Mütter- und Schwangerenforum

Kinderzuschlag Widerspruch

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BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.02.2015 10:38
Zitat von mellemaus2010:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Erdbärchen:

Hm was mich nur wundert.. Wir haben für hartz4 zu viel und für Kinderzuschlag angwblich zu wenig?!? Haben ja nen minimalen Wohngeldanspruch und damit doch theoretisch die gleichen Anforderungen wie für Kinderzuschlag...


Und das macht mich schon stutzig. Weil 50 EUR ist wirklich nicht viel. Da könnte ich mir eher vorstellen, dass ihr auch für Kinderzuschlag zu viel Einkommen habt und der Antrag einfach mit falscher Begründung abgelehnt wurde!

Wenn du möchtest, rechne ich dir das auch gern durch. Kann ich dir auf den Cent genau sagen, was du bekommen würdest. Oder eben auch dann genau sagen, ob überhaupt! Schreib mir einfach ne PN, wenn du magst!


Wir haben jetzt immer die Rechner benutzt gehabt. Und jedesmal kam was anderes raus. Nun meine frage. Würden sie es auch mal für uns durchrechnen? Tun uns damit echt schwer.


Ja klar, einfach ne PN an mich. Ich schau mir das gern mal an.
11.02.2015 10:43
Bei uns wurde Kinderzuschlag auch abgelehnt. Aber haben es sein lassen & uns den Stress nicht angetan mehr mit Einspruch ect.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.02.2015 10:48
Zitat von raspberry_kiss:

Kinderzuschlag gibt es doch nur wenn man kein H4 Anspruch hat .steht doch auch im Merkblatt .. erst mit wohngeld und kinderzuschlag probieren und zur Not dann doch H4. .. hieß es in unserer Agentur hier...


Nein eben nicht. Man muss einen fiktiven Anspruch auf H4 haben, sonst gibt es auch keinen Kinderzuschlag. Im Merkblatt steht es so!

"Elternpaare und Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinder-
zuschlag
für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in
ihrem Haushalt leben, wenn
.
.
.
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag
und evtl. zustehendem Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein
Anspruch auf ArbeitslosengeldII/Sozialgeld besteht.
"

UND

"1.4. Vermeidung von Hilfebedürftigkeit im Sinne der Vorschriften über das Arbeitslosengeld II

Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit anderem Einkommen und/oder Vermögen der Familie und evtl. zustehendem Wohngeld ausreichen , den Bedarf der gesamten Familie sicherzustellen, so dass kein Anspruch auf ArbeitslosengeldII/Sozialgeld besteh t. "


Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/pu blic/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022d stbai378775.pdf

AUf DEUTSCH: Kinderzuschlag (+eventuell Wohngeld) soll H4 vermeiden!

Wenn man also eh keinen H4 Anspruch hätte, dann vermeidet der Kinderzuschlag keine Hilfebedürftigkeit, weil man ja nicht hilfebdürftig ist.
Erdbärchen
222 Beiträge
03.03.2015 21:01
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Erdbärchen:

Hm was mich nur wundert.. Wir haben für hartz4 zu viel und für Kinderzuschlag angwblich zu wenig?!? Haben ja nen minimalen Wohngeldanspruch und damit doch theoretisch die gleichen Anforderungen wie für Kinderzuschlag...


Und das macht mich schon stutzig. Weil 50 EUR ist wirklich nicht viel. Da könnte ich mir eher vorstellen, dass ihr auch für Kinderzuschlag zu viel Einkommen habt und der Antrag einfach mit falscher Begründung abgelehnt wurde!

Wenn du möchtest, rechne ich dir das auch gern durch. Kann ich dir auf den Cent genau sagen, was du bekommen würdest. Oder eben auch dann genau sagen, ob überhaupt! Schreib mir einfach ne PN, wenn du magst!


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