minderjärig & schwanger
07.09.2008 09:59
letzte Woche habe ich erfahren das mein Tochter (16) bereits in der 24. Woche schwanger ist.
Sie möchte das Kind bekommen und da ich Hartz 4 bekomme weiß ich nicht so recht wie das alles gehen soll?
Schon aus Platzgründen, sie teilt sich das Zimmer mit ihrer Schwester (14)..
Ich möchte ihr natürlich helfen und ermöglichen die 10. Klasse zu beenden, ich würde während dessen das Kind betreuen, darf ich das oder muß ich dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung stehen?
Wenn das Kind geboren ist zählt meine Tochter obwohl sie ja in meiner Bedarfsgemeinschaft lebt als allein erziehend wenn sie sich nach Schulbeendigung selber um ihr Kind kümmert oder trifft das erst zu wenn sie volljährig ist bzw.ihre eigene Wohnung hat?
Wird das Kindergeld für das Kind auch mir als Einkommen angerechnet?
Ich hoffe jemand weiß Rat....
Sie möchte das Kind bekommen und da ich Hartz 4 bekomme weiß ich nicht so recht wie das alles gehen soll?
Schon aus Platzgründen, sie teilt sich das Zimmer mit ihrer Schwester (14)..
Ich möchte ihr natürlich helfen und ermöglichen die 10. Klasse zu beenden, ich würde während dessen das Kind betreuen, darf ich das oder muß ich dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung stehen?
Wenn das Kind geboren ist zählt meine Tochter obwohl sie ja in meiner Bedarfsgemeinschaft lebt als allein erziehend wenn sie sich nach Schulbeendigung selber um ihr Kind kümmert oder trifft das erst zu wenn sie volljährig ist bzw.ihre eigene Wohnung hat?
Wird das Kindergeld für das Kind auch mir als Einkommen angerechnet?
Ich hoffe jemand weiß Rat....
07.09.2008 10:03
Tut mir echt leid, da kenn ich mich gar nicht aus aber es gibt hir so viele liebe Frauen die Ahnung in vilen dingen haben, da ist sicher eine dabei die rat weiß.
Nicht aufgeben.
Nicht aufgeben.
07.09.2008 10:14
ja das würde ich auch tun, ich kann dir da auch nicht helfen
07.09.2008 10:14
sie wird sozialhilfe bekommen und eine eigene whg. solange ihr kein eigenes haus habt, war bei mir auch so, ich war damals 17 hab dann sozialleistungen bekommen , und ne eigene wohnung , bei mir waren es damals paar monate lang 683 Plus kindergeld.....l das waren dann : 837 euro, für ne kleine wohnung und zum leben vollig ausreichend.
07.09.2008 10:18
ich kann dir leider auch nicht helfen..sonst ruf doch morgen mal bei pro familia an und frag da mal nach.die werden dir sicherlich helfen
oder gehe mal hier rauf: http://www.beratung-caritas.de/
von denen erhälst du auf alle fälle eine antwort
oder gehe mal hier rauf: http://www.beratung-caritas.de/
von denen erhälst du auf alle fälle eine antwort
13.09.2008 19:10
Hallo Beloona.
Ich war 17 Jahre als ich schwanger war. LEider hat meine Tochter nicht überlebt. ICh habe sie in der 31 SSW verloren, dennoch kann ich dir einen Rat geben.
Bei der Caritas bekommt man einmalig Geld für die Erstausstattung. Deine Tochter kann eine eigene kleine Wohnung bekommen und wird finanziert werden. wie es genau bei Harz4 für dich aussieht, das weiß ich nicht.
Wenn der "Partner" von deiner Tochter zu ihr hält und er vielleicht Älter ist als sie, können sogar beide eine Wohnung bekommen. Problem ist dann nur die Betreuung, wenn deine Tochter noch weiter zur Schule geht, aber wenn sie eine Wohnung in deiner Nähe findet, dann wird sich das Regeln.
Beloona, eines möchte ich dir dennoch sagen, weil es mir am Herzen liegt.
Ich finde es toll von deiner Tochter und sehr mutig, dass sie ihr Baby bekommen möchte. Mache ihr keine Vorwürfe. Das ist eh zu spät. Finanziell werdet ihr vom Staat soviel Hilfe bekommen, das ihr zwer rechnen müsst, aber dennoch leben möglich ist. Haltet zusammen. Ich drücke euch fest die Daumen und wünsche Euch verständnisvolle Ansprechpartner in unserem Staatssystem!
von ganzem Herzen....Orca
Ich war 17 Jahre als ich schwanger war. LEider hat meine Tochter nicht überlebt. ICh habe sie in der 31 SSW verloren, dennoch kann ich dir einen Rat geben.
