Mütter- und Schwangerenforum

NK Rückzahlung und Jobcenter, wer kennt sich aus?

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Choco
4257 Beiträge
02.02.2019 06:37
Hallo ihr lieben,

Ganz kurz, vielleicht weiß jemand wie es ist.

Haben JETZT endlich nach mehrmaliger Aufforderung unsere Nebenkostenabrechnung von 2017 bekommen und eine Kleine Rückzahlung wegen Guthaben.

Leider sind wir aktuell in Bezug vom Jobcenter (ALG 2) gekommen. In 2017 haben wir jedoch komplett keinerlei Leistungen vom Amt gehabt, also alle NK auch selbst getragen.

Nun meine Frage. Wenn das Amt die Nebenkosten bezahlt hat ist mir klar, dass sie eine Rückzahlung verrechnen. Wie ist das Aber in unserem Fall? Wird trotzdem alles verrechnet?

Schicki.Micki
3473 Beiträge
02.02.2019 07:41
Zitat von Choco:

Hallo ihr lieben,

Ganz kurz, vielleicht weiß jemand wie es ist.

Haben JETZT endlich nach mehrmaliger Aufforderung unsere Nebenkostenabrechnung von 2017 bekommen und eine Kleine Rückzahlung wegen Guthaben.

Leider sind wir aktuell in Bezug vom Jobcenter (ALG 2) gekommen. In 2017 haben wir jedoch komplett keinerlei Leistungen vom Amt gehabt, also alle NK auch selbst getragen.

Nun meine Frage. Wenn das Amt die Nebenkosten bezahlt hat ist mir klar, dass sie eine Rückzahlung verrechnen. Wie ist das Aber in unserem Fall? Wird trotzdem alles verrechnet?



Vermutlich zumindest anteilig. Weil Geldfluss während des Bezugs von Leistungen ist. Weißt wie ich meine? Da das Geld kommt während Ihr Leistungen vom Amt bekommt, vermute ich dass zumindest anteilig angerechnet wird.
Shnaddy
11027 Beiträge
02.02.2019 07:50
Wird angerechnet,da es immer zu dem Monat zählt wo das Geld fließt...

Hatten das selbst durch...Ist wirklich unfair,aber leider die Gesetzeslage...
Choco
4257 Beiträge
02.02.2019 08:15
Aber es ist Ja kein Gewinn. Ich darf ja auch einen Freibetrag gespartes haben. Versteht ihr Was ich meine? Ist doch Mies.. aber gut.. kann man nichts machen..
Hasi87
1667 Beiträge
02.02.2019 09:13
soweit ich weis dürfen die das eigentlich nicht anrechnen
du hast die nebenkosten selber getragen und somit ist es auch deines
was du zurück bekommst
so habe ich die erfahrung gemacht (bei mir waren es immer kleine beträge)
hättest du 17 schon alg bekommen dann würden sie es aufjedenfall
anrechnen.

einreichen musst du die abrechnung eh
einfach abwarten was dabei raus kommt
notfalls wenn du 100 pro weist das die das nicht dürfen
wiederspruch einlegen.

lg und viel erfolg
nilou
14363 Beiträge
02.02.2019 09:14
Es wird anfechtet da das Zuflussprinzip gilt. Also da ihr jetzt das Geld bekommt gilt es jetzt als Zufluss.
02.02.2019 10:50
Ich vermute auch, dass es angerechnet wird.

Ich hatte mal ein junges Mädchen in Betreuung, die lebte bereits allein in einer Wohnung, machte eine Ausbildung, bekam BAB usw. Nur der Kindergeldantrag zog sich wie Kaugummi. Die Familienkasse brauchte sage und schreibe 10 Monate, bis sie ihr das Kindergeld, dann rückwirkend, auszahlten.

