Mich mal auskotzen möchte bzgl. Geld vom Amt
30.09.2009 22:02
naja, ne Ausbildung ist ja eigentlich net da um Geldzu verdienen, sondern dazu um fit gemacht zu werden, später Geld verdienen zu können.
Naja ich reg mich net weiter auf. DAs schwierige Jahr ist bei uns rum u. ich tu nun alles dafür, uns auch mal wieder Luxus leisten zu können,bringt ja nix, sich reinzusteigern, kann es ja eh net ändern
Naja ich reg mich net weiter auf. DAs schwierige Jahr ist bei uns rum u. ich tu nun alles dafür, uns auch mal wieder Luxus leisten zu können,bringt ja nix, sich reinzusteigern, kann es ja eh net ändern
30.09.2009 22:02
naja, ne Ausbildung ist ja eigentlich net da um Geldzu verdienen, sondern dazu um fit gemacht zu werden, später Geld verdienen zu können.
Naja ich reg mich net weiter auf. DAs schwierige Jahr ist bei uns rum u. ich tu nun alles dafür, uns auch mal wieder Luxus leisten zu können,bringt ja nix, sich reinzusteigern, kann es ja eh net ändern
Naja ich reg mich net weiter auf. DAs schwierige Jahr ist bei uns rum u. ich tu nun alles dafür, uns auch mal wieder Luxus leisten zu können,bringt ja nix, sich reinzusteigern, kann es ja eh net ändern
30.09.2009 22:04
Zitat von Bine1988:
Zitat von Helene85:
Zitat von Bine1988:
So jetzt will ich aber auch mal
Ich beziehe auch ALGII!
Aber ich habe vorher auch gearbeitet. Wollte eine Ausbildung als Maler und Lackierer anfangen bis es mir plötzlich so schlecht ging und ich ins KH musste.Verdacht auf Blinddarm...Derf Blinddarm war dann meine 1. Tochter Tamara..
somit konnte ich die ausbildung nicht machen da die Lacke GIFT für das kind gewesen wären..Also habe ich nebenbei im Kinderheim in der Waschküche gearbeitet.als Tamara auf der welt war wurde ich wieder SS. Ich weiß bis heute nicht wie da wir IMMER mit Kondom verhütet haben und es NIE gerisseni st oder so
Jetzt ist die Kleine Sophie auf der Welt und ich mag sie auch nicht mehr missen wollen...
ABER: ich wäre auch Lieber arbeiten gegangen...
Und abtreiben war für mich noch nie ein thema..
Nächstes Jahr geht Tamara in den KIGA und wenn alles Gut geht passt meine Schwiegermutter auf Sophie auf da sie aus Krankheitsgründen nicht mehr Arbeiten darf..
Es ist Kein leben für mich den ganzen tag mim A... zu hause zu sitzen..das geht einfach nciht...
Das ist ja krass, ich meine dein zweites Baby obwohl du nicht weisst wie es passiert ist.
Arbeitet dein Freund?
Im Moment nicht. aber nächten Monat geht er zum Bund.
Er hat bis vor kurzem aber noch bei Mc's gearbeitet
Dann passt du leider nicht in mein Beispiel. Sorry tut mir wirklich leid
30.09.2009 22:06
Schon klar, dass man in der Ausbildung nix "verdient" aber abschreckend ist es für viele allemal.
30.09.2009 22:08
Zitat von Helene85:
Zitat von Bine1988:
Zitat von Helene85:
Zitat von Bine1988:
So jetzt will ich aber auch mal
Ich beziehe auch ALGII!
Aber ich habe vorher auch gearbeitet. Wollte eine Ausbildung als Maler und Lackierer anfangen bis es mir plötzlich so schlecht ging und ich ins KH musste.Verdacht auf Blinddarm...Derf Blinddarm war dann meine 1. Tochter Tamara..
somit konnte ich die ausbildung nicht machen da die Lacke GIFT für das kind gewesen wären..Also habe ich nebenbei im Kinderheim in der Waschküche gearbeitet.als Tamara auf der welt war wurde ich wieder SS. Ich weiß bis heute nicht wie da wir IMMER mit Kondom verhütet haben und es NIE gerisseni st oder so
Jetzt ist die Kleine Sophie auf der Welt und ich mag sie auch nicht mehr missen wollen...
