kindergeldzuschlag/ mietzuschuss. FRAGE
03.07.2013 16:49
Hahaha zickenalarm XD
Du wirst nicht als alleun erziehend berechnet da du mit deim freund zusamm wohnst ist das eine lebensgemeinschaft.
So hat man uns das damals erzählt .
Du wirst nicht als alleun erziehend berechnet da du mit deim freund zusamm wohnst ist das eine lebensgemeinschaft.
So hat man uns das damals erzählt .
03.07.2013 17:06
Zitat von Inchen1990:
Hahaha zickenalarm XD
Du wirst nicht als alleun erziehend berechnet da du mit deim freund zusamm wohnst ist das eine lebensgemeinschaft.
So hat man uns das damals erzählt .
Gilt nicht für Bafögempfänger, die gehören nämlich grundsätzlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft und werden völlig aussen vor gelassen.
03.07.2013 20:14
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Inchen1990:
Hahaha zickenalarm XD
Du wirst nicht als alleun erziehend berechnet da du mit deim freund zusamm wohnst ist das eine lebensgemeinschaft.
So hat man uns das damals erzählt .
Gilt nicht für Bafögempfänger, die gehören nämlich grundsätzlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft und werden völlig aussen vor gelassen.
übrigens, es heißt wirklich kinderzuschlag...hier nennen es aber alle so und iwie....
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