Kindergeld über 18 BITTE BITTE helft mir!
02.02.2010 09:50
Zitat von cj_190580:
Zitat von ANJUKA:
Öhm sobald du ein eigenes Kind hast, bekommst du für dich selber kein Kindergeld mehr.
Wenn du fertig bist mit deiner Ausbildung erhälst du eh kein Kindergeld mehr.
Wenn due verheiratet bist erhälst du auch kein Kindergeld mehr.
Somit erhälst du nur Kindergeld für deinen Sohn.
Und das dein Freund für dich "aufkommen" muss stimmt....du hast eine eigene Familie gegründet uns somit fällst du aus dem Kindergeld für dich raus!
an dem Tag wo ich geheiratet habe, wurde mir das Kindergeld gestrichen, daher kann ich nur das Wiedergeben wie es mir wiederfahren ist.
Sie haben auch gesagt, wenn ich nicht geheiratet hätte und so meine Tochter auf die Welt gekommen wäre, dann hätte ich auch nichts mehr bekommen, da ich eine eigene Familie gegründet habe und somit "aus dem Kind sein" raus bin...
Wie gesagt kann hier nur meinen Erfahrungsstand weiter reichen, wie es mir passiert ist...
Aber wenn ich das hier so lesen ....sollte ich vllt mal Rückwirkend versuchen Kindergeld für mich zu bekommen...das sind etwas mehr als 4 Jahre
Das stimmt aber leider nicht....
Ich habe mit 25 geheiratet und meine Große kam als ich 21 war....
Kindergeld habe ich bis zu meinem 27. Geburtstag erhalten, da ich mich in Ausbildung befand....
Das Kindergeld hat mit dem Einkommen des Partners/Ehemanns absolut nichts zu tun, denn in der Regel müssen dass ja deine Eltern beantragen und bekommen das auch ausgezahlt, denn deine Eltern müssen dir deine Ausbildung finanzieren und wenn das Kind (also spirch die TS) nicht genügend Ausbildungsvergütung erhält, dann bekommen die Eltern für ihr Kind Kindergeld....
02.02.2010 09:51
Zitat von ANJUKA:
Zitat von Ela:
Zitat von ANJUKA:
Öhm sobald du ein eigenes Kind hast, bekommst du für dich selber kein Kindergeld mehr.
Wenn du fertig bist mit deiner Ausbildung erhälst du eh kein Kindergeld mehr.
Wenn due verheiratet bist erhälst du auch kein Kindergeld mehr.
Somit erhälst du nur Kindergeld für deinen Sohn.
Und das dein Freund für dich "aufkommen" muss stimmt....du hast eine eigene Familie gegründet uns somit fällst du aus dem Kindergeld für dich raus!
Meine Güte, gibst du mir n bisschen von deinem IQ ab?
*positivmein*
Oh neeeeeeeeeee da muss ich dann 1 teilen
Dann habsch ja nur noch 0,5 IQ
Zum Thema "Regelsatz":
Ich habe damals in der Ausbildung 490€ gehabt und bekam auch noch mein Kindergeld, allerdings war ich da noch "Kinderlos", bei 10€ mehr, hätt ich es nimmer bekommen.
Ich weiß nur das man, sobald man ein eigenes Kind hat, nicht mehr berechtigt ist weiterhin Kindergeld zu bekommen, da man ja "aus dem Kind sein" raus ist.
Hat man weder eine Ausbildung, noch Kinder, noch ist man verheiratet, bekommt man das Kindergeld bis zum 27.sten Lebensjahr.
Und nochmal: Falsch, falsch, falsch.....
Ich habe eben schon geschrieben, dass ich es auch bis zum 27.Lebensjahr bekommen habe und ich habe regelmäßig meine Verhältnisse offen legen müssen, das war also kein VERSEHEN......
Habe auch erklärt, warum das so ist....
02.02.2010 09:52
Kind in Ausbildung oder Studium
Kindergeld wird für Kinder zwischen dem 18. Und dem 25. Lebensjahr nur gezahlt, solange sich diese in einer Ausbildung oder Studium befinden. Diese Ausbildung muss auf ein bestimmtes Berufsziel hinarbeiten und dem Kind die Fähigkeiten vermitteln, diesen Beruf ausüben zu können. Die Kindergeld Auszahlung endet spätestens mit dem Schuljahr, bei Ausbildung oder Studium mit dem Monat, in dem schriftlich das offizielle Prüfungsergebnis bekannt gegeben wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Ausbildungsvertrag für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurde oder das Kind weiterhin bei der Universität / Fachhochschule immatrikuliert bleibt.
