Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger, wann darf ich umziehen? ALG II

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Bad_but_nice
15932 Beiträge
19.01.2013 17:43
Zitat von SharonRai:

80 qm stehen einen mit 2 Kindern zu??? Sorry nichts gegen dich TS , aber ich bin froh wenn wir bald in eine knapp 70 qm große Wohnung ziehen können... Und uns die auch leisten können. Dabei gehen wir beide VOLL arbeiten und erwarten auch das zweite kind.



Sie meint damit das einem mit 3 Personen, in dem Falle 1. Erwachsener + 2 Kinder oder aber 2. Erwachsene + 1 . Kind eine 80 qm Wohnung vom Gesetz her zusteht was nich heiss, dass das Amt das zwingend bewilligen muss
19.01.2013 18:03
26qm die Du selbst tragen kannst?

Ich wunder mich immer wieder was mit der NOTlösung vom Staat alles möglich ist...

Sie können dir trotzdem die Wohnung versagen,ziehst Du trotzdem ein musst Du innerhalb von 6 Monaten wieder umziehen
19.01.2013 18:17
Das Amt kann alles versagen, wenn denen danach ist. Und was macht man dann? Man legt Widerspruch ein und diesem wird in 90% der Fälle recht gegeben. In diesem Falle steht Dir ja auch nur eine Wohnung bis zu einem gewissen Mietspiegel zu. Das ist in jedem Einzugsgebiet unterschiedlich. Erkundige Dich bei Deiner zuständigen Arge, wie hoch der ist. Passt der Preis, dann darf die Arge Dir den Umzug nach Gesetz nicht verbieten und muss auch die Miete übernehmen. Kann trotzdem sein, dass die mucken, dann eben widersprechen.

Auch als Hartz IV-Empfänger hat man Rechte auch wenn so manchem das nicht passt.
Julikind
4733 Beiträge
19.01.2013 18:19
Zitat von Felily:

26qm die Du selbst tragen kannst?

Ich wunder mich immer wieder was mit der NOTlösung vom Staat alles möglich ist...

Sie können dir trotzdem die Wohnung versagen,ziehst Du trotzdem ein musst Du innerhalb von 6 Monaten wieder umziehen


Das mit dem Umziehen stimmt nicht!

Lebt man bereits in einer Wohnung, die nicht den Richtlinien entspricht und bezieht dann erst ALG2, bekommt man 6 Monate die volle Miete bezahlt...innerhalb von 6 Monaten soll man in eine passende Wohnung ziehen ODER es wird nur noch die Miete nach den Maßgaben gezahlt. Aber niemand zwingt einen umzuziehen.

Zieht man allerdings ohne Zustimmung vom Amt um, bekommt man direkt nur Anteile zur Miete die einem zustehen, desweiteren bekommt man keinen Umzug bezahlt, kein Darlehen für die Kaution oder die Genossenschaftsanteile oder irgendwelche anderen Unterstützungen wie Möbel die gebraucht werden oder oder oder für die gesamte Zeit, die man in dieser Wohnung wohnt.

106qm für 3 Personen wenn man ALG2 bezieht, find ich maßlos übertrieben und dazu noch unnötig.

Julikind
4733 Beiträge
19.01.2013 18:20
Zitat von Skadi:

Das Amt kann alles versagen, wenn denen danach ist. Und was macht man dann? Man legt Widerspruch ein und diesem wird in 90% der Fälle recht gegeben. In diesem Falle steht Dir ja auch nur eine Wohnung bis zu einem gewissen Mietspiegel zu. Das ist in jedem Einzugsgebiet unterschiedlich. Erkundige Dich bei Deiner zuständigen Arge, wie hoch der ist. Passt der Preis, dann darf die Arge Dir den Umzug nach Gesetz nicht verbieten und muss auch die Miete übernehmen. Kann trotzdem sein, dass die mucken, dann eben widersprechen.

Auch als Hartz IV-Empfänger hat man Rechte auch wenn so manchem das nicht passt.


