Kurze Frage zum Elterngeld
15.08.2017 15:44
Zitat von Choco:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.![]()
Alsoooooo bei mir ist es so.
Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.
Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.
Und so wird es bei dir auch sein.
Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.
Wie kommst du denn darauf das bei 2 Jahren Elternzeit das Einkommen von vor dem ersten Kind zur Berechnung genommen wird?
Da müsste man dann ja fast 21 Monate ausklammern![]()
Weil ich ein U3 Kind bei Antragstellung hatte.
Ich geb jetzt nur das weiter wie es bei mir berechnet wurde.
Deshalb bin ich etwas verwirrt das sie nur Mindestsatz beantragen soll. Das wäre falsch.
Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun.
Es ist eigentlich ganz einfach. Es zählen immer 12 Monate vor dem aktuellen Kind. Ausgeklammert werden NUR Monate mit Mutterschutz oder Elterngeldanspruchsmonate (nicht Auszahlung. Anspruch! Das sind IMMER maximal 12 bzw 14 (allein erziehend) Monate. Mehr nicht!)
Der Geschwister Bonus hat mit der Berechnung selbst nichts zu tun sondern kommt dann zum Schluss oben drauf mit 10% des errechneten Elterngeldes Bzw mindestens 75 Euro.
Wir reden grad aneinander vorbei.
Zwischen 1. Und 2. Kind liegen 18 Monate.
Und da wird das Einkommen vorm Ersten Kind zur Berechnung genommen. Warum sollte es bei ihr dann nicht gehen?
15.08.2017 15:46
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
...
Weil ich ein U3 Kind bei Antragstellung hatte.
Ich geb jetzt nur das weiter wie es bei mir berechnet wurde.
Deshalb bin ich etwas verwirrt das sie nur Mindestsatz beantragen soll. Das wäre falsch.
U3 ist aber nur relevant für den Geschwisterbonus nicht für die Berechnung des Elterngeldes.
Wenn du deine Zeitrechnung nimmst, müssten bei dir ja auch noch die Zeit von sep.15 bis Dez. 16 ausgeklammert sein .
Nein. Ich hatte Elterngeld bis November!
Ich hatte 14 Monate Elterngeld. Es wurden lediglich 3 Monate fürs 2. Kind mit 0€ berechnet.
Ja, aber Alaska hat doch ein ganzes Jahr ohne Elterngeld dazwischen.
Deswegen stimmt das schon mit dem basissatz.
Du hast doch zeittechnisch eine ganz ander Berechnungsgrundlage.
Bei dir sind 14 Monate plus die 3 ausgeklammerten und dann bist ja schon wieder beim zweiten.
Alaska hat aber 24 Monate wovon 12 Elterngeld waren.
Und U3 hat wirklich nur was mit kinderzuschlag zu tun, hab gerade nachgeschaut.
15.08.2017 15:46
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Choco:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
...
Weil ich ein U3 Kind bei Antragstellung hatte.
Ich geb jetzt nur das weiter wie es bei mir berechnet wurde.
Deshalb bin ich etwas verwirrt das sie nur Mindestsatz beantragen soll. Das wäre falsch.
Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun.
Es ist eigentlich ganz einfach. Es zählen immer 12 Monate vor dem aktuellen Kind. Ausgeklammert werden NUR Monate mit Mutterschutz oder Elterngeldanspruchsmonate (nicht Auszahlung. Anspruch! Das sind IMMER maximal 12 bzw 14 (allein erziehend) Monate. Mehr nicht!)
Der Geschwister Bonus hat mit der Berechnung selbst nichts zu tun sondern kommt dann zum Schluss oben drauf mit 10% des errechneten Elterngeldes Bzw mindestens 75 Euro.
Wir reden grad aneinander vorbei.
Zwischen 1. Und 2. Kind liegen 18 Monate.
Und da wird das Einkommen vorm Ersten Kind zur Berechnung genommen. Warum sollte es bei ihr dann nicht gehen?
