Mütter- und Schwangerenforum

länger wie 6 wochen krank. lohnfortzahlung durch die krankenkasse?

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BlumeOoO
17634 Beiträge
25.12.2009 22:08
die ersten 6 wochen zahlt ja der arbeitgeber und wie läuft es dann bei einem 400 euro job ab? wird überhaupt weitergezahlt oder fällt das geld dann weg?
BlumeOoO
17634 Beiträge
25.12.2009 22:14
weiß denn niemand bescheid?
Schnuddel0312
3913 Beiträge
25.12.2009 22:27
In dem Fall springt in der Regel die Krankenkasse ein. Diese zahlt dann 70 % deines vorherigen Bruttolohnes.
Ich denke nicht, dass das bei 400-Euro-Jobs anders geregelt ist.
BlumeOoO
17634 Beiträge
25.12.2009 22:29
Zitat von Schnuddel0312:

In dem Fall springt in der Regel die Krankenkasse ein. Diese zahlt dann 70 % deines vorherigen Bruttolohnes.
Ich denke nicht, dass das bei 400-Euro-Jobs anders geregelt ist.


dachte ich auch...nur heute bei der familie sagte jemand dass das bei einem 400 € job wohl nicht so wäre
25.12.2009 22:29
Hallo,

generell würde, wenn Du länger als 6 Wochen krank bist, die Krankenkasse die Gehaltsinformaiton bei Deinem Arbeitgeber abfragen. Bei meiner Krankenkasse passiert das, sobald die Krankschreibung für die 5. Woche eingegangen ist. Man selbst muß da erstmal gar nichts machen.

Inwieweit jetzt es eine Rolle spielt, daß Du einen 400 Eur-Stelle hast, weiß ich nicht. Ich würde an Deiner Stelle bei der Krankenkasse anrufen. Die können Dir da bestimmt am besten weiterhelfen.

Viele Grüße,

Anja
miaa
15612 Beiträge
25.12.2009 22:30
Normal 70% vom Brutto max. 90% vom Netto für 72 Wochen so ist es normal ob es beim 400€ Job anderst ist
25.12.2009 22:31
als 400 euro jobber ist sie ja aber nicht über ihre krankenkasse angemeldet, sondern über die bundesknappschaft.. müsste mal kurz bei nachschauen, wie es da abläuft.
25.12.2009 22:36
so,
also lohnfortzahlung besteht für bis zu 6 wochen durch den arbeitgeber auch bei geringfügig beschäftigten (400-euro-jobber).
nach den 6 wochen würde dies in krankengeld übergehen. dies ist aber bei geringfügig beschäftigten nicht der fall, da ein 400-euro job nicht krankenversichert ist.

Zitat von http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_400_eu ro.html:
Geringfügig Verdienende haben keinen Anspruch auf:

Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen somit keine weiteren Ansprüche.
Schnuddel0312
3913 Beiträge
25.12.2009 22:39
Zitat von Kresinina:

Zitat von http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_400_eu ro.html:
Geringfügig Verdienende haben keinen Anspruch auf:

Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen somit keine weiteren Ansprüche.


Oha, das wäre ja echt der Hammer.
BlumeOoO
17634 Beiträge
25.12.2009 22:40
Zitat von Kresinina:

so,
also lohnfortzahlung besteht für bis zu 6 wochen durch den arbeitgeber auch bei geringfügig beschäftigten (400-euro-jobber).
nach den 6 wochen würde dies in krankengeld übergehen. dies ist aber bei geringfügig beschäftigten nicht der fall, da ein 400-euro job nicht krankenversichert ist.

Zitat von http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_400_eu ro.html:
Geringfügig Verdienende haben keinen Anspruch auf:

Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen somit keine weiteren Ansprüche.



ooookay, danke dir dann fällt das schon mal weg aber von meiner anderen arbeitsstelle wird ja weitergezahlt. nur bei 400€ job war ich mir nun total unsicher!
BlumeOoO
17634 Beiträge
25.12.2009 22:41
Zitat von Schnuddel0312:

Zitat von Kresinina:

Zitat von http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_400_eu ro.html:
Geringfügig Verdienende haben keinen Anspruch auf:

Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen somit keine weiteren Ansprüche.


Oha, das wäre ja echt der Hammer.


irgendwie schon ungerecht! aber nun....
25.12.2009 22:41
Zitat von Schnuddel0312:

Zitat von Kresinina:

Zitat von http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_400_eu ro.html:
Geringfügig Verdienende haben keinen Anspruch auf:

Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen somit keine weiteren Ansprüche.


Oha, das wäre ja echt der Hammer.

wieso das? als 400 euro jobber bist du ja auch nicht über die krankenkasse angemeldet und zahlst keine sozialversicherung, von daher ist es ja eigentlich auch logisch, dass man dann keinen lohnausgleich bekommt bzw. krankengeld..
25.12.2009 22:42
is doof, aber ist klar...

du zahlst ja auch nix ein bei einem 400€ job...

BlumeOoO
17634 Beiträge
25.12.2009 22:43
Zitat von Kresinina:

Zitat von Schnuddel0312:

Zitat von Kresinina:

Zitat von http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_400_eu ro.html:
Geringfügig Verdienende haben keinen Anspruch auf:

Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen somit keine weiteren Ansprüche.


Oha, das wäre ja echt der Hammer.

wieso das? als 400 euro jobber bist du ja auch nicht über die krankenkasse angemeldet und zahlst keine sozialversicherung, von daher ist es ja eigentlich auch logisch, dass man dann keinen lohnausgleich bekommt bzw. krankengeld..


da hast du recht
Schnuddel0312
3913 Beiträge
25.12.2009 22:47
Zitat von Kresinina:

wieso das? als 400 euro jobber bist du ja auch nicht über die krankenkasse angemeldet und zahlst keine sozialversicherung, von daher ist es ja eigentlich auch logisch, dass man dann keinen lohnausgleich bekommt bzw. krankengeld..

Naja, ich hab da ja wenig Ahnung von 400-Euro-Jobs.
Ist dann natürlich logisch, dass man dann nix bekommt. Allerdings find ich`s auch ziemlich hart, schließlich kann niemand was dafür, wenn er so lange krank ist. Und dann ohne alles dazustehen...
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