Halbe Kind auf die Steuerkarte
15.11.2013 11:26
Hi Mädels,
Also ich hab alleiniges Sorgerecht. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, bzw. bekomm ich noch bis zum april 2014 UVG. Und dann nix mehr.
Jetzt hat Leons papa mal wieder eine Arbeit, und möchte die Geburtsurkunde haben für den Arbeitgeber. Ich nehme an um das halbe Kind draufzutun.
Erst dachte ich das er kein Recht drauf hat. Da er ja selber keinen Unterhalt zahlt. Ich krieg auch so keinen cent mal dazu für irgendwas. Er zahlt also wirklich überhaupt nix. Und deswegen seh ich nicht ein, das er irgendwo steuern spart oder sonstiges.
Da wir ja beim Erziehungsberater sind meinte er jetzt, das der Kerl einen Rechtlichen Anspruch auf das halbe kind hat. Weil ich ja UVG bekomme, also doch unterhalt. Den er ja abzahlt..
Tja find ich mich mit ab. Hab keine Wahl.
Jetzt wollt ich mal fragen wie das aussieht, wenn im April der Unterhalt wegfällt, und ich absolut nix mehr bekomme. Kann ich ihm das Kind wieder runternehmen lassen? Also das er nicht mehr das halbe Kind drauf hat?
Oder kann man das dann nicht mehr rückgängig machen?
lg
Also ich hab alleiniges Sorgerecht. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, bzw. bekomm ich noch bis zum april 2014 UVG. Und dann nix mehr.
Jetzt hat Leons papa mal wieder eine Arbeit, und möchte die Geburtsurkunde haben für den Arbeitgeber. Ich nehme an um das halbe Kind draufzutun.
Erst dachte ich das er kein Recht drauf hat. Da er ja selber keinen Unterhalt zahlt. Ich krieg auch so keinen cent mal dazu für irgendwas. Er zahlt also wirklich überhaupt nix. Und deswegen seh ich nicht ein, das er irgendwo steuern spart oder sonstiges.
Da wir ja beim Erziehungsberater sind meinte er jetzt, das der Kerl einen Rechtlichen Anspruch auf das halbe kind hat. Weil ich ja UVG bekomme, also doch unterhalt. Den er ja abzahlt..
Tja find ich mich mit ab. Hab keine Wahl.
Jetzt wollt ich mal fragen wie das aussieht, wenn im April der Unterhalt wegfällt, und ich absolut nix mehr bekomme. Kann ich ihm das Kind wieder runternehmen lassen? Also das er nicht mehr das halbe Kind drauf hat?
Oder kann man das dann nicht mehr rückgängig machen?
lg
15.11.2013 11:35
Dann bekommst Du doch ab April direkt Unterhalt von ihm, oder nicht?
15.11.2013 11:42
Nein, da er immer arbeit annimmt, wo er nicht viel verdient. Und er hat eine arbeitsstelle auch immer nur paar wochen und dann net mehr
Selbst das jugendamt sagt zu mir, das ich mir keine hoffnung machen brauch, jemals von ihm unterhalt zu sehen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/145.gif)
Selbst das jugendamt sagt zu mir, das ich mir keine hoffnung machen brauch, jemals von ihm unterhalt zu sehen
15.11.2013 12:06
Zitat von BayernMadl:
Hi Mädels,
Also ich hab alleiniges Sorgerecht. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, bzw. bekomm ich noch bis zum april 2014 UVG. Und dann nix mehr.
Jetzt hat Leons papa mal wieder eine Arbeit, und möchte die Geburtsurkunde haben für den Arbeitgeber. Ich nehme an um das halbe Kind draufzutun.
Erst dachte ich das er kein Recht drauf hat. Da er ja selber keinen Unterhalt zahlt. Ich krieg auch so keinen cent mal dazu für irgendwas. Er zahlt also wirklich überhaupt nix. Und deswegen seh ich nicht ein, das er irgendwo steuern spart oder sonstiges.
Da wir ja beim Erziehungsberater sind meinte er jetzt, das der Kerl einen Rechtlichen Anspruch auf das halbe kind hat. Weil ich ja UVG bekomme, also doch unterhalt. Den er ja abzahlt..
Tja find ich mich mit ab. Hab keine Wahl.
Jetzt wollt ich mal fragen wie das aussieht, wenn im April der Unterhalt wegfällt, und ich absolut nix mehr bekomme. Kann ich ihm das Kind wieder runternehmen lassen? Also das er nicht mehr das halbe Kind drauf hat?
Oder kann man das dann nicht mehr rückgängig machen?
lg
Das geht leider nicht, er wird immer das halbe
Kind haben.
15.11.2013 12:18
Zitat von Muckel007:
Zitat von BayernMadl:
Hi Mädels,
Also ich hab alleiniges Sorgerecht. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, bzw. bekomm ich noch bis zum april 2014 UVG. Und dann nix mehr.
