Hartz4 und Auskunft über ein ungeborenes Kind?
30.03.2010 18:48
Hallo, ich habe heute auf arbeit einen Anruf von einer Studentin die rechtliche Beratung gesucht hat und weitergeleitet werden wollte. da der Fall mir komisch vorkam, dachte ich ich frag mal hier ob es normal ist:
Sie studiert und hat ein Kind und erwartet ein 2. kind! sie arbeitet selbst und hat bis jetzt Hartz4 bekommen aber ab dem 1. april wird sie nur für das Kind bekommen weil sie weiterstudieren wird und nicht mehr beurlaubt sein wird. nun will das Jobcenter wissen wer der Vater des ungeborenes Kindes ist um zu prüfung ob sie Anspruch besteht auf Mehrbedarf versteht sich. Sie selbst sagt es kommen 2 in frage und sie kann nicht beide Namen angeben und will wissen ob die das überhaupt fragen dürfen da sie ja ab april nur für das kind bekommt und Erstausstattung und mehrbedarf bekommen würde.
muss sie das? ich meine das kind ist nicht mal auf der welt! verstehe das ganze net so!
Sie studiert und hat ein Kind und erwartet ein 2. kind! sie arbeitet selbst und hat bis jetzt Hartz4 bekommen aber ab dem 1. april wird sie nur für das Kind bekommen weil sie weiterstudieren wird und nicht mehr beurlaubt sein wird. nun will das Jobcenter wissen wer der Vater des ungeborenes Kindes ist um zu prüfung ob sie Anspruch besteht auf Mehrbedarf versteht sich. Sie selbst sagt es kommen 2 in frage und sie kann nicht beide Namen angeben und will wissen ob die das überhaupt fragen dürfen da sie ja ab april nur für das kind bekommt und Erstausstattung und mehrbedarf bekommen würde.
muss sie das? ich meine das kind ist nicht mal auf der welt! verstehe das ganze net so!
30.03.2010 18:59
ich musste es damals auch angeben, auch deswegen weil der vater ja unterhalt zahlen müsste usw.
30.03.2010 19:01
sie könnte aber auch sagen das sie es nicht weiß, dann tragen die solange bis es geklärt ist vater unbekannt ein
30.03.2010 19:03
achso echt? aber die ist ja noch schwanger! das heisst kind noch nicht da aber müsste der Vater trozdem für die Mutti unterhalt zahlen?
30.03.2010 19:04
Wie jetzt??? der muss doch eh erst zahlen wenn das Kind da ist oder nicht? was hat das denn dann mit dem SS zuschlag zutun?
30.03.2010 19:06
Zitat von laeticia:ich musste es auch angeben als ich noch SS war, aber nur schonmal davür wenn das kind dann da ist...
achso echt? aber die ist ja noch schwanger! das heisst kind noch nicht da aber müsste der Vater trozdem für die Mutti unterhalt zahlen?
aber wenn sie es nicht weiß
30.03.2010 19:09
Es geht darum wenn der vater von dem kind genug verdient muss er schon 6 -8 wochen VOR der Geburt unterhalt an die mutter zahlen und das wollen die natürlich prüfen
30.03.2010 19:10
hat mit dem unterhalt zu tun...wenn sie nix angibt gibt es auch zb. kein uvg...getestet wird dann natürlich nach der geburt.wird dann vom ja angewiesen..
30.03.2010 19:13
wir bekommen nur ein ausgleich weil BEnny sein einkommen nicht für den lebensunthelt reich (da ich ja in elternzeit bin und nur die 300€ hab) wir wurden fast gezwungen entw. ihr gebt es an oder leistung wird gesperrt. Hallo mammer hart.
30.03.2010 19:33
waoooooo man lernt echt nie aus! ich frag mich wie es ist wenn man es nur 50/ 50 weiss, da ist es doch sinnvoll den vaterschaftstest abzuwarten? das hilft den doch nix jetzt 2 namen zu haben?!
30.03.2010 22:48
Zitat von laeticia:
achso echt? aber die ist ja noch schwanger! das heisst kind noch nicht da aber müsste der Vater trozdem für die Mutti unterhalt zahlen?
Da kann ich was zu sagen da mein bester Freund zahlemann spielen durfte OBWOHL das Kind noch nicht geboren wurde -.-
Sie musste die Ausbildung unterbrechen und so musste ER für Erstausstattung usw aufkommen. und das schon vor geburt. Hätte er noch den Job gehabt hätte er auch unterhalt zahlen müssen!!! das wurde diesen März vom Gericht so bestimmt -.-
und er bekommt das geld erst wieder wenn bewiesen sit das er NICHT der Vater ist (da 2 in frage kommen sie aber nur ihn angibt, ist ja leichter -.- da er 700km weit weg wohnt)
30.03.2010 22:51
Als ich damals Schwanger wurde, hat mich keiner gefragt wer der Vater ist.
Das geht die ARGE auch nichts an, denn nur das JA hat was damit zu schaffen und nicht die ARGE.
Unterhalt hin oder her, das werden sie dann sehen wenn man die Papiere einreicht, aber es geht die ARGE Null und nichtig was an wer der Vater des Kindes ist.
so weit kommt es ja wohl noch, das ich Rechenschaft ablegen muss, wer der Vater meiner Kinder ist
Das geht die ARGE auch nichts an, denn nur das JA hat was damit zu schaffen und nicht die ARGE.
Unterhalt hin oder her, das werden sie dann sehen wenn man die Papiere einreicht, aber es geht die ARGE Null und nichtig was an wer der Vater des Kindes ist.
so weit kommt es ja wohl noch, das ich Rechenschaft ablegen muss, wer der Vater meiner Kinder ist
30.03.2010 22:53
Zitat von Neujahrsgirl:
Zitat von laeticia:
achso echt? aber die ist ja noch schwanger! das heisst kind noch nicht da aber müsste der Vater trozdem für die Mutti unterhalt zahlen?
Da kann ich was zu sagen da mein bester Freund zahlemann spielen durfte OBWOHL das Kind noch nicht geboren wurde -.-
Sie musste die Ausbildung unterbrechen und so musste ER für Erstausstattung usw aufkommen. und das schon vor geburt. Hätte er noch den Job gehabt hätte er auch unterhalt zahlen müssen!!! das wurde diesen März vom Gericht so bestimmt -.-
und er bekommt das geld erst wieder wenn bewiesen sit das er NICHT der Vater ist (da 2 in frage kommen sie aber nur ihn angibt, ist ja leichter -.- da er 700km weit weg wohnt)
Ist immernoch nicht raus, ob er der Vater ist oder nicht?
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt