Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeld....

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Anonym 1 (211360)
0 Beiträge
25.07.2024 16:18
Hi ihr lieben

Ich möchte dieses Thema Anonym erstellen da man ja leider nicht weis ob es wer liest um den es gehen könnte....

Ich bräuchte mal Rat von euch denn ich weis nicht mehr weiter.
Und zwar geht es darum ein Junger Mann ha eine eigene Wohnung was auch sehr gut läuft mit bezahlen und co.
Nun hat er eine Freundin diese ist noch Minderjährig , ihre Eltern haben zugestimmt das sie bei dem Jungen Mann mit Wohnen darf.
Nun gibt es aber immer wieder mal Streitigkeiten zwecks Geld.
Sie hat ja Anspruch auf Kindergeld jeden Monat , lebt aber nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern sondern bei dem Jungen Mann , ihre Eltern wollen aber nicht, das sie sich Ummelden tut weil man ja nicht weis ob es ewig hält.

Aber nun zur eigentlichen Frage wie kommt sie an ihr Kindergeld ran??
Ihre Eltern wollen es ihr nicht Auszahlen sie sind der Meinung es würde ihnen zustehen als so genannte Aufwandsentschädigung...
Sie wohnt aber mit Einverständnis der Eltern schon seit Mai 2024 bei dem jungen Mann mit in der Wohnung.
Er muss alle Kosten alleine tragen da die Eltern von seiner Freundin das Kindergeld von ihr einfach einbehalten...
Ich finde die recht unfair ,normal müssten sie ihr das doch Auszahlen wenn sie nicht mehr zu Hause lebt oder lieg ich da falsch?
Sie bräuchten ja das Geld für essen kaufen und so aber die Eltern behalten dies einfach...

Was kann man da tun damit sie das Kindergeld ausgehändigt bekommt von den Eltern??
Wir wissen nicht mehr weiter ....

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

es ist Familiär und soll deshalb geschützt werden

Seesternchen_2.0
9729 Beiträge
25.07.2024 16:45
Zitat von Anonym 1 (211360):

Hi ihr lieben

Ich möchte dieses Thema Anonym erstellen da man ja leider nicht weis ob es wer liest um den es gehen könnte....

Ich bräuchte mal Rat von euch denn ich weis nicht mehr weiter.
Und zwar geht es darum ein Junger Mann ha eine eigene Wohnung was auch sehr gut läuft mit bezahlen und co.
Nun hat er eine Freundin diese ist noch Minderjährig , ihre Eltern haben zugestimmt das sie bei dem Jungen Mann mit Wohnen darf.
Nun gibt es aber immer wieder mal Streitigkeiten zwecks Geld.
Sie hat ja Anspruch auf Kindergeld jeden Monat , lebt aber nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern sondern bei dem Jungen Mann , ihre Eltern wollen aber nicht, das sie sich Ummelden tut weil man ja nicht weis ob es ewig hält.

Aber nun zur eigentlichen Frage wie kommt sie an ihr Kindergeld ran??
Ihre Eltern wollen es ihr nicht Auszahlen sie sind der Meinung es würde ihnen zustehen als so genannte Aufwandsentschädigung...
Sie wohnt aber mit Einverständnis der Eltern schon seit Mai 2024 bei dem jungen Mann mit in der Wohnung.
Er muss alle Kosten alleine tragen da die Eltern von seiner Freundin das Kindergeld von ihr einfach einbehalten...
Ich finde die recht unfair ,normal müssten sie ihr das doch Auszahlen wenn sie nicht mehr zu Hause lebt oder lieg ich da falsch?
Sie bräuchten ja das Geld für essen kaufen und so aber die Eltern behalten dies einfach...

Was kann man da tun damit sie das Kindergeld ausgehändigt bekommt von den Eltern??
Wir wissen nicht mehr weiter ....


Bei der Familienkasse mal nachfragen hilft. Die können helfen.
einfachmalso
2981 Beiträge
25.07.2024 17:08
So einfach kann man das nicht sagen kommt darauf an...

Rat bei Kindergeld Stelle suchen würe gut.

Sache ist so...ist sue unter 18...ist es schwierig.
Ist sie über 18 können ihre Eltern nicht sagen nein nicht ummelden

Kindergeld können die Kinder ab 18 sagen meine Eltern kümmern sich nicht richtig ich möchte es bzw brauch es selbst. Und es selber beantragen...

