Mütter- und Schwangerenforum

HILFE - leiblicher Vater fordert Unterhalt - aber wir hatten NIE Kontakt zu dem...

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ChildrenSurprise
27325 Beiträge
26.05.2010 13:38
Ich glaube nicht, aber da würde ich mich an einen Anwalt wenden.
Schuggel
11466 Beiträge
26.05.2010 13:39
Zitat von anibaS:

Das witzige ist ja, der leibliche Vater muss ja meinen Mann beim Amt angegeben haben... woher sollen die das sonst wissen? Der Vater hatte aber nie Unterlagen von meinem Mann oder Schwiegermutter...


glaub mir die finden das auch so raus , auch wenn er nix angibt.
Delali
374 Beiträge
26.05.2010 13:39
wäre damals ein titel bzgl. der unterhaltsforderungen erwirkt worden, hätte hieraus vollstreckt werden können. denn rückständige unterhaltsforderungen verjähren nach nach 30 jahren. dh jetzt kann dein mann nichts mehr einklagen.
laeticia
5892 Beiträge
26.05.2010 13:44
ich bin sprachlos! es gibt väter die sollte man kastrieren! kind nicht wollen aber später abzocken oder wie? ich würde auch damit ins TV gehen! und ihn richtig lächerlich machen! das Arschloch! sorry!

jetzt versteh ich warum manche frauen die adoption machen lassen wollen, vorher dachte ich immer es ist wichtig wenn der richtige vater in der GU steht aber bei sowas boah nee! ich meine dein Mann muss super verdienen wenn das JA ihm anschreibt! und wenn der papa so gut verdient will man doch dass die kids es besser haben aber niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie der Erzeuger der nie ein finger gerührt hatte?!
26.05.2010 13:49
sucht euch ein guten anwalt und einen guten richter dann >>>> ich zitiere

Zitat:
>Muss ich für meinen Vater Unterhalt zahlen ?
Meiner Einschätzung nach wiegt hier eine Tatsache schwer, nämlich, daß er nie für Dich Unterhalt gezahlt hat. Was eigentlich selbstverständlich ist, hat die BGH-Richterin Hahne kürzlich am Rande einer BGH-Unterhaltsentscheidung mit folgenden Worten formuliert: "Mit seinen Kindern teilt man das letzte Stück Brot." Wieso sollte der Vater ein Recht auf Unterhalt haben, wenn er seinen Sohn nicht unterstützt hat und ihm auf diese Weise dessen persönliches Fortkommen und seine Lebenschancen erschwert hat?


Delali
374 Beiträge
26.05.2010 13:51
wie gesagt, es kommt möglicherweise der einwand der verwirkung (§ 1611 BGB) in betracht, wenn er dem kind gegeüber seine unterhaltsverpflichtung nicht erfüllt hat, die betreuung des kindes vernachlässigt wurde, misshandlungen etc.
auf jeden fall aber einen fachanwalt für familienrecht einschalten.
Engelchen85
712 Beiträge
26.05.2010 14:00
bei meinem erzeuger war das damals auch der fall
meine eltern hatten sich getrennt und mein erzeuger hat kein unterhalt gezahlt er hat sich immer irgendwie rausgeredet und das so weit rausgezogen bis ich meine eigene family hatte und er eh nicht mehr zahlen brauchte
damals hatte ich auch einen anwalt der den unterhalt einklagen wollte dem aber die hände gebunden waren und damals hatte mein anwalt direkt gesagt auch wenn mein erzeuger für mich nicht zahlt sollte irgendwann später ein bescheid für ihn kommen oder wenn er mal ins altersheim muss usw und er kann die kosten nicht tragen dann müssen meine schwester und ich herhalten und das ist echt unter aller sau
laeticia
5892 Beiträge
26.05.2010 14:02
Zitat von vaida:

sucht euch ein guten anwalt und einen guten richter dann >>>> ich zitiere

Zitat:
>Muss ich für meinen Vater Unterhalt zahlen ?
Meiner Einschätzung nach wiegt hier eine Tatsache schwer, nämlich, daß er nie für Dich Unterhalt gezahlt hat. Was eigentlich selbstverständlich ist, hat die BGH-Richterin Hahne kürzlich am Rande einer BGH-Unterhaltsentscheidung mit folgenden Worten formuliert: "Mit seinen Kindern teilt man das letzte Stück Brot." Wieso sollte der Vater ein Recht auf Unterhalt haben, wenn er seinen Sohn nicht unterstützt hat und ihm auf diese Weise dessen persönliches Fortkommen und seine Lebenschancen erschwert hat?


sowas fände ich super! wenn man das so regeln könnte
26.05.2010 19:38
Jemand da, der hier vielleicht noch ERfahrung hat?

Wir werden jetzt auch erstmal Widerspruch mit der Begründung keine emotionale und finanzielle Zuwendung... mal sehen, ob das was bringt.

Man Mann kommt damit echt nicht klar. Der ist total fertig. Der Arme.
27.05.2010 09:23
wenn dein mann alleinverdiener is kann es sein dass er gar nichts zahlen muss...
ihr könnt ja nich "untergehen", nur weil dein mann seinem leiblichen vater unterhalt zahlen muss...
27.05.2010 09:52
Alleinverdiener ist er nicht. Ich verdiene 858 EUR und mein Mann 2300 netto. Aber ich hab schon gesehen, dass es einen Selbstbehalt bei Ehegatten von 2450 gibt. Nach Abzug von Kindesunterhalt und Miete kommen wir gerade so drunter. Wenn mann dann noch Versicherungen und Fahrtgeld abzieht kommen wir noch weiter drunter. Also evtl. haben wir echt Glück, wenn wir auf der Schiene der unbilligen Härte nicht weiter kommen und doch Auskunft erteilen müssen.
Schuggel
11466 Beiträge
27.05.2010 09:58
Zitat von anibaS:

Alleinverdiener ist er nicht. Ich verdiene 858 EUR und mein Mann 2300 netto. Aber ich hab schon gesehen, dass es einen Selbstbehalt bei Ehegatten von 2450 gibt. Nach Abzug von Kindesunterhalt und Miete kommen wir gerade so drunter. Wenn mann dann noch Versicherungen und Fahrtgeld abzieht kommen wir noch weiter drunter. Also evtl. haben wir echt Glück, wenn wir auf der Schiene der unbilligen Härte nicht weiter kommen und doch Auskunft erteilen müssen.


Selbstbehalt wird individuell gerechnet des wegen müsst ihr auch aufstaffeln was er so braucht zum leben miete und so weiter.
dann ist noch die pfändungsfrfeigrenze zu beachten bei warscheinlich 1 unterhaltsplichtigen person da du selbst ja verdinst.(die liegt so bei
1300 euro )

bei dem einkomemn das ihr habt werdet ihr sicher nicht drum rumkommen was zuzahlen.
kleines285
1294 Beiträge
27.05.2010 10:02
Habe über genau so einen fall mal einen bericht vor paar Monaten im Fernsehen gesehen. Und zum schluss mussten Sie keinen Unterhalt an den Vater zahlen da er sich aus dem staub machte und nie was von sich hören lies ebenfalls auch nie Unterhalt zahlte. Am besten einen Anwalt aufsuchen und euch aufklären lassen was ihr dagegen tun könnt.
27.05.2010 10:17
Zitat von Schuggel:

Zitat von anibaS:

Alleinverdiener ist er nicht. Ich verdiene 858 EUR und mein Mann 2300 netto. Aber ich hab schon gesehen, dass es einen Selbstbehalt bei Ehegatten von 2450 gibt. Nach Abzug von Kindesunterhalt und Miete kommen wir gerade so drunter. Wenn mann dann noch Versicherungen und Fahrtgeld abzieht kommen wir noch weiter drunter. Also evtl. haben wir echt Glück, wenn wir auf der Schiene der unbilligen Härte nicht weiter kommen und doch Auskunft erteilen müssen.


Selbstbehalt wird individuell gerechnet des wegen müsst ihr auch aufstaffeln was er so braucht zum leben miete und so weiter.
dann ist noch die pfändungsfrfeigrenze zu beachten bei warscheinlich 1 unterhaltsplichtigen person da du selbst ja verdinst.(die liegt so bei
1300 euro )

bei dem einkomemn das ihr habt werdet ihr sicher nicht drum rumkommen was zuzahlen.


Der Selbstbehalt ist eine feste Summe (bei Ehegatten 2450 EUR). Die wird nicht individuell berechnet. Das Einkommen wird berechnet (Einkommen + Steuererstattung + Zinsen + Dividenden etc.) davon werden dann die Unkosten abgezogen (Miete, Fahrtkosten, Versicherungen, Kreditraten). Schau mal hier: http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php ?id=5
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