Kinderzuschlag - kennt sich wer aus?!
02.01.2020 19:23
Folgendes „Problem“....
Ich hatte im Mai Kinderzuschlag beantragt und auch bewilligt bekommen bis Oktober...Im Oktober hatte ich dann einen neuen Antrag gestellt,aber gleich dazu geschrieben,dass ich ab 01.12. wieder arbeite (nach Elternzeit) und nur im Oktober und November kaum bzw. kein Einkommen habe...
Der Bescheid kam jetzt im Dezember und wir bekommen für November und Dezember eine Nachzahlung von knapp 600€ und ab Januar ebenfalls bis Mai monatlich 300€,obwohl ich jetzt am 30.12. mein erstes volles Gehalt bekommen habe...
Wollte dann gleich dort eine Änderungsmeldung machen,doch da steht nichts von verändertem Einkommen sondern nur bei Änderung der Bedarfsgemeinschaft...
Habe mir dann mal den ganzen Bescheid durch gelesen und da steht drin,dass wenn sich das Einkommen im Bezugszeitraum ändert, es keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag hat...
Ist das so normal?!
Ich bekomme ja jetzt volles Gehalt und bekomme trotzdem Kinderzuschlag??
Kennt sich da einer aus oder hat Erfahrung damit gemacht??
Ich hatte im Mai Kinderzuschlag beantragt und auch bewilligt bekommen bis Oktober...Im Oktober hatte ich dann einen neuen Antrag gestellt,aber gleich dazu geschrieben,dass ich ab 01.12. wieder arbeite (nach Elternzeit) und nur im Oktober und November kaum bzw. kein Einkommen habe...
Der Bescheid kam jetzt im Dezember und wir bekommen für November und Dezember eine Nachzahlung von knapp 600€ und ab Januar ebenfalls bis Mai monatlich 300€,obwohl ich jetzt am 30.12. mein erstes volles Gehalt bekommen habe...
Wollte dann gleich dort eine Änderungsmeldung machen,doch da steht nichts von verändertem Einkommen sondern nur bei Änderung der Bedarfsgemeinschaft...
Habe mir dann mal den ganzen Bescheid durch gelesen und da steht drin,dass wenn sich das Einkommen im Bezugszeitraum ändert, es keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag hat...
Ist das so normal?!
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Kennt sich da einer aus oder hat Erfahrung damit gemacht??
02.01.2020 19:57
Zitat von Shnaddy:
Folgendes „Problem“....
Ich hatte im Mai Kinderzuschlag beantragt und auch bewilligt bekommen bis Oktober...Im Oktober hatte ich dann einen neuen Antrag gestellt,aber gleich dazu geschrieben,dass ich ab 01.12. wieder arbeite (nach Elternzeit) und nur im Oktober und November kaum bzw. kein Einkommen habe...
Der Bescheid kam jetzt im Dezember und wir bekommen für November und Dezember eine Nachzahlung von knapp 600€ und ab Januar ebenfalls bis Mai monatlich 300€,obwohl ich jetzt am 30.12. mein erstes volles Gehalt bekommen habe...
Wollte dann gleich dort eine Änderungsmeldung machen,doch da steht nichts von verändertem Einkommen sondern nur bei Änderung der Bedarfsgemeinschaft...
Habe mir dann mal den ganzen Bescheid durch gelesen und da steht drin,dass wenn sich das Einkommen im Bezugszeitraum ändert, es keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag hat...
Ist das so normal?!Ich bekomme ja jetzt volles Gehalt und bekomme trotzdem Kinderzuschlag??
Kennt sich da einer aus oder hat Erfahrung damit gemacht??
Ich hab mich gestern auch damit befasst. Seit 2019 ist wohl maßgeblich das Gehalt der letzen 6 Monate. Also wenn du im Bezugszeitraum Mehr verdienst, macht das nichts. Wenn du aber zum Beispiel die letzten sechs Monate viel verdient hast und verdienst jetzt weniger, kriegst du wieder rum nicht bzw weniger kinderzuschlag oder muss dann sechs Monate warten bist du beantragen kannst, damit das neue Einkommen genommenen wird da du sonst aus der Grenze rausfällst.
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Hat also vor- und Nachteile.
02.01.2020 20:00
Ich hab nämlich überlegt meine putzstelle aufzugeben, dann stünde mir das Geld auch zum Teil zu, aber dann müsste ich ja theoretisch jetzt erstmal 6 Monate weniger verdienen und das schaffen wir dann von den Fixkosten her nicht.
Aber verrückt ist, verdiene ich theoretisch 200 Euro weniger Kriege ich 280 Euro kinderzuschlag, mache also für weniger Arbeit 80 Euro plus
Aber verrückt ist, verdiene ich theoretisch 200 Euro weniger Kriege ich 280 Euro kinderzuschlag, mache also für weniger Arbeit 80 Euro plus
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02.01.2020 20:19
Zitat von -Brünni88:
Ich hab nämlich überlegt meine putzstelle aufzugeben, dann stünde mir das Geld auch zum Teil zu, aber dann müsste ich ja theoretisch jetzt erstmal 6 Monate weniger verdienen und das schaffen wir dann von den Fixkosten her nicht.
