nochmal wegen Arge und Unterhalt ...
29.08.2009 22:59
Sorry aber wenn ihr nicht zusammen wohnt,muss er für dich doch keine Kk zahlen,das hab ich ja noch nie gehört,ihr zählt ja somit auch nicht als eheähnliche Gemeinschaft,da euch die gemeinsame Wohnung fehlt.Und für dich muss er bei so einem Einkommen auch keinen Unterhalt zahlen.
29.08.2009 23:02
Ich hab nu mal Dr. Google befragt, es ist wohl wirklich so, dass Männer auch schon vor der Geburt unterhaltspflichtig sind/sein können, grade wenn die Mutter des Kindes nicht erwerbstätig ist...
29.08.2009 23:05
Zitat von Ashena:
Ich hab nu mal Dr. Google befragt, es ist wohl wirklich so, dass Männer auch schon vor der Geburt unterhaltspflichtig sind/sein können, grade wenn die Mutter des Kindes nicht erwerbstätig ist...
ja 6 wochen vorher hab ich grade auch gesehen ... nur ich bin ja erst 25.ssw ... denke die Arge will bestimmt wissen was er für ein einkommen hat um eventuell mir die erstausstattung abzulehnen und später direkt den unterhalt geltend zu machen ...
nur da bleibt immer noch die frage was ist wenn der unterhalt nicht reicht ? rest Arge ? und die Krankenkasse ist ja am wichtigsten ....
29.08.2009 23:05
Meine Kenntnis ist,dass dir Unterhalt zusteht(bis zu 3 Jahre),wenn du es verlangst ich glaub aber der Mindestbetrag liegt hier bei ca.800 Euro.Und 1600 Euro sind davon eher wenig,deshalb glaube ich nicht das er zahlen muss.Und im Vordergrund steht der Kindesunterhalt,erst dann kommt die Mama.
29.08.2009 23:06
Zitat von Ostschnitte:
Sorry aber wenn ihr nicht zusammen wohnt,muss er für dich doch keine Kk zahlen,das hab ich ja noch nie gehört,ihr zählt ja somit auch nicht als eheähnliche Gemeinschaft,da euch die gemeinsame Wohnung fehlt.Und für dich muss er bei so einem Einkommen auch keinen Unterhalt zahlen.
Bei 1600€ muss er natürlich zahlen, gibt n meiner Meinung nach sehr knappen Selbstbehalt und das bis der Zwerg 3 Jahre alt ist, dann muss er nur noch Kindesunterhalt zahlen...
Wg der Krankenkasse nach der Geburt würd ich mir erstmal keine Sorgen machen, wie das nu bei der Erstaustattung aussieht weiß ich nicht, ob sie dir da was kürzen können etc
29.08.2009 23:08
naja ich werde es sehen muß jetzt sowieso den namen angebn ... sonst werden wegen verletzung der mitwirkungspflicht leistungen untersagt - weiß nicht ob sich das auf alles oder auf die Babyausstattung bezieht ... nicht das ich nächsten monat kein gel mehr bekomme und schwanger nicht krankenversichert bin
29.08.2009 23:09
Zitat von Ashena:
Zitat von Ostschnitte:
Sorry aber wenn ihr nicht zusammen wohnt,muss er für dich doch keine Kk zahlen,das hab ich ja noch nie gehört,ihr zählt ja somit auch nicht als eheähnliche Gemeinschaft,da euch die gemeinsame Wohnung fehlt.Und für dich muss er bei so einem Einkommen auch keinen Unterhalt zahlen.
Bei 1600€ muss er natürlich zahlen, gibt n meiner Meinung nach sehr knappen Selbstbehalt und das bis der Zwerg 3 Jahre alt ist, dann muss er nur noch Kindesunterhalt zahlen...
Wg der Krankenkasse nach der Geburt würd ich mir erstmal keine Sorgen machen, wie das nu bei der Erstaustattung aussieht weiß ich nicht, ob sie dir da was kürzen können etc
also meinst du das bis zur geburt alles normal weiterläuft ???
nur wieso fragen die jetzt schon nach dem vater ???
29.08.2009 23:10
Du hast ja deinen Mindestsatz und wenn du durch Unterhalt etc nicht darauf kommst, gibt die Arge den Rest dazu, also keine Sorge...
Und selbst wenn du deine Mitwirkungspflicht verletzt kündigen die dir nicht die Krankenversicherung
Und selbst wenn du deine Mitwirkungspflicht verletzt kündigen die dir nicht die Krankenversicherung
29.08.2009 23:13
naja was man so von der Arge hört .... hab ja so lange noch nicht mit denen zu tun ...erst seit meine kleine krank geworden ist und ich deshalb nicht mehr arbeiten konnte ...ca 8 monate ... die wissen ja da auch das ich kein schmarotzer bin ...vielleicht ist das mit dem vater auch nur ne formsache .... ich geh jetzt mal in die heia ... danke für euere antworten ...ich schreib der Arge montag und warte mal ab dann bekommt mein freund bestimmt post
30.08.2009 09:19
Zitat von winterbaby2009:
so ich nochmal ich mach mir so sorgen wegen der Post heute von der Arge ...
für alle die meinen Beitrag von heut mittag nicht kennen ...
hab ja bei der Arge den Antrag für Hilfe zur Babyausstattung gestellt... jetzt habe ich heute Post bekommen das ich Angaben zum VAter des kindes machen muß ...ich nehme an das die von Ihm das geld wollen und später wegen dem Unterhalt ...
jetzt meine Frage - wenn sein einkommen hoch genug ist um Betreuungsunterhalt zu zahlen - stellen die ja die Leistungen für mich ein das wäare ja auch ok ...
