Mütter- und Schwangerenforum

mutterschaftsgeld, wer kann mir helfen?

Gehe zu Seite:
butterfly1987w
18602 Beiträge
26.09.2012 18:19
Zitat von iceangel29:

Zitat von butterfly1987w:

also was brauch ich da für unterlagen und wann kann ich das beantragen. bin in der 29 ssw. da mir noch ein umzug bevorsteht hätt ich gern alles so früh wie möglich erledigt.

ich habe einen hauptjob in dem ich ein bv habe, da bekomm ich jeden monat das gleiche gehalt.
dann hab ich aber noch einen nebenjob auf 400€-basis. da arbeite ich auch nach wie vor.

bekomm ich nur für den hauptjob mutterschaftsgeld?

an welche stelle kann ich mich überhaupt wenden wenn ich fragen habe?


da kannst du zusätzlich noch bei der BVA Mutterschaftsgeld beantragen - sind einmalig 210€
ja aber nur wenn ich dann auch ned mehr arbeite. wenn ich bis kurz vor der geburt auf eigene gefahr weiter arbeite (wenn möglich) dann sind 400.

aber nur mal zur sicherheit. wer oder was is bva?
iceangel29
8193 Beiträge
26.09.2012 18:20
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

also ich muss dazu sagen ich hab meinen gelben Zettel am 27.8. zur KK geschickt und hab bis jetzt noch kein Geld bekommen da mein AG nur 1 mal im Monat zur Lohnberechnung eine Überspielung zur KK macht naja spät. am ersten hab ichs drauf.
danke das macht hoffnung
mein muschu beginnt am 2.11, heißt ich darf auch nen monat überbrücken. shit. naja was solls. vielleicht hab ich ne woche eher den termin beim fa und er gibt ihn mir schon oder so.


ne die Ärzte sind da echt streng weil die ansonsten von den KK aufn Sack bekommen .... letztlich hab ich kein Verlust - hab ja jetzt am 1.9. mein reguläres Gehalt bekommen und bekomme ja nun am 1.10. das Mutterschaftsgeld + rest vom AG. Ich hatte nur gedacht das das Geld von der KK eher kommt - wäre es auch - wenn mein AG nicht nur einmal im Monat ne überspielung machen würde. aber ist ja jacke wie hose.
butterfly1987w
18602 Beiträge
26.09.2012 18:21
ok wie das mit der zahlung läuft warte ich lieber ab. aber was issn nu bva?
iceangel29
8193 Beiträge
26.09.2012 18:22
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

Zitat von butterfly1987w:

also was brauch ich da für unterlagen und wann kann ich das beantragen. bin in der 29 ssw. da mir noch ein umzug bevorsteht hätt ich gern alles so früh wie möglich erledigt.

ich habe einen hauptjob in dem ich ein bv habe, da bekomm ich jeden monat das gleiche gehalt.
dann hab ich aber noch einen nebenjob auf 400€-basis. da arbeite ich auch nach wie vor.

bekomm ich nur für den hauptjob mutterschaftsgeld?

an welche stelle kann ich mich überhaupt wenden wenn ich fragen habe?


da kannst du zusätzlich noch bei der BVA Mutterschaftsgeld beantragen - sind einmalig 210€
ja aber nur wenn ich dann auch ned mehr arbeite. wenn ich bis kurz vor der geburt auf eigene gefahr weiter arbeite (wenn möglich) dann sind 400.

aber nur mal zur sicherheit. wer oder was is bva?


BVA ist die Bundesversicherungsanstalt worüber du es beziehst wenn du einen 400€ job hast.
Wenn du bis zur Geburt weiter arbeitest weiss ich nicht ob die das dann zahlen - denke mal schon . einfach versuchen.
iceangel29
8193 Beiträge
26.09.2012 18:23
hier kannst du ja mal anrufen
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel. 0228/6 19 18 88
butterfly1987w
18602 Beiträge
26.09.2012 18:25
Zitat von iceangel29:

hier kannst du ja mal anrufen
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel. 0228/6 19 18 88
cool danke, sind die deutschlandweit zuständig?
iceangel29
8193 Beiträge
26.09.2012 18:26
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

hier kannst du ja mal anrufen
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel. 0228/6 19 18 88
cool danke, sind die deutschlandweit zuständig?


ja
butterfly1987w
18602 Beiträge
26.09.2012 18:27
danke
iceangel29
8193 Beiträge
26.09.2012 18:27
Kein Problem
butterfly1987w
18602 Beiträge
26.09.2012 18:31
komplizierter papierkrammist, verdirbt einen die ganze freude. als ob man nicht genug zu tun hätte. umzug in größere wohnung (14 tage vor et, wenn das mal gut geht ) und dann muss noch alles gekauft werden, man muss sich auf ne wandfarbe einigen. das bett raussuchen. die große schwester drauf vorbereiten. nebenbei noch arbeiten und überhaupt is eh alles shcon so anstrengen
iceangel29
8193 Beiträge
26.09.2012 18:32
ja wem sagst du das .. aber ist ja auch ne schöne sache wart ab bis du vorm Elterngeldantrag sitzt der ist mal richtig ätzend
butterfly1987w
18602 Beiträge
26.09.2012 18:35
Zitat von iceangel29:

ja wem sagst du das .. aber ist ja auch ne schöne sache wart ab bis du vorm Elterngeldantrag sitzt der ist mal richtig ätzend
den kennich wenigstens schon vom letzten mal
anträge gehn noch, ich hab nun schon harzt 4 gehabt (länger her) dann wohngeld beantragt, kinderzuschlag, kindergeld, zuschuss zu den betreuungskosten naja und eben elterngeld. also ich glaub ich bin erfahren hehe
muss den nur auch mal holen das ich den schon da hab.
iceangel29
8193 Beiträge
26.09.2012 18:38
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

ja wem sagst du das .. aber ist ja auch ne schöne sache wart ab bis du vorm Elterngeldantrag sitzt der ist mal richtig ätzend
den kennich wenigstens schon vom letzten mal
anträge gehn noch, ich hab nun schon harzt 4 gehabt (länger her) dann wohngeld beantragt, kinderzuschlag, kindergeld, zuschuss zu den betreuungskosten naja und eben elterngeld. also ich glaub ich bin erfahren hehe
muss den nur auch mal holen das ich den schon da hab.


na dann kann ja nix mehr schief gehen
26.09.2012 18:41
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

du bekommst einen gelben zettel 6 Wochen vor ET von deinen Frauenarzt - da füllst du nur die rückseite aus und schickst das zur KK - das wars
das is mal ne aussage die mir hilft
ich geh davon aus das der mir den zettel von allein gibt und ich ihn ned ansprechen muss?
ich hoff die bearbeitung geht schnell

Du kannst den Zettel schon 7 Wochen vor dem ET holen, das hab ich auch gemacht.
Ist gesetzlich hier festgeschrieben §200 Absatz 3 RVO

"(....)Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend, in dem der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Das Zeugnis darf nicht früher als eine Woche vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes ausgestellt sein. Bei Geburten nach dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer vor der Geburt entsprechend.(...)
butterfly1987w
18602 Beiträge
26.09.2012 18:45
also beim ersten kind war nur mein mann arbeiten und ich leider nich. aber da war das finanzielle irgendwie einfacher. gut man hatte weit aus weniger aber dafür hab ich jetzt rennerein ohne ende. is ja wahnsinn
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt