Mutter unter 18..unterstützung,oder muss sie das so weiter machen
25.01.2012 18:34
also bei mir war es so, dass das ja die vormundschaft für meine tochter hatte und ich das sorgerecht.
deine freundin könnte ihr kind in den kiga geben. bei uns stellt man dann einen antrag auf kostenübernahme der betreuungskosten beim ja. dort wird dann entweder bewilligt oder abgelehnt. aber im fall deiner freundin wird es bestimm bewilligt werden. aber das essengeld müsste sie trotdem selbst zahlen. da könnte sie aber evtl. beim aa noch nen antrag stellen. ich weiss jetzt nur nicht mehr genau wie das heißt...
warum sie keinen uvg bekommt wenn der vater des kindes nicht zahlen kann ist mir rätselhaft denn soweit ich weiss steht es einem bis zum 6. lbj auf alle fälle zu. da sollte sie sich nochmal genau erkundigen.
deine freundin könnte ihr kind in den kiga geben. bei uns stellt man dann einen antrag auf kostenübernahme der betreuungskosten beim ja. dort wird dann entweder bewilligt oder abgelehnt. aber im fall deiner freundin wird es bestimm bewilligt werden. aber das essengeld müsste sie trotdem selbst zahlen. da könnte sie aber evtl. beim aa noch nen antrag stellen. ich weiss jetzt nur nicht mehr genau wie das heißt...
warum sie keinen uvg bekommt wenn der vater des kindes nicht zahlen kann ist mir rätselhaft denn soweit ich weiss steht es einem bis zum 6. lbj auf alle fälle zu. da sollte sie sich nochmal genau erkundigen.
25.01.2012 18:46
das kind von der ist 1 1/2 jahre denke für kindergarten wäre ja zu früh..dann ja eher krippenplatz.
25.01.2012 20:25
Zitat von Strawberrybaby:
das kind von der ist 1 1/2 jahre denke für kindergarten wäre ja zu früh..dann ja eher krippenplatz.
ja na klar... dann ehr krippe...
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