müssen eigentlich nicht beide fürs kind bezahlen?
21.08.2013 20:19
Kinderbetreuungskosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen.
Wie lange Unterhalt gezahlt werden muss, hängt nicht vom Alter des Kindes ab, sondern davon, wann dieses seine erste Ausbildung abschließt. Nach deutschem Recht muss derjenige, der für ein Kind unterhaltspflichtig und zudem auch entsprechend wirtschaftlich leistungsfähig ist, den Unterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes leisten. Absolviert das Kind die Realschule und eine anschließende Berufsausbildung, so kann demnach die Unterhaltspflicht bereits deutlich vor dem 27. Lebensjahr des Kindes enden, im Falle eines mehrjährigen Studiums im Anschluss an Gymnasialbesuch und freiwilliges soziales Jahr hingegen kann es durchaus sein, dass die Unterhaltspflicht erst nach dem 27. Lebensjahr des Kindes endet.
Allerdings ist die Unterhaltsverpflichtung immer an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betreffenden geknüpft. Es muss daher niemand befürchten, Unterhalt zahlen zu müssen, ohne dass er über ein entsprechendes Einkommen beziehungsweise Vermögen verfügt. Ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedoch gegeben, so ist der Unterhalt solange einklagbar, bis das Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat.
Unterhalt mit Unterhaltstitel und co. kann je nach dem wie hoch der Verdienst ist verschieden ausfallen.
Bei UHV da hat man eine Bestimmte Grenze.
Wie lange Unterhalt gezahlt werden muss, hängt nicht vom Alter des Kindes ab, sondern davon, wann dieses seine erste Ausbildung abschließt. Nach deutschem Recht muss derjenige, der für ein Kind unterhaltspflichtig und zudem auch entsprechend wirtschaftlich leistungsfähig ist, den Unterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes leisten. Absolviert das Kind die Realschule und eine anschließende Berufsausbildung, so kann demnach die Unterhaltspflicht bereits deutlich vor dem 27. Lebensjahr des Kindes enden, im Falle eines mehrjährigen Studiums im Anschluss an Gymnasialbesuch und freiwilliges soziales Jahr hingegen kann es durchaus sein, dass die Unterhaltspflicht erst nach dem 27. Lebensjahr des Kindes endet.
Allerdings ist die Unterhaltsverpflichtung immer an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betreffenden geknüpft. Es muss daher niemand befürchten, Unterhalt zahlen zu müssen, ohne dass er über ein entsprechendes Einkommen beziehungsweise Vermögen verfügt. Ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedoch gegeben, so ist der Unterhalt solange einklagbar, bis das Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat.
Unterhalt mit Unterhaltstitel und co. kann je nach dem wie hoch der Verdienst ist verschieden ausfallen.
Bei UHV da hat man eine Bestimmte Grenze.
21.08.2013 20:21
von meiner Cousine der mann verdient sehr sehr gut. Hat einen 6 Jährigen sohn und muss ungefähr 300 euro unterhalt zahlen im monat...
21.08.2013 20:23
Also mein Exmann zahlt den ganz normalen regelunterhalt von 240 Euro (Tabelle Stufe 2), da ist alles drin enthalten. Auch Betreuungsgeld für die Kita. Und wenn Großanschaffungen wie neues Bett anstehen, tut er freiwillig was dazu. Alles andere wird von uns (neuem Partner und mir) getragen.
21.08.2013 20:24
Man hat ja einen Eigenbedarf von 1100
und es gibt leider viele Menschen die bei denn Lohnabrechnungen sich "vertun können"
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
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22.08.2013 08:20
Das ist doch alles im Unterhalt mit drin, nicht umsonst erhöht der sich ab dem 6. Lebensjahr...
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