Mütter- und Schwangerenforum

SCH**ß HARTZ4

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mami110708
502 Beiträge
30.01.2010 16:09
Zitat von jessi801:

also beantragen kannst du
- mietbeihilfe
- erstausstattung im gesundheitsamt
wenn das kind da ist
- kindergeld
- kinderzuschlag( auch bei der Familienkasse)
- Elterngeld

wieso muß dein vater kein unterhalt mehr an dich leisten??? noch bist du ja nicht mutter, sondern erst in paar wochen, oder???


jessi was ist den kinderszuschlag?? und wo genau beantragt man das????? und wie lange geht das und so??? und wieviel ist das??? und wer kriegt das alles?
jessi801
7430 Beiträge
30.01.2010 16:12
Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

also beantragen kannst du
- mietbeihilfe
- erstausstattung im gesundheitsamt
wenn das kind da ist
- kindergeld
- kinderzuschlag( auch bei der Familienkasse)
- Elterngeld

wieso muß dein vater kein unterhalt mehr an dich leisten??? noch bist du ja nicht mutter, sondern erst in paar wochen, oder???


jessi was ist den kinderszuschlag?? und wo genau beantragt man das????? und wie lange geht das und so??? und wieviel ist das??? und wer kriegt das alles?

kinderzuschlag is sag i jetzt mal blöd ein 2 tes kindergeld, eben für die leut mit weniger einkommen, die maximale auszahlung liegt bei 140€, muß man aber aufpassen, denn UVG zb wird da angerechnet.
Den antrag kannst dir bei der kindergeldkasse holen, der läuft immer für 6 Monate dann mußt wieder nen verlängerungsantrag stellen!!!
imo2009
16543 Beiträge
30.01.2010 16:16
wenn du nichts bekommst dann hat dein freund halt zuviel und es steht euch ne mehr zu.tut mir leid, ich hab auch nicht mehr und hab 2 kinder und zahl auch miete ,auto ..., also ne so jammern,sag deinem guten lieber das es sich beteiligen muss. nach der geburt kriegst du ja kindergeld und elterngeld.
30.01.2010 16:16
widerspruch und wenns kind DA ist dann neu stellen
mami110708
502 Beiträge
30.01.2010 16:17
Zitat von jessi801:

Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

also beantragen kannst du
- mietbeihilfe
- erstausstattung im gesundheitsamt
wenn das kind da ist
- kindergeld
- kinderzuschlag( auch bei der Familienkasse)
- Elterngeld

wieso muß dein vater kein unterhalt mehr an dich leisten??? noch bist du ja nicht mutter, sondern erst in paar wochen, oder???


jessi was ist den kinderszuschlag?? und wo genau beantragt man das????? und wie lange geht das und so??? und wieviel ist das??? und wer kriegt das alles?

kinderzuschlag is sag i jetzt mal blöd ein 2 tes kindergeld, eben für die leut mit weniger einkommen, die maximale auszahlung liegt bei 140€, muß man aber aufpassen, denn UVG zb wird da angerechnet.
Den antrag kannst dir bei der kindergeldkasse holen, der läuft immer für 6 Monate dann mußt wieder nen verlängerungsantrag stellen!!!


das heißt wenn man ein 2. kind im haushalt hat??? bekommt man erst den zuschlag, oder???? meine freundinw eiss nämlich auch net so recht weiter... und ich les immer kindergeldzuschlag aber weiss nie was das wirklich ist xD
mami110708
502 Beiträge
30.01.2010 16:17
Zitat von jessi801:

Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

also beantragen kannst du
- mietbeihilfe
- erstausstattung im gesundheitsamt
wenn das kind da ist
- kindergeld
- kinderzuschlag( auch bei der Familienkasse)
- Elterngeld

wieso muß dein vater kein unterhalt mehr an dich leisten??? noch bist du ja nicht mutter, sondern erst in paar wochen, oder???


jessi was ist den kinderszuschlag?? und wo genau beantragt man das????? und wie lange geht das und so??? und wieviel ist das??? und wer kriegt das alles?

