Mutterschaftsgeld bei geringfügiger Beschäftigung
14.02.2016 19:24
Zitat von Kirschmuffin:
Zitat von ich-will-auch:
Ja aber warum. Ich zahle ja Beiträge. Außerdem bekomme ich erst nach der mutterschutzfrist elterngeld. Sprich erst nach Ablauf der 8 Wochen (nach geburt)
Und was hat das mit der 210 € Einmalzahlung auf sich?
Ich kenne mich zwar mit dem Mutterschaftsgeld nicht aus, aber wenn du keines erhalten solltest, bekommst du das Elterngeld ab Geburt! Du musst dann nur einen Bescheid der KK vorlegen, dass du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast![]()
Am besten ist es außerdem, den ganzen Papierkram so weit es geht vor der Geburt auszufüllen, sodass du dann zeitnah nach Geburt den Elterngeld Antrag abschicken kannst. Die Bewilligung dauert nämlich gut und gerne mal 6 Wochen. LG
Aber wer gibt mir diese Bescheinigung dass ich kein MG erhalte. Die KK selber sagte mir ja dass kein Anspruch besteht. Demnach müsste mir die KK für die KK ne Bescheinigung geben
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/145.gif)
Die Frau von der KK sagte dass ich elterngeld erst nach Ablauf der mutterschutzfrist bekomme. Hmm muss mich nochmal informieren
Vielen Dank
14.02.2016 19:28
Das stimmt nicht, wenn du kein MG bekommst bekommst du das Elterngeld ab Geburt,
war bei mir auch so. Darum alles vorher fertig machen und wenn du die Geburtsurkunde
hast direkt weg damit. Desto schneller wirds bearbeitet.
war bei mir auch so. Darum alles vorher fertig machen und wenn du die Geburtsurkunde
hast direkt weg damit. Desto schneller wirds bearbeitet.
15.02.2016 11:50
Nein die KK gibt dir diese schriftliche Bescheinigung und du gibst sie mit dem Elterngeldantrag zur Elterngeldstelle. Dann wird das Elterngeld ab Geburt und nicht erst ab 8 Wochen nach der Geburt gezahlt
(Natürlich rückwirkend, denn der Antrag muss ja erst bewilligt werden. Gibt dann also ne Nachzahlung nach einigen Wochen, wenn der Antrag durch ist)
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
(Natürlich rückwirkend, denn der Antrag muss ja erst bewilligt werden. Gibt dann also ne Nachzahlung nach einigen Wochen, wenn der Antrag durch ist)
15.02.2016 13:11
Zitat von Kirschmuffin:
Nein die KK gibt dir diese schriftliche Bescheinigung und du gibst sie mit dem Elterngeldantrag zur Elterngeldstelle. Dann wird das Elterngeld ab Geburt und nicht erst ab 8 Wochen nach der Geburt gezahlt![]()
(Natürlich rückwirkend, denn der Antrag muss ja erst bewilligt werden. Gibt dann also ne Nachzahlung nach einigen Wochen, wenn der Antrag durch ist)
Ja nachdem ich schon geschrieben hatte, habe ich erst kapiert,was du meintest. Danke werde ich so machen.
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