Bei 106 qm für 3 Personen siehts auch bei nem Widerspruch schlecht aus
Bad_but_nice
15932 Beiträge
19.01.2013 18:23
Zitat von Julikind:

Zitat von Felily:

26qm die Du selbst tragen kannst?

Ich wunder mich immer wieder was mit der NOTlösung vom Staat alles möglich ist...

Sie können dir trotzdem die Wohnung versagen,ziehst Du trotzdem ein musst Du innerhalb von 6 Monaten wieder umziehen


Das mit dem Umziehen stimmt nicht!

Lebt man bereits in einer Wohnung, die nicht den Richtlinien entspricht und bezieht dann erst ALG2, bekommt man 6 Monate die volle Miete bezahlt...innerhalb von 6 Monaten soll man in eine passende Wohnung ziehen ODER es wird nur noch die Miete nach den Maßgaben gezahlt. Aber niemand zwingt einen umzuziehen.

Zieht man allerdings ohne Zustimmung vom Amt um, bekommt man direkt nur Anteile zur Miete die einem zustehen, desweiteren bekommt man keinen Umzug bezahlt, kein Darlehen für die Kaution oder die Genossenschaftsanteile oder irgendwelche anderen Unterstützungen wie Möbel die gebraucht werden oder oder oder für die gesamte Zeit, die man in dieser Wohnung wohnt.

106qm für 3 Personen wenn man ALG2 bezieht, find ich maßlos übertrieben und dazu noch unnötig.



Maiglöckchen2013
922 Beiträge
19.01.2013 18:29
Zitat von -Like-a-Lady-:

Zitat von Julikind:

Zitat von Felily:

26qm die Du selbst tragen kannst?

Ich wunder mich immer wieder was mit der NOTlösung vom Staat alles möglich ist...

Sie können dir trotzdem die Wohnung versagen,ziehst Du trotzdem ein musst Du innerhalb von 6 Monaten wieder umziehen


Das mit dem Umziehen stimmt nicht!

Lebt man bereits in einer Wohnung, die nicht den Richtlinien entspricht und bezieht dann erst ALG2, bekommt man 6 Monate die volle Miete bezahlt...innerhalb von 6 Monaten soll man in eine passende Wohnung ziehen ODER es wird nur noch die Miete nach den Maßgaben gezahlt. Aber niemand zwingt einen umzuziehen.

Zieht man allerdings ohne Zustimmung vom Amt um, bekommt man direkt nur Anteile zur Miete die einem zustehen, desweiteren bekommt man keinen Umzug bezahlt, kein Darlehen für die Kaution oder die Genossenschaftsanteile oder irgendwelche anderen Unterstützungen wie Möbel die gebraucht werden oder oder oder für die gesamte Zeit, die man in dieser Wohnung wohnt.

106qm für 3 Personen wenn man ALG2 bezieht, find ich maßlos übertrieben und dazu noch unnötig.






106 qm für 1 Frau, 1 Kind, 1 Säugling?! Mensch warum sind mein Mann und ich so dumm und gehen arbeiten?

Man kann ja als Hartz 4 Empfängerin schöner haben!
19.01.2013 18:31
Zitat von -Like-a-Lady-:

Können und DÜRFEN sind 2. paar schuhe, wenn das Amt sagt nö zahlen wir nich, muss du erst mal drine bleibe... Ansonsten JA kanns du...Aber NUR mit ZUSTIMMUNG von der Arge


Umziehem kann sie jeder Zeit nur wenn sie keien zustimmung hat ist es möglich das sie die mehrkosten und umzugskosten usw selber trägt!
Trrr09
2987 Beiträge
19.01.2013 18:32
Also dass ich einfach umziehen kann weiß ich, weil ich das bereits so schon mal getan habe.

