüfen! Bringt richtig Geld.

Wir haben damals unseren Laptop z. B. als Werbungskosten abgesetzt. Grund: Bewerbungen schreiben und Weiterbildung mit Online-Seminaren. Auch alles was Ihr Euch zur Weiterbildung in Eurem Beruf privat anschafft oder Lehrgänge könnt Ihr angeben. Ich weiß nur nicht, wo da die Grenzen liegen. Medikamte und Fahrtkosten zum Arzt, Arbeitsamt, Vorstellungsgespräche (soweit diese nicht vom Einladenden erstattet wurden) können abgesetzt werden, müssen aber belegt werden. Zu Hause Arbeitswäsche waschen kann man unter bestimmten Voraussetzungen wohl auch absetzten. Viele Beispiele findest Du unter steuern.d ... guck am besten mal rein. Auch hatte ich mal einen Autounfall (nichts Wildes) auf dem Weg zur Arbeit. Reparaturkosten bei Steuern angeben, greift nur bei Wegeunfall.

Es gibt bestimmt noch ganz viel, dass ich nicht kenne. Freue mich daher auf weitere Informationen

05.04.2016 09:45
- Wegstrecke geben wir mit an da beide mit Privat-PKW anreisen
- Arztkosten hatten wir keine im letzen Jahr
- Anschaffungen die für den Beruf zählen auch nicht
- mein Mann bekommt seine Spesen direkt ausgezahlt (außer in einzelnen Fällen, die lässt er sich aber bescheinigen und das geben wir mit ab)
- Fortbildungen werden sowohl bei mir als auch bei ih direkt von der Arbeit bezahlt, daher fallen da auch keine Kosten an
- Handwerker hatten wir auch nicht

bei Versicherungen hab ich zwar jetzt was im Internet gefunden, bin mir aber unschlüssig ob das auf uns bzw. auf unsere Versicherungen zutrifft

05.04.2016 09:54
Zitat von nicole2104:

- Wegstrecke geben wir mit an da beide mit Privat-PKW anreisen
- Arztkosten hatten wir keine im letzen Jahr
- Anschaffungen die für den Beruf zählen auch nicht
- mein Mann bekommt seine Spesen direkt ausgezahlt (außer in einzelnen Fällen, die lässt er sich aber bescheinigen und das geben wir mit ab)
- Fortbildungen werden sowohl bei mir als auch bei ih direkt von der Arbeit bezahlt, daher fallen da auch keine Kosten an
- Handwerker hatten wir auch nicht

bei Versicherungen hab ich zwar jetzt was im Internet gefunden, bin mir aber unschlüssig ob das auf uns bzw. auf unsere Versicherungen zutrifft


Also folgende Versicherung kannst Du aufjedenfall angeben:

berufliches Risiko = WERBUNGSKOSTEN:

Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz),

Unfallversicherung (für ausschließlich berufliche Unfälle),

Berufshaftpflichtversicherung,

Diensthaftpflichtversicherung für öffentlich Bedienstete

privates Risiko = SONDERAUSGABEN:

gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung,

private Kranken- und Pflegeversicherungen,

Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,

Unfall- und Haftpflichtversicherungen,

Lebensversicherungen (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

Kfz-Haftpflichtversicherung

Da ist bestimmt was dabei, was Ihr auch habt
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