Muss man dass jetzt echt bezahlen?-hilfee
03.01.2009 12:54
Zitat von melua23:
Zitat von SternchenO9:
Zitat von melua23:
Zitat von SternchenO9:unter 18jährige dürfen sich generell nicht auf kostenpflichtigen seiten anmelden das geht überhaupt nicht
Zitat von PuTscH:
Ich denke mal, das wird man zahlen müssen.
Auf solchen Seiten steht der Preis oft winzig und in einer so ungünstigen Farbe, dass man ihn eigentlich nicht sieht.
Aber er steht da und das ist die Regel...
der preis muss GUT SICHTBAR zu sehen sein ... und da sie ja erst 13 ist braucht sie da keine angst zu haben
also hat sie ja auch falsche angaben zu ihrer person gemacht,denn sie hat sich ja auch nciht auf ihren,sondern sich auf dem namen einer anderen person angemeldet
trotzden bekommen die sowas ueber die IP raus
das funktioniert schon mal überhaupt nicht,denn der anschluss ist ja nicht auf die nichte registriert ist
Ganz genau....auch das Geschäft würde nicht laufen....das geht erst nach vollendetem 18. Lebensjahr...
Das heißt, man würde wieder zu den Eltern geraten und in sofern sind die dann "fällig".
Und da kann die Nichte hundert Mal zugeben, dass sie es war...das ist dann egal.
03.01.2009 12:55
Zitat von SternchenO9:
Zitat von melua23:
Zitat von SternchenO9:
Zitat von melua23:
Zitat von SternchenO9:unter 18jährige dürfen sich generell nicht auf kostenpflichtigen seiten anmelden das geht überhaupt nicht
Zitat von PuTscH:
Ich denke mal, das wird man zahlen müssen.
Auf solchen Seiten steht der Preis oft winzig und in einer so ungünstigen Farbe, dass man ihn eigentlich nicht sieht.
Aber er steht da und das ist die Regel...
der preis muss GUT SICHTBAR zu sehen sein ... und da sie ja erst 13 ist braucht sie da keine angst zu haben
also hat sie ja auch falsche angaben zu ihrer person gemacht,denn sie hat sich ja auch nciht auf ihren,sondern sich auf dem namen einer anderen person angemeldet
trotzden bekommen die sowas ueber die IP raus
das funktioniert schon mal überhaupt nicht,denn der anschluss ist ja nicht auf die nichte registriert ist
wenn sie sich aber mit dem und dem namen angemeldet hat auf den die ip zutrifft klar ...
ABER wenn sie irgendeinen namen angeben hat dann hat sie auch nichts zu befürchten
das ist klar,aber das alter durch die ip zu überprüfen funzt natürlich nicht so hatte ich es verstanden
03.01.2009 12:56
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
warum lässt man überhaupt kinder allein dran?
Ich glaub, mit 13 allein am Pc zu sitzen ist nichts ungewöhnliches
na ja trotzdem guckt man ab und an,
vorallem wenn es nur ein familienmitglied ist ...
Was ist schon Ab und An??
Klar sitzt man nicht 24 Stunden allein am PC aber wie schnell gehen all solche Sachen im Internet?
03.01.2009 12:56
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
warum lässt man überhaupt kinder allein dran?
Ich glaub, mit 13 allein am Pc zu sitzen ist nichts ungewöhnliches
na ja trotzdem guckt man ab und an,
vorallem wenn es nur ein familienmitglied ist ...
Was ist schon Ab und An??
Klar sitzt man nicht 24 Stunden allein am PC aber wie schnell gehen all solche Sachen im Internet?
na ja stimmt auch wohl ich hätte die kleine im hintern getretten ...
03.01.2009 12:57
also wenn motti mal soweit ist mit pc etc. dann werden wir die ganzen kostenpflichtigen sites für ihn sperren das nennt sich dann kindersicherung
03.01.2009 12:57
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
warum lässt man überhaupt kinder allein dran?
Ich glaub, mit 13 allein am Pc zu sitzen ist nichts ungewöhnliches
na ja trotzdem guckt man ab und an,
vorallem wenn es nur ein familienmitglied ist ...
Was ist schon Ab und An??
Klar sitzt man nicht 24 Stunden allein am PC aber wie schnell gehen all solche Sachen im Internet?
na ja stimmt auch wohl ich hätte die kleine im hintern getretten ...