Weil bei ihr 25 Monate dazwischen liegen und sie 2 Monate weniger Elterngeld Anspruch hatte als du. Dh. 9 Monate mehr als bei dir mit 0 Euro. Bei dir waren es 3 monate mit 0 Euro. 3+9=12 Monate mit 0 Euro = Mindestsatz.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/65.gif)
15.08.2017 15:49
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
...
U3 ist aber nur relevant für den Geschwisterbonus nicht für die Berechnung des Elterngeldes.
Wenn du deine Zeitrechnung nimmst, müssten bei dir ja auch noch die Zeit von sep.15 bis Dez. 16 ausgeklammert sein .
Nein. Ich hatte Elterngeld bis November!
Ich hatte 14 Monate Elterngeld. Es wurden lediglich 3 Monate fürs 2. Kind mit 0€ berechnet.
Ja, aber Alaska hat doch ein ganzes Jahr ohne Elterngeld dazwischen.
Deswegen stimmt das schon mit dem basissatz.
Du hast doch zeittechnisch eine ganz ander Berechnungsgrundlage.
Bei dir sind 14 Monate plus die 3 ausgeklammerten und dann bist ja schon wieder beim zweiten.
Alaska hat aber 24 Monate wovon 12 Elterngeld waren.
Und U3 hat wirklich nur was mit kinderzuschlag zu tun, hab gerade nachgeschaut.
Das mit dem Bonus weiß ich auch.
Zu mir hat die Sachbearbeiterin wort wörtlich gesagt es wird das Einkommen vorm ersten Kind nochmal zur berechnung genommen weil ich ein U3 Kind habe.
Deshalb war ich jetzt etwas verwirrt.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
15.08.2017 15:50
Zitat von Choco:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Choco:
Zitat von Glücksstein:
...
Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun.
Es ist eigentlich ganz einfach. Es zählen immer 12 Monate vor dem aktuellen Kind. Ausgeklammert werden NUR Monate mit Mutterschutz oder Elterngeldanspruchsmonate (nicht Auszahlung. Anspruch! Das sind IMMER maximal 12 bzw 14 (allein erziehend) Monate. Mehr nicht!)
Der Geschwister Bonus hat mit der Berechnung selbst nichts zu tun sondern kommt dann zum Schluss oben drauf mit 10% des errechneten Elterngeldes Bzw mindestens 75 Euro.
Wir reden grad aneinander vorbei.
Zwischen 1. Und 2. Kind liegen 18 Monate.
Und da wird das Einkommen vorm Ersten Kind zur Berechnung genommen. Warum sollte es bei ihr dann nicht gehen?
Weil bei ihr 25 Monate dazwischen liegen und sie 2 Monate weniger Elterngeld Anspruch hatte als du. Dh. 9 Monate mehr als bei dir mit 0 Euro. Bei dir waren es 3 monate mit 0 Euro. 3+9=12 Monate mit 0 Euro = Mindestsatz.![]()
Dankeeee
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15.08.2017 15:52
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
...
Nein. Ich hatte Elterngeld bis November!
Ich hatte 14 Monate Elterngeld. Es wurden lediglich 3 Monate fürs 2. Kind mit 0€ berechnet.
Ja, aber Alaska hat doch ein ganzes Jahr ohne Elterngeld dazwischen.
Deswegen stimmt das schon mit dem basissatz.
Du hast doch zeittechnisch eine ganz ander Berechnungsgrundlage.
Bei dir sind 14 Monate plus die 3 ausgeklammerten und dann bist ja schon wieder beim zweiten.
Alaska hat aber 24 Monate wovon 12 Elterngeld waren.
Und U3 hat wirklich nur was mit kinderzuschlag zu tun, hab gerade nachgeschaut.
Das mit dem Bonus weiß ich auch.
Zu mir hat die Sachbearbeiterin wort wörtlich gesagt es wird das Einkommen vorm ersten Kind nochmal zur berechnung genommen weil ich ein U3 Kind habe.
Deshalb war ich jetzt etwas verwirrt.![]()
Mit U2 würde das sogar Sinn machen.
15.08.2017 15:54
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
...
