Kindergeld für mich und gleichzeitig Elterngeld?
01.02.2017 16:06
Hier mal ein etwas komplizierterer Fall. Ich studiere, bin 21 Jahre alt und bekomme Kindergeld. Ich habe weiterhin vor zu studieren, damit ich keine Zeit verliere. Somit bei ich weiterhin Kindergeld berechtigt. Wenn ich jetzt Elterngeld beziehe und ja, dass darf ich trotz weiterführen des Studiums, verliere ich dann trotzdem meinen Anspruch aufs Kindergeld? Habe so einen Fall bei Google nicht gefunden. Das einzige was ich gefunden habe ist wenn die Frauen auch in Elternzeit gegangen sind während des Studiums und da ist ja klar das man den KG Anspruch verliert. Aber ich studiere ja weiterhin und schreibe Prüfungen etc...
01.02.2017 16:41
Ich glaube Kindergeld ist doch unabhäning oder?
Wenn du ein Kind hast, hast du Anspruch auf Kindergeld. Egal was du machst oder verdienst oder nicht machst & verdienst. Wenn ich jetzt richtig liege.
Kind = Kindergeld, aus fertig.
Oder betrifft es das KiGe für DICH als 21jährige studierende? Weil bis 23. Lebensjahr glaub ich bekommt man selbst noch KiGe wenn man nicht arbeitet, da weis ichs aber nicht
Wenn du ein Kind hast, hast du Anspruch auf Kindergeld. Egal was du machst oder verdienst oder nicht machst & verdienst. Wenn ich jetzt richtig liege.
Kind = Kindergeld, aus fertig.
Oder betrifft es das KiGe für DICH als 21jährige studierende? Weil bis 23. Lebensjahr glaub ich bekommt man selbst noch KiGe wenn man nicht arbeitet, da weis ichs aber nicht
01.02.2017 16:48
Zitat von Shadowly28:
Hier mal ein etwas komplizierterer Fall. Ich studiere, bin 21 Jahre alt und bekomme Kindergeld. Ich habe weiterhin vor zu studieren, damit ich keine Zeit verliere. Somit bei ich weiterhin Kindergeld berechtigt. Wenn ich jetzt Elterngeld beziehe und ja, dass darf ich trotz weiterführen des Studiums, verliere ich dann trotzdem meinen Anspruch aufs Kindergeld? Habe so einen Fall bei Google nicht gefunden. Das einzige was ich gefunden habe ist wenn die Frauen auch in Elternzeit gegangen sind während des Studiums und da ist ja klar das man den KG Anspruch verliert. Aber ich studiere ja weiterhin und schreibe Prüfungen etc...
Ich würde mal behaupten, du bekommst beides. Bzw sogar mehr ^^
Dein Kindergeld läuft ja während des Studiums weiter. (Dies müsste ja aufs Konto deiner Eltern gehen) Da ist es ja egal das du "nebenbei" noch Elterngeld bekommst. Und für dein Kind gibts ja dann auch nochmal Kindergeld.
Lg
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
01.02.2017 16:53
Ich hab mit 24 studiert und ein Kind bekommen. Es gab das Kindergeld für mich eben bis 25 und den Mindestsatz Elterngeld.
01.02.2017 16:53
Zitat von Valerya:
Zitat von Shadowly28:
Hier mal ein etwas komplizierterer Fall. Ich studiere, bin 21 Jahre alt und bekomme Kindergeld. Ich habe weiterhin vor zu studieren, damit ich keine Zeit verliere. Somit bei ich weiterhin Kindergeld berechtigt. Wenn ich jetzt Elterngeld beziehe und ja, dass darf ich trotz weiterführen des Studiums, verliere ich dann trotzdem meinen Anspruch aufs Kindergeld? Habe so einen Fall bei Google nicht gefunden. Das einzige was ich gefunden habe ist wenn die Frauen auch in Elternzeit gegangen sind während des Studiums und da ist ja klar das man den KG Anspruch verliert. Aber ich studiere ja weiterhin und schreibe Prüfungen etc...
Ich würde mal behaupten, du bekommst beides. Bzw sogar mehr ^^
Dein Kindergeld läuft ja während des Studiums weiter. (Dies müsste ja aufs Konto deiner Eltern gehen) Da ist es ja egal das du "nebenbei" noch Elterngeld bekommst. Und für dein Kind gibts ja dann auch nochmal Kindergeld.
Lg![]()
Inwiefern meinst du bekommt man mehr? Kann dem gerade irgendwie nicht folgen. Wegen dem Kindergeld fürs eigene Kind?
01.02.2017 17:21
ich bekam mein Kindergeld, Kindergeld meines Kindes und 300 Elterngeld. Ich war dank Baby soooo reich.
Fühlte sich als Studentin zumindest so an.
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01.02.2017 17:55
Bei mir gabs auch Kindergeld für mich, Kindergeld fürs Kind und damals Erziehungsgeld.
01.02.2017 18:04
Solange du weiter studierst, bekommst du Kindergeld für dich. Machst du “nichts“, sprich Urlaubssemester, Studium hinschmeißen oder so, gibt's kein Kindergeld. Das ist Ü18 als Unterstützung der Erstausbildung gedacht. Ohne Ausbildung kein Geld.
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01.02.2017 19:41
Zitat von LIttleOne13:
Solange du weiter studierst, bekommst du Kindergeld für dich. Machst du “nichts“, sprich Urlaubssemester, Studium hinschmeißen oder so, gibt's kein Kindergeld. Das ist Ü18 als Unterstützung der Erstausbildung gedacht. Ohne Ausbildung kein Geld.![]()
Nicht ganz. Ich habe weiterhin Kindergeld bekommen, obwohl ich rein theoretisch "arbeitslos" war. Ich war 22, hatte ein Ausbildungsplatz für dieses Jahr, musste den Platz aber hergeben, weil ich schwanger war. So musste ich mich nächstes Jahr neu bewerben.
Kindergeld bekommt man auch, wenn man auf Ausbildungs- Jobsuche ist, wenn man unter 25 Jahren ist.
01.02.2017 19:51
Zitat von LIttleOne13:
Solange du weiter studierst, bekommst du Kindergeld für dich. Machst du “nichts“, sprich Urlaubssemester, Studium hinschmeißen oder so, gibt's kein Kindergeld. Das ist Ü18 als Unterstützung der Erstausbildung gedacht. Ohne Ausbildung kein Geld.![]()
Wobei es im Urlaubssemester doch auch wieder individuell ist. Beispielsweise im "Mutterschutz" oder aus Krankheitsgründen.
01.02.2017 20:24
Ich habe nach der Geburt auch zwei Urlaubssemester gemacht, das machte keinen Unterschied, habe Kindergeld bekommen.
01.02.2017 20:26
Zitat von Mathelenlu:
Ich habe nach der Geburt auch zwei Urlaubssemester gemacht, das machte keinen Unterschied, habe Kindergeld bekommen.
Vielleicht, weil es bei dir schon so lang her ist und es war da noch anders geregelt?
Ich durfte nicht, dann wäre mein Anspruch weggefallen.
01.02.2017 20:38
Inwiefern hat euch ein Urlaubssemester denn Vorteile gebracht? Ich bin auch je ein Semester zuhause geblieben, aber habe dann eben nur eine VL ohne Anwesenheitspflicht belegt und mehr nicht. Somit gab es dann ja auch weiter BAföG.
01.02.2017 21:11
Zitat von cooky:
Inwiefern hat euch ein Urlaubssemester denn Vorteile gebracht? Ich bin auch je ein Semester zuhause geblieben, aber habe dann eben nur eine VL ohne Anwesenheitspflicht belegt und mehr nicht. Somit gab es dann ja auch weiter BAföG.
Gar nicht, hab mich nur informiert und dann letztendlich auch belegt, ohne eine Prüfung zu schreiben.
01.02.2017 21:15
Zitat von LIttleOne13:
Zitat von Mathelenlu:
Ich habe nach der Geburt auch zwei Urlaubssemester gemacht, das machte keinen Unterschied, habe Kindergeld bekommen.
Vielleicht, weil es bei dir schon so lang her ist und es war da noch anders geregelt?
Ich durfte nicht, dann wäre mein Anspruch weggefallen.
Kann natürlich sein
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