Ich hab auf die Art damals mal Rechnungen von 600 Euro gebracht
03.01.2009 12:57
Zitat von melua23:
also wenn motti mal soweit ist mit pc etc. dann werden wir die ganzen kostenpflichtigen sites für ihn sperren das nennt sich dann kindersicherung
Puh, ist echt besser so...
03.01.2009 12:58
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
warum lässt man überhaupt kinder allein dran?
Ich glaub, mit 13 allein am Pc zu sitzen ist nichts ungewöhnliches
na ja trotzdem guckt man ab und an,
vorallem wenn es nur ein familienmitglied ist ...
Was ist schon Ab und An??
Klar sitzt man nicht 24 Stunden allein am PC aber wie schnell gehen all solche Sachen im Internet?
na ja stimmt auch wohl ich hätte die kleine im hintern getretten ...
Ich hab auf die Art damals mal Rechnungen von 600 Euro gebracht
oha,stubenarrest los!
03.01.2009 12:58
ich glaub auch mit 13 allein am pc zu sitzen ist völlig ok! Und nochmal....(werd ja einfach ignoriert) deutschland ist ein rechtstaat und wenn man vom gericht bei solchen sachen verurteilt wird zum zahlen dann ist man verpflichtet!
Mein bruder hat mal ganz viele lieder runter geladen und dann kam ein schreiben, die wollten 2000€ ca haben....wir haben das ignoriert!!!! der anwalt hat auch gesagt, erst wenn die das anzeigen und das zur staatsanwaltschaft geht und zum gericht...die müssten dann meinen bruder verurteilen das er das zahlen muß!
Mein bruder hat mal ganz viele lieder runter geladen und dann kam ein schreiben, die wollten 2000€ ca haben....wir haben das ignoriert!!!! der anwalt hat auch gesagt, erst wenn die das anzeigen und das zur staatsanwaltschaft geht und zum gericht...die müssten dann meinen bruder verurteilen das er das zahlen muß!
03.01.2009 13:00
Zitat von löwin:
ich glaub auch mit 13 allein am pc zu sitzen ist völlig ok! Und nochmal....(werd ja einfach ignoriert) deutschland ist ein rechtstaat und wenn man vom gericht bei solchen sachen verurteilt wird zum zahlen dann ist man verpflichtet!
Mein bruder hat mal ganz viele lieder runter geladen und dann kam ein schreiben, die wollten 2000€ ca haben....wir haben das ignoriert!!!! der anwalt hat auch gesagt, erst wenn die das anzeigen und das zur staatsanwaltschaft geht und zum gericht...die müssten dann meinen bruder verurteilen das er das zahlen muß!
genau das meine ich ...
03.01.2009 13:00
Zitat von löwin:
ich glaub auch mit 13 allein am pc zu sitzen ist völlig ok! Und nochmal....(werd ja einfach ignoriert) deutschland ist ein rechtstaat und wenn man vom gericht bei solchen sachen verurteilt wird zum zahlen dann ist man verpflichtet!
Mein bruder hat mal ganz viele lieder runter geladen und dann kam ein schreiben, die wollten 2000€ ca haben....wir haben das ignoriert!!!! der anwalt hat auch gesagt, erst wenn die das anzeigen und das zur staatsanwaltschaft geht und zum gericht...die müssten dann meinen bruder verurteilen das er das zahlen muß!
Das stimmt....aber das geht recht schnell.
Bei uns flatterten damals glaub ich 3 Briefe ein, danach war schon ne Anzeige da...
Also ich würde auf die Sache antworten, mir Hilfe von jemandem holen, der Ahnung hat, aber erstmal nichts zahlen!
03.01.2009 13:02
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
warum lässt man überhaupt kinder allein dran?
Ich glaub, mit 13 allein am Pc zu sitzen ist nichts ungewöhnliches
na ja trotzdem guckt man ab und an,
vorallem wenn es nur ein familienmitglied ist ...
Was ist schon Ab und An??
Klar sitzt man nicht 24 Stunden allein am PC aber wie schnell gehen all solche Sachen im Internet?
na ja stimmt auch wohl ich hätte die kleine im hintern getretten ...
Ich hab auf die Art damals mal Rechnungen von 600 Euro gebracht
oha,stubenarrest los!
Ich hab die rechnungen damals abgepasst und versteckt
Dann von zuhause abgehauen, die Dinger vorher unters Kopfkissen gelegt und dann ne SMS geschrieben: "Schaut mal unters Kopfkissen" ... Und Handy aus...ohmann, wenn Leon so ein teufel wird, wie ich es war, dann weiß ich auch nicht mehr weiter...
