Mütter- und Schwangerenforum

Hartz4 erstausstattung für Wohnung und gegenfalls Zuschüss fürs Auto--wird das zurück verlangt???

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22.12.2011 13:00
Hallo ihrr libene ,bitte keine Streitigkeiten ist nur ne Frage.
auf GRund meiner Trennung muß ich erstmal Hartz4 beantragen.
Und da ich nicht sämtliche MÖbel behalten kann,muß bzw möchte ich Kosten für Wohnung erstausstattung beantragen --zb ein Bett und ein Schrank.

Und dann möchte ich versuchen ein Darlehen für ein Auto zu bekommen --das ich es für meinen Beruf -für die Hausbesuche benötige--ich möchte ja gerne in meinen Beruf wieder bisse mehr einsteigen um mein Hartz4 zu minimieren.

Mein FRage ist halt muß ich das Darlehen für die Wohnungserstaustattung auch zurück zahlen--oder nur das fürs Auto ( also das denke ich schon das ich das zurückzahlen muß udn auch werde--nur einen Kredit bekomme ich ja net--deshalb möchte ich es so versuchen).

Wie sind da so eure Erfahrungen.

Danke schön.

lg
Feenstaub
1331 Beiträge
22.12.2011 13:02
Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen, Kaution schon.
22.12.2011 13:04
Zitat von Feenstaub:

Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen, Kaution schon.


ok kann man da die raten relativ klein halten doer wie sieht das aus???
naja soviel für die wohnung wird es ja eh net sein. eig ja nur für mein sz udn evtl ne waschmaschine.
Sonce
7243 Beiträge
22.12.2011 13:04
Das Geld einer Wohnungserstaustattung muss man eigentlich nicht zurück zahlen. Aber es heist ja auch "Erstaustattung", ich weiss nicht wie das in deiner situation dann genau ist. Da solltest du dich mal erkundigen. Aber soweit ich weiss, darf man diese auch beantragen, nach einer Trennung, ohne Rückzahlung.

Ein Darlehn muss man dagegen schon zurück zahlen. Also fürs Auto auf jedenfall.
22.12.2011 13:05
Zitat von Sonce:

Das Geld einer Wohnungserstaustattung muss man eigentlich nicht zurück zahlen. Aber es heist ja auch "Erstaustattung", ich weiss nicht wie das in deiner situation dann genau ist. Da solltest du dich mal erkundigen. Aber soweit ich weiss, darf man diese auch beantragen, nach einer Trennung, ohne Rückzahlung.

Ein Darlehn muss man dagegen schon zurück zahlen. Also fürs Auto auf jedenfall.


also den antrag für wohnungserstausstattung habe ich auf alle Fälle mitbekommen. Ich kann ja nicht alle Möbel behalten.
butterfly1987w
18602 Beiträge
22.12.2011 13:08
erstausstattung bekommst du nur einmal, hast du es schon in anspruch genommen bekommst du es nicht nochmal. musst du nicht zurückzahlen. du wirst ein darlehen brauchen für die wohnung also die kaution, das musst du zurückzahlen, da reichen 20 euro im monat, verdienst du aber genug um kein hartz 4 mehr zu beziehen musst du den rest sofort begleichen oder deine situation nachweisen um bei den raten zu bleiben. darlehn für auto wirst du nicht bekommen da es nicht notwendig idt und du für die wohnung schon ein darlehen bekommen haben wirst.
Feenstaub
1331 Beiträge
22.12.2011 13:09
Zitat von ICH2011:

Zitat von Feenstaub:

Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen, Kaution schon.


ok kann man da die raten relativ klein halten doer wie sieht das aus???
naja soviel für die wohnung wird es ja eh net sein. eig ja nur für mein sz udn evtl ne waschmaschine.


Normal musst du gar nichts in Raten zurückzahlen, sondern erst, wenn du wieder berufstätig bist, oder eben ausziehst. Dann musst du die Kaution zurückzahlen, und wenn dir was abgezogen wurde vom Vermieter die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Sonce
7243 Beiträge
22.12.2011 13:09
Zitat von ICH2011:

Zitat von Sonce:

Das Geld einer Wohnungserstaustattung muss man eigentlich nicht zurück zahlen. Aber es heist ja auch "Erstaustattung", ich weiss nicht wie das in deiner situation dann genau ist. Da solltest du dich mal erkundigen. Aber soweit ich weiss, darf man diese auch beantragen, nach einer Trennung, ohne Rückzahlung.