Aber verrückt ist, verdiene ich theoretisch 200 Euro weniger Kriege ich 280 Euro kinderzuschlag, mache also für weniger Arbeit 80 Euro plus![]()
Warum stellst nicht im Januar einen neuen Antrag wenn ihr bis jetzt nix habt? Denn zum Januar gibt es neue Einkommensgrenzen.
02.01.2020 20:32
Zitat von einfachmalso:
Zitat von -Brünni88:
Ich hab nämlich überlegt meine putzstelle aufzugeben, dann stünde mir das Geld auch zum Teil zu, aber dann müsste ich ja theoretisch jetzt erstmal 6 Monate weniger verdienen und das schaffen wir dann von den Fixkosten her nicht.
Aber verrückt ist, verdiene ich theoretisch 200 Euro weniger Kriege ich 280 Euro kinderzuschlag, mache also für weniger Arbeit 80 Euro plus![]()
Warum stellst nicht im Januar einen neuen Antrag wenn ihr bis jetzt nix habt? Denn zum Januar gibt es neue Einkommensgrenzen.
Ich habe noch nie einen Antrag gestellt. Ich hab das nur mit dem Rechner von der Homepage der Familienkasse durchgespielt. Irgendwie habe ich eine innere Abneigung gegen solche Anträge, mich daher noch nie überwunden, da der Rechner bis jetzt ja auch immer gesagt hat uns stünde nichts zu. So alle zwei Jahre komme ich immer mal auf die Idee dass durchzurechnen
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Ich hab nur einmal Wohngeld bezogen, 38 € im Monat und durfte dann nach einem Jahr 320 € zurück bezahlen weil mein Mann 1,5 Monate als Betriebshelfer bearbeitet hat und keiner so weit gedacht hat das dort anzugeben...
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02.01.2020 23:58
Zitat von -Brünni88:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von -Brünni88:
Ich hab nämlich überlegt meine putzstelle aufzugeben, dann stünde mir das Geld auch zum Teil zu, aber dann müsste ich ja theoretisch jetzt erstmal 6 Monate weniger verdienen und das schaffen wir dann von den Fixkosten her nicht.
Aber verrückt ist, verdiene ich theoretisch 200 Euro weniger Kriege ich 280 Euro kinderzuschlag, mache also für weniger Arbeit 80 Euro plus![]()
Warum stellst nicht im Januar einen neuen Antrag wenn ihr bis jetzt nix habt? Denn zum Januar gibt es neue Einkommensgrenzen.
Ich habe noch nie einen Antrag gestellt. Ich hab das nur mit dem Rechner von der Homepage der Familienkasse durchgespielt. Irgendwie habe ich eine innere Abneigung gegen solche Anträge, mich daher noch nie überwunden, da der Rechner bis jetzt ja auch immer gesagt hat uns stünde nichts zu. So alle zwei Jahre komme ich immer mal auf die Idee dass durchzurechnen![]()
Ich hab nur einmal Wohngeld bezogen, 38 € im Monat und durfte dann nach einem Jahr 320 € zurück bezahlen weil mein Mann 1,5 Monate als Betriebshelfer bearbeitet hat und keiner so weit gedacht hat das dort anzugeben...![]()
Da hat sich jezt einiges geändert.
03.01.2020 09:36
Zitat von -Brünni88:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von -Brünni88:
Ich hab nämlich überlegt meine putzstelle aufzugeben, dann stünde mir das Geld auch zum Teil zu, aber dann müsste ich ja theoretisch jetzt erstmal 6 Monate weniger verdienen und das schaffen wir dann von den Fixkosten her nicht.
Aber verrückt ist, verdiene ich theoretisch 200 Euro weniger Kriege ich 280 Euro kinderzuschlag, mache also für weniger Arbeit 80 Euro plus![]()
Warum stellst nicht im Januar einen neuen Antrag wenn ihr bis jetzt nix habt? Denn zum Januar gibt es neue Einkommensgrenzen.
Ich habe noch nie einen Antrag gestellt. Ich hab das nur mit dem Rechner von der Homepage der Familienkasse durchgespielt. Irgendwie habe ich eine innere Abneigung gegen solche Anträge, mich daher noch nie überwunden, da der Rechner bis jetzt ja auch immer gesagt hat uns stünde nichts zu. So alle zwei Jahre komme ich immer mal auf die Idee dass durchzurechnen![]()
Ich hab nur einmal Wohngeld bezogen, 38 € im Monat und durfte dann nach einem Jahr 320 € zurück bezahlen weil mein Mann 1,5 Monate als Betriebshelfer bearbeitet hat und keiner so weit gedacht hat das dort anzugeben...![]()
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Wir beziehen Lastenzuschuss und haben erstaunlicherweise eine ordentliche Erhöhung bekommen...