Jetzt hat Leons papa mal wieder eine Arbeit, und möchte die Geburtsurkunde haben für den Arbeitgeber. Ich nehme an um das halbe Kind draufzutun.
Erst dachte ich das er kein Recht drauf hat. Da er ja selber keinen Unterhalt zahlt. Ich krieg auch so keinen cent mal dazu für irgendwas. Er zahlt also wirklich überhaupt nix. Und deswegen seh ich nicht ein, das er irgendwo steuern spart oder sonstiges.
Da wir ja beim Erziehungsberater sind meinte er jetzt, das der Kerl einen Rechtlichen Anspruch auf das halbe kind hat. Weil ich ja UVG bekomme, also doch unterhalt. Den er ja abzahlt..
Tja find ich mich mit ab. Hab keine Wahl.
Jetzt wollt ich mal fragen wie das aussieht, wenn im April der Unterhalt wegfällt, und ich absolut nix mehr bekomme. Kann ich ihm das Kind wieder runternehmen lassen? Also das er nicht mehr das halbe Kind drauf hat?
Oder kann man das dann nicht mehr rückgängig machen?
lg
Das geht leider nicht, er wird immer das halbe
Kind haben.
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Hm okay. Schade
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15.11.2013 12:20
vater hat immer das halbe kind auf der karte,egal ob er zahlt oder nicht.
15.11.2013 13:05
also mir hat man gesagt, in dem Falle das weder Unterhalt gezahlt noch Umgang gepflegt wird kann man ihm die 0,5% aberkennen
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15.11.2013 13:12
er geht ja arbeiten,verdient halt nur zu wenig.....die grund sind ja erstmal zweitrangig warum das so ist.
15.11.2013 13:39
Ja unterhalt zahlt er aber nicht. Zumindest dann ab April nicht mehr.
Find das scho irgendwie doof.
Find das scho irgendwie doof.
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15.11.2013 13:48
Zitat von Laurasmami:
also mir hat man gesagt, in dem Falle das weder Unterhalt gezahlt noch Umgang gepflegt wird kann man ihm die 0,5% aberkennen![]()
Das stimmt leider nicht, haben genau
den fall gerade im Freundeskreis . Sie
hat keine Chance ... Leider
15.11.2013 14:57
ja und dem lebenspartner das ganze kind übertragen geht auch nicht..
nur wenn man verheiratet ist.
tzt, ich brauch das halbe kind gerade nicht, ich geh erst nächstes jahr wieder arbeiten..
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/548.gif)
nur wenn man verheiratet ist.
tzt, ich brauch das halbe kind gerade nicht, ich geh erst nächstes jahr wieder arbeiten..
20.11.2013 15:42
d
Zitat von Juli06:kann man den halben freibetrag an den mann,der nicht der vater ist, einfach so abgeben ? er hat doch mit dem kind eigentlich gar nichs zu tun (keine rechte und pflichten ), ausser bei ner adoption seinerseits ?
ja und dem lebenspartner das ganze kind übertragen geht auch nicht..![]()
nur wenn man verheiratet ist.
tzt, ich brauch das halbe kind gerade nicht, ich geh erst nächstes jahr wieder arbeiten..
20.11.2013 17:12
Das Kind kannst du ihm nicht wegnehmen, allerdings wirkt sich ein halbes Kind nur auf die Kirchensteuer aus und das auch nur bei einem sehr hohen Verdienst. Ich weiß, dass ist kein Trost, aber den meisten "Normalverdienern" nutzt das halbe Kind einfach nix
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20.11.2013 20:09
Danke für eure Antworten.
Also hab jetzt erfahren das es so ist. Er hat das halbe kind schon drauf.
Aber, da nächstes jahr des UVG ausläuft, und er ja nur arbeit mit kleinem gehalt hat. Und ich ab april gar nix mehr bekomme. Kann ich ein jahr lang warten und schauen ob er mindestens 75% des vollen unterhaltssatzes Zahlt, wenn er weniger wie 75% zahlt, und ich arbeiten geh, kann ich ihm das kind runternehmen und ich kann das ganze Kind auf mich schreiben lassen. Und da ich weiss, das ich niemals ein Cent von ihm sehen werde, werd ich das dann auch so machen
Also hab jetzt erfahren das es so ist. Er hat das halbe kind schon drauf.
Aber, da nächstes jahr des UVG ausläuft, und er ja nur arbeit mit kleinem gehalt hat. Und ich ab april gar nix mehr bekomme. Kann ich ein jahr lang warten und schauen ob er mindestens 75% des vollen unterhaltssatzes Zahlt, wenn er weniger wie 75% zahlt, und ich arbeiten geh, kann ich ihm das kind runternehmen und ich kann das ganze Kind auf mich schreiben lassen. Und da ich weiss, das ich niemals ein Cent von ihm sehen werde, werd ich das dann auch so machen
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