Mütter- und Schwangerenforum

H4 weiß nicht wsa ich alles beantragen muss

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DamiansMom
164 Beiträge
09.02.2012 16:16
gut danke für die hilfreiche information
09.02.2012 16:16
Zitat von hafenperle:

allet kla wenn du andere meinungen nich abkannst schreib ich das was du lesen möchtest
du kannst elterngeld und kindergeld beantragen, die natürlich auf dein hartz 4 angerechnet werden zudem erhältst du noch unterhalt des kindsvaters. sollte er dies nicht bezahlen können kannst du beim jugendamt einen unterhaltsvorschuss beantragen

aber vieleicht ist der Vater auch angestellt bei Herr Hartz,und kann dann keinen Unterhalt zahlen
Karla_Kolumna
20215 Beiträge
09.02.2012 16:17
Wie wärs wenn du zum Jobcenter oder Arbeitsamt oder wie sie alle heißen gehst... und dich da einfach mal informierst? Die werden dir wahrscheinlich am besten helfen können...
Ps: Wahrscheinlich würde sogar schon ein Anruf reichen
hafenperle
16199 Beiträge
09.02.2012 16:17
Zitat von FleurMum:

Zitat von hafenperle:

allet kla wenn du andere meinungen nich abkannst schreib ich das was du lesen möchtest
du kannst elterngeld und kindergeld beantragen, die natürlich auf dein hartz 4 angerechnet werden zudem erhältst du noch unterhalt des kindsvaters. sollte er dies nicht bezahlen können kannst du beim jugendamt einen unterhaltsvorschuss beantragen

aber vieleicht ist der Vater auch angestellt bei Herr Hartz,und kann dann keinen Unterhalt zahlen


dann bekommt sie auch n unterhaltsvorschuss, denn der kindsvater zurückzahlen darf sobald er arbeitet
DamiansMom
164 Beiträge
09.02.2012 16:19
naja der kindsvater arbeitet aber will dann net die vaterschaft anerkennen
weil er denkt das es nicht seins wäre... schade für den zwerg

werde auch mal zum amt gehen und da nachfragen
hafenperle
16199 Beiträge
09.02.2012 16:20
sollte er die vaterschaft nicht freiwillig anerkennen wollen einfach zum jugendamt gehen. die kümmern sich drum
09.02.2012 16:21
und wenn er nicht mehr Arbeiten geht? Es soll ja fälle geben wo die dann Jahre lang auf Kosten vom Staat leben

Aber Unterhaltsvorschuss bekommst du lediglich 6 Jahre nur bzw. bis das Kind 12 ist dann gibt es das auch nicht mehr.
Und wie gesagt insgesamt werden nur für 6 Jahre die geleistet wenn er dann auch nicht zahlt,fällt dir das Geld weg
09.02.2012 16:22
Zitat von werdente.mami:

naja der kindsvater arbeitet aber will dann net die vaterschaft anerkennen
weil er denkt das es nicht seins wäre... schade für den zwerg

werde auch mal zum amt gehen und da nachfragen

Dann gehst du zum Jugendamt und die werden in dann Verdonnern einen Vaterschaftstest zu machen,damit die Vaterschaft dann bewiesen ist
DamiansMom
164 Beiträge
09.02.2012 16:23
ah ok und muss er dann den vaterschaftstest zahlen ?
09.02.2012 16:26
Zitat von werdente.mami:

ah ok und muss er dann den vaterschaftstest zahlen ?

Ich glaube schon...wenn es soweit kommt muss er dann auch die Gerrichtskosten zahlen,weil der Richter Verdonnert ihn dann dazu.
DamiansMom
164 Beiträge
09.02.2012 16:38
ah ok danke für die information =)
starbuck
13483 Beiträge
09.02.2012 16:51
Zitat von FleurMum:

Zitat von werdente.mami:

ah ok und muss er dann den vaterschaftstest zahlen ?

Ich glaube schon...wenn es soweit kommt muss er dann auch die Gerrichtskosten zahlen,weil der Richter Verdonnert ihn dann dazu.
aber nur, wenn er auch der vater ist, alles andere wäre... dreißt.
-Brünni88
23365 Beiträge
09.02.2012 16:54
Zitat von starbuck:

Zitat von FleurMum:

Zitat von werdente.mami:

ah ok und muss er dann den vaterschaftstest zahlen ?

Ich glaube schon...wenn es soweit kommt muss er dann auch die Gerrichtskosten zahlen,weil der Richter Verdonnert ihn dann dazu.
aber nur, wenn er auch der vater ist, alles andere wäre... dreißt.

mein freund hat vor 2,5 jahren nen vaterschaftstest machen lassen über das gericht weil seine ex ihm ein kuckucks-ei untergejubelt hatte (er hat die vaterschaft anerkannt... ) und er und sie mussten jeweils die hälfte der kosten bezahlen
DamiansMom
164 Beiträge
09.02.2012 16:54
ich bin mir 100 % sicher das er es ist jemand anderes kommt garnicht in frage von daher
09.02.2012 17:49
alsooo ...
ich bin ja der auffassung das man sich das denken kann das es angerechnet wird.
denn man muss ja auch mal nachrechnen.
man bekommt den regelsatz der 364 Euro beträgt, ein kind hat nen Satz von 219 Euro , Mehrbedarf bekommst du dann 131 Euro und dann noch plus Kindergeld und Elterngeld ?
dann kämst du ja auf ne summe von 1198 Euro plus Miete und Heizkosten. Also bitte das hatte ich bei 6 Tage Woche á 8 Stunden nicht raus ...
es heißt MINDESTEINKOMMEN nicht GRUNDEINKOMMEN !!
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