03.01.2009 13:04
Zitat von PuTscH:
Zitat von löwin:
ich glaub auch mit 13 allein am pc zu sitzen ist völlig ok! Und nochmal....(werd ja einfach ignoriert) deutschland ist ein rechtstaat und wenn man vom gericht bei solchen sachen verurteilt wird zum zahlen dann ist man verpflichtet!
Mein bruder hat mal ganz viele lieder runter geladen und dann kam ein schreiben, die wollten 2000€ ca haben....wir haben das ignoriert!!!! der anwalt hat auch gesagt, erst wenn die das anzeigen und das zur staatsanwaltschaft geht und zum gericht...die müssten dann meinen bruder verurteilen das er das zahlen muß!
Das stimmt....aber das geht recht schnell.
Bei uns flatterten damals glaub ich 3 Briefe ein, danach war schon ne Anzeige da...
Also ich würde auf die Sache antworten, mir Hilfe von jemandem holen, der Ahnung hat, aber erstmal nichts zahlen!
die haben bei uns jeden monat 1 brief mit ner zahlungsaufforderung geschickt....nach dem 5 brief haben sie gemerkt das da wohl keine zahlung kommt und haben das dann gelassen uns briefe zu schicken! Ich würde erst reagieren wenn eine anzeige vorliegt...dann kann man da immer noch stellung zu nehmen und nen anwalt suchen....
Sie ist mit 13 eh noch nicht strafmündig...und ob man die mutter verurteilen würde das ist sehr fragwürdig!!!
03.01.2009 13:04
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
Zitat von PuTscH:
Zitat von Bebek08:
warum lässt man überhaupt kinder allein dran?
Ich glaub, mit 13 allein am Pc zu sitzen ist nichts ungewöhnliches
na ja trotzdem guckt man ab und an,
vorallem wenn es nur ein familienmitglied ist ...
Was ist schon Ab und An??
Klar sitzt man nicht 24 Stunden allein am PC aber wie schnell gehen all solche Sachen im Internet?
na ja stimmt auch wohl ich hätte die kleine im hintern getretten ...
Ich hab auf die Art damals mal Rechnungen von 600 Euro gebracht
oha,stubenarrest los!
Ich hab die rechnungen damals abgepasst und versteckt
Dann von zuhause abgehauen, die Dinger vorher unters Kopfkissen gelegt und dann ne SMS geschrieben: "Schaut mal unters Kopfkissen" ... Und Handy aus...ohmann, wenn Leon so ein teufel wird, wie ich es war, dann weiß ich auch nicht mehr weiter...
aber echt schlau von dir!"
und hast du deine eltern von ferne brüllen hören lol
03.01.2009 13:06
Betrug, Abzocke, Abofallen: Das Wichtigste im Überblick Wenn Sie dieses Kapitel lesen, haben Sie vermutlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Sie sind verunsichert, vermuten Betrug, haben vielleicht sogar Panik. Und Sie stellen Sie sich Fragen wie
Abofallen und Vertragsfallen im Internet:
So funktionieren Sie
Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - oft ganz unten auf der Seite oder im Fließtext am Rand - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Sobald sich jemand angemeldet hat (oder seine Daten durch technische Tricks eingetragen wurden), schicken die Anbieter dem Betroffenen eine Rechnung per Mail. Zahlt der Empfänger nicht, üben die Täter schriftlich Druck aus, um ihr Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt. Betroffene sprechen in solchen Fällen dagegen gerne von Betrug.
Wenn dann die Rechnung kommt
Sie haben von einem solchen dubiosen Anbieter eine Rechnung bekommen? Dann geht es Ihnen wie Millionen anderen Menschen seit Ende 2005, als die große Abzocke mit Vertragsfallen begann. Dabei muss man wissen: Rechnungen kann im Prinzip jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung nun berechtigt ist oder nicht. Auch das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei ziemlich egal.
Merksatz: Nur weil eine Rechnung kommt heißt das noch lange nicht, dass sie auch berechtigt ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Geldforderung nicht berechtigt ist (weil Sie sich gar nicht angemeldet haben, weil es keinen Vertragsschluss gab, weil Sie nicht klar und deutlich auf eine Kostenpflicht hingeweisen wurden etc.), können Sie der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie die Rechnung bekommen haben (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr müssen Sie nicht tun.
Wundern Sie sich aber nicht: Einsprüche werden von den meisten dubiosen Anbietern nicht gelesen - oder nicht akzeptiert. Und ganz wichtig: Wenn ein dubioser Anbieter Ihre - echte - Anschrift nicht kennt, sollten Sie ihm diese auch in Ihrem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu werden Sie von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Anderseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch andere) Ihnen keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich einfach nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei Ihnen.
Was ist, wenn man man Widerspruch einlegt, aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht Ihr Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für Sie als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn Sie Widerruf oder Kündigung auch wirklich abschicken. Erhalten Sie dann die Nachricht, dass Ihre Mitteilung nicht zustellbar ist, heben Sie die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr müssen Sie sich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn "mein" Dienst bei der Anmeldung kostenlos war und mittlerweile kostenpflichtig wurde?
Nichts. “Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine Kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden“, stellt die Verbraucherzentrale Bayern ganz klar fest. Heißt: Wenn jemand einen kostenlosen Dienst plötzlich kostenpflichtig machen will, muss er dafür die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds haben, von dem er dann Geld haben will. Diese Zustimmung muss er notfalls auch beweisen können. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann und darf der Anbieter von Ihnen also kein Geld verlangen.
Als ich mich angemeldet habe, war garantiert kein Preis zu sehen. Wie kann ich das beweisen?
Müssen Sie gar nicht. Webseiten sind nicht aus Stein gemeißelt. Die Betreiber können ihre Seiten, wenn sie möchten, im Minutentakt ändern. Das deutsche Zivilrecht ist in diesem Fall aber auf Seiten der Verbraucher. Heißt: Im Streitfall müssen nicht Sie beweisen, dass kein Preis zu sehen war. Sondern der Anbieter, der Geld von Ihnen will, muss beweisen, dass der Preis durchaus klar und deutlich zu sehen war.
Noch mehr Druck: Mahnung oder Zahlungserinnerung
Wenn die erste Rechnung nichts bewirkt hat, setzen gerade dubiose Anbieter auf ein ausgefeiltes Mahnwesen. Etwas anderes bleibt ihnen ja auch nicht übrig: Vor Gericht können sie nicht ziehen, weil sie dort höchstwahrscheinlich verlieren würden. Deshalb beginnen sie systematisch, Opfer unter Druck zu setzen in der Hoffnung, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz bezahlt.
Wenn Sie schon der ersten Rechnung widersprochen haben, müssen Sie sich von einer späteren Mahnung nicht irritieren lassen - Sie haben alles getan, was nötig sein könnte.
Übrigens: Es ist völlig "normal", dass dubiose Anbieter Ihren Widerspruch nicht akzeptieren. Dabei werden sie in der Regel etwas von einem doch Vertragsschluss schreiben, von einer gespeicherten IP-Adresse die einen Vertragsschluss beweise (völliger Unfug) und möglicherweise auch ominöse Urteile zitieren. Lassen Sie sich auch davon nicht beeindrucken!
Was Sie auch nicht wundern sollte: Auch Betroffene, die längst widersprochen haben, bekommen in vielen Fällen weiter Mahnungen und Drohbriefe.
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen häufig mit üblen Drohungen. Und der Ton wird dabei immer schärfer. Die Rede ist dann oft von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, von drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen und Ermittlungen wegen Betrugs, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus.
Aber: Nichts davon ist wahr!
Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden oder Einträge bei der Schufa veranlassen. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Und den bekommen sie nicht so schnell - auch wenn sie gerne das Gegenteil behaupten.
Dienste-Anbieter und Inkassofirmen, die leichtfertig mit Schufa-Einträgen drohen, können sogar von Opfern gerichtlich dazu gezwungen werden, solche Drohungen zu unterlassen: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen", hat das Amtsgericht Plön (Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) festgestellt
Abofallen und Vertragsfallen im Internet:
So funktionieren Sie
Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - oft ganz unten auf der Seite oder im Fließtext am Rand - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Sobald sich jemand angemeldet hat (oder seine Daten durch technische Tricks eingetragen wurden), schicken die Anbieter dem Betroffenen eine Rechnung per Mail. Zahlt der Empfänger nicht, üben die Täter schriftlich Druck aus, um ihr Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt. Betroffene sprechen in solchen Fällen dagegen gerne von Betrug.
Wenn dann die Rechnung kommt
Sie haben von einem solchen dubiosen Anbieter eine Rechnung bekommen? Dann geht es Ihnen wie Millionen anderen Menschen seit Ende 2005, als die große Abzocke mit Vertragsfallen begann. Dabei muss man wissen: Rechnungen kann im Prinzip jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung nun berechtigt ist oder nicht. Auch das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei ziemlich egal.
Merksatz: Nur weil eine Rechnung kommt heißt das noch lange nicht, dass sie auch berechtigt ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Geldforderung nicht berechtigt ist (weil Sie sich gar nicht angemeldet haben, weil es keinen Vertragsschluss gab, weil Sie nicht klar und deutlich auf eine Kostenpflicht hingeweisen wurden etc.), können Sie der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie die Rechnung bekommen haben (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr müssen Sie nicht tun.
Wundern Sie sich aber nicht: Einsprüche werden von den meisten dubiosen Anbietern nicht gelesen - oder nicht akzeptiert. Und ganz wichtig: Wenn ein dubioser Anbieter Ihre - echte - Anschrift nicht kennt, sollten Sie ihm diese auch in Ihrem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu werden Sie von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Anderseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch andere) Ihnen keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich einfach nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei Ihnen.
Was ist, wenn man man Widerspruch einlegt, aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht Ihr Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für Sie als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn Sie Widerruf oder Kündigung auch wirklich abschicken. Erhalten Sie dann die Nachricht, dass Ihre Mitteilung nicht zustellbar ist, heben Sie die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr müssen Sie sich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn "mein" Dienst bei der Anmeldung kostenlos war und mittlerweile kostenpflichtig wurde?
Nichts. “Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine Kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden“, stellt die Verbraucherzentrale Bayern ganz klar fest. Heißt: Wenn jemand einen kostenlosen Dienst plötzlich kostenpflichtig machen will, muss er dafür die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds haben, von dem er dann Geld haben will. Diese Zustimmung muss er notfalls auch beweisen können. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann und darf der Anbieter von Ihnen also kein Geld verlangen.
Als ich mich angemeldet habe, war garantiert kein Preis zu sehen. Wie kann ich das beweisen?
Müssen Sie gar nicht. Webseiten sind nicht aus Stein gemeißelt. Die Betreiber können ihre Seiten, wenn sie möchten, im Minutentakt ändern. Das deutsche Zivilrecht ist in diesem Fall aber auf Seiten der Verbraucher. Heißt: Im Streitfall müssen nicht Sie beweisen, dass kein Preis zu sehen war. Sondern der Anbieter, der Geld von Ihnen will, muss beweisen, dass der Preis durchaus klar und deutlich zu sehen war.
Noch mehr Druck: Mahnung oder Zahlungserinnerung
Wenn die erste Rechnung nichts bewirkt hat, setzen gerade dubiose Anbieter auf ein ausgefeiltes Mahnwesen. Etwas anderes bleibt ihnen ja auch nicht übrig: Vor Gericht können sie nicht ziehen, weil sie dort höchstwahrscheinlich verlieren würden. Deshalb beginnen sie systematisch, Opfer unter Druck zu setzen in der Hoffnung, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz bezahlt.
Wenn Sie schon der ersten Rechnung widersprochen haben, müssen Sie sich von einer späteren Mahnung nicht irritieren lassen - Sie haben alles getan, was nötig sein könnte.
Übrigens: Es ist völlig "normal", dass dubiose Anbieter Ihren Widerspruch nicht akzeptieren. Dabei werden sie in der Regel etwas von einem doch Vertragsschluss schreiben, von einer gespeicherten IP-Adresse die einen Vertragsschluss beweise (völliger Unfug) und möglicherweise auch ominöse Urteile zitieren. Lassen Sie sich auch davon nicht beeindrucken!
Was Sie auch nicht wundern sollte: Auch Betroffene, die längst widersprochen haben, bekommen in vielen Fällen weiter Mahnungen und Drohbriefe.
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen häufig mit üblen Drohungen. Und der Ton wird dabei immer schärfer. Die Rede ist dann oft von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, von drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen und Ermittlungen wegen Betrugs, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus.
Aber: Nichts davon ist wahr!
Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden oder Einträge bei der Schufa veranlassen. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Und den bekommen sie nicht so schnell - auch wenn sie gerne das Gegenteil behaupten.
Dienste-Anbieter und Inkassofirmen, die leichtfertig mit Schufa-Einträgen drohen, können sogar von Opfern gerichtlich dazu gezwungen werden, solche Drohungen zu unterlassen: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen", hat das Amtsgericht Plön (Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) festgestellt
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