Ein Darlehn muss man dagegen schon zurück zahlen. Also fürs Auto auf jedenfall.


also den antrag für wohnungserstausstattung habe ich auf alle Fälle mitbekommen. Ich kann ja nicht alle Möbel behalten.


Ja dann ist ja gut

Und die Raten fürs Autodarlehn werden vom Amt auch so gering wie möglich gehalten, da sie ja auch wissen das du nicht in der Lage bist größere Summen zu zahlen.
22.12.2011 13:14
Zitat von butterfly1987w:

erstausstattung bekommst du nur einmal, hast du es schon in anspruch genommen bekommst du es nicht nochmal. musst du nicht zurückzahlen. du wirst ein darlehen brauchen für die wohnung also die kaution, das musst du zurückzahlen, da reichen 20 euro im monat, verdienst du aber genug um kein hartz 4 mehr zu beziehen musst du den rest sofort begleichen oder deine situation nachweisen um bei den raten zu bleiben. darlehn für auto wirst du nicht bekommen da es nicht notwendig idt und du für die wohnung schon ein darlehen bekommen haben wirst.
ein darlehen für wohnung selber brauche ich nicht. Da ich hier wohnen bleibe sie ist zwar etwas groß aber meine arbeit hängt mit daran. Jetzt im moment gering fügig, aber ich denke und hoffe es wird mach meiner eltern zeit bald mehr. Auto würde ich schon hoffen. Weil ich es ja für meine hausbesuch brauche. Wenn ich mich zu meiner jetztigen arbeit in meinem beruf bewerbe ist durch die hausbesuch ein auto und führerschein immer zwingend erforderlich.
Sonce
7243 Beiträge
22.12.2011 13:14
Zitat von butterfly1987w:

erstausstattung bekommst du nur einmal, hast du es schon in anspruch genommen bekommst du es nicht nochmal. musst du nicht zurückzahlen. du wirst ein darlehen brauchen für die wohnung also die kaution, das musst du zurückzahlen, da reichen 20 euro im monat, verdienst du aber genug um kein hartz 4 mehr zu beziehen musst du den rest sofort begleichen oder deine situation nachweisen um bei den raten zu bleiben. darlehn für auto wirst du nicht bekommen da es nicht notwendig idt und du für die wohnung schon ein darlehen bekommen haben wirst.


Im Falle eines Auszugs aus einer Bedarfsgemeinschaft bei Scheidung oder Trennung besteht der entsprechende Bedarf anteilig. Sie kann Möbel trotzdem bentragen, ohne sie zürück zu zahlen, aber allerdings nur zum Teil.
Sonce
7243 Beiträge
22.12.2011 13:17
Ach ja .... und ein Darlehn für ein Auto vergeben sie vom Amt nur, wenn man dadurch dem Arbeitsmarkt besser bzw. flexibler zur Verfügung steht und eine weitere Voraussetzung dafür ist- das man durch das Auto in Naher zukunft dann nicht mehr von ihnen abhängig ist.
22.12.2011 13:19
Zitat von Sonce:

Zitat von ICH2011:

Zitat von Sonce:

Das Geld einer Wohnungserstaustattung muss man eigentlich nicht zurück zahlen. Aber es heist ja auch "Erstaustattung", ich weiss nicht wie das in deiner situation dann genau ist. Da solltest du dich mal erkundigen. Aber soweit ich weiss, darf man diese auch beantragen, nach einer Trennung, ohne Rückzahlung.

Ein Darlehn muss man dagegen schon zurück zahlen. Also fürs Auto auf jedenfall.


also den antrag für wohnungserstausstattung habe ich auf alle Fälle mitbekommen. Ich kann ja nicht alle Möbel behalten.


Ja dann ist ja gut

Und die Raten fürs Autodarlehn werden vom Amt auch so gering wie möglich gehalten, da sie ja auch wissen das du nicht in der Lage bist größere Summen zu zahlen.



die frau wo ich die Anträge geholt habe hat mir gesagt mit Auto kann sie nicht versprechen ,könnte aber durch meinen Beruf evtl gehen. wenn nicht muß ich ne andere lösung finden.
22.12.2011 13:22
Zitat von Sonce:

Ach ja .... und ein Darlehn für ein Auto vergeben sie vom Amt nur, wenn man dadurch dem Arbeitsmarkt besser bzw. flexibler zur Verfügung steht und eine weitere Voraussetzung dafür ist- das man durch das Auto in Naher zukunft dann nicht mehr von ihnen abhängig ist.



naja ich brauche es defintiv für meinen Beruf ,ich ahbe ja eine Arbeitsstelle wo es irgendwann auch mehrw ird (wenn meien Kollegin dennn endlich Schwanger wird) ansonsten wenn alles gut geht halt auf 410 brutto 20h.( wenn sie mich denn bezahlen kann)

Aber egal wo ich mich zusätzlich in meinem Beruf bewerbe ,brauche ich als Vorraussetzung ein Auto sonst ist meien Chance gleich null um in meinem Beruf zu arbieten ,und dafür ahbe ich zuviel Geld in die Erlernung und in die WEiterbildungen in meinem Beruf gesteckt--naja wenn das nix wird muß ich halt mal sehen ob mir jemand was borgt.,
Sonce
7243 Beiträge
22.12.2011 13:25
Zitat von ICH2011:

Zitat von Sonce:

Ach ja .... und ein Darlehn für ein Auto vergeben sie vom Amt nur, wenn man dadurch dem Arbeitsmarkt besser bzw. flexibler zur Verfügung steht und eine weitere Voraussetzung dafür ist- das man durch das Auto in Naher zukunft dann nicht mehr von ihnen abhängig ist.



naja ich brauche es defintiv für meinen Beruf ,ich ahbe ja eine Arbeitsstelle wo es irgendwann auch mehrw ird (wenn meien Kollegin dennn endlich Schwanger wird) ansonsten wenn alles gut geht halt auf 410 brutto 20h.( wenn sie mich denn bezahlen kann)

Aber egal wo ich mich zusätzlich in meinem Beruf bewerbe ,brauche ich als Vorraussetzung ein Auto sonst ist meien Chance gleich null um in meinem Beruf zu arbieten ,und dafür ahbe ich zuviel Geld in die Erlernung und in die WEiterbildungen in meinem Beruf gesteckt--naja wenn das nix wird muß ich halt mal sehen ob mir jemand was borgt.,


Darf ich fragen was du arbeitest? Bus ist keine alternative oder?
Die Situation kann ich gut nachvollziehen... wir wohnen z.B im Dorf- wir haben nicht einmal einen Bus. Ohne Auto könnte ich nicht einmal einkaufen.
22.12.2011 13:37
Zitat von Sonce:

Zitat von ICH2011:

Zitat von Sonce:

Ach ja .... und ein Darlehn für ein Auto vergeben sie vom Amt nur, wenn man dadurch dem Arbeitsmarkt besser bzw. flexibler zur Verfügung steht und eine weitere Voraussetzung dafür ist- das man durch das Auto in Naher zukunft dann nicht mehr von ihnen abhängig ist.



naja ich brauche es defintiv für meinen Beruf ,ich ahbe ja eine Arbeitsstelle wo es irgendwann auch mehrw ird (wenn meien Kollegin dennn endlich Schwanger wird) ansonsten wenn alles gut geht halt auf 410 brutto 20h.( wenn sie mich denn bezahlen kann)

Aber egal wo ich mich zusätzlich in meinem Beruf bewerbe ,brauche ich als Vorraussetzung ein Auto sonst ist meien Chance gleich null um in meinem Beruf zu arbieten ,und dafür ahbe ich zuviel Geld in die Erlernung und in die WEiterbildungen in meinem Beruf gesteckt--naja wenn das nix wird muß ich halt mal sehen ob mir jemand was borgt.,


Darf ich fragen was du arbeitest? Bus ist keine alternative oder?
Die Situation kann ich gut nachvollziehen... wir wohnen z.B im Dorf- wir haben nicht einmal einen Bus. Ohne Auto könnte ich nicht einmal einkaufen.


ich wohne auch auf einer Art dorf da gibt es aber bus und Bahn hoch in die etwas größere Stadt ich käme sicher auch auf arbeit selber mit dem Bus und zu meiner jetztigen ansich brauche ich auch net unbedingt auto. Aber um Als Physiotherapeutin Hausbesuche zu machen (und das steht in allen Job anzeigen drin für Hausbseuch Führerschein und Pkw zwingend erforderlich).
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