Bei der Caritas bekommt man einmalig Geld für die Erstausstattung. Deine Tochter kann eine eigene kleine Wohnung bekommen und wird finanziert werden. wie es genau bei Harz4 für dich aussieht, das weiß ich nicht.
Wenn der "Partner" von deiner Tochter zu ihr hält und er vielleicht Älter ist als sie, können sogar beide eine Wohnung bekommen. Problem ist dann nur die Betreuung, wenn deine Tochter noch weiter zur Schule geht, aber wenn sie eine Wohnung in deiner Nähe findet, dann wird sich das Regeln.
Beloona, eines möchte ich dir dennoch sagen, weil es mir am Herzen liegt.
Ich finde es toll von deiner Tochter und sehr mutig, dass sie ihr Baby bekommen möchte. Mache ihr keine Vorwürfe. Das ist eh zu spät. Finanziell werdet ihr vom Staat soviel Hilfe bekommen, das ihr zwer rechnen müsst, aber dennoch leben möglich ist. Haltet zusammen. Ich drücke euch fest die Daumen und wünsche Euch verständnisvolle Ansprechpartner in unserem Staatssystem!
von ganzem Herzen....Orca
13.09.2008 19:23
lso du kannst anstatt deiner Tochter den Mutterschaftsurlaub nehmen, dafür muss dir deine tochter allerdings die Vormundschaft überschreiben...aufpassen ist nicht gleich Sorgerecht!!!
Sobald sie dann Volljährig ist, hat sie wieder die Vormundschaft.
Das Kindergeld für den Zwerg wird dir dann angerechnet, da sowohl deine Tochter als auch dein Enkel bei dir wohnen.
Mit dem Ausziehen ist es so eine Sache, sie darf erst ausziehen wenn sie 25 ist,eher übernimmt das Amt gar nichts, weder Miete noch sonst was...D.h. entweder geht sie dann in ein betreutes wohnen(wenn es absolut gar nicht geht), oder ihr zieht in eine größere Wohnung um, die euch dann von Amt zusteht,d.h. ihr dürft euch dann eine Wohnung suchen, die bis zu 90m² hat, die stehen euch zu viert zu, ich denke mal da wird ja dann ein eigenes Zimmer für deine Tochter und deinem Enkel drinn sein.
Du, bzw deine Tochter, erhält auch gute zuschüsse vom Amt...klar Text, sie kann die Erstausstattung für das Baby(Babybett+Madratze,Kleiderschrank,Wickeltisch, Bettzeug+Bettwäsche und Kleidung beantragen), dann bekommt sie vom Amt ab dem dritten Monat Mehrbedarf(muss dann den Mutterpass vorweisen!), wenn das Kind geboren ist, muss sie beim Jugendamt Mutterschaftsgeld beantragen, bzw.du, wenn du die Vormundschaft hast, das sind nochmals 300,-€ für ein Jahr, die nicht vom Amt angerechnet werden.
Du siehst also, es gibt Mittel und Wege...und wenn du mehr Ratschläge und Tips brauchst kannst du dich gerne per PN bei mir melden!
Gruß Bella
Sobald sie dann Volljährig ist, hat sie wieder die Vormundschaft.
Das Kindergeld für den Zwerg wird dir dann angerechnet, da sowohl deine Tochter als auch dein Enkel bei dir wohnen.
Mit dem Ausziehen ist es so eine Sache, sie darf erst ausziehen wenn sie 25 ist,eher übernimmt das Amt gar nichts, weder Miete noch sonst was...D.h. entweder geht sie dann in ein betreutes wohnen(wenn es absolut gar nicht geht), oder ihr zieht in eine größere Wohnung um, die euch dann von Amt zusteht,d.h. ihr dürft euch dann eine Wohnung suchen, die bis zu 90m² hat, die stehen euch zu viert zu, ich denke mal da wird ja dann ein eigenes Zimmer für deine Tochter und deinem Enkel drinn sein.
