Mütter- und Schwangerenforum

Nebenjob und Elterngeld möglich?

Gehe zu Seite:
Marie1702
1499 Beiträge
03.07.2014 11:18
Zitat von Annausdo:

Zitat von Nicsisch:

Es wird mit soviel Prozent angerechnet wie dein Elterngeld berechnet wurde. D.h. wenn du 65 % von deinem vorherigen Geahlt als Elterngeld bekommst, wird dir bei deinem Job in der Elternzeit auch mit 65 % gerechnet.

Es lohnt sich an und für sich nicht. Es ist dann wirklich mehr Beschäftigungstherapie.

und woran wirds berechnet wenn man vorher hausfrau war?


Wenn du vorher hausfrau warst und nicht gearbeitet hast bekommst du doch den mindestsatz von 300 Euro oder?
Dann darfst du doch eh bis zu 30 Std Anrechnungsfrei arbeiten gehen.
Annausdo
9281 Beiträge
03.07.2014 11:39
Zitat von Marie1702:

Zitat von Annausdo:

Zitat von Nicsisch:

Es wird mit soviel Prozent angerechnet wie dein Elterngeld berechnet wurde. D.h. wenn du 65 % von deinem vorherigen Geahlt als Elterngeld bekommst, wird dir bei deinem Job in der Elternzeit auch mit 65 % gerechnet.

Es lohnt sich an und für sich nicht. Es ist dann wirklich mehr Beschäftigungstherapie.

und woran wirds berechnet wenn man vorher hausfrau war?


Wenn du vorher hausfrau warst und nicht gearbeitet hast bekommst du doch den mindestsatz von 300 Euro oder?
Dann darfst du doch eh bis zu 30 Std Anrechnungsfrei arbeiten gehen.

ja genau den mindestsatz bekomme ich. war nur grade etwas verwirrt (bin ich eigentlich immer stilldemenz hält auch ohne stillen an)
ich bin erst 3 jahre in deutschland und kenn mich mit dem ganzen absolut nicht aus.
Marie1702
1499 Beiträge
03.07.2014 11:45
Zitat von Annausdo:

Zitat von Marie1702:

Zitat von Annausdo:

Zitat von Nicsisch:

Es wird mit soviel Prozent angerechnet wie dein Elterngeld berechnet wurde. D.h. wenn du 65 % von deinem vorherigen Geahlt als Elterngeld bekommst, wird dir bei deinem Job in der Elternzeit auch mit 65 % gerechnet.

Es lohnt sich an und für sich nicht. Es ist dann wirklich mehr Beschäftigungstherapie.

und woran wirds berechnet wenn man vorher hausfrau war?


Wenn du vorher hausfrau warst und nicht gearbeitet hast bekommst du doch den mindestsatz von 300 Euro oder?
Dann darfst du doch eh bis zu 30 Std Anrechnungsfrei arbeiten gehen.

ja genau den mindestsatz bekomme ich. war nur grade etwas verwirrt (bin ich eigentlich immer stilldemenz hält auch ohne stillen an)
ich bin erst 3 jahre in deutschland und kenn mich mit dem ganzen absolut nicht aus.


Dann darfst du wirklich laut Angaben meiner Elterngeldstelle bis zu 30 Std/Woche anrechnungsfrei arbeiten gehen
nilou
14371 Beiträge
03.07.2014 12:39
Zitat von Marie1702:

Zitat von Annausdo:

Zitat von Marie1702:

Zitat von Annausdo:

...


Wenn du vorher hausfrau warst und nicht gearbeitet hast bekommst du doch den mindestsatz von 300 Euro oder?
Dann darfst du doch eh bis zu 30 Std Anrechnungsfrei arbeiten gehen.

ja genau den mindestsatz bekomme ich. war nur grade etwas verwirrt (bin ich eigentlich immer stilldemenz hält auch ohne stillen an)
ich bin erst 3 jahre in deutschland und kenn mich mit dem ganzen absolut nicht aus.