Ich habe mit meinem Sohn in einer angemessenen 64qm Wohnung gewohnt, dort war aber Schimmel. Die Wohnung war sehr günstig kostete 240kalt. Der Mietspiegel liegt hier bei dem Baujahr des Hauses wo ich rein will und jetzt bin bei 5,00 - 5,35. Ist aber tatsächlich wesentlich geringer, bei ca. 4,00.
Das hieße eigentlich dass man mir höchstens eine Kaltmiete von 350€ bewilligen müsste, egal wie groß. Denn wichtiger ist die angemessene Kaltmiete.
Gegenüber wurde dann meine jetzige Wohnung frei. 3-Zimmer, 87qm, 350€ kalt.
Habe beim Amt nachgefragt und die Wohnung wurde abgelehnt. Ich habe dann nochmal mit einer vom Amt (Hotline) telefoniert und die sagte mir, ich könne umziehen, allerdings werde ich weiterhin den Satz bekommen für die alte Wohnung weil das Amt keinen Grund sieht umzuziehen. Schimmel war kein Grund. Aha.

Ich bin dann einfach umgezogen habe meine neue Adresse angegeben, bekomme meinen alten Regelsatz weiter ausgezahlt und zahle die Differenz selbst. Fair finde ich das allerdings nicht, aber ich sah mich gezwungen dort auszuziehen. Eine ähnlich günstigere hätte ich eh nicht mehr gefunden also hätte das Amt alles abgewiesen. Mir blieb also nichts anderes übrig.

Und doch es ist ein Wunschkonzert und zwar ein Wunschkonzert von der ARGE! Und daher müssen die sich doch auch an Gesetze halten genauso wie ich auch. Aber nein müssen sie wohl nicht.

Eigentlich hätten sie mir die Wohnung genehmigen müssen, da diese noch im Rahmen meiner Ansprüche lag. Nämlich weil sie kalt 350 kostet und das steht mir zu.

Umzugskosten, Kaution oder andere zusätzliche Kosten habe ich noch nie in Anspruch genommen. Das zahle ich alles selbst und würde ich jetzt auch tun. Auch Nebenkostennachzahlungen habe ich bisher immer selbst getragen. Wusste gar nicht dass ich das von der ARGE wieder bekommen kann, allerdings war es bisher auch nie viel.

Jetzt ist das ganze natürlich super knapp, in ein paar Tagen wäre schon der Umzug. Ich muss mal schauen dass ich schnell einen Termin dort bekomme und das ganze mit dem Sachbearbeiter bespreche. Aber ich würde eben gerne bestimmte Paragrafen vorlegen können, damit ich auch mein Recht bekomme.

19.01.2013 18:33
Zitat von Maiglöckchen2013:

Zitat von -Like-a-Lady-:

Zitat von Julikind:

Zitat von Felily:

26qm die Du selbst tragen kannst?

Ich wunder mich immer wieder was mit der NOTlösung vom Staat alles möglich ist...

Sie können dir trotzdem die Wohnung versagen,ziehst Du trotzdem ein musst Du innerhalb von 6 Monaten wieder umziehen


Das mit dem Umziehen stimmt nicht!

Lebt man bereits in einer Wohnung, die nicht den Richtlinien entspricht und bezieht dann erst ALG2, bekommt man 6 Monate die volle Miete bezahlt...in nerhalb von 6 Monaten soll man in eine passende Wohnung ziehen ODER es wird nur noch die Miete nach den Maßgaben gezahlt. Aber niemand zwingt einen umzuziehen.

Zieht man allerdings ohne Zustimmung vom Amt um, bekommt man direkt nur Anteile zur Miete die einem zustehen, desweiteren bekommt man keinen Umzug bezahlt, kein Darlehen für die Kaution oder die Genossenschaftsanteile oder irgendwelche anderen Unterstützungen wie Möbel die gebraucht werden oder oder oder für die gesamte Zeit, die man in dieser Wohnung wohnt.

106qm für 3 Personen wenn man ALG2 bezieht, find ich maßlos übertrieben und dazu noch unnötig.






106 qm für 1 Frau, 1 Kind, 1 Säugling?! Mensch warum sind mein Mann und ich so dumm und gehen arbeiten?

Man kann ja als Hartz 4 Empfängerin schöner haben!


das stimmt auch nicht ganz ,wenn bestimmte umstände vorliegen ist es durchaus möglicgh das sie länger als die 6Monate bzw weiter vollzahlen.
Ist bei mir so ,da die arbeit dran hängt!

hätte sonst arbeitsmässig mehrkosten.

Bzw kinderbetreuung schlechter gewäherleistet hätte sonst keinen kita und hortplatz!
Studimum
24038 Beiträge
19.01.2013 18:40
Zitat von Maiglöckchen2013:

Zitat von -Like-a-Lady-:

Zitat von Julikind:

Zitat von Felily:

26qm die Du selbst tragen kannst?

Ich wunder mich immer wieder was mit der NOTlösung vom Staat alles möglich ist...

Sie können dir trotzdem die Wohnung versagen,ziehst Du trotzdem ein musst Du innerhalb von 6 Monaten wieder umziehen


Das mit dem Umziehen stimmt nicht!

Lebt man bereits in einer Wohnung, die nicht den Richtlinien entspricht und bezieht dann erst ALG2, bekommt man 6 Monate die volle Miete bezahlt...innerhalb von 6 Monaten soll man in eine passende Wohnung ziehen ODER es wird nur noch die Miete nach den Maßgaben gezahlt. Aber niemand zwingt einen umzuziehen.

Zieht man allerdings ohne Zustimmung vom Amt um, bekommt man direkt nur Anteile zur Miete die einem zustehen, desweiteren bekommt man keinen Umzug bezahlt, kein Darlehen für die Kaution oder die Genossenschaftsanteile oder irgendwelche anderen Unterstützungen wie Möbel die gebraucht werden oder oder oder für die gesamte Zeit, die man in dieser Wohnung wohnt.

106qm für 3 Personen wenn man ALG2 bezieht, find ich maßlos übertrieben und dazu noch unnötig.






106 qm für 1 Frau, 1 Kind, 1 Säugling?! Mensch warum sind mein Mann und ich so dumm und gehen arbeiten?

Man kann ja als Hartz 4 Empfängerin schöner haben!

So eine große wohnung bekommt sie ja auch nur ANTEILIG bezahlt, und darf den Rest so bezahlen.
Bei uns gäbe es son Wirrwarr nicht, entweder im Rahmen oder gar nicht, und ich wüsste ich auch nicht wovon ich das neben H4 zahlen sollte.
Libellenmaedchen
419 Beiträge
19.01.2013 18:40
Ich habe manchmal das Gefühl die Menschheit weiss gar nicht für wen ALGII da ist und vorallem warum.

Es ist doch nur für den Übergang gedacht und nicht um sein Leben danach auszurichten.

Ich kann sowas nicht verstehen,tut mir leid.

106qm für 3 Personen finde ich absolut zu viel und wenn sowas genehmigt wird,werden wir auch nicht mehr arbeiten gehen!
Julikind
4733 Beiträge
19.01.2013 18:42
Zitat von Trrr09:

Also dass ich einfach umziehen kann weiß ich, weil ich das bereits so schon mal getan habe.

Ich habe mit meinem Sohn in einer angemessenen 64qm Wohnung gewohnt, dort war aber Schimmel. Die Wohnung war sehr günstig kostete 240kalt. Der Mietspiegel liegt hier bei dem Baujahr des Hauses wo ich rein will und jetzt bin bei 5,00 - 5,35. Ist aber tatsächlich wesentlich geringer, bei ca. 4,00.
Das hieße eigentlich dass man mir höchstens eine Kaltmiete von 350€ bewilligen müsste, egal wie groß. Denn wichtiger ist die angemessene Kaltmiete.
Gegenüber wurde dann meine jetzige Wohnung frei. 3-Zimmer, 87qm, 350€ kalt.
Habe beim Amt nachgefragt und die Wohnung wurde abgelehnt. Ich habe dann nochmal mit einer vom Amt (Hotline) telefoniert und die sagte mir, ich könne umziehen, allerdings werde ich weiterhin den Satz bekommen für die alte Wohnung weil das Amt keinen Grund sieht umzuziehen. Schimmel war kein Grund. Aha.

