Heirat vor der Geburt sinnvoll wegen Geld?
25.04.2015 16:24
Hallo Ihr.
Kennt ihr euch mit den Steuerklassen aus?
Ich hab irgendwo gelesen dass es sinnvoll ist noch kurz vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln damit am Ende mitm Elterngeld mehr raus kommt?
Wir sind im Moment noch nicht verheiratet, Wurm soll im Oktober kommen. Sind also beide grad in Klasse 1.
Mein Freund hat 2300 brutto und ich 1900. Da geht im Moment natürlich einiges an den Staat bei 1.
Nun sind wir halt am überlegen ob wir Ende September/Anfang Oktober noch schnell standesamtlich heiraten sollen? Und dann halt iwann die nächsten Jahre schön groß kirchlich
Kennt ihr euch mit den Steuerklassen aus?
Ich hab irgendwo gelesen dass es sinnvoll ist noch kurz vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln damit am Ende mitm Elterngeld mehr raus kommt?
Wir sind im Moment noch nicht verheiratet, Wurm soll im Oktober kommen. Sind also beide grad in Klasse 1.
Mein Freund hat 2300 brutto und ich 1900. Da geht im Moment natürlich einiges an den Staat bei 1.
Nun sind wir halt am überlegen ob wir Ende September/Anfang Oktober noch schnell standesamtlich heiraten sollen? Und dann halt iwann die nächsten Jahre schön groß kirchlich
25.04.2015 17:03
du musst mindestens 7 monate vor geburt die steuerklasse gewechselt haben sonst wird das nicht anerkannt habe ich mal gelesen. also kurz vor geburt bringt nix.
25.04.2015 17:05
hab dir mal was kopiert
Seit 1.1.2013 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um das sogenannte Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs. Dieses neue Gesetz schränkt die Möglichkeit, in eine andere, günstigere Steuerklasse zu wechseln, deutlich ein.
Spätestens sieben Monate, bevor die werdende Mutter ihren sechswöchigen Mutterschutz antritt, muss nunmehr der Wechsel der Steuerklasse beantragt worden sein. Faktisch ist damit der Wechsel der Steuerklasse nur bis zur zweiten Schwangerschaftswoche möglich.
Seit 1.1.2013 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um das sogenannte Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs. Dieses neue Gesetz schränkt die Möglichkeit, in eine andere, günstigere Steuerklasse zu wechseln, deutlich ein.
Spätestens sieben Monate, bevor die werdende Mutter ihren sechswöchigen Mutterschutz antritt, muss nunmehr der Wechsel der Steuerklasse beantragt worden sein. Faktisch ist damit der Wechsel der Steuerklasse nur bis zur zweiten Schwangerschaftswoche möglich.
25.04.2015 17:05
Dafür bist du leider schon zu spät dran
Du hättest deine Steuerklasse spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wechseln müssen, damit es für das Elterngeld angerechnet wird!
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/41.gif)
Du hättest deine Steuerklasse spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wechseln müssen, damit es für das Elterngeld angerechnet wird!
25.04.2015 17:38
Wir haben im Januar 2013 geheiratet & unsere Maus war für den Mai ausgerechnet. Kam aber im März schon. Haben die 4/4 gewählt gehabt.
Mein EG haben sie normal berechnet die 12 Monate vor der Geburt.
Mein EG haben sie normal berechnet die 12 Monate vor der Geburt.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
25.04.2015 17:46
Zitat von Mama_2o13:
Wir haben im Januar 2013 geheiratet & unsere Maus war für den Mai ausgerechnet. Kam aber im März schon. Haben die 4/4 gewählt gehabt.
Mein EG haben sie normal berechnet die 12 Monate vor der Geburt.![]()
sie möchte vermutlich 3 wählen damit sie höheres elterngeld bekommt. das geht aber nur wenn man die schon am anfang der schwangerschaft wählt.
25.04.2015 17:56
Zitat von -Brünni88:
Zitat von Mama_2o13:
Wir haben im Januar 2013 geheiratet & unsere Maus war für den Mai ausgerechnet. Kam aber im März schon. Haben die 4/4 gewählt gehabt.
