P-Konto! Was darf ich haben?
12.07.2013 18:52
Zitat von BlödmannVomDienst:
Darf ich mal fragen, was ein P-Konto ist?
Ich dachte auch erst: nanu, haben die P's nun sogar schon eigene Konten...
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Aber ich habs mir jetzt so zusammengereimt, dass das ein Konto ist, von dem gepfändet wird?
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12.07.2013 18:53
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Darf ich mal fragen, was ein P-Konto ist?
Ich dachte auch erst: nanu, haben die P's nun sogar schon eigene Konten...![]()
Aber ich habs mir jetzt so zusammengereimt, dass das ein Konto ist, von dem gepfändet wird?![]()
Achso und hat man dann noch nen normales Konto? Oder is das dann ein normales Konto? Und warum heißt dass dann extra P-Konto? Is ja voll verwirrend....
12.07.2013 18:55
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Darf ich mal fragen, was ein P-Konto ist?
Ich dachte auch erst: nanu, haben die P's nun sogar schon eigene Konten...![]()
Aber ich habs mir jetzt so zusammengereimt, dass das ein Konto ist, von dem gepfändet wird?![]()
Achso und hat man dann noch nen normales Konto? Oder is das dann ein normales Konto? Und warum heißt dass dann extra P-Konto? Is ja voll verwirrend....
Ich habe zum Glück keine Ahnung
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12.07.2013 19:00
Zitat von Wolke13:achso, ja dann ist es richtig wenn du den Selbstbehalt nicht nochsetzen
Zitat von Engelchen1711:
Ich meine das man das bei der Bank bekommt, ansonsten findest du das
bestimmt auch onlinedamit gehst du dann zu deinem Schuldnerberater
und der füllt dir das aus. Danach bringst du das zur Bank und die ändern
das dann.
Wieso haben sie dir denn 400€ gepfändet?wenn du nicht über dem
Selbstbehalt warst dürfen sie das doch gar nicht.![]()
Ich hatte eine Nachzahlung von der BAB stelle quasi noch meinen alten Lohn und da war ich dann über die 1028€ und weg war das geld.
lassen hast.
12.07.2013 19:02
Zitat von BlödmannVomDienst:Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto.
Darf ich mal fragen, was ein P-Konto ist?
12.07.2013 19:03
Zitat von BlödmannVomDienst:nein man hat dann kein normales Konto zusätzlich, wär ja kontraproduktiv.
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Darf ich mal fragen, was ein P-Konto ist?
Ich dachte auch erst: nanu, haben die P's nun sogar schon eigene Konten...![]()
Aber ich habs mir jetzt so zusammengereimt, dass das ein Konto ist, von dem gepfändet wird?![]()
Achso und hat man dann noch nen normales Konto? Oder is das dann ein normales Konto? Und warum heißt dass dann extra P-Konto? Is ja voll verwirrend....
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Ein P-Konto macht man zb wenn man in Privatinsolvenz geht oder einiges an Schulden
hat damit einem nicht einfach alles weggepfändet werden kann.
12.07.2013 19:49
Auch Sozialleistungen können gepfändet werden ,das hat sich geändert.
12.07.2013 19:56
Zitat von Saskia-HH:
Auch Sozialleistungen können gepfändet werden ,das hat sich geändert.
?
Wann und wie denn?
12.07.2013 20:06
Zitat von LoisLane:
Zitat von Saskia-HH:
Auch Sozialleistungen können gepfändet werden ,das hat sich geändert.
?
Wann und wie denn?
Seit 2013! Deshalb gibt es die P-Konten. Hat man keins und wird gepfändet, kann man sein Konto innerhab von 4 Wochen in ein P-Konto umwandeln und hat dann wieder Zugriff. Macht man es innehalb der 4 Wochen nicht, ist das Geld futsch - ganz egal ob es Sozialleistungen sind.