kinderzuschlag is sag i jetzt mal blöd ein 2 tes kindergeld, eben für die leut mit weniger einkommen, die maximale auszahlung liegt bei 140€, muß man aber aufpassen, denn UVG zb wird da angerechnet.
Den antrag kannst dir bei der kindergeldkasse holen, der läuft immer für 6 Monate dann mußt wieder nen verlängerungsantrag stellen!!!


das heißt wenn man ein 2. kind im haushalt hat??? bekommt man erst den zuschlag, oder???? meine freundinw eiss nämlich auch net so recht weiter... und ich les immer kindergeldzuschlag aber weiss nie was das wirklich ist xD
jessi801
7430 Beiträge
30.01.2010 16:19
Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

also beantragen kannst du
- mietbeihilfe
- erstausstattung im gesundheitsamt
wenn das kind da ist
- kindergeld
- kinderzuschlag( auch bei der Familienkasse)
- Elterngeld

wieso muß dein vater kein unterhalt mehr an dich leisten??? noch bist du ja nicht mutter, sondern erst in paar wochen, oder???


jessi was ist den kinderszuschlag?? und wo genau beantragt man das????? und wie lange geht das und so??? und wieviel ist das??? und wer kriegt das alles?

kinderzuschlag is sag i jetzt mal blöd ein 2 tes kindergeld, eben für die leut mit weniger einkommen, die maximale auszahlung liegt bei 140€, muß man aber aufpassen, denn UVG zb wird da angerechnet.
Den antrag kannst dir bei der kindergeldkasse holen, der läuft immer für 6 Monate dann mußt wieder nen verlängerungsantrag stellen!!!


das heißt wenn man ein 2. kind im haushalt hat??? bekommt man erst den zuschlag, oder???? meine freundinw eiss nämlich auch net so recht weiter... und ich les immer kindergeldzuschlag aber weiss nie was das wirklich ist xD

ne das is egal ob du ein oder 2 kids hast, die 140 sind ja pro kind, kommt halt immer auf das einkommen an, man darf net zuwenig und net zu viel haben!!!
shoppingmama
21175 Beiträge
30.01.2010 16:22
danke echt lieb von euch,werde mir eure tipps zu herzen nehmen und montag gleich los zum anwalt und gericht!
wiederspruch schreib ich auch auf alle fälle und kann nur hoffen,dass das alles noch wird!
gott,und das obwohl ich mich nicht mehr aufregen soll..

unterhalt zahlt mein vater nicht mehr,da ich in einer anderen wohnung bei meinem freund lebe und mutter werde... nein,noch bin ich nicht mami,mein kleiner ist noch im bauch...

tja,eigentlich sollt mein freund helfen,aber wie man sieht,sieht er das anders. bin auch im mom bei meiner mutter,da ich ihn jetzt gar nicht ertragen kann,die vorwürfe und co und dummen sprüche...
jessi801
7430 Beiträge
30.01.2010 16:24
Zitat von shoppingmama:

danke echt lieb von euch,werde mir eure tipps zu herzen nehmen und montag gleich los zum anwalt und gericht!
wiederspruch schreib ich auch auf alle fälle und kann nur hoffen,dass das alles noch wird!
gott,und das obwohl ich mich nicht mehr aufregen soll..

unterhalt zahlt mein vater nicht mehr,da ich in einer anderen wohnung bei meinem freund lebe und mutter werde... nein,noch bin ich nicht mami,mein kleiner ist noch im bauch...

tja,eigentlich sollt mein freund helfen,aber wie man sieht,sieht er das anders. bin auch im mom bei meiner mutter,da ich ihn jetzt gar nicht ertragen kann,die vorwürfe und co und dummen sprüche...

wäre es dann nicht sinnvoller, du nimmst dir erstmal ne eigene wohnung und hast somit auch dein eigenes Geld, denn viel zu kümmern scheint er sich ja jetzt schon nicht!!!
So bist du und dein kleiner auf der sicheren seite
imo2009
16543 Beiträge
30.01.2010 16:24
Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

also beantragen kannst du
- mietbeihilfe
- erstausstattung im gesundheitsamt
wenn das kind da ist
- kindergeld
- kinderzuschlag( auch bei der Familienkasse)
- Elterngeld

wieso muß dein vater kein unterhalt mehr an dich leisten??? noch bist du ja nicht mutter, sondern erst in paar wochen, oder???


