Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeld anspruch ?

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14.01.2013 14:02
Kindergeld steht jedem zu,egal ob VZ Job TZ Job,oder gar keinen Job
14.01.2013 14:06
Zitat von Krümelmonster2011:

Kindergeld steht jedem zu,egal ob VZ Job TZ Job,oder gar keinen Job


Aber nur bis zum 18. Lebensjahr.
Ausnahmen gibts wenn man eine Berufsausbildung macht!

Kindergeld gibt es für:

minderjährige Kinder,
arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ,
Kinder die in der Berufsausbildung sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, (Beachten Sie bitte die Übergangsvorschriften)
Kinder jeden Alters, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung arbeitsunfähig sind.
Anonym 142374
7 Beiträge
14.01.2013 14:12
Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium

Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der Ausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen.

Quelle: http://www.kindergeld.info/kindergeld/volljaehrige -kinder.html

14.01.2013 14:23
du kriegst hier 10verschiedene antworten,ruf einfach an dann weißt du es genau
Anonym 142374
7 Beiträge
14.01.2013 14:27
Zitat von Cookie23:

du kriegst hier 10verschiedene antworten,ruf einfach an dann weißt du es genau


Ja ich weiß, aber ich wollte mich einfach mal informieren, da die so eine Nachzahlung wollen und ich vorher mal wissen wollte ob mein Minijob nicht auch gilt.. aber danke
14.01.2013 14:30
Zitat von Anonym 142374:

Zitat von Cookie23:

du kriegst hier 10verschiedene antworten,ruf einfach an dann weißt du es genau


Ja ich weiß, aber ich wollte mich einfach mal informieren, da die so eine Nachzahlung wollen und ich vorher mal wissen wollte ob mein Minijob nicht auch gilt.. aber danke


Aber für was wollen die denn ne Nachzahlung ich versteh das grad nich .. Ich weiß nur das wenn die Ausbildung wegen einer Mutterschaft abgebrochen wird dann bekommst du KEIN Geld weil du ja in Elternzeit bist und das steht auch so auf ner HP, und ich hatte es damals halt aus dem Grund auch nich bekommen, deswegen frag ma nach wies bei dir is und kannst ja ma bescheid geben.
Isidoro
1214 Beiträge
14.01.2013 14:33
hmm, also ich habe mein 19 mein Abi gemacht(also Schülerin) danach war ich ein halbes Jahr "arbeitslos" weil das Studium im Herbst anfing.
Als was würde diese Zeit denn zählen.

Ich finde es interessant, dass es so viele Ansätze zu diesem Thema gibt.
Anonym 142374
7 Beiträge
14.01.2013 14:37
Zitat von Isidoro:

hmm, also ich habe mein 19 mein Abi gemacht(also Schülerin) danach war ich ein halbes Jahr "arbeitslos" weil das Studium im Herbst anfing.
Als was würde diese Zeit denn zählen.

Ich finde es interessant, dass es so viele Ansätze zu diesem Thema gibt.



Ja es gibt 100 verschiedene Antworten.
Ich hab jetzt mal eine Mail geschrieben und die Situation erklärt. Ich berichte auf jeden fall was raus kam
Schade würde ich es aber finden, wenn man sich extra arbeitslos melden müsste um Kindergeld zu bekommen ..
14.01.2013 14:42
Zitat von Anonym 142374:

Zitat von Isidoro:

hmm, also ich habe mein 19 mein Abi gemacht(also Schülerin) danach war ich ein halbes Jahr "arbeitslos" weil das Studium im Herbst anfing.
Als was würde diese Zeit denn zählen.

Ich finde es interessant, dass es so viele Ansätze zu diesem Thema gibt.



Ja es gibt 100 verschiedene Antworten.
Ich hab jetzt mal eine Mail geschrieben und die Situation erklärt. Ich berichte auf jeden fall was raus kam
Schade würde ich es aber finden, wenn man sich extra arbeitslos melden müsste um Kindergeld zu bekommen ..


Ja und dann bekommste es ja nur bis zum 21. Lebensjahr ..
Das is echt kompliziert ...
14.01.2013 14:44
Ich hab es nach der Geburt meines Sohnes auch nicht mehr bekommen, wegen der Elternzeit. Denke du musst es wirklich zurückzahlen. Hatte im Übrigen auch nen Nebenjob.
14.01.2013 14:48
Zitat von SureLona:

Ich hab es nach der Geburt meines Sohnes auch nicht mehr bekommen, wegen der Elternzeit. Denke du musst es wirklich zurückzahlen. Hatte im Übrigen auch nen Nebenjob.


Genau das is das was die mir auch gesagt haben, wenn du bei deinem Kind daheim bist sprich in Elternzeit steht dir das Kigeld nicht zu.

Und aus dem Grund hab ichs nich bekommen! Danke
14.01.2013 17:16
Ist es nicht so das man auch keinen Anspruch hat wenn man die Ausbildung abbricht?
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