Du, bzw deine Tochter, erhält auch gute zuschüsse vom Amt...klar Text, sie kann die Erstausstattung für das Baby(Babybett+Madratze,Kleiderschrank,Wickeltisch, Bettzeug+Bettwäsche und Kleidung beantragen), dann bekommt sie vom Amt ab dem dritten Monat Mehrbedarf(muss dann den Mutterpass vorweisen!), wenn das Kind geboren ist, muss sie beim Jugendamt Mutterschaftsgeld beantragen, bzw.du, wenn du die Vormundschaft hast, das sind nochmals 300,-€ für ein Jahr, die nicht vom Amt angerechnet werden.
Du siehst also, es gibt Mittel und Wege...und wenn du mehr Ratschläge und Tips brauchst kannst du dich gerne per PN bei mir melden!
Gruß Bella
13.09.2008 19:27
also ich habe jertzt meine Wohnung genehmigt bekommen und bin noch keine 25
sie wird garandiert ne eigene Wphnung bekommen da sie ja auch noch ein zimmer mit ihrer schwester teilen muss
drücke euch auf jedenfall die Daumen das alles gut geht
sie wird garandiert ne eigene Wphnung bekommen da sie ja auch noch ein zimmer mit ihrer schwester teilen muss
drücke euch auf jedenfall die Daumen das alles gut geht
30.09.2008 18:07
Hallo ihr lieben,
vielen vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge! Auch Dank an alle die uns Mut gemacht haben.
Inzwischen war ich auch bei einer Beratungsstelle, allerdings waren die Infos nur zum Teil erfreulich.
Denn ich darf nicht mein Enkelkind betreuen während meine Tochter die Schule besucht, ansonsten wird mein Harz gestrichen, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Hat einer ne Ahnung ob das stimmt, weil beim Jobcenter will ich mit einer solchen Nachfrage keine schlafenden Hunde wecken....
Das Platzproblem haben wir gelöst, wir räumen unser Schlafzimmer für die beiden und ziehen ins Wohnzimmer. So hat auch die Schwester ihre benötigte Ruhe. Sie könnte eine Wohnung bekommen die auch finanziert werden würde, aber dafür fühlt sie sich nicht reif, ist ja doch alles ziemlich viel und neu in ihrem Leben.
vielen vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge! Auch Dank an alle die uns Mut gemacht haben.
Inzwischen war ich auch bei einer Beratungsstelle, allerdings waren die Infos nur zum Teil erfreulich.
Denn ich darf nicht mein Enkelkind betreuen während meine Tochter die Schule besucht, ansonsten wird mein Harz gestrichen, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Hat einer ne Ahnung ob das stimmt, weil beim Jobcenter will ich mit einer solchen Nachfrage keine schlafenden Hunde wecken....
Das Platzproblem haben wir gelöst, wir räumen unser Schlafzimmer für die beiden und ziehen ins Wohnzimmer. So hat auch die Schwester ihre benötigte Ruhe. Sie könnte eine Wohnung bekommen die auch finanziert werden würde, aber dafür fühlt sie sich nicht reif, ist ja doch alles ziemlich viel und neu in ihrem Leben.
30.09.2008 18:09
Dann lass sie in ein Mutter Kind Heim gehen, da ist die Betreuung gesichert und sie ist keinesfalls alleine. Und ihr habt keine probleme mit dem Amt.
30.09.2008 18:14
Das wäre auch eine Überlegung und sie wird wirklich selbstständig, aber wenn sie Hilfe braucht, sind ganz viele gleichaltrige Mädchen da und halt die Betreuer.
Und da kannst du dann auch mal so dein Enkelkind holen und für einen Nachmittag betreuen, das ist ja nicht rechtswidrig.
Und da kannst du dann auch mal so dein Enkelkind holen und für einen Nachmittag betreuen, das ist ja nicht rechtswidrig.
30.09.2008 18:19
Ja diese Möglichkeit haben wir auch besprochen, aber da kam ein ganz klares "NEIN"
30.09.2008 18:21
Naja, ein Zuckerschlecken wird es dort nicht, denn sie muss sich an die Regeln halten.
Wenn sie diese Möglichkeit aber nicht möchte, dann muss sie wohl Zuhause bleiben.
Wenn sie diese Möglichkeit aber nicht möchte, dann muss sie wohl Zuhause bleiben.
30.09.2008 18:40
So sollte das doch nicht gemeint sein...
Aber Zuhause ist immer alles entspannter, musst du zugeben.
Und dort sind halt auch die Leute sehr streng teilweise, vor allem am Anfang.
Aber Zuhause ist immer alles entspannter, musst du zugeben.
Und dort sind halt auch die Leute sehr streng teilweise, vor allem am Anfang.
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