Schwangerschaft im 3. Lehrjahr
06.08.2008 15:00
Hallo,
ich bin im 2. Monat schwanger und schließe die Ausbildung im Januar ab. Ich werde in diesem Betrieb definitiv nicht übernommen, da sie von uns 4 Auszubildenden nur die beste übernehmen... Das bin ich leider nicht...
Meine Frage bezieht sich momentanerstmal ganz alleine auf das Finanzielle. Ich blicke bei dem ganzen Mutterschaftsgesetz nicht durch und wüsste gerne was mir vom Staat für die Zeit nach der Schwangerschaft bzw. gegen Ende der Schwangerschaft zustände.
Mein momentanes Einkommen beläuft sich auf 440EUR Ausbildungsvergütung und 220EUR aus meinem Nebenjob als Kellnerin. Mein Freund ist ebenfalls bis Januar in der Ausbildung und verdient Netto 840 EUR. Er wird jedoch ab Januar übernommen und kommt auf ein Netto Einkommen von 1500 EUR - wir werden uns auch zusammen eine Wohnung nehmen, welche Mietkosten von 480 EUR (Kaltmiete, Heizvz, nebenkosten beinhaltet).
Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig aufklären. Vielen Danke shetin
ich bin im 2. Monat schwanger und schließe die Ausbildung im Januar ab. Ich werde in diesem Betrieb definitiv nicht übernommen, da sie von uns 4 Auszubildenden nur die beste übernehmen... Das bin ich leider nicht...
Meine Frage bezieht sich momentanerstmal ganz alleine auf das Finanzielle. Ich blicke bei dem ganzen Mutterschaftsgesetz nicht durch und wüsste gerne was mir vom Staat für die Zeit nach der Schwangerschaft bzw. gegen Ende der Schwangerschaft zustände.
Mein momentanes Einkommen beläuft sich auf 440EUR Ausbildungsvergütung und 220EUR aus meinem Nebenjob als Kellnerin. Mein Freund ist ebenfalls bis Januar in der Ausbildung und verdient Netto 840 EUR. Er wird jedoch ab Januar übernommen und kommt auf ein Netto Einkommen von 1500 EUR - wir werden uns auch zusammen eine Wohnung nehmen, welche Mietkosten von 480 EUR (Kaltmiete, Heizvz, nebenkosten beinhaltet).
Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig aufklären. Vielen Danke shetin
06.08.2008 15:04
erstmal herzlichen glückwunsch zur Ss und willkommen
Du erhälst 6 wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld ( dein voller Lohn) Ich weiss nur nicht, ob dein nebenjob dazu gerechnet wird oder es bei dem Ausbildungsgehalt bleibt.
Dann bekommst du Elterngeld nach den 8 Wochen Muschageld, die errechnet sich aus deinem nettoeinkommen der letzten 12 Monate( 65 % von den letztn 12 monate)Auch hierbei weiss ich nicht ob dein nebenjob zugezählt wird...
Der MIndestsatz beträgt dafür aber auf jeden fall 300 Euro.. Die stehen dir zu Und Kindergeld 154 Euro bekommst du auch noch
Hoffe ich konnte deine Frage beantworten ;9
Du erhälst 6 wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld ( dein voller Lohn) Ich weiss nur nicht, ob dein nebenjob dazu gerechnet wird oder es bei dem Ausbildungsgehalt bleibt.
Dann bekommst du Elterngeld nach den 8 Wochen Muschageld, die errechnet sich aus deinem nettoeinkommen der letzten 12 Monate( 65 % von den letztn 12 monate)Auch hierbei weiss ich nicht ob dein nebenjob zugezählt wird...
Der MIndestsatz beträgt dafür aber auf jeden fall 300 Euro.. Die stehen dir zu Und Kindergeld 154 Euro bekommst du auch noch
Hoffe ich konnte deine Frage beantworten ;9
06.08.2008 15:16
Und die 65% errechnen sich dann von dem Durchschnitts Einkommen ? Weil das schwankt ja bei mir durch abschließen der Lehre enorm. Ich kriege ja noch kurz dann ordentliches Gehalt da ich in der Montage arbeiten möchte. Sprich ca. 900 EUR für wenige Monate.
Meine zweite Frage ist folgendes. Wir beide sind schon verlobt und hatten eh vor in der kommenden Zeit zu heiraten. Ein Arbeitskollege hat meinem Verlobten erzählt das er durch das vorzeitige heiraten ebenfalls gewisse Zuschüsse bekommen hat ? Welche genau sind das ? Stimmt das überhaupt ?