Dann darfst du wirklich laut Angaben meiner Elterngeldstelle bis zu 30 Std/Woche anrechnungsfrei arbeiten gehen



Genau so ist es. So hat man die Chance mit dem Mindestsatz + Gehalt auf ein Einkommen zu kommen, die ich z.B. allein schon mit dem Elterngeld habe aufgrund meiner vorherigen Berufstätigkeit.
Annausdo
9281 Beiträge
03.07.2014 15:25
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Marie1702:

Zitat von Annausdo:

Zitat von Marie1702:

...

ja genau den mindestsatz bekomme ich. war nur grade etwas verwirrt (bin ich eigentlich immer stilldemenz hält auch ohne stillen an)
ich bin erst 3 jahre in deutschland und kenn mich mit dem ganzen absolut nicht aus.


Dann darfst du wirklich laut Angaben meiner Elterngeldstelle bis zu 30 Std/Woche anrechnungsfrei arbeiten gehen



Genau so ist es. So hat man die Chance mit dem Mindestsatz + Gehalt auf ein Einkommen zu kommen, die ich z.B. allein schon mit dem Elterngeld habe aufgrund meiner vorherigen Berufstätigkeit.

tja meine berufstätigkeit in österreich hat mir in deutschland leider nichts gebracht aber danke für die infos dann kann ich ja direkt was suchen
Marja
6987 Beiträge
03.07.2014 18:21
@Miju: Wenn Du in der Elternzeit arbeitest, wird Dir das Elterngeld neu ausgerechnet. Dabei wird die Basis einfach um den Zuverdienst erhöht.

Also, wenn Du vorher 67% von 1.000 EUR bekommen hast, wird mit Zuverdienst von 450 EUR neu gerechnet: 67% von 1.450 EUR = neues Elterngeld.

Ist sicherlich ein wenig mehr. Lohnt sich schon, aber nur, wenn Du nicht gerade Unsummen an Benzin brauchst um zur Arbeit zu kommen und Dir dadurch keine zusätzlichen Betreuungskosten für Dein Kind entstehen.

03.07.2014 18:52
Zitat von MiJu:

Zitat von Annausdo:

entschuldigt wenn ich hier auch mitmische aber hab ich das jetzt richtig verstanden, dass wenn ich den mindestsatz bekomme (die 300), ich nen job neben her haben kann ohne das mir was angerechnet wird? also so nen 450€ job?
bin grad etwas verwirrt.


Ich weis es nicht, jedoch fände ich das sehr unfair denn das hab ich nicht mal annähernd und kann nicht nebenher arbeiten weil ich eh net mehr kriegen würde

Also nix persönliches, meine die allgemeine Situation

Vlg


Also ich hatte den Mindestsatz von 300 Euro und durfte direkt nach Mutterschutz auf 405 Euro Basis arbeiten, wurde nicht vom EG abgezogen
MiJu
3258 Beiträge
04.07.2014 09:43
Zitat von Marja:

@Miju: Wenn Du in der Elternzeit arbeitest, wird Dir das Elterngeld neu ausgerechnet. Dabei wird die Basis einfach um den Zuverdienst erhöht.

Also, wenn Du vorher 67% von 1.000 EUR bekommen hast, wird mit Zuverdienst von 450 EUR neu gerechnet: 67% von 1.450 EUR = neues Elterngeld.

Ist sicherlich ein wenig mehr. Lohnt sich schon, aber nur, wenn Du nicht gerade Unsummen an Benzin brauchst um zur Arbeit zu kommen und Dir dadurch keine zusätzlichen Betreuungskosten für Dein Kind entstehen.



Super danke, das hat mir sehr geholfen...
Hätte gerne was gemacht während Papa daheim ist, Freitag nachmittag im Supermarkt oder sowas
Würde sich also schon rentieren
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt