Mütter- und Schwangerenforum

KiTa-Kosten wie viele Stunden werden maximal übernommen? (Bayern)

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Nuya
10606 Beiträge
04.03.2015 20:52
hi,

Also Minimenschlein ging seit er 5 Monate ist zur Tagesmutter. Uns wurde das komplett übernommen, bis aufs Essensgeld (da war kein Topf für uns zuständig. Jobcenter war nicht zuständig, da wir Studenten sind und keine Leistungen dort beziehen können. Wohngeldstelle war nicht zuständig, da ich Bafög bekomme und wir somit kein Wohngeld bekommen. --> keiner zuständig, selber zahlen.)

So, nun ist es so, dass Mini ab diesen Monat zur KiTa geht. Uns wurde nun gesagt, es werden maximal 3-4 Stunden/Tag Kita-Gebühren übernommen ab 1 Jahr. Wieso ist das unterschiedlich TaMu und Kita? U1 und Ü1?
Wir werden diesen Monat beide mit dem Studium fertig, sprich ich bekomme kein Bafög mehr.
So, im August werden wir umziehen. Freund wird bis dahin übergangsweise an der Uni arbeiten wo er 826Euro (wissen noch nciht was nach Steuern bleibt) verdient (er kriegt sein Zeugnis so spät... -.-). Es sind zwar nur 19 Stunden, aber er hat 1h Fahrtweg (ist also effektiv mindestens 30 Stunden die Woche außer Haus und dann lass mal was zusätzliches anfallen Überstunden, oder Stau, oder sonstwas, also da noch nen Sicherheitspuffer) und die Kita ist im Wohnort, nicht im Arbeitsort (in der Unistadt kann kein Mensch ne Wohnung bezahlen...).
Ich werd nen Praktikum übergangsweise machen (40+ Stunden) und dort 380 Euro bekommen.
Das Elterngeld fällt ja auch bald weg.
Heißt wir haben dann
sein Verdienst 826 (bzw nach Steuern vermutlich weniger... - weiß einer wie viel da ca bleibt?)
mein Verdienst 380
Kindergeld 184

Und die Miete und alles will ja auch bezahlt werden...

Was ist denn dann mit KiTa? Die ist sauteuer...

Es geht um die Zeit bis zum August. Kann es sein, dass uns nur 3-4 Stunden bezahlt werden? Und wir den Rest wenn wir mehr Betreuung brauchen/wollen und das Essensgeld komplett selbst zahlen müssen? Das sagte die Frau beim Jugendamt...
Oder wenn ich jetzt kein Bafög mehr erhalte können wir Wohngeld bekommen? Und damit zumindest nen Zuschuss zu den Essenskosten? (hatte das damals so verstanden, dass es da nen Zusammenhang gab, dass wir keinen Essenszuschuss bekamen weil wir kein Wohngeldanspruch hatten wegen dem Bafögbezug)

Oder können die mir sagen, dass ich mein Praktikum nicht machen darf, sondern einen besseren Job suchen muss, auch wenn der als Übergang zwischen Bachelor und Master keinen Sinn macht? Ich meine ich werde ja ab September weiter studieren udn das Praktikum bringt mich dahingehend halt weiter, während das ein Job bei Netto nicht tut. Oder sollte ich mir zusätzlich nen 400 Euro Job suchen am Samstag? Oder abends? Weil wenn wir die Kita nicht bezahlen können bringt mir das tolle Praktikum natürlich wenig Denn auch wenn ich da nur 380 bekomm bin ich ja trotzdem über 40 Stunden die Woche arbeiten...

Es geht echt nur um bis August!! Dann werden wir umziehen. Wir wollen nciht aufs Staatskosten leben, aber wir wollen die Zeit bis August sinnvoll überbrücken. Und das geht nur, wenn Mini betreut ist und wir unsere Jobs machen können.

Kennt sich da jemand aus?

Bei der TaMu war es so, dass wir nur nachweisen mussten, wie viel Geld wir zur Verfügung haben und nachweisen mussten, dass wir wegen Studium die Betreuung brauchen und dann wurde es übernommen. Und nun? Nun werden so oder so nur 3-4 Stunden übernommen, egal wie wenig Geld und wie viel Arbeit man hat? Weil es eine KiTa ist? Weil er dann jetzt bald Ü1 ist? Ich verstehe es nicht ganz?
Kann mich jemand aufklären?

Ich bin durchaus in der Lage, das Geld beisammen zu halten... Aber wie wir davon ~200-300 Euro im Monat für Kita/Essengsgeld abdrücken sollen ist mir schleierhaft...

leicht panische Grüße und für jede Klärungshilfe Danke im Voraus!
Serafinchen
4539 Beiträge
04.03.2015 20:59
Huhu, wir haben mit Kindergeld ca. 2100€ Einkommen. Unsere Tochter geht 9 h am Tag in die Krippe, 8h werden höchstens übernommen. Wir zahlen für die 9h ohne Essen ca. 450€ im Monat, davon übernimmt bei uns das Jugendamt knapp 200€. Dort haben wir auch den Antrag auf Übernahme der Kitagebüren gestellt.
Achja wir kommen auch aus Bayern .
I.n.a.
203 Beiträge
04.03.2015 21:01
Also ich lebe auch in Bayern arbeite Teilzeit, bekomme Kindergeld und Unterhalt und mir wird der Kigaplatz (7-8 Std am Tag) komplett bezahlt. Zum Mittagessen zahle ich einen Euro pro Tag dazu. Beides wird vom Jugendamt bezahlt. Muss lediglich ein mal im Jahr meine Lohnzettel vorzeigen. In den Ferien arbeite ich zusätzlich auf Honorarbasis. Da kanns dann ein dass ich mal einen Monat selber zahlen muss aber ansonsten gabs da nie Probleme. Ich bin mir fast sicher dass er für euch auch bezahlt wird. Wie viele Stunden Betreuung braucht ihr denn damit ihr arbeiten könnt?
04.03.2015 21:02
Warum kann er nicht noch bei der Tagesmutter bleiben? Betreut sie keine Kinder bis 3?
Ansonsten sind die Kitakosten doch meist einkommensabhängig. Ihr müsst vermutlich dazusteuern, aber nicht komplett.
Dein Praktikum machst du noch während deiner Studienlaufzeit aber nachdem dein BAfögzuschuss entfällt? Wenn ja, würde ich beim Arbeitsamt nachfragen, wegen Zuschüsse, da Bafög ja nur bis zu letzten Leistung zahlt und ein Kind im Spiel ist. Zumindest müsstet ihr Sozialgeld für den Kleinen bekommen. (Eine Freundin von mir bekam zumindest während des kompletten Studium Sozialgeld für ihre Kinder-ist aber auch Sachbearbeiterabhängig - ich bekam nämlich keins). Dann Wohngeld beantragen, da müsstet ihr "auch" was bekommen (Die Ämter rechnen ja hin und her, letztendlich bekommt ihr wahrscheinlich von einem der beiden.).

shorty1208
1687 Beiträge
04.03.2015 21:05
warum bleibt ihr nicht bei der TM?
Unser Sohn war bis Ü3 (Juni geboren, im September ging der Kindergarten los) bei der Tagesmutter und wir mussten bis 3 einen gewissen Betrag ans Jugendamt zahlen und Ü3 dann entsprechend mehr da sie nur bis 3 Zuschuß geben (unabhängig vom Einkommen).

Wäre das evtl. eine Lösung? Weiterhin bei der Tagesmutter?
Serafinchen
4539 Beiträge
04.03.2015 21:06
Zitat von Jesa89:

Warum kann er nicht noch bei der Tagesmutter bleiben? Betreut sie keine Kinder bis 3?
Ansonsten sind die Kitakosten doch meist einkommensabhängig. Ihr müsst vermutlich dazusteuern, aber nicht komplett.
Dein Praktikum machst du noch während deiner Studienlaufzeit aber nachdem dein BAfögzuschuss entfällt? Wenn ja, würde ich beim Arbeitsamt nachfragen, wegen Zuschüsse, da Bafög ja nur bis zu letzten Leistung zahlt und ein Kind im Spiel ist. Zumindest müsstet ihr Sozialgeld für den Kleinen bekommen. (Eine Freundin von mir bekam zumindest während des kompletten Studium Sozialgeld für ihre Kinder-ist aber auch Sachbearbeiterabhängig - ich bekam nämlich keins). Dann Wohngeld beantragen, da müsstet ihr "auch" was bekommen (Die Ämter rechnen ja hin und her, letztendlich bekommt ihr wahrscheinlich von einem der beiden.).

Unsere Kitakosten sind nicht Einkommens abhängig. Wir zahlen genauso viel wie Alleinerziehende geringverdiener oder Firmenchefs... Wenn man das nicht selbst zahlen kann muss man beim JA einen Antrag stellen.
04.03.2015 21:08
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Jesa89:

Warum kann er nicht noch bei der Tagesmutter bleiben? Betreut sie keine Kinder bis 3?
Ansonsten sind die Kitakosten doch meist einkommensabhängig. Ihr müsst vermutlich dazusteuern, aber nicht komplett.
Dein Praktikum machst du noch während deiner Studienlaufzeit aber nachdem dein BAfögzuschuss entfällt? Wenn ja, würde ich beim Arbeitsamt nachfragen, wegen Zuschüsse, da Bafög ja nur bis zu letzten Leistung zahlt und ein Kind im Spiel ist. Zumindest müsstet ihr Sozialgeld für den Kleinen bekommen. (Eine Freundin von mir bekam zumindest während des kompletten Studium Sozialgeld für ihre Kinder-ist aber auch Sachbearbeiterabhängig - ich bekam nämlich keins). Dann Wohngeld beantragen, da müsstet ihr "auch" was bekommen (Die Ämter rechnen ja hin und her, letztendlich bekommt ihr wahrscheinlich von einem der beiden.).

Unsere Kitakosten sind nicht Einkommens abhängig. Wir zahlen genauso viel wie Alleinerziehende geringverdiener oder Firmenchefs... Wenn man das nicht selbst zahlen kann muss man beim JA einen Antrag stellen.


Wie berechnet das JA die Kostenübernahme? Gibt es da einen festgelegten Betrag oder wird das individuell entschieden?
Nuya
10606 Beiträge
04.03.2015 21:15
Uns wurde beim JA halt gesagt, dass egal wie das Einkommen ist MAXIMAL 3-4 Stunden übernommen werden. Kam mir auch komisch vor...

TaMu kann er nciht bleiben, da die gelogen hat, dass sie weder in der Wohnung noch draußen vor dem kleinen raucht. Hat sie doch, jedenfalls hab ich mein Kind wiederbekommen und es stank wie ne ganze Kneipe! Da bleibt er nicht.

Also alles in allem (Einkommen Freund, Einkommen ich, Kindergeld) hätten wir dann ja ca 1200-1300 Euro (weiß wie gesagt nicht wie viel nach Steuerabzug noch vom Verdienst meines Freundes bleibt). Davon Miete und KiTa und sämtliche andere Fixkosten zahlen ist echt schwierig. Da bleibt ja kaum noch was für Lebensmittel etc...

Die KiTakosten sind für jeden gleich. EInkommensabhängig ist dann der Antrag beim JA. Je nach Einkommen bezuschussen die oder eben nicht. Ich bin nur irritiert, da wir jetzt dann weniger Geld haben als im Studium. Im Studium wurds uns bis auf Essensgeld komplett übernommen und nun haben wir halt die Info, dass es wurscht ist, wie wenig wir haben, mehr als 3-4 Stunden werden NIE übernommen, einfach weil das nciht gemacht wird... Wäre ne Regelung... Oder hab ich die Frau falsch verstanden? Andererseits steht das so auch auf dem Zettel den wir bekommen haben. Der liegt im Zimmer wo mini gerade schläft (oder sowas ähnliches eher dauernd aufwacht...), daher kann ich grad nicht nochmal draufgucken.

Das JA hat halt gesagt die maximale Stundenzahl die sie übernehmen im Fall einer KiTabetreuung Ü1 wären 3-4 Stunden Der wird halt übernommen, wenn man nix hat.

Für mich machts halt keinen Sinn? Ich verstehs nicht? Wieso diese willkürliche Grenze von 4 Stunden? Was soll ich denn mit 4 Stunden, wenn ich erstmal in ne andere Stadt fahren muss zur Arbeit? Das lohnt ja gar nicht...

Serafinchen
4539 Beiträge
04.03.2015 21:15
Zitat von Jesa89:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Jesa89:

Warum kann er nicht noch bei der Tagesmutter bleiben? Betreut sie keine Kinder bis 3?
Ansonsten sind die Kitakosten doch meist einkommensabhängig. Ihr müsst vermutlich dazusteuern, aber nicht komplett.
Dein Praktikum machst du noch während deiner Studienlaufzeit aber nachdem dein BAfögzuschuss entfällt? Wenn ja, würde ich beim Arbeitsamt nachfragen, wegen Zuschüsse, da Bafög ja nur bis zu letzten Leistung zahlt und ein Kind im Spiel ist. Zumindest müsstet ihr Sozialgeld für den Kleinen bekommen. (Eine Freundin von mir bekam zumindest während des kompletten Studium Sozialgeld für ihre Kinder-ist aber auch Sachbearbeiterabhängig - ich bekam nämlich keins). Dann Wohngeld beantragen, da müsstet ihr "auch" was bekommen (Die Ämter rechnen ja hin und her, letztendlich bekommt ihr wahrscheinlich von einem der beiden.).

Unsere Kitakosten sind nicht Einkommens abhängig. Wir zahlen genauso viel wie Alleinerziehende geringverdiener oder Firmenchefs... Wenn man das nicht selbst zahlen kann muss man beim JA einen Antrag stellen.


Wie berechnet das JA die Kostenübernahme? Gibt es da einen festgelegten Betrag oder wird das individuell entschieden?

Da wird das Einkommen der Eltern berechnet und Miete, Nebenkosten und co abgezogen. Dann werdrn noch die Kitakosten für höchstens 8h (ohne Essensgeld) davon abgezogen (die sind ganz individuell, je nach Einrichtung).Was dann übrig bleibt wird mit einem festgelegten Betrag verglichen. Wenn man drunter ist, bekommt man so viel zugesteuert, so dass der festgelegte Betrag erreicht wird.
Nuya
10606 Beiträge
04.03.2015 21:18
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Jesa89:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Jesa89:

Warum kann er nicht noch bei der Tagesmutter bleiben? Betreut sie keine Kinder bis 3?
Ansonsten sind die Kitakosten doch meist einkommensabhängig. Ihr müsst vermutlich dazusteuern, aber nicht komplett.
Dein Praktikum machst du noch während deiner Studienlaufzeit aber nachdem dein BAfögzuschuss entfällt? Wenn ja, würde ich beim Arbeitsamt nachfragen, wegen Zuschüsse, da Bafög ja nur bis zu letzten Leistung zahlt und ein Kind im Spiel ist. Zumindest müsstet ihr Sozialgeld für den Kleinen bekommen. (Eine Freundin von mir bekam zumindest während des kompletten Studium Sozialgeld für ihre Kinder-ist aber auch Sachbearbeiterabhängig - ich bekam nämlich keins). Dann Wohngeld beantragen, da müsstet ihr "auch" was bekommen (Die Ämter rechnen ja hin und her, letztendlich bekommt ihr wahrscheinlich von einem der beiden.).

Unsere Kitakosten sind nicht Einkommens abhängig. Wir zahlen genauso viel wie Alleinerziehende geringverdiener oder Firmenchefs... Wenn man das nicht selbst zahlen kann muss man beim JA einen Antrag stellen.


Wie berechnet das JA die Kostenübernahme? Gibt es da einen festgelegten Betrag oder wird das individuell entschieden?

Da wird das Einkommen der Eltern berechnet und Miete, Nebenkosten und co abgezogen. Dann werdrn noch die Kitakosten für höchstens 8h (ohne Essensgeld) davon abgezogen (die sind ganz individuell, je nach Einrichtung).Was dann übrig bleibt wird mit einem festgelegten Betrag verglichen. Wenn man drunter ist, bekommt man so viel zugesteuert, so dass der festgelegte Betrag erreicht wird.

Na das wär ja perfekt, so war es bei der TaMu auch. Aber nun heißt es halt, dass das jetzt hier anders wär
Also ich mein wenn das einfach so wieder berechnet wird, super, dann hab ich ja gar kein Problem, aber irgendwie hat uns die Dame da ne andere Auskunft gegeben, eben dass die finanzielle Lage ab 4 Stunden Betreuung egal wär, alles was über 4h raus gehen würde, müsste immer selbst gezahlt werden. Eben das hab ich halt absolut nicht kapiert.
Werd da nochmal anrufen morgen und nochmal nachfragen... UNd nochmal den Zettel suchen und schaun was da nochmal genau steht.
04.03.2015 21:33
Zitat von Nuya:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Jesa89:

Zitat von Serafinchen:

...


Wie berechnet das JA die Kostenübernahme? Gibt es da einen festgelegten Betrag oder wird das individuell entschieden?

Da wird das Einkommen der Eltern berechnet und Miete, Nebenkosten und co abgezogen. Dann werdrn noch die Kitakosten für höchstens 8h (ohne Essensgeld) davon abgezogen (die sind ganz individuell, je nach Einrichtung).Was dann übrig bleibt wird mit einem festgelegten Betrag verglichen. Wenn man drunter ist, bekommt man so viel zugesteuert, so dass der festgelegte Betrag erreicht wird.

Na das wär ja perfekt, so war es bei der TaMu auch. Aber nun heißt es halt, dass das jetzt hier anders wär
Also ich mein wenn das einfach so wieder berechnet wird, super, dann hab ich ja gar kein Problem, aber irgendwie hat uns die Dame da ne andere Auskunft gegeben, eben dass die finanzielle Lage ab 4 Stunden Betreuung egal wär, alles was über 4h raus gehen würde, müsste immer selbst gezahlt werden. Eben das hab ich halt absolut nicht kapiert.
Werd da nochmal anrufen morgen und nochmal nachfragen... UNd nochmal den Zettel suchen und schaun was da nochmal genau steht.


Genau das meint ich. Komme nicht aus Bayern, aber hätte mich doch sehr gewundert, wenn da gar kein Unterschied gemacht wird.
In Schleswig-Holstein wird auch ein Betrag festgelegt (übrigens ohne Freistunden!), dann darf man nen Antrag stellen und sich nackig machen und anhand einer Tabelle wird dann festgelegt. Das Essensgeld muss selbst bezahlt werden. In Hamburg sind z.B. die ersten 5h für jeden kostenlos, alle weiteren Stunden werden angepasst.
Hier mal ein Beispiel:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/finanzen/kosten_ beispiel.html

Ich denke nicht, dass ihr voll zahlen müsst.
04.03.2015 22:07
Zitat von Nuya:

Uns wurde beim JA halt gesagt, dass egal wie das Einkommen ist MAXIMAL 3-4 Stunden übernommen werden. Kam mir auch komisch vor...

TaMu kann er nciht bleiben, da die gelogen hat, dass sie weder in der Wohnung noch draußen vor dem kleinen raucht. Hat sie doch, jedenfalls hab ich mein Kind wiederbekommen und es stank wie ne ganze Kneipe! Da bleibt er nicht.