12.07.2013 20:07
Zitat von Julikind:
Zitat von LoisLane:
Zitat von Saskia-HH:
Auch Sozialleistungen können gepfändet werden ,das hat sich geändert.
?
Wann und wie denn?
Seit 2013! Deshalb gibt es die P-Konten. Hat man keins und wird gepfändet, kann man sein Konto innerhab von 4 Wochen in ein P-Konto umwandeln und hat dann wieder Zugriff. Macht man es innehalb der 4 Wochen nicht, ist das Geld futsch - ganz egal ob es Sozialleistungen sind.
Quatsch, seit 2012
12.07.2013 20:23
Zitat von Julikind:
Zitat von Julikind:
Zitat von LoisLane:
Zitat von Saskia-HH:
Auch Sozialleistungen können gepfändet werden ,das hat sich geändert.
?
Wann und wie denn?
Seit 2013! Deshalb gibt es die P-Konten. Hat man keins und wird gepfändet, kann man sein Konto innerhab von 4 Wochen in ein P-Konto umwandeln und hat dann wieder Zugriff. Macht man es innehalb der 4 Wochen nicht, ist das Geld futsch - ganz egal ob es Sozialleistungen sind.
Quatsch, seit 2012
Aber die ts hatte schon ein p-Konto bevor es gepfändet wurde.
Und wenn man ein p-Konto hat , können keine Sozialleistungen gepfändet werden ( wenn man wegen Nachzahlung über die Grenze kommt)
12.07.2013 20:27
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Julikind:
Zitat von Julikind:
Zitat von LoisLane:
...
Seit 2013! Deshalb gibt es die P-Konten. Hat man keins und wird gepfändet, kann man sein Konto innerhab von 4 Wochen in ein P-Konto umwandeln und hat dann wieder Zugriff. Macht man es innehalb der 4 Wochen nicht, ist das Geld futsch - ganz egal ob es Sozialleistungen sind.
Quatsch, seit 2012
Aber die ts hatte schon ein p-Konto bevor es gepfändet wurde.
Und wenn man ein p-Konto hat , können keine Sozialleistungen gepfändet werden ( wenn man wegen Nachzahlung über die Grenze kommt)
Doch, das kann man vorher extra beantragen. Man weiß ja, das man beispielsweise ne Erstausstattung beantragt hat - dafür muss an sich ne extra Befreiung holen.
12.07.2013 20:41
Zitat von Julikind:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Julikind:
Zitat von Julikind:
...
Quatsch, seit 2012
Aber die ts hatte schon ein p-Konto bevor es gepfändet wurde.
Und wenn man ein p-Konto hat , können keine Sozialleistungen gepfändet werden ( wenn man wegen Nachzahlung über die Grenze kommt)
Doch, das kann man vorher extra beantragen. Man weiß ja, das man beispielsweise ne Erstausstattung beantragt hat - dafür muss an sich ne extra Befreiung holen.
Genau , wenn man mal über seinen Freibetrag ist , kann man sich z.b.einmalige Sozialleistungen bescheinigen lassen und bekommt die dann auch freigestellt
12.07.2013 22:36
Zitat von Saskia-HH:
Zitat von Julikind:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Julikind:
...
Aber die ts hatte schon ein p-Konto bevor es gepfändet wurde.
Und wenn man ein p-Konto hat , können keine Sozialleistungen gepfändet werden ( wenn man wegen Nachzahlung über die Grenze kommt)
Doch, das kann man vorher extra beantragen. Man weiß ja, das man beispielsweise ne Erstausstattung beantragt hat - dafür muss an sich ne extra Befreiung holen.
Genau , wenn man mal über seinen Freibetrag ist , kann man sich z.b.einmalige Sozialleistungen bescheinigen lassen und bekommt die dann auch freigestellt
Das meinte ich eig. .
Wenn man es sich bescheinigen lässt , können diese nicht gepfändet werden.
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