Während dieser 10 Monate Wartezeit waren wir mehrfach beim Jobcenter und fragten nach, ob das Amt sie nicht unterstützen könnte. Da fiel sie aber raus, weil sie in der Ausbildung war. Sie bekam nichts. Die 190,- KG fehlten ihr aber zum Leben und wäre die Oma ihres Freundes nicht gewesen, wäre sie nicht klar gekommen. Die Oma lieh ihr jeden Monat die Summe.
Ihre Ausbildung war dann abgeschlossen, sie hatte auch bereits einen Arbeitsvertrag, der begann allerdings erst 6 Wochen nach Ausbildungsende. Für diese 6 Wochen beantragte sie dann also ALG 1, was ja verschwindet wenig war und deshalb aufstockend ALG 2. Tja und während dieser 6 Wochen zahlte dann die Kindergeldkasse rückwirkend für 10 Monate und das Jobcenter wertete es als Einnahme, ALG 2 stand ihr nicht zu. Sie hatte ja nun genug Geld.
Das hat mich richtig sauer gemacht. Auch der schriftliche Nachweis darüber, dass diese Nachzahlung an die Oma ging, weil sie ihr die 10 Monate zuvor das Geld hatte zukommen lassen, das Jobcenter fühlte sich ja nicht verantwortlich, interessierte nicht. Auch der Gang zum Anwalt brachte nichts. Sie bekam es voll angerechnet und erhielt kein ALG 2. Eine echte Frechheit, wie ich finde. Da sollte das Gesetz nachgebessert werden.

LG Zaubi
Poca
43564 Beiträge
02.02.2019 11:07
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Ich vermute auch, dass es angerechnet wird.

Ich hatte mal ein junges Mädchen in Betreuung, die lebte bereits allein in einer Wohnung, machte eine Ausbildung, bekam BAB usw. Nur der Kindergeldantrag zog sich wie Kaugummi. Die Familienkasse brauchte sage und schreibe 10 Monate, bis sie ihr das Kindergeld, dann rückwirkend, auszahlten.

Während dieser 10 Monate Wartezeit waren wir mehrfach beim Jobcenter und fragten nach, ob das Amt sie nicht unterstützen könnte. Da fiel sie aber raus, weil sie in der Ausbildung war. Sie bekam nichts. Die 190,- KG fehlten ihr aber zum Leben und wäre die Oma ihres Freundes nicht gewesen, wäre sie nicht klar gekommen. Die Oma lieh ihr jeden Monat die Summe.
Ihre Ausbildung war dann abgeschlossen, sie hatte auch bereits einen Arbeitsvertrag, der begann allerdings erst 6 Wochen nach Ausbildungsende. Für diese 6 Wochen beantragte sie dann also ALG 1, was ja verschwindet wenig war und deshalb aufstockend ALG 2. Tja und während dieser 6 Wochen zahlte dann die Kindergeldkasse rückwirkend für 10 Monate und das Jobcenter wertete es als Einnahme, ALG 2 stand ihr nicht zu. Sie hatte ja nun genug Geld.
Das hat mich richtig sauer gemacht. Auch der schriftliche Nachweis darüber, dass diese Nachzahlung an die Oma ging, weil sie ihr die 10 Monate zuvor das Geld hatte zukommen lassen, das Jobcenter fühlte sich ja nicht verantwortlich, interessierte nicht. Auch der Gang zum Anwalt brachte nichts. Sie bekam es voll angerechnet und erhielt kein ALG 2. Eine echte Frechheit, wie ich finde. Da sollte das Gesetz nachgebessert werden.

LG Zaubi

Echt krass. Da fehlen mir einfach die Worte
02.02.2019 11:08
Zitat von Poca:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Ich vermute auch, dass es angerechnet wird.

Ich hatte mal ein junges Mädchen in Betreuung, die lebte bereits allein in einer Wohnung, machte eine Ausbildung, bekam BAB usw. Nur der Kindergeldantrag zog sich wie Kaugummi. Die Familienkasse brauchte sage und schreibe 10 Monate, bis sie ihr das Kindergeld, dann rückwirkend, auszahlten.