Ich bin dann einfach umgezogen habe meine neue Adresse angegeben, bekomme meinen alten Regelsatz weiter ausgezahlt und zahle die Differenz selbst. Fair finde ich das allerdings nicht, aber ich sah mich gezwungen dort auszuziehen. Eine ähnlich günstigere hätte ich eh nicht mehr gefunden also hätte das Amt alles abgewiesen. Mir blieb also nichts anderes übrig.

Und doch es ist ein Wunschkonzert und zwar ein Wunschkonzert von der ARGE! Und daher müssen die sich doch auch an Gesetze halten genauso wie ich auch. Aber nein müssen sie wohl nicht.

Eigentlich hätten sie mir die Wohnung genehmigen müssen, da diese noch im Rahmen meiner Ansprüche lag. Nämlich weil sie kalt 350 kostet und das steht mir zu.

Umzugskosten, Kaution oder andere zusätzliche Kosten habe ich noch nie in Anspruch genommen. Das zahle ich alles selbst und würde ich jetzt auch tun. Auch Nebenkostennachzahlungen habe ich bisher immer selbst getragen. Wusste gar nicht dass ich das von der ARGE wieder bekommen kann, allerdings war es bisher auch nie viel.

Jetzt ist das ganze natürlich super knapp, in ein paar Tagen wäre schon der Umzug. Ich muss mal schauen dass ich schnell einen Termin dort bekomme und das ganze mit dem Sachbearbeiter bespreche. Aber ich würde eben gerne bestimmte Paragrafen vorlegen können, damit ich auch mein Recht bekomme.



Es standen dir aber nunmal keine 87 qm zu, genauso wenig wie dir jetzt 106 qm zu stehen... Ganz egal wie die Kaltmiete ist! Auch deine Nebenkosten muss das Amt bezahlen.

Warum hast du an eine Wohnung so hohe Ansprüche, aber nicht an dich selbst? Das verstehe ich nicht! Du möchtest eine große Wohnung? Dann geh bitte arbeiten und verdien sie dir!

Im Übrigen kann man auch in kleinen Wohnungen sehr schön leben. Ich wohne mit meinen beiden Kindern in einer 4-Raum 74 qm Wohnung. Im Grünen, mit Balkon und wir haben es sehr gemütlich.

Ich bekomme übrigens keine Untersützung vom Staat
19.01.2013 18:52
Zitat von Libellenmaedchen:

Ich habe manchmal das Gefühl die Menschheit weiss gar nicht für wen ALGII da ist und vorallem warum.

Es ist doch nur für den Übergang gedacht und nicht um sein Leben danach auszurichten.

Ich kann sowas nicht verstehen,tut mir leid.

106qm für 3 Personen finde ich absolut zu viel und wenn sowas genehmigt wird,werden wir auch nicht mehr arbeiten gehen!


Naja es ist für den übergang gedacht d hast du recht!

aber wieviele leute wollen dann nicht mehr arbeiten gehen bzw gehen nimmer arbeiten??

ich bekomme selber aufstockendes Hartz4 .
wenn ich 40h arbeiten würde (was ich aus 3 vesrchiedenen GRünden von ärzten Jugendamt und Amt selber begründet nicht schaffe ) arbeiten würde, hätte ich selbs dann noch Hartz4 also genauso viel wie jetzt.

Wenn ich mich 40h zur verfügung gestellt hätte hätte ich nur alg 1 bekommen Plus meinen Teilzeitlohn ( leider unter 410euro).

Hätte ich mehr gehabt. da ich aber von Anfang an ehrlich war.
Steht mir das mit aufstockung zu und jetzt wo ich ganz in Alg2 rutsche (also alg1 fällt weg).
habe ich weiter genausoviel.