ABER: ich wäre auch Lieber arbeiten gegangen...
Und abtreiben war für mich noch nie ein thema..
Nächstes Jahr geht Tamara in den KIGA und wenn alles Gut geht passt meine Schwiegermutter auf Sophie auf da sie aus Krankheitsgründen nicht mehr Arbeiten darf..
Es ist Kein leben für mich den ganzen tag mim A... zu hause zu sitzen..das geht einfach nciht...
Das ist ja krass, ich meine dein zweites Baby obwohl du nicht weisst wie es passiert ist.
Arbeitet dein Freund?
Im Moment nicht. aber nächten Monat geht er zum Bund.
Er hat bis vor kurzem aber noch bei Mc's gearbeitet
Dann passt du leider nicht in mein Beispiel. Sorry tut mir wirklich leid
Mir nicht
Ich mag diese GAMMEL Mamis auch nicht
30.09.2009 22:08
Zitat von cj_190580:Wahrscheinlich, weil sie keinen Partner haben.
Zitat von xhexe88x:
naja mädels warum sich einige harz 4 empfänger was leisten können und warum nicht ist ja eigentlich ganz simpel
ein beispiel mein freundin bekommt für 3 personen 1400 euro davon muss alles noch gezahlt werden...so sie muss allerdings da ihre wohnung dem satz übersteigt von dem geld dann auch nochr drauf zahlen..ich sage selber schuld...
ich war alleinerziehend und mir ging es besser als denen aus einem ganz einfachen grund...ich habe diesen mehrbedraf für alleinerziehnde bekommen glaube 131 euro waren das hatte eine miete die komplett übernommen wurde also hatte ich mehr harz4 als die...
noch dazu bekommt die weniger geld weil die ja sparen können weil sie sich großpackungen kaufen können sind ja 3 personen...
ich allerding muss ja kleinpackungen kaufen weil wir nur 2 personen sind (waren)
so gesehn gibt es da gewissen unterschiede
Was is das denn für ne Aussage, das is ja mal ganz frech, sry aber so seh ich das...
Schonmal was von Einfrieren gehört??? Ich weiß ja net, was du jetzt mit Großpackungen meinst, aber nur weil sie zu dritt sind, bezahlen sie doch net weniger als du.... Halloooo????
Und warum bekommen Alleinerziehende nen Mehrbedarf??? Mit welchem Recht???
Weil eig. sorgt ja auch der Partner fürs Kind.
aber der ist ja net da.
Wenn jemand net vom Amt lebt und ne feste beziehung hat und beide Arbeiten, dann brauchen sie es eigentlich nicht.
so denke ich, sieht es das Amt.
30.09.2009 22:09
Zitat von cj_190580:sorry habe mich falsch ausgedrückt und ich bin nicht frech sondern das ist die tatsache dieser mehrbedarf ist dafür da die kleinpackungen teurer sind als die großpackungen....
Zitat von xhexe88x:
naja mädels warum sich einige harz 4 empfänger was leisten können und warum nicht ist ja eigentlich ganz simpel
ein beispiel mein freundin bekommt für 3 personen 1400 euro davon muss alles noch gezahlt werden...so sie muss allerdings da ihre wohnung dem satz übersteigt von dem geld dann auch nochr drauf zahlen..ich sage selber schuld...
ich war alleinerziehend und mir ging es besser als denen aus einem ganz einfachen grund...ich habe diesen mehrbedraf für alleinerziehnde bekommen glaube 131 euro waren das hatte eine miete die komplett übernommen wurde also hatte ich mehr harz4 als die...
noch dazu bekommt die weniger geld weil die ja sparen können weil sie sich großpackungen kaufen können sind ja 3 personen...
ich allerding muss ja kleinpackungen kaufen weil wir nur 2 personen sind (waren)
so gesehn gibt es da gewissen unterschiede
Was is das denn für ne Aussage, das is ja mal ganz frech, sry aber so seh ich das...