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03.01.2020 10:04
Es hat sich ja einiges geändert beim Wohngeld und Kinderzuschlag.
Beim Kinderzuschlag muss man seit Juli nichts mehr zurückzahlen, wenn sich das Einkommen ändert, soweit ich informiert bin.
Wir bekommen jetzt auch beides, also KiZ und Wohngeld.
Beim Kinderzuschlag muss man seit Juli nichts mehr zurückzahlen, wenn sich das Einkommen ändert, soweit ich informiert bin.
Wir bekommen jetzt auch beides, also KiZ und Wohngeld.
03.01.2020 19:12
Vielen Dank für die Infos...Ich werd lieber einmal nachfragen,bevor nachher die dicke Rückforderung kommt...
Aber so wie ihr sagt,scheint es ja wirklich so zu sein,dass es sich trotz Einkommen nicht ändert...
Aber so wie ihr sagt,scheint es ja wirklich so zu sein,dass es sich trotz Einkommen nicht ändert...
02.02.2020 21:40
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03.02.2020 06:23
Ich habe dort per Mail Bescheid gesagt und habe auch eine automatische Antwort bekommen,dass es angekommen ist und das war’s auch...
Ich schick jetzt nochmal meinen ersten und zweiten Lohnzettel hin und wenn sich dann keiner rührt dann eben Pech...
Obwohl ich irgendwo gehört habe dass ab 01.01.2020 jeder Anspruch auf 185€ Kinderzuschlag hat für 6 Monate bei normalem Einkommen...
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Ich schick jetzt nochmal meinen ersten und zweiten Lohnzettel hin und wenn sich dann keiner rührt dann eben Pech...
Obwohl ich irgendwo gehört habe dass ab 01.01.2020 jeder Anspruch auf 185€ Kinderzuschlag hat für 6 Monate bei normalem Einkommen...
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03.02.2020 07:57
Zitat von Shnaddy:
Ich habe dort per Mail Bescheid gesagt und habe auch eine automatische Antwort bekommen,dass es angekommen ist und das war’s auch...![]()
Ich schick jetzt nochmal meinen ersten und zweiten Lohnzettel hin und wenn sich dann keiner rührt dann eben Pech...
Obwohl ich irgendwo gehört habe dass ab 01.01.2020 jeder Anspruch auf 185€ Kinderzuschlag hat für 6 Monate bei normalem Einkommen...![]()
Nur kurz: Thema betrifft mich nicht, da wir nix bekommen. Aber die Info ist falsch, es wird falsch in den Medien verbreitet und Videos dazu rumgeschickt. Die Grenzen Geld nach wie vor. Ich war auch irritiert und habe einen Bekannten der bei der Familienkasse arbeitet. Es kommt sogar auf deren Ansage das derzeit in den Medien falsch aussagen kurieren.
03.02.2020 08:08
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von Shnaddy:
Ich habe dort per Mail Bescheid gesagt und habe auch eine automatische Antwort bekommen,dass es angekommen ist und das war’s auch...![]()
Ich schick jetzt nochmal meinen ersten und zweiten Lohnzettel hin und wenn sich dann keiner rührt dann eben Pech...
Obwohl ich irgendwo gehört habe dass ab 01.01.2020 jeder Anspruch auf 185€ Kinderzuschlag hat für 6 Monate bei normalem Einkommen...![]()
Nur kurz: Thema betrifft mich nicht, da wir nix bekommen. Aber die Info ist falsch, es wird falsch in den Medien verbreitet und Videos dazu rumgeschickt. Die Grenzen Geld nach wie vor. Ich war auch irritiert und habe einen Bekannten der bei der Familienkasse arbeitet. Es kommt sogar auf deren Ansage das derzeit in den Medien falsch aussagen kurieren.
Man findet aber nirgendwo eine Obergrenze. Das Thema hat mehr interessiert. Man findet es nur wieviel man mindestens verdienen muss
03.02.2020 08:48
Es stimmt, das die Obergrenze weggefallen ist.
ABER wenn man zuviel verdient bekommt man es trotzdem nicht, beziehungsweise wird der KiZ um das was zuviel ist gekürzt.
ABER wenn man zuviel verdient bekommt man es trotzdem nicht, beziehungsweise wird der KiZ um das was zuviel ist gekürzt.
03.02.2020 08:55
Zitat von Dreamgate:
Es stimmt, das die Obergrenze weggefallen ist.
ABER wenn man zuviel verdient bekommt man es trotzdem nicht, beziehungsweise wird der KiZ um das was zuviel ist gekürzt.
Die Höchsteinkommensgrenze ist schon immer abhängig gewesen von der Anzahl der Erwachsenen (Alleinerziehend oder Paar), Kinder im Haushalt und der Höhe der Miete. Es gab also noch nie eine feste, einheitliche Höchsteinkommensgrenze für alle. Je mehr Personen und je mehr Kinder, für die man den Zuschlag beantragt, desto höher ist auch die Höchsteinkommensgrenze.
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