Die regelungen die die da haben ist für die richtige Arbeitende bevölkerung einfach mist.
Wenn ich sehe meien eltern sind beide selbstsändig udn wieviel sie arbeite bzw erwirtschaften müssen um erstmal soviel zu haben wie manch anderer mit Hartz4.

Aber zum Glück sieht es bei mir jetzt so gut aus ,das ich wieder paar stunden mehr arbeiten aknn ,das sich mein hartz4 weiter minimiert --aber unterm strich habe ich genau das gleiche.
ay-ay-captain
625 Beiträge
19.01.2013 18:54
Zitat von Trrr09:

Also dass ich einfach umziehen kann weiß ich, weil ich das bereits so schon mal getan habe.

Ich habe mit meinem Sohn in einer angemessenen 64qm Wohnung gewohnt, dort war aber Schimmel. Die Wohnung war sehr günstig kostete 240kalt. Der Mietspiegel liegt hier bei dem Baujahr des Hauses wo ich rein will und jetzt bin bei 5,00 - 5,35. Ist aber tatsächlich wesentlich geringer, bei ca. 4,00.
Das hieße eigentlich dass man mir höchstens eine Kaltmiete von 350€ bewilligen müsste, egal wie groß. Denn wichtiger ist die angemessene Kaltmiete.
Gegenüber wurde dann meine jetzige Wohnung frei. 3-Zimmer, 87qm, 350€ kalt.
Habe beim Amt nachgefragt und die Wohnung wurde abgelehnt. Ich habe dann nochmal mit einer vom Amt (Hotline) telefoniert und die sagte mir, ich könne umziehen, allerdings werde ich weiterhin den Satz bekommen für die alte Wohnung weil das Amt keinen Grund sieht umzuziehen. Schimmel war kein Grund. Aha.

Ich bin dann einfach umgezogen habe meine neue Adresse angegeben, bekomme meinen alten Regelsatz weiter ausgezahlt und zahle die Differenz selbst. Fair finde ich das allerdings nicht, aber ich sah mich gezwungen dort auszuziehen. Eine ähnlich günstigere hätte ich eh nicht mehr gefunden also hätte das Amt alles abgewiesen. Mir blieb also nichts anderes übrig.

Und doch es ist ein Wunschkonzert und zwar ein Wunschkonzert von der ARGE! Und daher müssen die sich doch auch an Gesetze halten genauso wie ich auch. Aber nein müssen sie wohl nicht.

Eigentlich hätten sie mir die Wohnung genehmigen müssen, da diese noch im Rahmen meiner Ansprüche lag. Nämlich weil sie kalt 350 kostet und das steht mir zu.

Umzugskosten, Kaution oder andere zusätzliche Kosten habe ich noch nie in Anspruch genommen. Das zahle ich alles selbst und würde ich jetzt auch tun. Auch Nebenkostennachzahlungen habe ich bisher immer selbst getragen. Wusste gar nicht dass ich das von der ARGE wieder bekommen kann, allerdings war es bisher auch nie viel.

Jetzt ist das ganze natürlich super knapp, in ein paar Tagen wäre schon der Umzug. Ich muss mal schauen dass ich schnell einen Termin dort bekomme und das ganze mit dem Sachbearbeiter bespreche. Aber ich würde eben gerne bestimmte Paragrafen vorlegen können, damit ich auch mein Recht bekomme.



als wir noch H4 waren hatte ich auch so einen ähnlichen Fall die Frau am telefon sagte wenn mir der umzug nicht genehmigt wird könnte ich trotzdem umziehen es die Miete in angemessener hhe übernommen
nur kaution umzugskosten und renovierung müsse ich selber tragen aber egal haben wir eh immer gemacht wusste bis dahin nichtmal das wir dauch umzug und renovierungskosten übernommen bekommen
ansonsten frag doch mal lieber in so einen h4 forum nach
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