Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet???? ist das korrekt?

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10.08.2009 12:22
Zitat von jas1812:

Zitat von Anonym:

ähm... also bei mri stand des im elterngeldbrief dabei das die ersten beiden monat das mutterschutzgeld zählt...

manche kriegen echt den hals nicht voll genug...
sorry aber warum solltet ihr doppelten "lohnersatz" bekommen

wieso doppelt lohnersatz.... die arbeitslosen bekommen schließlich auch die 300€ extra zu ihrem alg2....was da wohl gemeiner ist


dafür bekommen die andere leistungen net,
und das mutterschaftsgeld ist lohnersatz...

und ich hab grad nochmal nachgeguckt, das steht in dem antrag dabei...
man muss auch lesen was man ausfüllt...
Heidi-Mami
11471 Beiträge
10.08.2009 12:23
Zitat von Anonym:

ähm... also bei mri stand des im elterngeldbrief dabei das die ersten beiden monat das mutterschutzgeld zählt...

manche kriegen echt den hals nicht voll genug...
sorry aber warum solltet ihr doppelten "lohnersatz" bekommen


stand bei mir auch dabei... aber der Bescheid kam erst nach dem Geld... daher haben wir erstmal das ganze WE gerätselt wo unser Rechenfehler ist...

Im Übrigen hat das mit "Hals nicht voll kriegen" nichts zu tun.. wollte mich nur vergewissen dass das rechtens ist Wir ja schließlich überall von 12 Monaten geredet.. Logisch ist es natürlich... Mutterschaftsgeld ist ja bereits als Lohnausgleich zu sehen....
10.08.2009 12:26
Zitat von Anonym:

Zitat von jas1812:

Zitat von Anonym:

ähm... also bei mri stand des im elterngeldbrief dabei das die ersten beiden monat das mutterschutzgeld zählt...

manche kriegen echt den hals nicht voll genug...
sorry aber warum solltet ihr doppelten "lohnersatz" bekommen

wieso doppelt lohnersatz.... die arbeitslosen bekommen schließlich auch die 300€ extra zu ihrem alg2....was da wohl gemeiner ist


dafür bekommen die andere leistungen net,
und das mutterschaftsgeld ist lohnersatz...

und ich hab grad nochmal nachgeguckt, das steht in dem antrag dabei...
man muss auch lesen was man ausfüllt...


ich finde die bekommen genug leistungen
ich wusste wohl das das mutterschaftsgeld lohnersatz ist udn das es angerechnet wird...aber finde das trotzdem etwas gemein...
10.08.2009 12:31
finde auch, das es überhaupt nichts mit "hals nicht voll genug bekommen" zu tun hat!
ein wenig irre wird man trotzdem "offiziel" geführt!
denn eigentlich heißt es ja 12monate elterngeld und nicht 9,5monate....klar beim ausfüllen vom antrag und auch bei kleingedrucken steht es, aber wer liest das denn vorher soooo genau?
die arbeitende bevölkerung mit dem elterngeld schon ein wenig veräppelt.....
z.b. die steuernnachzahlung aller rogressionsvorbehalt.....
hat sicher auch jeder gelesen Progressionsvorbehalt, aber was es heißt weiß niemand zuvor....
10.08.2009 12:32
Zitat von Chelsea:

Zitat von Anonym:

ähm... also bei mri stand des im elterngeldbrief dabei das die ersten beiden monat das mutterschutzgeld zählt...

manche kriegen echt den hals nicht voll genug...
sorry aber warum solltet ihr doppelten "lohnersatz" bekommen


stand bei mir auch dabei... aber der Bescheid kam erst nach dem Geld... daher haben wir erstmal das ganze WE gerätselt wo unser Rechenfehler ist...

Im Übrigen hat das mit "Hals nicht voll kriegen" nichts zu tun.. wollte mich nur vergewissen dass das rechtens ist Wir ja schließlich überall von 12 Monaten geredet.. Logisch ist es natürlich... Mutterschaftsgeld ist ja bereits als Lohnausgleich zu sehen....


ich rede vom antrag... nicht von dem bescheid...
und ich hatte den antrag schon bevor ich in mutterschutz gegangen bin...

zudem wette ich das auch die krankenkasse darüber informiert hat...

und mit den hals nicht voll kriegen mein ich nicht speziell dich sondern die was alle rumpienzen "das ist gemein" und so...

ich glaub einfach ich bin zu bescheiden... um sowas zu verstehen...
10.08.2009 12:34
Zitat von josie:

finde auch, das es überhaupt nichts mit "hals nicht voll genug bekommen" zu tun hat!
ein wenig irre wird man trotzdem "offiziel" geführt!
denn eigentlich heißt es ja 12monate elterngeld und nicht 9,5monate....klar beim ausfüllen vom antrag und auch bei kleingedrucken steht es, aber wer liest das denn vorher soooo genau?
die arbeitende bevölkerung mit dem elterngeld schon ein wenig veräppelt.....
z.b. die steuernnachzahlung aller rogressionsvorbehalt.....
hat sicher auch jeder gelesen Progressionsvorbehalt, aber was es heißt weiß niemand zuvor....


wenn man das nicht macht soll man sich nicht beschweren wenn man am ende vor ungereimtheite steht...
oder bei sonstigen betrügereien opfer wird...

schon in der schule kriegt man beigebracht im notfall zweimal zu lesen...
und wenn unbekannte wörter auftauchen...
hallo ihr sitzt vorm internet... google sollte kein fremdbegriff mehr sein...
10.08.2009 12:38
Zitat von Anonym:

Zitat von josie:

finde auch, das es überhaupt nichts mit "hals nicht voll genug bekommen" zu tun hat!
ein wenig irre wird man trotzdem "offiziel" geführt!
denn eigentlich heißt es ja 12monate elterngeld und nicht 9,5monate....klar beim ausfüllen vom antrag und auch bei kleingedrucken steht es, aber wer liest das denn vorher soooo genau?
die arbeitende bevölkerung mit dem elterngeld schon ein wenig veräppelt.....
z.b. die steuernnachzahlung aller rogressionsvorbehalt.....
hat sicher auch jeder gelesen Progressionsvorbehalt, aber was es heißt weiß niemand zuvor....


wenn man das nicht macht soll man sich nicht beschweren wenn man am ende vor ungereimtheite steht...
oder bei sonstigen betrügereien opfer wird...

schon in der schule kriegt man beigebracht im notfall zweimal zu lesen...
und wenn unbekannte wörter auftauchen...
hallo ihr sitzt vorm internet... google sollte kein fremdbegriff mehr sein...


klar, das stimmt. aber ich denke es geht eher ums prinzip! finde nämlich das elterngeld nicht so das wahre .....
Heidi-Mami
11471 Beiträge
10.08.2009 12:40
Wie auch immer Meine Frage wurde beantwortet
*ich böse lesefaule* und der Thread kann bei Bedarf geschlossen werden... soll ja hier kein Streitgrund werden
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