Ansonsten sind die Eltern unterhaltspflichtig den Kinderm gegenüber.
Widerrum ist es schwierig unter 25 auszuziehen wenn man sich nicht selber finanzieren kann.

Hoffe halbwegs verständlich ausgedrückt
Lovelymom3
76 Beiträge
25.07.2024 17:13
Man kann einen Abzweigantrag stellen. Geht über die zuständige Kasse, dann wird das Geld direkt ausgezahlt.
War bei mir zumindest vor 15 Jahren so, geht heute also sicher auch noch.
Anonym 1 (211360)
0 Beiträge
25.07.2024 19:35
Zitat von einfachmalso:

So einfach kann man das nicht sagen kommt darauf an...

Rat bei Kindergeld Stelle suchen würe gut.

Sache ist so...ist sue unter 18...ist es schwierig.
Ist sie über 18 können ihre Eltern nicht sagen nein nicht ummelden

Kindergeld können die Kinder ab 18 sagen meine Eltern kümmern sich nicht richtig ich möchte es bzw brauch es selbst. Und es selber beantragen...

Ansonsten sind die Eltern unterhaltspflichtig den Kinderm gegenüber.
Widerrum ist es schwierig unter 25 auszuziehen wenn man sich nicht selber finanzieren kann.

Hoffe halbwegs verständlich ausgedrückt


Also sie ist unter 18...fängt auch im September ihre Ausbildung an....
Ich werde mich mal mit der Kindergeld Kasse in Verbindung setzen wie es nu weitergeht und wie wir uns verhalten können

Die Eltern haben nur dazu gesagt es steht ihnen zu da es eine Aufwands entschädigung ist...
Sie selbst hat null von dem Geld sie bekommt nicht mal 10 ruro davon damit sie sich essen holen kann...
Ich finde das richtig mies von den Eltern....
Sie verballern das Geld für ihre Sachen und die Tochter fällt hinten runter das macht mich echt sauer sowas...
Es wird vor allem jeden Monat verschoben...ganz am Anfang hieß es sobald ihr zusammen wohnt bekommst du es
Monat für Monat wird es verschoben und nix passiert..
Im Oktober wollen die Eltern mit ihren zwei Geschwister in Urlaub fliegen sie darf nicht mit...
Hab zu ihr dann gesagt aber darfst den Urlaub von denen bezahlen mit deinem Geld

Aber ich weiß wie du das meinst
shelyra
69155 Beiträge
25.07.2024 20:42
Evtl auch mal einen Termin beim Jugendamt machen was sie machen kann. Die Eltern sind ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Zahlen sie nicht kann man das Geld auch einklagen
Enfelchen
14086 Beiträge
25.07.2024 21:03
Wenn mich nicht alles täuscht, dann hat das auch damit was zu tun ob das Kind eben die Möglichkeit hat Zuhause zu wohnen.Unter 18 wird es scheinbar so oder so schwer, dass das Kind es selber erhält.

Keine Ahnung was vorgefallen ist...
Aber wenn mein pubertärer Teenager sich nen Floh in den Kopf setzen würde und zu seinem "Partner" zieht, dann würde ich mir das wohl auch gut überlegen.
Zumindest, wenn ich gewillt bin das Kind Zuhause zu unterhalten. Und wahrscheinlich hat jeder Teenager irgendwann einmal das Verlangen Mama und Papa zu verlassen.

Tatsächlich muss ja auch Miete, Strom, Wasser, etc weitergezahlt werden. Man kann sich ja nicht gleich bei evtl. Kurzschlusshandlungen ne neue Bleibe suchen und 2 Monate später kommt das Kind zurück.
Wenn es einvernehmlich ist, dann sollte man selbstverständlich für Kosten (Unterhalt) aufkommen.
Ist es das nicht, dann sollte das JA hinzugezogen werden.
Sarah2022
2728 Beiträge
25.07.2024 21:05
Wie viel Geld bezahlen die Eltern denn dem Mädchen an Unterhalt?

Sie sind lt. Gesetz verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen wenn sie nicht bei ihnen wohnt. Also sozusagen das Gegenteil von einer Aufwandsentschädigung, die sie einbehalten dürfen. Das gilt auf jeden Fall wenn sie damit einverstanden sind, dass die Tochter auszieht, was ja hier lt. deiner Aussage der Fall ist. Die Höhe dieses Unterhaltes ist festgelegt. Die Höhe hängt auch davon ab, ob die Eltern das Kindergeld bekommen oder nicht. Wenn sie das Kindergeld bekommen, müssen sie mehr Unterhalt bezahlen. Schaut einmal nach. Dafür gibt es Tabellen.

Die Eltern müssten den Unterhalt übrigens dann nicht bezahlen, wenn sie den Auszug verbieten und das Kind zu Hause wohnen soll. In diesen Fall bräuchten sie keinen Unterhalt zu zahlen. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch bis sie 18 ist und somit das Recht zu sagen, wo sie wohnen muss.
Anonym 1 (211360)
0 Beiträge
26.07.2024 06:29
Zitat von Sarah2022:

Wie viel Geld bezahlen die Eltern denn dem Mädchen an Unterhalt?

Sie sind lt. Gesetz verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen wenn sie nicht bei ihnen wohnt. Also sozusagen das Gegenteil von einer Aufwandsentschädigung, die sie einbehalten dürfen. Das gilt auf jeden Fall wenn sie damit einverstanden sind, dass die Tochter auszieht, was ja hier lt. deiner Aussage der Fall ist. Die Höhe dieses Unterhaltes ist festgelegt. Die Höhe hängt auch davon ab, ob die Eltern das Kindergeld bekommen oder nicht. Wenn sie das Kindergeld bekommen, müssen sie mehr Unterhalt bezahlen. Schaut einmal nach. Dafür gibt es Tabellen.

Die Eltern müssten den Unterhalt übrigens dann nicht bezahlen, wenn sie den Auszug verbieten und das Kind zu Hause wohnen soll. In diesen Fall bräuchten sie keinen Unterhalt zu zahlen. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch bis sie 18 ist und somit das Recht zu sagen, wo sie wohnen muss.


Sie bezahlen gar nix an sie nicht einen Cent....
Sie hatte diesen Monat zweimal bei ihren Eltern nachgefragt ob sie mal 10 Euro bekommen könnte jedesmal wurde gesagt sie kann kein Geld bekommen weil angeblich nix sa wär.
Können aber ins Reisebüro gehen um für Oktober eine Reise zu buchen für 4 Personen die mehr als 3000 Euro kostet...
Sie nehmen das Mädchen nicht mal mit in den Urlaub nur ihre zwei Geschwister....
Seit Mai hat sie die Eltern Wohnung nicht mehr betreten da es verschiedene Vorfälle im voraus gab und sie froh ist nicht mehr dort hin zu müssen...
Eigentlich eine sehr traurige Geschichte was so dahinter steckt...wir kennen sie schon seit ei paar Monaten und es reicht langsam was die Eltern so abziehen...
nilou
14232 Beiträge
26.07.2024 07:21
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-anspruch-hoehe- dauer

Die Eltern erfüllen die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nicht mehr:

„Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und“

Was kann man tun:
Es der Familienkasse melden. Die werden das überprüfen und evt. die Zahlung einstellen. Ob es dann das Kind bekommt fraglich. Sie ist unter 18. Es kann passieren das die Eltern dann die Einwilligung widerrufen das die beim Freund leben darf damit sie weiter das Geld bekommen.
Jenachdem wie die Eltern ticken kann man ihnen auch klar machen: wenn ihr dem Kind nicht irgendwas an Geld gebt bekommt ihr zukünftig gar nichts mehr.
Sie wollen ja wahrscheinlich die Ummeldung nicht weil sie wissen, das sie dann auf jeden Fall kein Kindergeld mehr bekommen.

Wie lange dauert es nich bis das Kind volljährig wird? Gibt es die Zustimmung der Eltern schriftlich?

nilou
14232 Beiträge
26.07.2024 07:34
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-auszahlung-ande re-personen

Inwieweit sie einen Abzweigunsgantrag stellen kann sollte sie mit der Familienkasse klären. Sie führt keinen eigenständigen Haushalt, versorgt sich nicht selbst und. Sie ist noch nicht 18, kann sie den Antrag überhaupt stellen da noch nicht volljährig?

Grundsätzlich: du solltest nur im Hintergrund unterstützen. Das Mödel muss sich selber an die Familienkasse etc wenden. Dir dürfen sie keinerlei Auskünfte geben.
Lovelymom3
76 Beiträge
26.07.2024 07:44
Zitat von nilou:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-auszahlung-ande re-personen

Inwieweit sie einen Abzweigunsgantrag stellen kann sollte sie mit der Familienkasse klären. Sie führt keinen eigenständigen Haushalt, versorgt sich nicht selbst und. Sie ist noch nicht 18, kann sie den Antrag überhaupt stellen da noch nicht volljährig?

Grundsätzlich: du solltest nur im Hintergrund unterstützen. Das Mödel muss sich selber an die Familienkasse etc wenden. Dir dürfen sie keinerlei Auskünfte geben.


Gut so genau kann ich es nicht sagen, ich hab es minderjährig erhalten, war aber in der Ausbildung und habe alleine gelebt. Aber ich glaube es ist schon möglich. Zur Not mit Unterstützung vom Jugendamt klären. Die können ja auch über eventuellen Unterhalt aufklären.

Es kann aber natürlich auch sein, dass gesagt wird es gibt keine triftigen Gründe, sie soll wieder nach Hause.
nilou
14232 Beiträge
26.07.2024 07:49
Zitat von Lovelymom3:

Zitat von nilou:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-auszahlung-ande re-personen

Inwieweit sie einen Abzweigunsgantrag stellen kann sollte sie mit der Familienkasse klären. Sie führt keinen eigenständigen Haushalt, versorgt sich nicht selbst und. Sie ist noch nicht 18, kann sie den Antrag überhaupt stellen da noch nicht volljährig?

Grundsätzlich: du solltest nur im Hintergrund unterstützen. Das Mödel muss sich selber an die Familienkasse etc wenden. Dir dürfen sie keinerlei Auskünfte geben.


Gut so genau kann ich es nicht sagen, ich hab es minderjährig erhalten, war aber in der Ausbildung und habe alleine gelebt. Aber ich glaube es ist schon möglich. Zur Not mit Unterstützung vom Jugendamt klären. Die können ja auch über eventuellen Unterhalt aufklären.

Es kann aber natürlich auch sein, dass gesagt wird es gibt keine triftigen Gründe, sie soll wieder nach Hause.


Ich denke auch es ist ein Fall fürs Jugendamt. Da bleibt allerdings das Risiko das sie nicht mehr beim Freund wohnen darf: entweder zu den Eltern zurück oder in eine betreute Einrichtung.

Deshalb die Frage wann sie volljährig wird. Evt das noch aussitzen, dann gleich ummelden zum Freund und bei der Familienkasse den Antrag auf Abzweigung stellen. Jenachdem wie das Verhältnis zu den Eltern ist auch melden, das die letzten x Monate das Kindergeld zu Unrecht bezogen haben. Dann müssen sie es zurück zahlen.
Wunder2.0
63 Beiträge
26.07.2024 08:32
Ich bekomme aufgrund einer Behinderung weiterhin Kindergeld meine Mama und ich haben ganz normal einen Abzweigungsanteag gestellt. Einfacher wäre es glaub aber eher wenn das Mädel ein Bankkonto hätte und die Eltern das Kindergeld drauf überweisen.

Denn die Bearbeitung dauert manchmal ewig ich hab damals 8 Wochen warten müssen
nilou
14232 Beiträge
26.07.2024 08:39
Das Problem ist, das das Mädel noch nicht 18 und somit nicht voll geschäftsfähig ist. Demnach können nur ihre gesetzlichen Vertreter (Eltern) den Abzweigungsantrag stellen. Und da sie sich jetzt schon weigern dem Kind 10 € zu geben, werden sie das nicht tun.

https://www.juraforum.de/lexikon/abzweigungsantrag -kindergeld#:~:text=Ein%20Abzweigungsantrag%20kann %20gestellt%20werden,oder%20nur%20teilweise%20best reiten%20kann .

Das Problem hier ist nicht die Rechtslage sondern die Minderjährigkeit des Mädels und die Eitern, die das Geld für sich wollen.
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