Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeld und Elterngeld

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Minchen1990
2228 Beiträge
14.04.2013 17:25
Zitat von lisschen.:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von Minchen1990:

Zitat von lisschen.:

...


So ging es mir auch, deswegen hab ich angerufen und nachgefragt und die meinten das mir dann für mich kein Geld mehr zusteht, ich hoffe die haben mir nicht irgendein scheiß erzählt dann werd ich stinkig


so lange du schülerin bis (egal ob abi,berufsschule) und in elternzeit steht dir trotzdem kindergeld zu,wenn du nicht ausgerechnet älter als 25 bist!
also ich hab mich da extra informiert damals bei der kindergeldkasse und bei pro familia!


Gut zu wissen, dann ruf ich da morgen mal an und sag einfach ob ich dafür noch was ausfüllen muss


Dann werd ich mich auch nochmal hintern Hörer klemmen, kann ja nicht sein!!
14.04.2013 17:27
Hey, hab jetzt nicht allws gelesen. Ich kann dir nur von mir berichte, dass ich während der Elternzeit kein Kindergeld für mich bekommen habe! Das mit dem Elterngeld auf zwei Jahre splitten müsste aber gehen.
14.04.2013 17:32
Zitat von Sunshine1012:

Zitat von lisschen.:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von Minchen1990:

...


so lange du schülerin bis (egal ob abi,berufsschule) und in elternzeit steht dir trotzdem kindergeld zu,wenn du nicht ausgerechnet älter als 25 bist!
also ich hab mich da extra informiert damals bei der kindergeldkasse und bei pro familia!


Gut zu wissen, dann ruf ich da morgen mal an und sag einfach ob ich dafür noch was ausfüllen muss


du kannst dich ja sonst auch bei pro familia,diakonie,caritas etc informieren die wissen das auch
dann kannst du bei denen auch gleich erstausstattung beantragen


Das hab ich gemacht, bin bei der caritas und hab da schon was beantragt. RUf da mal morgen an und frag einfach nach wie weit der antrag ist und ob ich für mich noch kindergeld bekommen werde
14.04.2013 17:38
Ich habe mich jetzt nochmal belesen und da stand, dass es meistens abgelehnt wird, denn während der Elternzeit ruht ja dein Ausbildungsverhältnis. Du kannst jedoch Beschwerde einlegen, wenn durch den Wegfall deine Eltern wieder für dich zahlen müssten, weil dein Geld nicht reicht. In diesem Fall, wird aber ebenfalls das Gehalt deines Partners mit einbezogen, denn er wäre dann auch finanziell für dich mitverantwortlich.
14.04.2013 17:47
Zitat von mama89:

Ich habe mich jetzt nochmal belesen und da stand, dass es meistens abgelehnt wird, denn während der Elternzeit ruht ja dein Ausbildungsverhältnis. Du kannst jedoch Beschwerde einlegen, wenn durch den Wegfall deine Eltern wieder für dich zahlen müssten, weil dein Geld nicht reicht. In diesem Fall, wird aber ebenfalls das Gehalt deines Partners mit einbezogen, denn er wäre dann auch finanziell für dich mitverantwortlich.


ja gut ich muss dazu sagen, dass ich KEIN Partner hatte zu der Zeit
Studimum
24038 Beiträge
14.04.2013 17:53
Ich lebe mit meinem Freund zusammen und meinem Sohn und hab bis diesen Monat auch noch Kindergeld bekommen, weil ich Ausbildungssuchend war
Meine Eltern wurden da nicht mit reingezogen und müssen nichts zahlen.
mama012
310 Beiträge
14.04.2013 18:09
hey mein kindergeld wurde gestrichen, weil ich in elternzeit bin, es wurde allerdings schon in der ss gestrichen, ich werde es erst wieder bekommen wenn ich arbeiten geh
14.04.2013 18:29
Zitat von Acacia_Wayne:

Ich lebe mit meinem Freund zusammen und meinem Sohn und hab bis diesen Monat auch noch Kindergeld bekommen, weil ich Ausbildungssuchend war
Meine Eltern wurden da nicht mit reingezogen und müssen nichts zahlen.

Ja aber bei dir ist das was anderes, weil du arbeitssuchend gemeldet bist, da bekommst du es auch. Sie ist ja nicht arbeitssuchend, denn ihre Ausbildung ruht nur, weil sie in Elternzeit ist. Ich bekomme trotz meiner Ausbildung kein Kindergeld mehr, weil mein Ex mir Unterhaltspflichtig ist, obwohl er selber nur 1200€ raus hat im Monat. Es ist teilweise schon sehr ungerecht.
15.04.2013 10:36
Also hab da angerufen.. Kindergeldnummer wollte die garnicht von mir

nicht das das nicht eingetragen ist, ich weiterhin geld bekomme und das irgendwann nachzahlen muss

Naja aufjedenfall bekomme ich für mich selbst kein Kindergeld mehr, meinte die gute dame. Wäre auch zu schön gewesen

Wenn ich nach der ELternzeit das Ausbildungsverhältnis wieder aufnehme gibts wieder Kindergeld. In der zeit gibt es nix.

Soll einen nachweis über die Elternzeit einschicken und wann ich die Ausbildung wieder aufnehmen werde.

Ich glaub ich ruf da jetzt aber nochmal an, ganz einfach aus dem Grund.. nicht das ich noch geld bekomme und das dann nachzahlen muss
Tanzbär
13559 Beiträge
15.04.2013 13:05
Also ich habe beide Male während meiner Elternzeit noch Kindergeld für mich bekommen. Ich habe währenddessen noch studiert. Vielleicht besteht da ein Unterschied zwischen Studium und Ausbildung?
delya184
3722 Beiträge
15.04.2013 13:07
Zitat von lisschen.:

Huhu Mädels, hab mal eine frage.

Und zwar frag ich mich ich bin ja momentan in einer Ausbildung zur Krankenpflegerin und bekomme für mich selbst noch Kindergeld.

Zurzeit bin ich im Mutterschutz.

Ich möchte zwei Jahre in Elternzeit gehen, meint ihr ich bekomme dann für mich weiterhin Kindergeld ?! Das Beschäftigungsverhältnis bleibt ja weiterhin bestehen. Lese im Internet soviel verschiedenes, das manche weiterhin Kindergeld für sich selbst bekommen und manche eben nicht.

Außerdem hab ich eine frage zum Elterngeld, ich beantrage den Mindestsatz von 300 euro , da ich wahrscheinlich nicht mehr bekommen würde. Kann ich bei dem Mindestsatz auch die Verlängerte Laufzeit in Anspruch nehmen, sprich, dass ich 150 jeden Monat Elterngeld bekomme aber dafür bis zum 24 LM !?


Das mit dem Elterngeld geht mit den 150€ auf 2 Jahre und Kindergeld habe ich nicht mehr bekommen erst nach Mutterschutz wo ich die aus Oldenburg weiter gemacht habe
15.04.2013 13:13
Zitat von delya184:

Zitat von lisschen.:

Huhu Mädels, hab mal eine frage.

Und zwar frag ich mich ich bin ja momentan in einer Ausbildung zur Krankenpflegerin und bekomme für mich selbst noch Kindergeld.

Zurzeit bin ich im Mutterschutz.

Ich möchte zwei Jahre in Elternzeit gehen, meint ihr ich bekomme dann für mich weiterhin Kindergeld ?! Das Beschäftigungsverhältnis bleibt ja weiterhin bestehen. Lese im Internet soviel verschiedenes, das manche weiterhin Kindergeld für sich selbst bekommen und manche eben nicht.

Außerdem hab ich eine frage zum Elterngeld, ich beantrage den Mindestsatz von 300 euro , da ich wahrscheinlich nicht mehr bekommen würde. Kann ich bei dem Mindestsatz auch die Verlängerte Laufzeit in Anspruch nehmen, sprich, dass ich 150 jeden Monat Elterngeld bekomme aber dafür bis zum 24 LM !?


Das mit dem Elterngeld geht mit den 150€ auf 2 Jahre und Kindergeld habe ich nicht mehr bekommen erst nach Mutterschutz wo ich die aus Oldenburg weiter gemacht habe



Ja zahlung wurde jetzt auch eingestellt, bekomme unterlagen zugeschickt und erst wenn ich nach der Elternzeit die AUsbildung wieder aufnehme bekomme ich weiterhin Kindergeld für mich. Naja kann man nix machen

Werden das finanziell schon irgendwie schaffen
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