Während dieser 10 Monate Wartezeit waren wir mehrfach beim Jobcenter und fragten nach, ob das Amt sie nicht unterstützen könnte. Da fiel sie aber raus, weil sie in der Ausbildung war. Sie bekam nichts. Die 190,- KG fehlten ihr aber zum Leben und wäre die Oma ihres Freundes nicht gewesen, wäre sie nicht klar gekommen. Die Oma lieh ihr jeden Monat die Summe.
Ihre Ausbildung war dann abgeschlossen, sie hatte auch bereits einen Arbeitsvertrag, der begann allerdings erst 6 Wochen nach Ausbildungsende. Für diese 6 Wochen beantragte sie dann also ALG 1, was ja verschwindet wenig war und deshalb aufstockend ALG 2. Tja und während dieser 6 Wochen zahlte dann die Kindergeldkasse rückwirkend für 10 Monate und das Jobcenter wertete es als Einnahme, ALG 2 stand ihr nicht zu. Sie hatte ja nun genug Geld.
Das hat mich richtig sauer gemacht. Auch der schriftliche Nachweis darüber, dass diese Nachzahlung an die Oma ging, weil sie ihr die 10 Monate zuvor das Geld hatte zukommen lassen, das Jobcenter fühlte sich ja nicht verantwortlich, interessierte nicht. Auch der Gang zum Anwalt brachte nichts. Sie bekam es voll angerechnet und erhielt kein ALG 2. Eine echte Frechheit, wie ich finde. Da sollte das Gesetz nachgebessert werden.

LG Zaubi

Echt krass. Da fehlen mir einfach die Worte


Ja, das war richtig fies. Ich habe mich so aufgeregt. Hat aber nichts genutzt.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
02.02.2019 12:44
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Poca:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Ich vermute auch, dass es angerechnet wird.

Ich hatte mal ein junges Mädchen in Betreuung, die lebte bereits allein in einer Wohnung, machte eine Ausbildung, bekam BAB usw. Nur der Kindergeldantrag zog sich wie Kaugummi. Die Familienkasse brauchte sage und schreibe 10 Monate, bis sie ihr das Kindergeld, dann rückwirkend, auszahlten.

Während dieser 10 Monate Wartezeit waren wir mehrfach beim Jobcenter und fragten nach, ob das Amt sie nicht unterstützen könnte. Da fiel sie aber raus, weil sie in der Ausbildung war. Sie bekam nichts. Die 190,- KG fehlten ihr aber zum Leben und wäre die Oma ihres Freundes nicht gewesen, wäre sie nicht klar gekommen. Die Oma lieh ihr jeden Monat die Summe.
Ihre Ausbildung war dann abgeschlossen, sie hatte auch bereits einen Arbeitsvertrag, der begann allerdings erst 6 Wochen nach Ausbildungsende. Für diese 6 Wochen beantragte sie dann also ALG 1, was ja verschwindet wenig war und deshalb aufstockend ALG 2. Tja und während dieser 6 Wochen zahlte dann die Kindergeldkasse rückwirkend für 10 Monate und das Jobcenter wertete es als Einnahme, ALG 2 stand ihr nicht zu. Sie hatte ja nun genug Geld.
Das hat mich richtig sauer gemacht. Auch der schriftliche Nachweis darüber, dass diese Nachzahlung an die Oma ging, weil sie ihr die 10 Monate zuvor das Geld hatte zukommen lassen, das Jobcenter fühlte sich ja nicht verantwortlich, interessierte nicht. Auch der Gang zum Anwalt brachte nichts. Sie bekam es voll angerechnet und erhielt kein ALG 2. Eine echte Frechheit, wie ich finde. Da sollte das Gesetz nachgebessert werden.

LG Zaubi

Echt krass. Da fehlen mir einfach die Worte


Ja, das war richtig fies. Ich habe mich so aufgeregt. Hat aber nichts genutzt.


Das ist schon krass. Aber gesetzlich gesehen tatsächlich nicht ganz richtig.

@TS. In deinem Fall kommt es darauf an, ob ihr die Miete vom Amt komplett bezahlt bekommt. Sollte dies NICHT der Fall sein, dann darf das Amt auch das Guthaben nicht anrechnen.
Schnecke510
7213 Beiträge
02.02.2019 12:53
Es ist doch irgendwie klar, dass man - so gut es eben geht - mit dem eigenen Geld lebt. Egal ob das Gel nun eine NK-Rückzahlung ist oder was anderes. Sozialleistungen sind doch kein "Gehalt".