Also alles in allem (Einkommen Freund, Einkommen ich, Kindergeld) hätten wir dann ja ca 1200-1300 Euro (weiß wie gesagt nicht wie viel nach Steuerabzug noch vom Verdienst meines Freundes bleibt). Davon Miete und KiTa und sämtliche andere Fixkosten zahlen ist echt schwierig. Da bleibt ja kaum noch was für Lebensmittel etc...

Die KiTakosten sind für jeden gleich. EInkommensabhängig ist dann der Antrag beim JA. Je nach Einkommen bezuschussen die oder eben nicht. Ich bin nur irritiert, da wir jetzt dann weniger Geld haben als im Studium. Im Studium wurds uns bis auf Essensgeld komplett übernommen und nun haben wir halt die Info, dass es wurscht ist, wie wenig wir haben, mehr als 3-4 Stunden werden NIE übernommen, einfach weil das nciht gemacht wird... Wäre ne Regelung... Oder hab ich die Frau falsch verstanden? Andererseits steht das so auch auf dem Zettel den wir bekommen haben. Der liegt im Zimmer wo mini gerade schläft (oder sowas ähnliches eher dauernd aufwacht...), daher kann ich grad nicht nochmal draufgucken.

Das JA hat halt gesagt die maximale Stundenzahl die sie übernehmen im Fall einer KiTabetreuung Ü1 wären 3-4 Stunden Der wird halt übernommen, wenn man nix hat.

Für mich machts halt keinen Sinn? Ich verstehs nicht? Wieso diese willkürliche Grenze von 4 Stunden? Was soll ich denn mit 4 Stunden, wenn ich erstmal in ne andere Stadt fahren muss zur Arbeit? Das lohnt ja gar nicht...


Ich bin in Sachsen da heisst es auch jugendamt übernimmt in Krippe 3bis 4h und ansonsten 6h ist auch einkommens abhängig!.

ich bekomme 9h übernommen warum???? weil icha rbeiten gehe! ansonsten würden in sachsen nur 6h in Kita und 3/4 in Krippe Übernommen. da du ja arbeiten gehst gehe ich davon aus das sie es auch voll übernehmen--du musst da aber was ausfgüllen unbegründen und beweise bringen...
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
04.03.2015 23:11
Ich weiß nicht, ob dir das weiter hilft, aber laut diesem Link müsst ihr bei einem Jahreseinkommen unter 15.000 EUR keine Gebühren bezahlen, auch nicht für 9 Stunden Betreuung.

http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwa ltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/pdfs/kita/Bro schuere_Kita_Gebuehren_09_2014.pdf
05.03.2015 07:19
In Thüringen übernehmen sie uns sogar 10h/pro Tag, weil ich arbeite bzw eine Umschulung mache und alleinerziehend bin. Wir ziehen im Sommer nach Bayern und dort bekommt man den Zuschuss nur, wenn man auf Sozialleistungen wie ALG II angewiesen ist, wurde mir gesagt. Anderenfalls nur wie euch gesagt wurde der Zuschuss. Kann sein das dein Praktikum nicht als "Arbeit" zählt
Serafinchen
4539 Beiträge
05.03.2015 07:41
Zitat von SureLona:

In Thüringen übernehmen sie uns sogar 10h/pro Tag, weil ich arbeite bzw eine Umschulung mache und alleinerziehend bin. Wir ziehen im Sommer nach Bayern und dort bekommt man den Zuschuss nur, wenn man auf Sozialleistungen wie ALG II angewiesen ist, wurde mir gesagt. Anderenfalls nur wie euch gesagt wurde der Zuschuss. Kann sein das dein Praktikum nicht als "Arbeit" zählt

Wir sind nicht auf ALG II angewiesen. Meine Frau arbeitet voll und ich bin in der Ausbildung. Zu uns meinte man auch wenn beide Eltern vollzeit beschäftigt sind (egal ob Ausbildung oder fest angestellt) das bis zu 8h übernommen werden können. Alles andere muss man selbst drauf zahlen. Für die Essensbeiträge kann man aber nochmal einen extra Antrag stellen.
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