Mütter- und Schwangerenforum

Hartz 4 IN der Schwangerschaft

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kueken90
51 Beiträge
08.01.2009 10:14
Huhu,
bin ganz neu hier und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.

Bin nun im 5. Monat schwanger, habe selbst absolut kein Einkommen, ausser mein Kindergeld.

Ich war zwei Mal bei der Caritas, die mir sagten, ich würde 100%tig schon in der Schwangerschaft Hartz 4 (also, dass ich es auch schon IN der SS kriege und nicht erst danach) beantragen. Das sei ein Gesetz, dass neu verfasst wurde, damit man finanziell nicht abhängig von den Eltern ist und diese einen dadurch evtl zum Abbruch treiben könnten.

Ich war daraufhin beim Arbeitsamt und die sagten mir, dass es dieses Gesetz nicht gebe und mir kein Hartz 4 in der Schwangerschaft zustünde. Was denn nun?
Warum waren die von der Caritas dann so extrem überzeugt davon, dass ich ein Anspruch auf Geld hätte? Kann ja nicht sein, dass die sich so irren,... oder?

Lg, Küken

lisii
8629 Beiträge
08.01.2009 10:15
herzlich willkommen hier,ich hab zwar keine ahnung von den deutschen gesetzn aber ich schieb mal für dich
08.01.2009 10:15
Hallöchen küken, wie alt bist du denn wenn ich mal so fragen darf?
(ich frage das nur um das mit dem amt zu verstehen)
kueken90
51 Beiträge
08.01.2009 10:17
Zitat von jayme:
Hallöchen küken, wie alt bist du denn wenn ich mal so fragen darf?
(ich frage das nur um das mit dem amt zu verstehen)


Ich bin 18 Jahre alt...
08.01.2009 10:18
Also verstehen kann ich das nicht so richtig, warum dein kein geld von der arge kriegen solltest, hast du deinen mutterpass schon? und den auch dort mit hingenommen?
du wohnst noch bei deinen eltern?
Patricia
6766 Beiträge
08.01.2009 10:20
Ich nehme mal an Du wohnst noch zuhause bei Deinen Eltern?
Bist Du Schülerin oder hast Du schon eine Ausbildung gemacht?

LG Patricia
kueken90
51 Beiträge
08.01.2009 10:21
Zitat von jayme:
Also verstehen kann ich das nicht so richtig, warum dein kein geld von der arge kriegen solltest, hast du deinen mutterpass schon? und den auch dort mit hingenommen?
du wohnst noch bei deinen eltern?


Sie sagten mir halt, ich würde erst Geld bekommen, wenn das Kind da ist.
Mutterpass hatte ich auch vorgelegt.
Ja, ich wohne noch bei meinen Eltern. Die meinten ja auch, die müssten für so einen Antrag das Einkommen meiner Eltern mit einbeziehen. Verstehe ich nicht, denn bei der Caritas sagten sie mir ja deutlich, dass das meine eigene Sache - mein eigenes Geld - sei und das nix mit dem Einkommen der Eltern zu tun hätte (???)
jacky1984
2829 Beiträge
08.01.2009 10:22
Zitat von kueken90:
Zitat von jayme:
Also verstehen kann ich das nicht so richtig, warum dein kein geld von der arge kriegen solltest, hast du deinen mutterpass schon? und den auch dort mit hingenommen?
du wohnst noch bei deinen eltern?


Sie sagten mir halt, ich würde erst Geld bekommen, wenn das Kind da ist.
Mutterpass hatte ich auch vorgelegt.
Ja, ich wohne noch bei meinen Eltern. Die meinten ja auch, die müssten für so einen Antrag das Einkommen meiner Eltern mit einbeziehen. Verstehe ich nicht, denn bei der Caritas sagten sie mir ja deutlich, dass das meine eigene Sache - mein eigenes Geld - sei und das nix mit dem Einkommen der Eltern zu tun hätte (???)


das einkommen deiner eltern musst du angeben , weil wenn deine eltern zuviel verdienen dann müssen die dich mit unterstützen von dem geld
08.01.2009 10:23
Da du aber unter 25 Jahre alt bist, müssen deine eltern für dich aufkommen. Wie das bei einer Schwangeren/oder jungen Mutter unter 25 Jahren ist weiß ich leider nicht
08.01.2009 10:24
Ich kann dir sagen, wenn du von anfangan der SS bei deinen Eltern gewohnt hast und es immer noch tust, ist das Amt nicht in der pflicht die Geld zu zahlen, weil es deiner Elter die zeit davor auch gamcht haben und es auch weiter machen könnten. weisen deine Eltern vor, das sie dich und das Kind von dir nicht unterhalten können und absolutest Platzmangel herrscht ist es was anderes und deine Eltern müssen dich bis du ne Wohnung hast und der Antrag beim Amt durch bei sich behaltzen und dann darfst du auziehen
jacky1984
2829 Beiträge
08.01.2009 10:37
Zitat von Mausie09:
Ich kann dir sagen, wenn du von anfangan der SS bei deinen Eltern gewohnt hast und es immer noch tust, ist das Amt nicht in der pflicht die Geld zu zahlen, weil es deiner Elter die zeit davor auch gamcht haben und es auch weiter machen könnten. weisen deine Eltern vor, das sie dich und das Kind von dir nicht unterhalten können und absolutest Platzmangel herrscht ist es was anderes und deine Eltern müssen dich bis du ne Wohnung hast und der Antrag beim Amt durch bei sich behaltzen und dann darfst du auziehen


sie darf auch ohne platzmangel ausziehen , sobald das kind da ist bildet sie eine eigene bedarfsgemeinschaft und darf ausziehen so war es bei mir auch
08.01.2009 10:38
Zitat von jacky1984:
Zitat von Mausie09:
Ich kann dir sagen, wenn du von anfangan der SS bei deinen Eltern gewohnt hast und es immer noch tust, ist das Amt nicht in der pflicht die Geld zu zahlen, weil es deiner Elter die zeit davor auch gamcht haben und es auch weiter machen könnten. weisen deine Eltern vor, das sie dich und das Kind von dir nicht unterhalten können und absolutest Platzmangel herrscht ist es was anderes und deine Eltern müssen dich bis du ne Wohnung hast und der Antrag beim Amt durch bei sich behaltzen und dann darfst du auziehen


sie darf auch ohne platzmangel ausziehen , sobald das kind da ist bildet sie eine eigene bedarfsgemeinschaft und darf ausziehen so war es bei mir auch


Ist es nicht auch so, dass sobald das baby da ist die eltern für sie nicht mehr unterhaltpflichtig sind?
liam
3397 Beiträge
08.01.2009 10:39
ab der 13. ssw darf sie ausziehen
jacky1984
2829 Beiträge
08.01.2009 10:40
Zitat von jayme:
Zitat von jacky1984:
Zitat von Mausie09:
Ich kann dir sagen, wenn du von anfangan der SS bei deinen Eltern gewohnt hast und es immer noch tust, ist das Amt nicht in der pflicht die Geld zu zahlen, weil es deiner Elter die zeit davor auch gamcht haben und es auch weiter machen könnten. weisen deine Eltern vor, das sie dich und das Kind von dir nicht unterhalten können und absolutest Platzmangel herrscht ist es was anderes und deine Eltern müssen dich bis du ne Wohnung hast und der Antrag beim Amt durch bei sich behaltzen und dann darfst du auziehen


sie darf auch ohne platzmangel ausziehen , sobald das kind da ist bildet sie eine eigene bedarfsgemeinschaft und darf ausziehen so war es bei mir auch


Ist es nicht auch so, dass sobald das baby da ist die eltern für sie nicht mehr unterhaltpflichtig sind?


meine eltern mussten mir kein unterhalt zahlen , mussten zwar auch alles angeben , aber hab halt nur geld vom amt bekommen + kindergeld+unterhalt
liam
3397 Beiträge
08.01.2009 10:40
Zitat von jayme:
Zitat von jacky1984:
Zitat von Mausie09:
Ich kann dir sagen, wenn du von anfangan der SS bei deinen Eltern gewohnt hast und es immer noch tust, ist das Amt nicht in der pflicht die Geld zu zahlen, weil es deiner Elter die zeit davor auch gamcht haben und es auch weiter machen könnten. weisen deine Eltern vor, das sie dich und das Kind von dir nicht unterhalten können und absolutest Platzmangel herrscht ist es was anderes und deine Eltern müssen dich bis du ne Wohnung hast und der Antrag beim Amt durch bei sich behaltzen und dann darfst du auziehen


sie darf auch ohne platzmangel ausziehen , sobald das kind da ist bildet sie eine eigene bedarfsgemeinschaft und darf ausziehen so war es bei mir auch


Ist es nicht auch so, dass sobald das baby da ist die eltern für sie nicht mehr unterhaltpflichtig sind?


jep aber nur bis das kind glaub 6 jahre alt ist ;D find das komisch aber so hab ich es mal gehört aber bis das kind 6 jahre is sollte man ja schon lang wieder selber ein einkommen haben
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