Mütter- und Schwangerenforum

ich Hartz4 , er geht arbeiten. zusammen ziehen? HILFE!

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16.06.2009 10:52
Hallo

Ich und mein Partner überlegen, nun auch offiziell zusammen zu ziehen, da wir unser 2. Kind erwarten ( für die, die es wissen: unseren Streit konnten wir klären ). Wir wollen dann auch eine größere Wohnung nehmen (momentan leben ich und meine Kleine in einer 56m² Wohnung, was für 4 Personen natürlich viel zu klein ist.)

Nun ist es so, das ich ALG2 bekomme, mein Partner geht arbeiten und verdient ca. 700 € (auf der Hand).

Wie ist das jetzt,wenn wir uns zusammen schreiben lassen? Geht das so einfach? Bekommen wir dann noch Geld von der ARGE? Ich hoffe jemand kann mir helfen.

LG
Frau Franzi
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
16.06.2009 10:56
Also mit 2 Kindern und wenn er nur 700 EUR netto hat, dann müsstet ihr auf jeden Fall noch Hartz IV bekommen.

Mein Mann verdiente damals ca. 770 EUR netto, da waren wir aber nur zu dritt, und ich wurde gar net mit berücksichtigt als Studentin. Er bekam nur für sich und die Große noch etwas über 100 EUR, weiß net mehr ganz genau wieviel. Aber den Umzug musst du dir vom Amt genehmigen lassen. Es sei denn du ziehst zu deinem Freund, der schon eine eigene genügend große Wohnung hat. Mal ehrlich von 700 EUR + Kindergeld kann doch eine 4-köpfige Familie gar net leben.
16.06.2009 10:57
Danke für die Antwort

Also eine eigene wohnung hat er noch nicht, er lebt noch bei seinen eltern.

Kann ich das einfach so machen, ihn in unsere Bedarfsgemeinschaft aufnehmen oder muss ich mir da auch erst das OK holen von der ARGE?
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
16.06.2009 11:02
Zitat von Frau Franzi:

Danke für die Antwort

Also eine eigene wohnung hat er noch nicht, er lebt noch bei seinen eltern.

Kann ich das einfach so machen, ihn in unsere Bedarfsgemeinschaft aufnehmen oder muss ich mir da auch erst das OK holen von der ARGE?


Also wenn er zu dir zieht ist das eure Sache, da können die gar nix sagen. Was halt wichtig ist, wenn du in eine größere Wohnung ziehst, auch wenn es wegen Zusammenzug ist, dann musst de dir unbedingt das OK holen. Am besten wärs natürlich, wenn er sich ne Wohnung nimmt und du dann "zu ihm ziehst". Sag aber auch da vorher beim Amt Bescheid, das du mit deinem Freund zusammen ziehen willst.
16.06.2009 11:05
Zitat von cj_190580:

Zitat von Frau Franzi:

Danke für die Antwort

Also eine eigene wohnung hat er noch nicht, er lebt noch bei seinen eltern.

Kann ich das einfach so machen, ihn in unsere Bedarfsgemeinschaft aufnehmen oder muss ich mir da auch erst das OK holen von der ARGE?


Also wenn er zu dir zieht ist das eure Sache, da können die gar nix sagen. Was halt wichtig ist, wenn du in eine größere Wohnung ziehst, auch wenn es wegen Zusammenzug ist, dann musst de dir unbedingt das OK holen. Am besten wärs natürlich, wenn er sich ne Wohnung nimmt und du dann "zu ihm ziehst". Sag aber auch da vorher beim Amt Bescheid, das du mit deinem Freund zusammen ziehen willst.


Wenn wir "zu ihm ziehen", dann zahlt doch das Amt sicher die miete nicht,oder? Ach ist das alles kompliziert Außerdem wollen wir ja die Wohnung zusammen nehmen, und nicht nur auf einen Namen.

Das wir uns das OK für die Wohnung holen müssen,das weiß ich..
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
16.06.2009 11:08
Zitat von Frau Franzi:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Frau Franzi:

Danke für die Antwort

Also eine eigene wohnung hat er noch nicht, er lebt noch bei seinen eltern.

Kann ich das einfach so machen, ihn in unsere Bedarfsgemeinschaft aufnehmen oder muss ich mir da auch erst das OK holen von der ARGE?


Also wenn er zu dir zieht ist das eure Sache, da können die gar nix sagen. Was halt wichtig ist, wenn du in eine größere Wohnung ziehst, auch wenn es wegen Zusammenzug ist, dann musst de dir unbedingt das OK holen. Am besten wärs natürlich, wenn er sich ne Wohnung nimmt und du dann "zu ihm ziehst". Sag aber auch da vorher beim Amt Bescheid, das du mit deinem Freund zusammen ziehen willst.


Wenn wir "zu ihm ziehen", dann zahlt doch das Amt sicher die miete nicht,oder? Ach ist das alles kompliziert Außerdem wollen wir ja die Wohnung zusammen nehmen, und nicht nur auf einen Namen.

Das wir uns das OK für die Wohnung holen müssen,das weiß ich..


Wenn du zu ihm ziehst, muss das Amt trotzdem die Miete zahlen, ihr seid ja trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft. Also sucht euch doch gemeinsam eine Wohnung und holt ich dann das OK vom Amt. Aber immer schriftlich. Nicht das es hinterher heißt, das ihr nicht einfach hättet umziehen dürfen. Also wir sind damals einfach umgezogen, weil wir Schimmel in der Wohnung hatten und das aber kein Grund fürs Amt ist, denn das muss man mit dem Vermieter klären, das der den beseitigt. Die haben dann halt einfach nur die alte Kaltmiete (weil geringer als die neue) und dazu aber die neuen NK (weil geringer als die alten) weiterbezahlt.
Bozena
1459 Beiträge
16.06.2009 11:17
Zitat von Frau Franzi:

Hallo

Ich und mein Partner überlegen, nun auch offiziell zusammen zu ziehen, da wir unser 2. Kind erwarten ( für die, die es wissen: unseren Streit konnten wir klären ). Wir wollen dann auch eine größere Wohnung nehmen (momentan leben ich und meine Kleine in einer 56m² Wohnung, was für 4 Personen natürlich viel zu klein ist.)

Nun ist es so, das ich ALG2 bekomme, mein Partner geht arbeiten und verdient ca. 700 € (auf der Hand).

Wie ist das jetzt,wenn wir uns zusammen schreiben lassen? Geht das so einfach? Bekommen wir dann noch Geld von der ARGE? Ich hoffe jemand kann mir helfen.

LG
Frau Franzi


Hallo , hab das hinter mir
Ihr werdet auf jeden fall zusammen berechnet und der fehlende Betrag würde dan noch vom Amt euch beigesteuert werden ! Aber denke es wäre an der Zeit ein neuen Job zu suchen ....wo er mehr verdient ...bei zwei Kindern.... ! Bevor ihr Hartz 4 bekommt , würde ich versuchen ein Job zu bekommen als Mann, um für meine Familie sorgen zu können , und wenn es dan nicht klappt ....Hartz 4 beantragen .
Umziehen könnt ihr immer noch ! Verbieten wird euch das Amt nicht können , die sind froh ....weil er etwas Geld mit bringt und eh der Vater ist !
Schaut echt erst nach ein besseren Job und dan könnt ihr immer noch voll entscheiden !!!

Liebe Grüße , Bozena
16.06.2009 11:22
Zitat von Bozena:

Zitat von Frau Franzi:

Hallo

Ich und mein Partner überlegen, nun auch offiziell zusammen zu ziehen, da wir unser 2. Kind erwarten ( für die, die es wissen: unseren Streit konnten wir klären ). Wir wollen dann auch eine größere Wohnung nehmen (momentan leben ich und meine Kleine in einer 56m² Wohnung, was für 4 Personen natürlich viel zu klein ist.)

Nun ist es so, das ich ALG2 bekomme, mein Partner geht arbeiten und verdient ca. 700 € (auf der Hand).

Wie ist das jetzt,wenn wir uns zusammen schreiben lassen? Geht das so einfach? Bekommen wir dann noch Geld von der ARGE? Ich hoffe jemand kann mir helfen.

LG
Frau Franzi


Hallo , hab das hinter mir
Ihr werdet auf jeden fall zusammen berechnet und der fehlende Betrag würde dan noch vom Amt euch beigesteuert werden ! Aber denke es wäre an der Zeit ein neuen Job zu suchen ....wo er mehr verdient ...bei zwei Kindern.... ! Bevor ihr Hartz 4 bekommt , würde ich versuchen ein Job zu bekommen als Mann, um für meine Familie sorgen zu können , und wenn es dan nicht klappt ....Hartz 4 beantragen .
Umziehen könnt ihr immer noch ! Verbieten wird euch das Amt nicht können , die sind froh ....weil er etwas Geld mit bringt und eh der Vater ist !
Schaut echt erst nach ein besseren Job und dan könnt ihr immer noch voll entscheiden !!!

Liebe Grüße , Bozena


Mein Partner arbeitet bei seinem Vater in der Firma,da wird er sich keinen anderen Job suchen. Wenn die wirtschaftliche Lage besser ist, wird er auch wieder mehr verdienen. Aber bis dahin bleibt uns keine andere Möglichkeit als Hartz4.
16.06.2009 12:12
Also du gehst mit deinems chatz zum Amt zur beratungstelle und neuanträge....bin momentan nämlich in der gleichen situation.....okay also du gehst mit deinem schatz hin und ihr müsst einen kompletten neuantrag machen.....obwohl du und dein Kind schon eine Bedarfsgemeinschaft seid müsst ihr diesen neuantrag ausfüllen habe das auch grad alles vor mir liegen nur das es bei uns etwas leichter war da mein schatz eine gleichgroße wohnung hat wie ich aber seine billiger war wurde der umzug gleich genehmigt...geht doch einfach aufs amt sagt was ihr vorhabt usw natürlich müsst ihr personalausweiß mitnehmen beide und dann einfach schildern was ihr vorhabt und ab wann dann den antrag neu ausfüllen alle unterlagen dazugeben zu dem termin den ihr bekommt gehen abegben und die berechnung wird stattfinden.....als 3 personen haushalt steht einem 1400 euro zu da von deinems chatz ein teil freibetrag ist bekommt ihr etwas mehr als nur 700 euro zusätzlich und sobald dann das 2 kind da ist stuft es sich höher wie der satz da allerdings ist weiß ich leider net.....genauso mit den Beträgen ich wohne in Bw und des ist ja on bundesland zu bundesland unterschiedlich aber die grundlagen sind gleich...
Hoffe konnte dir ein bisschen helfen
LeonsMami
5392 Beiträge
16.06.2009 12:29
ihr bekommt dann mehr wie den normalen regelsatz. weil er areiten geht. also sowas wie eine belohnung das er dazu verdient! haben momentan das selbe problem.
Helene85
1444 Beiträge
16.06.2009 12:31
Hallo, ich kenne mich zwar nicht wirklich mit Harz4 aus aber ich habe mal gehört das man erst wenn man 1 Jahr zusammengelebt hat als Bedarfsgemeinschaft zählt, das heißt das sein Einkommen dir nicht angerechnet werden darf erst nach einem Jahr!
Wie das allerdings ist wenn man zwei Kinder zusammen hat weiß ich leider auch nicht.

Hab nochmal gegoogelt, also da ihr ja ein Kind zusammenhabt zählt ihr von vornerein schon als Bedarfsgemeinschaft
16.06.2009 12:44
Hallo ihr lieben,
ich hatte das auch grad durch. Mein Schatz hat Hatz4 bekommen und ich hab voll gearbeitet und hab netto 1000euro gehabt. Als ich Schwanger wurde wollten wir uns ne gemeinsameWohnung nehmen. Jetzt ist es so das dass Amt seinen teil der Miete und einen Teil von mir bezahlt. Ich muß noch einen kleinen Teil selbst bezahlen. Allerdings bekommt er jetzt nichts mehr( also ich mein abgesehen von der miete) Also bezahle alles ich. Ab nächsten Monat bekomm ich ja Elterngeld, Neuantrag ist schon gestellt. Mal sehen wie es dann aussieht.
Liebe Grüße,Joyluv
SonnenscheinHH
2175 Beiträge
16.06.2009 12:45
ALso ich bin vor drei wochen auch mit meinem freund zusammen gezogen, er arbeitet ich bekomme auch hartz 4 und im moment wird noch genau berechnet was mir zusteht aber frag doch mal beim amt nach
16.06.2009 17:40
Danke euch
Lunala
2 Beiträge
09.07.2009 14:44
Ich habe auch ma eine frage darf ich mit mei n freund zusammen ziehen aber er is noch keine 25.
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