Anerkannte Schulformen der Ausbildung für das Kindergeld:
* Allgemeinbildende Schule
* Fachoberschule
* Berufskolleg/ Berufsfachschule
* Berufsakademie
* Fachhochschule
* Hochschule / Universität
* Betriebliche Ausbildung
Muss die Ausbildung oder das Studium wegen Krankheit oder Mutterschaft vorübergehend unterbrochen werden, so besteht weiterhin Kindergeldanspruch. Diese Unterbrechung darf aber keine Unterbrechungszeit zur Kinderbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfrist sein, was zum Beispiel bei der Elternzeit der Fall wäre. In diesem Fall wird kein Kindergeld gezahlt.
quelle:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kinderge ld/volljaehrige-kinder.html#Ausbildung-Studium
Kindergeld wird für Kinder zwischen dem 18. Und dem 25. Lebensjahr nur gezahlt, solange sich diese in einer Ausbildung oder Studium befinden. Diese Ausbildung muss auf ein bestimmtes Berufsziel hinarbeiten und dem Kind die Fähigkeiten vermitteln, diesen Beruf ausüben zu können. Die Kindergeld Auszahlung endet spätestens mit dem Schuljahr, bei Ausbildung oder Studium mit dem Monat, in dem schriftlich das offizielle Prüfungsergebnis bekannt gegeben wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Ausbildungsvertrag für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurde oder das Kind weiterhin bei der Universität / Fachhochschule immatrikuliert bleibt.
Anerkannte Schulformen der Ausbildung für das Kindergeld:
* Allgemeinbildende Schule
* Fachoberschule
* Berufskolleg/ Berufsfachschule
* Berufsakademie
* Fachhochschule
* Hochschule / Universität
* Betriebliche Ausbildung
Muss die Ausbildung oder das Studium wegen Krankheit oder Mutterschaft vorübergehend unterbrochen werden, so besteht weiterhin Kindergeldanspruch. Diese Unterbrechung darf aber keine Unterbrechungszeit zur Kinderbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfrist sein, was zum Beispiel bei der Elternzeit der Fall wäre. In diesem Fall wird kein Kindergeld gezahlt.
quelle:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kinderge ld/volljaehrige-kinder.html#Ausbildung-Studium
02.02.2010 09:53
Zitat von ANJUKA:
Zitat von cj_190580:
Zitat von ANJUKA:
Öhm sobald du ein eigenes Kind hast, bekommst du für dich selber kein Kindergeld mehr.
Wenn du fertig bist mit deiner Ausbildung erhälst du eh kein Kindergeld mehr.
Wenn due verheiratet bist erhälst du auch kein Kindergeld mehr.
Somit erhälst du nur Kindergeld für deinen Sohn.
Und das dein Freund für dich "aufkommen" muss stimmt....du hast eine eigene Familie gegründet uns somit fällst du aus dem Kindergeld für dich raus!
an dem Tag wo ich geheiratet habe, wurde mir das Kindergeld gestrichen, daher kann ich nur das Wiedergeben wie es mir wiederfahren ist.
Sie haben auch gesagt, wenn ich nicht geheiratet hätte und so meine Tochter auf die Welt gekommen wäre, dann hätte ich auch nichts mehr bekommen, da ich eine eigene Familie gegründet habe und somit "aus dem Kind sein" raus bin...
Wie gesagt kann hier nur meinen Erfahrungsstand weiter reichen, wie es mir passiert ist...
Aber wenn ich das hier so lesen ....sollte ich vllt mal Rückwirkend versuchen Kindergeld für mich zu bekommen...das sind etwas mehr als 4 Jahre
Das stimmt aber leider nicht....
Ich habe mit 25 geheiratet und meine Große kam als ich 21 war....
Kindergeld habe ich bis zu meinem 27. Geburtstag erhalten, da ich mich in Ausbildung befand....
Das Kindergeld hat mit dem Einkommen des Partners/Ehemanns absolut nichts zu tun, denn in der Regel müssen dass ja deine Eltern beantragen und bekommen das auch ausgezahlt, denn deine Eltern müssen dir deine Ausbildung finanzieren und wenn das Kind (also spirch die TS) nicht genügend Ausbildungsvergütung erhält, dann bekommen die Eltern für ihr Kind Kindergeld....
Ja wie gesagt, da hat man dich schön verarscht....
Sry, wenn ich das so sage....
Die versuchen es echt mit allen Mitteln....
Denn gesetzlich steht es dir zu....
Ich würd mich da mal schlau machen und das rückwirkend (wenn das geht) beantragen.....
02.02.2010 09:56
Hm...ich rall grad gar nichts...
Also mir hat man es so erklärt:
Wenn ich verheiratet bin, fällt für mich Kindergeld weg.
Habe ich eigene Kinder(unabhängig ob verheiratet oder nicht), fällt es auch für mich weg.
Habe ich KEINE Ausbildung, bekomme ich, wenn ich weder verheiratet bin, noch Kinder habe, bis zu meinem vollendet 27. Lebensjahr das Kindergeld weiter gezahlt.
Hab ich das nun falsch verstanden, oder haben die mich ver*arscht?
Ich meine ich bin seit dem 18.11.05 verheiratet und meine erste Tochter kam am 17.01.06 zur Welt....
Was stimmt denn nun?
Sollte ich wirklich weiter Kindergeld bekommen?
Ich habe/mache aber derzeit keine Ausbildung und bin in Mutterurlaub.
Ich könnt grad so kotzen...echt...
Sry für meine falschen Infos, aber wie gesagt ich gebe nur das weiter, wie man es mir "erklärt" hatte....
Also mir hat man es so erklärt:
Wenn ich verheiratet bin, fällt für mich Kindergeld weg.
Habe ich eigene Kinder(unabhängig ob verheiratet oder nicht), fällt es auch für mich weg.
Habe ich KEINE Ausbildung, bekomme ich, wenn ich weder verheiratet bin, noch Kinder habe, bis zu meinem vollendet 27. Lebensjahr das Kindergeld weiter gezahlt.
Hab ich das nun falsch verstanden, oder haben die mich ver*arscht?
Ich meine ich bin seit dem 18.11.05 verheiratet und meine erste Tochter kam am 17.01.06 zur Welt....
Was stimmt denn nun?
Sollte ich wirklich weiter Kindergeld bekommen?
Ich habe/mache aber derzeit keine Ausbildung und bin in Mutterurlaub.
Ich könnt grad so kotzen...echt...
Sry für meine falschen Infos, aber wie gesagt ich gebe nur das weiter, wie man es mir "erklärt" hatte....
02.02.2010 10:00
ja es ist echt zu kotzen die einen bekommen die anderen nicht!
ich werde es nochmal beantragen so schnell lasse ich nicht locker vorallem weil ich weiß das andere mit dem gleichen Dingen das Kindergeld bekommen
Meine Schwägerin hat von ihren ganzen 3 Jahren Ausbildung alles nachbezahlt bekommen, weil sie dan nachdem sie abgewiesen wurde es über eine Anwältin beantragt hat
ich werde es nochmal beantragen so schnell lasse ich nicht locker vorallem weil ich weiß das andere mit dem gleichen Dingen das Kindergeld bekommen
Meine Schwägerin hat von ihren ganzen 3 Jahren Ausbildung alles nachbezahlt bekommen, weil sie dan nachdem sie abgewiesen wurde es über eine Anwältin beantragt hat
02.02.2010 10:01
ich hab kindergeld bekommen..bis ich verheiratet war.normal solltest du wieterhin welches bekommen!
02.02.2010 10:02
Zitat von ANJUKA:
Hm...ich rall grad gar nichts...
Also mir hat man es so erklärt:
Wenn ich verheiratet bin, fällt für mich Kindergeld weg.
Habe ich eigene Kinder(unabhängig ob verheiratet oder nicht), fällt es auch für mich weg.
Habe ich KEINE Ausbildung, bekomme ich, wenn ich weder verheiratet bin, noch Kinder habe, bis zu meinem vollendet 27. Lebensjahr das Kindergeld weiter gezahlt.
Hab ich das nun falsch verstanden, oder haben die mich ver*arscht?
Ich meine ich bin seit dem 18.11.05 verheiratet und meine erste Tochter kam am 17.01.06 zur Welt....
Was stimmt denn nun?
Sollte ich wirklich weiter Kindergeld bekommen?
Ich habe/mache aber derzeit keine Ausbildung und bin in Mutterurlaub.
Ich könnt grad so kotzen...echt...
Sry für meine falschen Infos, aber wie gesagt ich gebe nur das weiter, wie man es mir "erklärt" hatte....
Wenn du über 18 bist und keine Ausbildung hast und auch nicht ausbildungssuchend bist, bekommst du kein Kindergeld mehr....
Wenn bzw. solange du in Ausbildung bist und unter dem Freibetrag liegst (7680 EUR glaube ich mich zu erinnern) bekommst du bis maximal 25 (damals noch 27) Kindergeld, dabei spielt es keine Rolle, wie deine familiären Verhältnisse aussehen, denn das Kindergeld bekommen ja eigentlich deine Eltern, um dich damit in der Ausbildund zu unterstützen, was sie wie gesagt auch müssen, wenn du bereits Kinder hast oder verheiratet bist....
02.02.2010 10:03
Zitat von joli:
ich hab kindergeld bekommen ..bis ich verheiratet war .normal solltest du wieterhin welches bekommen!
Und warum dann nicht mehr?????
02.02.2010 10:03
Ich habe für mich grad mal 4 Jahre Kindergeldnachzahlung ausgrechnet...
wir wären dann bis Dezember`09 bei 7524€.
aber ob ich das nun beantrage und auch Rückwirkend gezahlt bekomme oder nicht, es wird mir bei H4 gleich wieder abgezogen.
D.h. entweder kann ich es gleich weiter an die ARGE leiten, da die dann auch Rückwirkend eine Nachzahlung verlangen, oder aber, weil sie dann erstmal alles sperren und wir von dem Geld leben müssen...und das über 4Monate hin weg.
Also lass ich es lieber, denn es ist gehuppt wie gesprungen, in beiden Fällen hab ich nichts davon, es wird ja in voller Höhe gegengerechnet
wir wären dann bis Dezember`09 bei 7524€.
aber ob ich das nun beantrage und auch Rückwirkend gezahlt bekomme oder nicht, es wird mir bei H4 gleich wieder abgezogen.
D.h. entweder kann ich es gleich weiter an die ARGE leiten, da die dann auch Rückwirkend eine Nachzahlung verlangen, oder aber, weil sie dann erstmal alles sperren und wir von dem Geld leben müssen...und das über 4Monate hin weg.
Also lass ich es lieber, denn es ist gehuppt wie gesprungen, in beiden Fällen hab ich nichts davon, es wird ja in voller Höhe gegengerechnet
02.02.2010 10:05
Zitat von cj_190580:
Zitat von ANJUKA:
Hm...ich rall grad gar nichts...
Also mir hat man es so erklärt:
Wenn ich verheiratet bin, fällt für mich Kindergeld weg.
Habe ich eigene Kinder(unabhängig ob verheiratet oder nicht), fällt es auch für mich weg.
Habe ich KEINE Ausbildung, bekomme ich, wenn ich weder verheiratet bin, noch Kinder habe, bis zu meinem vollendet 27. Lebensjahr das Kindergeld weiter gezahlt.
Hab ich das nun falsch verstanden, oder haben die mich ver*arscht?
Ich meine ich bin seit dem 18.11.05 verheiratet und meine erste Tochter kam am 17.01.06 zur Welt....
Was stimmt denn nun?
Sollte ich wirklich weiter Kindergeld bekommen?
Ich habe/mache aber derzeit keine Ausbildung und bin in Mutterurlaub.
Ich könnt grad so kotzen...echt...
Sry für meine falschen Infos, aber wie gesagt ich gebe nur das weiter, wie man es mir "erklärt" hatte....
Wenn du über 18 bist und keine Ausbildung hast und auch nicht ausbildungssuchend bist, bekommst du kein Kindergeld mehr....
Wenn bzw. solange du in Ausbildung bist und unter dem Freibetrag liegst (7680 EUR glaube ich mich zu erinnern) bekommst du bis maximal 25 (damals noch 27) Kindergeld, dabei spielt es keine Rolle, wie deine familiären Verhältnisse aussehen, denn das Kindergeld bekommen ja eigentlich deine Eltern, um dich damit in der Ausbildund zu unterstützen, was sie wie gesagt auch müssen, wenn du bereits Kinder hast oder verheiratet bist....
Also werde ich so oder so keines mehr bekommen.
Ich werde Ende März 25 und wenn ich glück habe beginne ich ab September wieder mit arbeiten/ausbildung...
also nichts da mit Geld auch wenn ich dann ne Ausbildung mache ...
Wäre ja auch zu schön um wahr zu sein
02.02.2010 10:15
Zitat von cj_190580:
Zitat von ANJUKA:
Hm...ich rall grad gar nichts...
Also mir hat man es so erklärt:
Wenn ich verheiratet bin, fällt für mich Kindergeld weg.
Habe ich eigene Kinder(unabhängig ob verheiratet oder nicht), fällt es auch für mich weg.
Habe ich KEINE Ausbildung, bekomme ich, wenn ich weder verheiratet bin, noch Kinder habe, bis zu meinem vollendet 27. Lebensjahr das Kindergeld weiter gezahlt.
Hab ich das nun falsch verstanden, oder haben die mich ver*arscht?
Ich meine ich bin seit dem 18.11.05 verheiratet und meine erste Tochter kam am 17.01.06 zur Welt....
Was stimmt denn nun?
Sollte ich wirklich weiter Kindergeld bekommen?
Ich habe/mache aber derzeit keine Ausbildung und bin in Mutterurlaub.
Ich könnt grad so kotzen...echt...
Sry für meine falschen Infos, aber wie gesagt ich gebe nur das weiter, wie man es mir "erklärt" hatte....
Wenn du über 18 bist und keine Ausbildung hast und auch nicht ausbildungssuchend bist, bekommst du kein Kindergeld mehr....
Wenn bzw. solange du in Ausbildung bist und unter dem Freibetrag liegst (7680 EUR glaube ich mich zu erinnern) bekommst du bis maximal 25 (damals noch 27) Kindergeld, dabei spielt es keine Rolle, wie deine familiären Verhältnisse aussehen, denn das Kindergeld bekommen ja eigentlich deine Eltern, um dich damit in der Ausbildund zu unterstützen, was sie wie gesagt auch müssen, wenn du bereits Kinder hast oder verheiratet bist....
Also ich muss mich mal korrigieren, denn im Merkblatt für Kindergeld steht was anderes....
Da steht tatsächlich, dass mit der Heirat die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, sondern der Ehegatte und damit das Kindergeld wegfällt....
Es gibt aber die Ausnahme, wenn die Eltern weiterhin für das Kind aufkommen müssen, weil der Ehegatte nicht genügend Einkommen hat, dass dann weiterhin ein Kindergeldanspruch besteht.....
War bei mir anscheinend der Fall, denn ich musste ja beim BAFÖG immer meine Eltern mit angeben, weil sie gesetzlich in der Pflicht waren mein Studium trotz Heirat zu finanzieren....
Und mein Mann hat auch net wirklich viel verdient.....
Das gilt aber wie gesagt laut Merkblatt nur für Verheiratete und eingetragende Lebenspartnerschaften....
Und das man mit einem eigenen Kind keinen Anspruch mehr hat, steht in diesem Merkblatt nirgends......
02.02.2010 10:15
Find ich auch n Unding, dass das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet wird... sowas bescheuertes...
02.02.2010 10:25
Zitat von cj_190580:
Zitat von joli:
ich hab kindergeld bekommen ..bis ich verheiratet war .normal solltest du wieterhin welches bekommen!
Und warum dann nicht mehr?????
weil dann dein mann für dich "sorgen" muss!
ich weiß nicht wie es ist wenn er auch noch in der ausbildung wäre..aber als ich der kinderkasse mitteilte das ich verheiratet bin...hat sie gemeint, dass es sich für mich erledigt hat!
davon abgesehen verdient mein mann zu viel! wir haben keinen auspruch auf nichts..egal ob ich nur 200€ bekomm.SEIN lohn zähl nun
02.02.2010 10:28
also eigentlich können die das gehalt dienes freundes nur miteinberechnen, wenn ihr verheiratet seid... vorher nciht. würde das ncohmal beantragen...antrag über 18 in berufsausbildung. das geld von deinem kind können die eiegntlich auch cnith mitanrechnen...
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