Schonmal was von Einfrieren gehört??? Ich weiß ja net, was du jetzt mit Großpackungen meinst, aber nur weil sie zu dritt sind, bezahlen sie doch net weniger als du.... Halloooo????
Und warum bekommen Alleinerziehende nen Mehrbedarf??? Mit welchem Recht???
so rechnet das amt nicht ich
das oben war falsch ausgedrückt
30.09.2009 22:12
ich hol aber auch großpackungen, windeln, tücher , eigentlich alles was ich aufm kiwa packen kann, alicia läuft dann an hand
30.09.2009 22:14
Zitat von alicia2008:ich kann doch nix dafür ich habe das gesetz mit dem alleinerziehnden mehrbedarf net gemacht
ich hol aber auch großpackungen, windeln, tücher , eigentlich alles was ich aufm kiwa packen kann, alicia läuft dann an hand
30.09.2009 22:15
Zitat von alicia2008:
Zitat von Helene85:
Zitat von alicia2008:
muss auch mal zugeben das ich auch von alg2 lebe, aber die aussage vorne im thread man könnte davon kein kind ernähren oder so ist schwachsinn, wir haben ende des monats sogar noch etwas drauf was ich für schlechte zeiten zurück lege, den ich lege kein wert auf marken. es muss net immer alles teuer sein, bevor mich aber alle steinigen, mein kind war net geplant aber abtreibung kam net in frage, ich hab ne abgeschlossene ausbildung und hatte vor der ss ca 8 monate gearbeitet
Das meinte ich ja, es gibt Menschen die mit Arbeit nicht unbedingt viel mehr haben(sie müssen ja oft auch noch nen haufen Sprit bezahlen um zur Arbeit zu kommen)
Aber warum kommen dann einige nicht Zurecht aber du z.B. schon. Geben die ihr Geld dann für "Luxus" aus und beschweren sich dann dass es nicht für das notwendigste, lebensnotwendigst reicht.
das frag ich mich auch, der clou ist ich bekomm noch niemals unterhalt, also nur die 364€ und das kindergeld, ok miete wird sep bezahlt, aber hatte bis jetzt noch nie ein problem damit. liegt evtl daran das ich zb anziehsachen von second hand und trödel hole, da bekommt man hosen, pullis, spielzeug usw für 1€ , man muss nur wiesen wie man das geld einteilt, ich hab die angewohnheit das ich wenn ich neues geld bekommen hab und alle rechnungen bezahlt, guck was über ist und dann sozusagen ausrechen wieviel ich am tag ausgeben kann. wenn ich sage ok heute mehr dann die nächsten 2 tage weniger usw.
Sicher als Alleinerziehende kann man das vielleicht, da bekommt ja auch fast das Gleiche wie eine 3-köpfige Familie...
Und ich sags nochmal, wir haben damals zu dritt 1238 EUR bekommen, davon gingen 480 EUR Miete ab, die auch voll anerkannt wurde vom Amt. Da bleiben also noch 758 EUR, davon nochmal so Sachen wie Strom, Kabelgebühren und Telefon, also Fernsehen OK is nicht sooo teuer. So wenn man Pech hat, hat man auch noch nen Handyvertrag an der Backe, wenn man arbeitslos wird. Was macht man damit???? Muss man schließlich auch bezahlen. Also das alles abgezogen, bleiben vielleicht noch 660 EUR. Davon muss man auch noch Kleidung fürs Kind kaufen, für uns war da nix drin... Dann muss man auch seine Versicherungen bezahlen, wenn man ein Auto hat, wirds gleich nochmal teurer. Kannst de nochmal nen 100er abziehen. Sinds noch 560 EUR. So dann kommen noch 10 EUR im Monat Betreungskosten für die KiTa, die nicht übernommen werden + Essengeld 40 EUR im Monat. Klar kann ich mein Kind auch zuschauen lassen beim Essen, aber will ich das??? So dann sind es noch knapp 500 EUR. So Fahrtkosten für Bus und Bahn, nochmal 30 EUR im Monat. Wenn ich mal alles zusammen rechne, bleiben da vielleicht 450 EUR, wovon man Lebensmittel, Pflege und Hygieneartikel (WASCHPULVER), selbstverständlich Pille (man will ja nicht gleich nochmal schwanger werden) etc. bezahlen muss. Und wenn man Pech hat wird man auch noch krank und muss zum Arzt, Zahnarzt etc. MAL GANZ EHRLICH, ich finde das super knapp.
30.09.2009 22:16
sorry jetzt mal was ich gefunden habe...ist auch der schwangernmehrbedarf mit drin aber weiter unten:
Mehrbedarf für Alleinerziehende Elternteile
Menschen, die vom Hartz IV- Regelsatz leben und hinzukommend Alleinerziehend sind, haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 21. Darüberhinaus ist auch zu prüfen, ob evtl. Unterhaltszahlungen durch den nicht im Haushalt des Kindes lebenden Elternteil zu beanspruchen. Insbesondere der Kindesvater muss eine Unterhaltszahlung vornehmen, wenn dieser entsprechend über ein eigenes geregeltes Einkommen verfügt. Ist der Kindesvater ebenfalls ALG II Empfänger, so wird im Regelfall der Satz an den Hartz IV angerechnet. Das bedeutet laut Gesetzgeber das die Unterhaltsleistungen gegen den Vater d. Kindes gem. §§ 1615 k und 1615 l BGB bei alleinstehenden werdeneden Mütter angerechnet werden. Eine Übersicht über die Leistungen des Kindesvaters können Sie anhand der Düsseldorfer Tabelle einsehen.
Der Gesetzgeber sieht einen Mehrbedarf unter folgenden Vorraussetzungen nach "§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe" gegeben:
- Für Menschen, die ALG II erhalten, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
1.in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.
Hierzu ein aktuelles Urteil vom Sozialgericht Münster (Aktenzeichen S 16 AS 199/06):
Die Klägerin hat auch weiterhin in der oben angegebenen Zeit Anspruch auf den Zuschlag für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II. Gemäß dieser Vorschrift ist für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ein Mehrbedarf anzuerkennen. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Unstreitig lebt zwar die 18jährige Tochter L der Klägerin mit in der Haushaltsgemeinschaft. Dennoch erfüllt die Klägerin die Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 SGB II. Sie gibt nämlich an, dass die älteste Tochter tatsächlich nicht maßgeblich an der Pflege und Erziehung ihrer Geschwister mitwirke und dies auch nicht leisten könne.
Eine Alleinerziehende sorgt jedoch nur dann nicht allein für die Pflege und Erziehung der Kinder, wenn sie eine andere Person so nachhaltig bei der Pflege und Erziehung unterstützt, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflegt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die ältere Tochter sich so wie ein anderer Elternteil um die Pflege und Erziehung ihrer jüngeren Geschwister kümmert. Es erscheint lebensfremd, dass eine Jugendliche sich plötzlich von einem Tag zum anderen derartig in die Pflege und Erziehung ihrer Geschwister einbinden lässt, nur weil sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gerade bei nicht mehr kleinen Kindern, sonderen solchen die sich zu Beginn der Pubertät befinden, dürfte eine dementsprechende Unterstützung der Mutter durch die ältere Tochter ausgeschlossen sein. Erfahrungsgemäß lassen sich Kinder in dem Alter nicht von älteren Geschwistern erziehen. Entsprechend dürfte eine Jugendliche von 18 Jahren auch völlig überfordert sein, ihrer Mutter bei der Pflege und Erziehung ihrer Geschwister so zu unterstützen, wie es sonst der Vater tun würde. Eine erzieherische Verantwortung gegenüber den halbwüchsigen Geschwistern kann der Tochter nicht auferlegt werden und kann diese auch tatsächlich nicht erfüllen. Erfahrungsgemäß bedarf eine 18jährige ebenfalls noch der Pflege und Erziehung und dürfte gegenüber den Geschwistern keine oder zumindest nur sehr wenig Autorität trotz des Beginns des 18. Lebensjahres besitzen. (Ende Urteil, S 16 AS 199/06- März 2007)
Und bei einer Schwangerschaft gelten jeweils noch weitere Mehrbedarfe, die zu beantragen sind:
Notwenige Hilfen bei Hartz IV & Schwangerschaft der Mutter
Bei einer Schwangerschaft wird die Hilfe im "Rahmen der Hilfen zur Gesundheit, §§ 47 - 52 SGB XII", gewährt werden. Dabei spielt im Wesentlichender § 50 SGB XII eine Rolle. Es werden folgende Leistungen nach dem SGB XII gewärt.