Meine zweite Frage ist folgendes. Wir beide sind schon verlobt und hatten eh vor in der kommenden Zeit zu heiraten. Ein Arbeitskollege hat meinem Verlobten erzählt das er durch das vorzeitige heiraten ebenfalls gewisse Zuschüsse bekommen hat ? Welche genau sind das ? Stimmt das überhaupt ?
06.08.2008 15:20
na lohnsteuerklasse3 dann
an der Zuschüsse gibt es eigentlich nicht wenn man heiratet
sind elterngeld nich 68%
wird von woche zu woche weniger hier letzt waren es nur noch 67%
an der Zuschüsse gibt es eigentlich nicht wenn man heiratet
sind elterngeld nich 68%
wird von woche zu woche weniger hier letzt waren es nur noch 67%
06.08.2008 15:39
ach schuggel du hast recht.. sry.. weiß auch nocht wie ich auf 65% kam..
Ja, wird vomD urchschnittsnettolohn gerechnet..Es gibt auch online elterngeld rechner, da kannst du s dir schon ausrechnen schau mal hier http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/weiter.do oder einfach bei google elterngeldrechner eingeben und dir einen anderen aussuchen
Ja, wird vomD urchschnittsnettolohn gerechnet..Es gibt auch online elterngeld rechner, da kannst du s dir schon ausrechnen schau mal hier http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/weiter.do oder einfach bei google elterngeldrechner eingeben und dir einen anderen aussuchen
06.08.2008 15:42
bundesland wer noch intressant .
habs jetzt mal mit meinem bundesland ausgerechent
da würde er knappe 2000 raus bekommen
habs jetzt mal mit meinem bundesland ausgerechent
da würde er knappe 2000 raus bekommen
06.08.2008 15:48
Die Frage die ich mir nachdem berechnen nun stelle ist, ob meine Aushilfstätigkeiten miteinbezogen werden. wer könnte mich denn zwecks dessen aufklären.
06.08.2008 15:50
Zitat von shetin:
Die Frage die ich mir nachdem berechnen nun stelle ist, ob meine Aushilfstätigkeiten miteinbezogen werden. wer könnte mich denn zwecks dessen aufklären.
bei denn die bei euch denn antrag ausgeben
weis ja nich wo du wohnst bei uns macht das das rathaus
06.08.2008 15:51
Zitat von shetin:
Und die 65% errechnen sich dann von dem Durchschnitts Einkommen ? Weil das schwankt ja bei mir durch abschließen der Lehre enorm. Ich kriege ja noch kurz dann ordentliches Gehalt da ich in der Montage arbeiten möchte. Sprich ca. 900 EUR für wenige Monate.
Meine zweite Frage ist folgendes. Wir beide sind schon verlobt und hatten eh vor in der kommenden Zeit zu heiraten. Ein Arbeitskollege hat meinem Verlobten erzählt das er durch das vorzeitige heiraten ebenfalls gewisse Zuschüsse bekommen hat ? Welche genau sind das ? Stimmt das überhaupt ?
ich versteh jetzt grad dabei nicht-du sagst du schließt deine ausbildung im januar ab...
wirst aber nicht übernommen-wie kommst du auf das gehalt von 900€
ein ausbildungsvertrag ist vergleichbar wie ein befristeter vertrag, bedeutet wenn der im januar ausläuft weil du dort dann deine prüfung hast bist zb ab 31.01.09 arbeitslos...
deine ss verlängert dieses arbeitsverhältnis nicht...
06.08.2008 15:55
weil ich in der montage der firma meines freundes slange wie es geht arbeiten werde
06.08.2008 15:56
Zitat von shetin:
Die Frage die ich mir nachdem berechnen nun stelle ist, ob meine Aushilfstätigkeiten miteinbezogen werden. wer könnte mich denn zwecks dessen aufklären.
ich würde mal spontan sagen
es wird alles an einkommen mit einbezogen wofür du auch steuern bezahlst bzw was sozialversicherungspflichtig ist...
denke mal du bist mit dem job als kellnerin auf 400€ basis angemeldet...
dann wird das nicht mit einbezogen-denn angenommen die werdene mutter arbeitet in einem 400€ job und wird ss ist ja auch so das sie lediglich die 300€ (sprich lediglich den mindestanspruch) bekommt...
aber kann auch sein das ich im unrecht bin...
aber dort wo du den antrag abgeben wirst-die können dir doch bestimmt telefonisch auskunft geben...
insofern die netten damen vom amt dazu lust haben-man kennt sie ja...
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