jessi was ist den kinderszuschlag?? und wo genau beantragt man das????? und wie lange geht das und so??? und wieviel ist das??? und wer kriegt das alles?

kinderzuschlag is sag i jetzt mal blöd ein 2 tes kindergeld, eben für die leut mit weniger einkommen, die maximale auszahlung liegt bei 140€, muß man aber aufpassen, denn UVG zb wird da angerechnet.
Den antrag kannst dir bei der kindergeldkasse holen, der läuft immer für 6 Monate dann mußt wieder nen verlängerungsantrag stellen!!!


das heißt wenn man ein 2. kind im haushalt hat??? bekommt man erst den zuschlag, oder???? meine freundinw eiss nämlich auch net so recht weiter... und ich les immer kindergeldzuschlag aber weiss nie was das wirklich ist xD


den zuschlag bekommt man bei geringem einkommen und wenn trotzdem kein hartz 4 dadurch zusteht.
30.01.2010 16:24
das kind wird doch noch gar net berücksoichtig weils noch nich da ist. oder???
welshgirl
745 Beiträge
30.01.2010 16:26
Zitat von summer09:

vlt sollte man sich da vorher drüber gedanken machen?
aber nach der geburt stehen dir ja eltern und kindergeld zu


..dein kommentar haettest du dir echt sparen koennen!!!!!!!!!!!!!
30.01.2010 16:27
Wende dich bitte mit all deinen Unterlagen an eine Sozialberatungsstelle oder eine Beratungsstelle für Arbeitslose. Die können genauer als wir alle sagen, was du bekommen müßtest.
Der Bescheid ist in der Regel so aufgebaut, dass du auf der ersten Seite eine Übersicht mit allen Personen der Bedarfsgemeinschat (du und dein Freund) findest, wieviel für jeden an Bedarf errechnet wurden, wieviel das insgesamt ist und was davon für Unterkunft/ Heizung ist und auch noch den Zeitraum für den das gilt.
Wichtig: Stelle Anträge für Schwangerschaftsbekleidung und Erstaustattung jetzt noch, solange du schwanger bist, falls das noch nicht geschehen ist. Mehrbedarf während der Schwangerschaft sind 61€ (17% von 359€) im Monat und den bekommst du frühestens ab Antragstellung/ 13. SSW.
Zu den Sätzen:
Es werden Miete und Heizkosten übernommen. Wenn die zu hoch liegen, können sie verlangen, dass ihr binnen 6 Monaten eine billigere Wohnung sucht. Dann werden jedoch (auf Antrag!) die Umzugskosten übernommen (nicht Renovierung oder Doppelmiete!).
Weiterhin stehen jedem Erwachsenen 359€ zu...bei einem Paar sind es 323€. Für ein Baby sind es derzeit 215€.
Abgezogen werden Einkommen und Kindergeld. Elterngeld ist dann anrechnungsfrei.
Was das Einkommen angeht, wird jedoch nicht alles abgezogen, sondern die Rechnung ist wie folgt: man rechnet mit dem brutto (!). Das macht das Ganze schwer auf den Cent genau nachverfolgbar, aber ungefähr kann man es überschlagen!
100€ sind frei
von 100,01€ bis 400€ werden 80% abgezogen
von 400,01€ bis 800€ (oder 1200€...weiß nicht mehr genau) werden 90% abgezogen. Die restlichen 10% bzw. 20% behaltet ihr als Werbungskosten und Fahrtkosten etc.
Eingerechnet in euer Vermögen werden Sparguthaben, Lebensversicherungen etc. Nur Rentenversicherungen (mind. Riester) sind frei. Du darfst mindestens 3100€ besitzen, an die du nicht ran mußt. Ansonsten sind es als Fausregel 200e pro Person und Lebensjahr, die auf dem Sparbuch schlummern dürfen. Ein Auto kann durchaus als Vermögenswert gelten. Kommt auf den Wert an.