Zum einen der Pauschalbetrag für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Entbindung stehen. Dh. auch zum Teil Umstandskleidung, Anschaffung von Gütern die im Zusammenhang der Schwangerschaft stehen. Konkret bedeutet dies zum Beispiel Säuglinhs- Erstausstattung, Wiege usw.
Zum anderen muss die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln gewährleistet werden. Da eine Hebamme während der Schwangerschaft eine wesentliche Versorgung während der Schwangerschaft dastellt, werden diese Kosten ebenfalls für ALG 2 Bezieher/innen übernommen.
Alle notwendigen Arztkosten die im Zusammenhang der Schwangerschaft stehen, werden ebenfalls übernommen. Außerdem besteht ein Anspruch auf häusliche Pflege gem. § 65 Abs. 1 SGB XII sowie auch Pflege in einer stat. Einrichtung. (Stand. 26.03.07)
Mehrbedarf für Alleinerziehende Elternteile
Menschen, die vom Hartz IV- Regelsatz leben und hinzukommend Alleinerziehend sind, haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 21. Darüberhinaus ist auch zu prüfen, ob evtl. Unterhaltszahlungen durch den nicht im Haushalt des Kindes lebenden Elternteil zu beanspruchen. Insbesondere der Kindesvater muss eine Unterhaltszahlung vornehmen, wenn dieser entsprechend über ein eigenes geregeltes Einkommen verfügt. Ist der Kindesvater ebenfalls ALG II Empfänger, so wird im Regelfall der Satz an den Hartz IV angerechnet. Das bedeutet laut Gesetzgeber das die Unterhaltsleistungen gegen den Vater d. Kindes gem. §§ 1615 k und 1615 l BGB bei alleinstehenden werdeneden Mütter angerechnet werden. Eine Übersicht über die Leistungen des Kindesvaters können Sie anhand der Düsseldorfer Tabelle einsehen.
Der Gesetzgeber sieht einen Mehrbedarf unter folgenden Vorraussetzungen nach "§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe" gegeben:
- Für Menschen, die ALG II erhalten, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
1.in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.
Hierzu ein aktuelles Urteil vom Sozialgericht Münster (Aktenzeichen S 16 AS 199/06):
Die Klägerin hat auch weiterhin in der oben angegebenen Zeit Anspruch auf den Zuschlag für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II. Gemäß dieser Vorschrift ist für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ein Mehrbedarf anzuerkennen. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Unstreitig lebt zwar die 18jährige Tochter L der Klägerin mit in der Haushaltsgemeinschaft. Dennoch erfüllt die Klägerin die Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 SGB II. Sie gibt nämlich an, dass die älteste Tochter tatsächlich nicht maßgeblich an der Pflege und Erziehung ihrer Geschwister mitwirke und dies auch nicht leisten könne.