Mein EG haben sie normal berechnet die 12 Monate vor der Geburt.![]()
sie möchte vermutlich 3 wählen damit sie höheres elterngeld bekommt. das geht aber nur wenn man die schon am anfang der schwangerschaft wählt.
Kann ich bestätigen. Ich bin zu schnell nach der Hochzeit schwanger geworden. Wollte das eigentlich noch regeln, aber da war ich schon circa 2 Wochen zu spät dran. Die Möglichkeit dafür ist wirklich extrem kurz. Hab mich sehr geärgert.
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25.04.2015 18:06
In vielen Fällen macht es finanziell dennoch Sinn zu heiraten. Schlicht weil ja doch nicht wenige Frauen in den ersten Lebensjahren des Kindes nicht Vollzeit arbeiten und man durch die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 dann mehr Geld zur Verfügung hat. Aber Eile hat die Hochzeit dann nicht.
25.04.2015 18:08
Zitat von cycilia:
In vielen Fällen macht es finanziell dennoch Sinn zu heiraten. Schlicht weil ja doch nicht wenige Frauen in den ersten Lebensjahren des Kindes nicht Vollzeit arbeiten und man durch die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 dann mehr Geld zur Verfügung hat. Aber Eile hat die Hochzeit dann nicht.
Sicher, aber man muss heiraten, bevor man schwanger ist. Bzw. sehr, sehr kurze Zeit danach. Ich durfte wie gesagt nicht mehr wechseln. Muss jetzt warten.
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25.04.2015 18:19
Zitat von Alaska:
Zitat von cycilia:
In vielen Fällen macht es finanziell dennoch Sinn zu heiraten. Schlicht weil ja doch nicht wenige Frauen in den ersten Lebensjahren des Kindes nicht Vollzeit arbeiten und man durch die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 dann mehr Geld zur Verfügung hat. Aber Eile hat die Hochzeit dann nicht.
Sicher, aber man muss heiraten, bevor man schwanger ist. Bzw. sehr, sehr kurze Zeit danach. Ich durfte wie gesagt nicht mehr wechseln. Muss jetzt warten.![]()
Für das Elterngeld macht es keinen Unterschied mehr. Ansonsten aber schon.
25.04.2015 18:23
Wie gesagt, ich durfte gar nicht mehr wechseln bis nach der Schwangerschaft!? Aussage unseres Finanzamtes...
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25.04.2015 19:01
Ich würde erst nach der Elternzeit heiraten, denn wenn man verheiratet ist, dann macht man ja auch eine gemeinsame Steuererklärung und wenn du/ihr Pech habt, dann könnt ihr ordentlich nachzahlen. Denn das Elterngeld ist zwar im ersten Moment Steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt (ich hoffe ich hab des jetzt richtig geschrieben) und somit kann es passieren, dass das Einkommen höher ist, als die vorher gezahlten Steuern.... Also vorher gut durchrechnen...
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25.04.2015 20:19
Du darfst grundsätzlich einmal im Jahr deine Steuerklasse wechseln. Damit deine Steuerklasse in die Berechnung des Elterngeldes fließt, musst du 7 Monate während der SS in der Steuerklasse sein. Ansonsten kannst du aber auch direkt mit der Geburt wechseln. Am besten danach heiraten und auf 5/3 wechseln.
Wir waren schon verheiratet und haben ca. 2 Monate nach Geburt die Steuerklasse gewechselt, sodass mein Mann nun einiges mehr netto hat.
Wir waren schon verheiratet und haben ca. 2 Monate nach Geburt die Steuerklasse gewechselt, sodass mein Mann nun einiges mehr netto hat.
26.04.2015 10:37
Hmm ok. Blöd.
Also wäre es dann eigentlich sinnvoll Anfang 2016 die Klasse zu wechseln, also da zu heiraten damit der Mann dann in 3 kann und mehr netto rausbekommt
Also wäre es dann eigentlich sinnvoll Anfang 2016 die Klasse zu wechseln, also da zu heiraten damit der Mann dann in 3 kann und mehr netto rausbekommt
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