Wenn ich nun nach Berliner Maßstäben gehe, dürftet ihr eine Wohnung bis ca. 440€ Warmmiete haben und hättet 646€ Regelleistung. Macht 1086€ pro Monat. Hinzu kämen für dich 17% von 323€ Regelleistung, also knapp 55€. Macht also 1141€ im Monat. Ich kenne nun nicht eure genauen Zahlen, aber es klingt durchaus nicht vollkommen unrealistisch, dass der Antrag abgelehnt wurde.
Unabhängig davon kannst du aber trotzdem Erstausstattung beantragen und die Mutter-Kind-Stiftung kontaktieren.

Einen Widerspruch einlegen lohnt sich auch, da die meisten Bescheide falls sind! Den Anwalt würde ich persönlich erst aufsuchen, wenn das alles auch nicht fruchtet, da Sozialgericht nicht von heute auf morgen klappt und viel was anderes kann der Anwalt nicht tun. Dann such dir lieber ne Beratungsstelle, die Sozialberatungen anbietet...das kostet nix und die Sozialarbeiter da sind ziemlich fit, wenn es um sowas geht!

Kopf hoch! Sieht mies aus, aber du hast dich bis jetzt durchgekämpft und schaffst auch das letzte bißchen noch! Ein Ablehnungsbescheid ist keine Seltenheit! Ich hab 3 Mal meine Schwangerschaftsbekleidung beantragt, bis ich sie bekommen hab! Und denk mal nicht, dass ich da ruhig geschlafen hätte oder mir nicht die Augen aus dem Kopf geheult, wie das alles was werden soll!
Bleib hartnäckig und verlier nicht den Mut! Und dann konzentrier dich jetzt auf dein Baby!
mami110708
502 Beiträge
30.01.2010 16:28
Zitat von jessi801:

Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

Zitat von mami110708:

Zitat von jessi801:

also beantragen kannst du
- mietbeihilfe
- erstausstattung im gesundheitsamt
wenn das kind da ist
- kindergeld
- kinderzuschlag( auch bei der Familienkasse)
- Elterngeld

wieso muß dein vater kein unterhalt mehr an dich leisten??? noch bist du ja nicht mutter, sondern erst in paar wochen, oder???


jessi was ist den kinderszuschlag?? und wo genau beantragt man das????? und wie lange geht das und so??? und wieviel ist das??? und wer kriegt das alles?

kinderzuschlag is sag i jetzt mal blöd ein 2 tes kindergeld, eben für die leut mit weniger einkommen, die maximale auszahlung liegt bei 140€, muß man aber aufpassen, denn UVG zb wird da angerechnet.
Den antrag kannst dir bei der kindergeldkasse holen, der läuft immer für 6 Monate dann mußt wieder nen verlängerungsantrag stellen!!!


das heißt wenn man ein 2. kind im haushalt hat??? bekommt man erst den zuschlag, oder???? meine freundinw eiss nämlich auch net so recht weiter... und ich les immer kindergeldzuschlag aber weiss nie was das wirklich ist xD

ne das is egal ob du ein oder 2 kids hast, die 140 sind ja pro kind, kommt halt immer auf das einkommen an, man darf net zuwenig und net zu viel haben!!!


wird das danna uch bei hart4 wieder angerechnet... meine freundin hat mit miete 580€ plus Kindergeld .. also 760€ insgesamt...
Jarsynthia
4493 Beiträge
30.01.2010 16:28
Redet ihr von 1000 Euro Brutto oder Netto?
Wir haben auch nur 1000 Euro Netto zu dritt zum Leben. Bzw wenn alle Fixkosten (Miete strom auto etc) abgezogen sind noch 190 Euro für Essen&Getränke&Tanken&Pampers und so..
Wohngeld würden wir nicht bekommen da wir ein Haus besitzen und für Harz 4 bin ich mir ehrlich gesagt zu schade..
Aber man kann mit 1000Euro leben Gibt wenig Luxus , aber das klappt
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