Ja, aber Alaska hat doch ein ganzes Jahr ohne Elterngeld dazwischen.
Deswegen stimmt das schon mit dem basissatz.
Du hast doch zeittechnisch eine ganz ander Berechnungsgrundlage.
Bei dir sind 14 Monate plus die 3 ausgeklammerten und dann bist ja schon wieder beim zweiten.
Alaska hat aber 24 Monate wovon 12 Elterngeld waren.
Und U3 hat wirklich nur was mit kinderzuschlag zu tun, hab gerade nachgeschaut.
Das mit dem Bonus weiß ich auch.
Zu mir hat die Sachbearbeiterin wort wörtlich gesagt es wird das Einkommen vorm ersten Kind nochmal zur berechnung genommen weil ich ein U3 Kind habe.
Deshalb war ich jetzt etwas verwirrt.![]()
Mit U2 würde das sogar Sinn machen.
Naja sie sagte U3 unabhängig vom Gesxhwisterbonus.
Hab das Gefühl die wissen selber nicht was Sache ist wenn sie so ein Quatsch erzählen.
15.08.2017 15:54
Zitat von bluesix:
Zitat von Choco:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Choco:
...
Wir reden grad aneinander vorbei.
Zwischen 1. Und 2. Kind liegen 18 Monate.
Und da wird das Einkommen vorm Ersten Kind zur Berechnung genommen. Warum sollte es bei ihr dann nicht gehen?
Weil bei ihr 25 Monate dazwischen liegen und sie 2 Monate weniger Elterngeld Anspruch hatte als du. Dh. 9 Monate mehr als bei dir mit 0 Euro. Bei dir waren es 3 monate mit 0 Euro. 3+9=12 Monate mit 0 Euro = Mindestsatz.![]()
Dankeeee![]()
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15.08.2017 15:55
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
...
Das mit dem Bonus weiß ich auch.
Zu mir hat die Sachbearbeiterin wort wörtlich gesagt es wird das Einkommen vorm ersten Kind nochmal zur berechnung genommen weil ich ein U3 Kind habe.
Deshalb war ich jetzt etwas verwirrt.![]()
Mit U2 würde das sogar Sinn machen.
Naja sie sagte U3 unabhängig vom Gesxhwisterbonus.
Hab das Gefühl die wissen selber nicht was Sache ist wenn sie so ein Quatsch erzählen.
Das ist leider wirklich so. Ich hab am Telefon auch schon viel Unsinn gehört, wo ich definitiv wusste, dass es anders geregelt ist..
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15.08.2017 15:57
Zitat von Choco:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von bluesix:
Zitat von Glücksstein:
...
Mit U2 würde das sogar Sinn machen.
Naja sie sagte U3 unabhängig vom Gesxhwisterbonus.
Hab das Gefühl die wissen selber nicht was Sache ist wenn sie so ein Quatsch erzählen.
Das ist leider wirklich so. Ich hab am Telefon auch schon viel Unsinn gehört, wo ich definitiv wusste, dass es anders geregelt ist..![]()
Is schlimm sowas.
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Aber ich seh es positiv. Hab wieder was dazu gelernt übers Elterngeld
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15.08.2017 17:42
Noch ne Frage. Muss ich die Anlage, die vom AG auszufüllen ist, dann trotzdem einreichen? Auch wenn keine Löhne einzutragen sind?
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15.08.2017 17:54
Zitat von Alaska:
Noch ne Frage. Muss ich die Anlage, die vom AG auszufüllen ist, dann trotzdem einreichen? Auch wenn keine Löhne einzutragen sind?![]()
Der am Telefon sagte, wenn nur das Basis beantragt wird nicht.
Nur diese Arbeitgeberzuschuss bescheinigung musst du mit einreichen.
Mein Sachbearbeiter ist übrigens sehr kompetent. Ich hatte auch probleme wegen Bewilligungszeitraum Und Auszahlungszeitraum Elterngeld.
Ich habs jetzt fertig und muss nur noch Geburtsdatum nach der Geburt eintragen und zukleben
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