...ABER
was ist dann mit meiner Krankenversicherung ??? wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht zusammen ... wie funktioniert sowas und warum wollen die Angaben zum Vater obwohl das baby noch gar nicht geboren ist ???
hat jemand auch so erfahrungen??? mach mir jetzt echt sorgen
Guten Morgen!
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30.08.2009 09:46
Zitat von winterbaby2009:
aber wovon soll ich die Krankenkasse bezahlen ? vom Unterhalt ???? versteh ich nicht so richtig ... angenommen mein freund verdient so 1600 euro davon sind 200 euro unterhalt fürs kind ... 900 euro ist der selbstbehalt und 500 bleibt dann übrig (für mich ????)
wie soll ich davon KV , Miete , usw zahlen ??? oder rechnen die das nur an ???
und warum fragen die jetzt schon ???
??? Nein so funktioniert das nicht, das die ihm alles wegnehmen was über den Selbstbehalt geht , das nur dann wenn es um Unterhalt für mehrere Kinder also Bsp. 3 mal 200 Unterhalt ginge.
Die Krankenversicherung übernimmt die Arge/Jogagentur, es sei denn du bist unter 23, dann musst du dich eventuell bis zur Vollendung des Lebensjahres bei deinen Eltern familienversichern rückwirkend. Wenn das Baby da ist, muss er einen Unterhaltstitel unterschreiben und sofern er zahlen kann, zahlen. Kann er das nicht, musst du Unterhaltsvorschuss beantragen beim Jugendamt, und dieser wird dann auf dein ALG 2 angerechnet im Zweifelsfall. Das Jugendamt holt sich im Zweifelsfall den Unterhalt vom Kindsvater zurück, sobald er zahlen kann. Da das Kind ja nun noch nicht da ist, ist er noch nicht für dich Unterhaltspflichtig, da er ja behaupten könnte, es sei nicht seins, bzw. er wisse erst sicher das seins, wenn es da ist.
30.08.2009 12:21
Zitat von Lila84:
Zitat von winterbaby2009:
aber wovon soll ich die Krankenkasse bezahlen ? vom Unterhalt ???? versteh ich nicht so richtig ... angenommen mein freund verdient so 1600 euro davon sind 200 euro unterhalt fürs kind ... 900 euro ist der selbstbehalt und 500 bleibt dann übrig (für mich ????)
wie soll ich davon KV , Miete , usw zahlen ??? oder rechnen die das nur an ???
und warum fragen die jetzt schon ???
??? Nein so funktioniert das nicht, das die ihm alles wegnehmen was über den Selbstbehalt geht , das nur dann wenn es um Unterhalt für mehrere Kinder also Bsp. 3 mal 200 Unterhalt ginge.
Die Krankenversicherung übernimmt die Arge/Jogagentur, es sei denn du bist unter 23, dann musst du dich eventuell bis zur Vollendung des Lebensjahres bei deinen Eltern familienversichern rückwirkend. Wenn das Baby da ist, muss er einen Unterhaltstitel unterschreiben und sofern er zahlen kann, zahlen. Kann er das nicht, musst du Unterhaltsvorschuss beantragen beim Jugendamt, und dieser wird dann auf dein ALG 2 angerechnet im Zweifelsfall. Das Jugendamt holt sich im Zweifelsfall den Unterhalt vom Kindsvater zurück, sobald er zahlen kann. Da das Kind ja nun noch nicht da ist, ist er noch nicht für dich Unterhaltspflichtig, da er ja behaupten könnte, es sei nicht seins, bzw. er wisse erst sicher das seins, wenn es da ist.
das hab ich mir nämlich auch gedacht ... dann müsste er mir ja wenn er 2500 euro verdient auch alles geben was die 900 euro übersteigt ... ich werde mit ihm auch kein problem kriegen weil wir ja zusammen sind seit 2 jahren - halt nur nicht zusammen wohnen ...
habe mich jetzt nur gesorgt das die jetzt schon vor der geburt an ihn herantreten weil die mir jetzt NACHDEM ich die Babyausstattung beantragt habe geschrieben haben ...
bekomme ich denn jetzt trotzdem die babyausstattung oder muß er das alles bezahlen ... er will und hat auch schon sowieso ein paar sachen bezahlen nur ALLES allein ist ja für ihn auch viel er fährt ja auch auto und muß seinen eltern was für die wohnung geben usw ... kann ja nicht sein das er sich dann jetzt einschränken muss
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