Supernatural
1234 Beiträge
02.02.2019 17:19
Seid ihr Aufstocker?
Dann dürftet ihr anteilig was behalten.

Stockt ihr nicht auf, dann dürft ihr es leider nicht behalten.
Lealein
10277 Beiträge
02.02.2019 17:25
Zitat von Schnecke510:

Es ist doch irgendwie klar, dass man - so gut es eben geht - mit dem eigenen Geld lebt. Egal ob das Gel nun eine NK-Rückzahlung ist oder was anderes. Sozialleistungen sind doch kein "Gehalt".

Ich finde auch, dass man das nicht vergessen darf, bei all dem Unmut.

Wobei ich das mit dem Kindergeld schon sehr hart fand. Sie hat das Geld ja praktisch von der Oma geliehen.
Schnatterienchen
1855 Beiträge
02.02.2019 17:34
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Ich vermute auch, dass es angerechnet wird.

Ich hatte mal ein junges Mädchen in Betreuung, die lebte bereits allein in einer Wohnung, machte eine Ausbildung, bekam BAB usw. Nur der Kindergeldantrag zog sich wie Kaugummi. Die Familienkasse brauchte sage und schreibe 10 Monate, bis sie ihr das Kindergeld, dann rückwirkend, auszahlten.

Während dieser 10 Monate Wartezeit waren wir mehrfach beim Jobcenter und fragten nach, ob das Amt sie nicht unterstützen könnte. Da fiel sie aber raus, weil sie in der Ausbildung war. Sie bekam nichts. Die 190,- KG fehlten ihr aber zum Leben und wäre die Oma ihres Freundes nicht gewesen, wäre sie nicht klar gekommen. Die Oma lieh ihr jeden Monat die Summe.
Ihre Ausbildung war dann abgeschlossen, sie hatte auch bereits einen Arbeitsvertrag, der begann allerdings erst 6 Wochen nach Ausbildungsende. Für diese 6 Wochen beantragte sie dann also ALG 1, was ja verschwindet wenig war und deshalb aufstockend ALG 2. Tja und während dieser 6 Wochen zahlte dann die Kindergeldkasse rückwirkend für 10 Monate und das Jobcenter wertete es als Einnahme, ALG 2 stand ihr nicht zu. Sie hatte ja nun genug Geld.
Das hat mich richtig sauer gemacht. Auch der schriftliche Nachweis darüber, dass diese Nachzahlung an die Oma ging, weil sie ihr die 10 Monate zuvor das Geld hatte zukommen lassen, das Jobcenter fühlte sich ja nicht verantwortlich, interessierte nicht. Auch der Gang zum Anwalt brachte nichts. Sie bekam es voll angerechnet und erhielt kein ALG 2. Eine echte Frechheit, wie ich finde. Da sollte das Gesetz nachgebessert werden.

LG Zaubi


So erging es mir nach dem Mutterschutz. Elterngeld habe ich erst 3 Monate nach dem Mutterschutz bekommen. Da ich alleinerziehend war, habe ich dann Hartz IV beantragt. Wurde aber auch erst 2 Monate später bearbeitet. Bis dahin hatte mein Onkel mich unterstützt. Kaum kam dann die Nachzahlung vom Elterngeld, wurde direkt für 2 Monate das Hartz IV gestrichen. Meinem Onkel konnte ich ein Geld erst letzten Monat zurück zahlen als ich mein erstes Gehalt bekommen habe.

Einerseits ist Hartz IV was nettes, da man doch abgesichert ist und auf der anderen Seite treten die auch gerne nochmal zu, wenn man schon am Boden liegt.

@TE: das Guthaben wird komplett angerechnet, wenn ihr nicht "nur" aufstockt.
Choco
4257 Beiträge
02.02.2019 18:02
Ich bin dankbar für die Unterstützung, keine Frage. Wäre natürlich schön gewesen, da ich damit eben auch Schulden hätte begleichen können.

Das Amt bezahlt Bei uns die volle Miete, zieht beim Nebenkostenvorschuss (inkl Heizkosten) aber knapp 25€ ab als "unangemessen", heißt wir bezahlen Quasi 25€ selbst..
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