Eine Alleinerziehende sorgt jedoch nur dann nicht allein für die Pflege und Erziehung der Kinder, wenn sie eine andere Person so nachhaltig bei der Pflege und Erziehung unterstützt, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflegt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die ältere Tochter sich so wie ein anderer Elternteil um die Pflege und Erziehung ihrer jüngeren Geschwister kümmert. Es erscheint lebensfremd, dass eine Jugendliche sich plötzlich von einem Tag zum anderen derartig in die Pflege und Erziehung ihrer Geschwister einbinden lässt, nur weil sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gerade bei nicht mehr kleinen Kindern, sonderen solchen die sich zu Beginn der Pubertät befinden, dürfte eine dementsprechende Unterstützung der Mutter durch die ältere Tochter ausgeschlossen sein. Erfahrungsgemäß lassen sich Kinder in dem Alter nicht von älteren Geschwistern erziehen. Entsprechend dürfte eine Jugendliche von 18 Jahren auch völlig überfordert sein, ihrer Mutter bei der Pflege und Erziehung ihrer Geschwister so zu unterstützen, wie es sonst der Vater tun würde. Eine erzieherische Verantwortung gegenüber den halbwüchsigen Geschwistern kann der Tochter nicht auferlegt werden und kann diese auch tatsächlich nicht erfüllen. Erfahrungsgemäß bedarf eine 18jährige ebenfalls noch der Pflege und Erziehung und dürfte gegenüber den Geschwistern keine oder zumindest nur sehr wenig Autorität trotz des Beginns des 18. Lebensjahres besitzen. (Ende Urteil, S 16 AS 199/06- März 2007)
Und bei einer Schwangerschaft gelten jeweils noch weitere Mehrbedarfe, die zu beantragen sind:
Notwenige Hilfen bei Hartz IV & Schwangerschaft der Mutter
Bei einer Schwangerschaft wird die Hilfe im "Rahmen der Hilfen zur Gesundheit, §§ 47 - 52 SGB XII", gewährt werden. Dabei spielt im Wesentlichender § 50 SGB XII eine Rolle. Es werden folgende Leistungen nach dem SGB XII gewärt.
Zum einen der Pauschalbetrag für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Entbindung stehen. Dh. auch zum Teil Umstandskleidung, Anschaffung von Gütern die im Zusammenhang der Schwangerschaft stehen. Konkret bedeutet dies zum Beispiel Säuglinhs- Erstausstattung, Wiege usw.
Zum anderen muss die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln gewährleistet werden. Da eine Hebamme während der Schwangerschaft eine wesentliche Versorgung während der Schwangerschaft dastellt, werden diese Kosten ebenfalls für ALG 2 Bezieher/innen übernommen.
Alle notwendigen Arztkosten die im Zusammenhang der Schwangerschaft stehen, werden ebenfalls übernommen. Außerdem besteht ein Anspruch auf häusliche Pflege gem. § 65 Abs. 1 SGB XII sowie auch Pflege in einer stat. Einrichtung. (Stand. 26.03.07)
30.09.2009 22:16
Zitat von eli22:
naja, ne Ausbildung ist ja eigentlich net da um Geldzu verdienen, sondern dazu um fit gemacht zu werden, später Geld verdienen zu können.
Naja ich reg mich net weiter auf. DAs schwierige Jahr ist bei uns rum u. ich tu nun alles dafür, uns auch mal wieder Luxus leisten zu können,bringt ja nix, sich reinzusteigern, kann es ja eh net ändern
Ihr koennt echt froh sein, das ihr in Deutschland seid und fuer eure Ausbildung bezahlt werdet. In 12 Jahren darf ich fuer die Ausbildung meiner Tochter zahlen, aber das mach ich gerne. Hier in Kanada muss man dafuer zahlen, dass man spaeter die Moeglichkeit hat Geld zu verdienen. Es gibt aber auch Scholarships und guenstige Studienkredite, wenn die Eltern sich eine Ausbildung nicht leisten koennen.
30.09.2009 22:17
Zitat von Lunalein:
Schon klar, dass man in der Ausbildung nix "verdient" aber abschreckend ist es für viele allemal.
Das stimmt leider, und das Problem das viele denken das sie eh keine Arbeit bekommen oder nur Zeitarbeit.
Es fehlt der Ansporn und die Motivation, aber genau das ist es was ich mich frage, wo ist die Motivation dieser Leute geblieben.
30.09.2009 22:17
Zitat von KundC:
Am besten 18 Jahre alt, noch nie gearbeitet und schwanger werden! Schön vom staat leben und die Klappe gaaaannnzzz weit aufreißen über andere!
Aber nur weil man mit 18 schwanger wird heißt das ja nicht das man vom Staat lebt.
30.09.2009 22:18
Schockierend, das so wenige verstehen, wofür man eigentlich in die Schule gehen sollte.
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