Gibt es da noch finanzielle Hilfe für uns? Kennt sich jemand aus?
20.06.2019 15:27
Zitat von Seesternchen_2.0:
Aber jetzt mal ehrlich. Mit 2200€ kommt man zu dritt doch wunderbar zurecht.
Ihr lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, du bekommst sein kind, er verdient recht gut, warum dann noch hilfe vom staat verlangen?
Ich persönlich würde auch nichts beantragen und wir hatte schon wesentlich weniger. Aber das war ja nicht die Frage...
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20.06.2019 15:57
Bist du beim Jobcenter gemeldet zwecks Krankenversicherung oder wie hast Du das gelöst?
20.06.2019 17:40
Zitat von Seesternchen_2.0:
Aber jetzt mal ehrlich. Mit 2200€ kommt man zu dritt doch wunderbar zurecht.
Ihr lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, du bekommst sein kind, er verdient recht gut, warum dann noch hilfe vom staat verlangen?
Wir kennen doch die Ausgaben überhaupt nicht. Ich würde einen Antrag stellen, habe letztens gelesen, es gibt ein Probejahr und wenn es etwas gibt, steht es ihr ja auch zu
20.06.2019 18:07
Zitat von Seesternchen_2.0:
Aber jetzt mal ehrlich. Mit 2200€ kommt man zu dritt doch wunderbar zurecht.
Ihr lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, du bekommst sein kind, er verdient recht gut, warum dann noch hilfe vom staat verlangen?
Kommt ja vorallem noch Elterngeld obendrauf. Sobald das Kind da ist.
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Aber man weiß natürlich nicht wie die Fixkosten sind. Macht ja auch ein Unterschied wo Man wohnt.
20.06.2019 18:34
Als monatliche Zahlung sicher nichts bei dem Einkommen, aber eventuell eine Unterstützung über die Mutter-Kind Stiftung. Da hab ich bei meinem Großen eine Einmalzahlung erhalten. Allerdings war ich Azubi, aber du hast ja soweit ich verstanden habe gar kein eigenes Einkommen. Ich war damals bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung bei der Diakonie. Da wurde es dann auch beantragt.
20.06.2019 18:47
Zitat von MiramitLionel:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Aber jetzt mal ehrlich. Mit 2200€ kommt man zu dritt doch wunderbar zurecht.
Ihr lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, du bekommst sein kind, er verdient recht gut, warum dann noch hilfe vom staat verlangen?
Wir kennen doch die Ausgaben überhaupt nicht. Ich würde einen Antrag stellen, habe letztens gelesen, es gibt ein Probejahr und wenn es etwas gibt, steht es ihr ja auch zu
Probejahr schön und gut, aber wenn man gemeinsam ein Kind erwartet, geht der Staat schon davon aus, dass auch füreinander eingestanden wird.
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@ Ts bis zum Mutterschutz hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I, dann gibts von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
20.06.2019 18:51
eT 15.08., Mutterschutz beginnt am 04.07. ab da Mutterschaftsgeld. Ist die Frage ob man Wegen den 3 Tagen jetzt irgendeine andere Art von Antrag stellt
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20.06.2019 18:57
Zitat von MiramitLionel:
Also normalerweise kann man inzwischen ein Probejahr nehmen beim ALG II. Evtl funktioniert das ja. Da wirst du dann getrennt von deinem Freund berechnet. Gilt nur, wenn man keine gemeinsamen Kinder hat, aber du bist ja auch erst schwanger. Da gibt es auch Mehrbedarf.
Ansonsten Wohngeld und Kinderzuschlag. Da gibt es auch Grenzen, aber wäre einen Versuch wert.
Falsch da sie bereits zusammen wohnen wird dad gehalten ihres Freundes mit angerechnet und sie gelten als Bedarfs Gemeinschaft...
20.06.2019 18:58
Zitat von die_sarah:
Zitat von MiramitLionel:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Aber jetzt mal ehrlich. Mit 2200€ kommt man zu dritt doch wunderbar zurecht.
Ihr lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, du bekommst sein kind, er verdient recht gut, warum dann noch hilfe vom staat verlangen?
Wir kennen doch die Ausgaben überhaupt nicht. Ich würde einen Antrag stellen, habe letztens gelesen, es gibt ein Probejahr und wenn es etwas gibt, steht es ihr ja auch zu
Probejahr schön und gut, aber wenn man gemeinsam ein Kind erwartet, geht der Staat schon davon aus, dass auch füreinander eingestanden wird.und so ist das ja auch in diesem Fall.
@ Ts bis zum Mutterschutz hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I, dann gibts von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
Noch ist das Kind aber nicht da, daher würde ich das probieren. Ich habe bisher nur gelesen, dass das Probejahr wegfällt, wenn gemeinsame Kinder versorgt werden. Hier ist das Kind aber noch nicht da. Einen Versuch ist es wert
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20.06.2019 18:59
Zitat von Fuchsmädchen:
Zitat von MiramitLionel:
Also normalerweise kann man inzwischen ein Probejahr nehmen beim ALG II. Evtl funktioniert das ja. Da wirst du dann getrennt von deinem Freund berechnet. Gilt nur, wenn man keine gemeinsamen Kinder hat, aber du bist ja auch erst schwanger. Da gibt es auch Mehrbedarf.
Ansonsten Wohngeld und Kinderzuschlag. Da gibt es auch Grenzen, aber wäre einen Versuch wert.
Falsch da sie bereits zusammen wohnen wird dad gehalten ihres Freundes mit angerechnet und sie gelten als Bedarfs Gemeinschaft...
Ich habe das anders gelesen. Bin in einigen Gruppen, da wird es anders beschrieben. Habe das aber selbst nie in Anspruch nehmen müssen. War auch nur ei Hinweis, sich dahingehend zu informieren und mal einen Antrag zu stellen. Mehr als abweisen, können sie ja nicht.
21.06.2019 22:48
Zitat von Choco:
Zitat von -Brünni88:
Zitat von shelyra:
Ich glaube da wird es nicht viel geben.![]()
Du bekommst ja nach Geburt Elterngeld (300 oder mehr. Je nachdem was du in der Ausbildung verdient hast). Dazu dann nochmal Kindergeld für das ungeborene.
Damit habt ihr ja über 2500€ und damit müsste man eigentlich auskommen.
So wie ich verstanden habe, fragt sie, für die Zeit bevor sie Elterngeld bekommt![]()
Aber ohne Arbeitsvertrag wird es wohl kein Mutterschaftsgeld geben und alg I ja auch nur, wenn man dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was sie ja wegen dem Mutterschutz ab Anfang Juli nicht mehr tut.
Für Wohngeld etc ist denke ich das Einkommen zu hoch.![]()
Und dieses „freie Jahr“ läuft doch bestimmt, ab dem Zeitpunkt ab dem Man zusammen wohnt![]()
Ist sie ja Erst im März, würde Also jetzt vor der Geburt noch laufen.
Das spielt aber keine Rolle. Sie ist schwanger vom aktuellen Mann mit dem sie zusammen lebt, da gibt es kein "Probejahr" das gibt es nur wenn man keine gemeinsamen Kinder hat und sich nicht mit einem gemeinsamen Kind schwanger ist
Sie müsste normalerweise bis zum Mutterschutz ALG I beziehen können. Jedoch wusste sie ja schon vor 3 Monaten dass ihre Ausbildung zu Ende geht und hätte sich 3 Monate vorher melden müssen, somit wird sie wahrscheinlich für 2 Wochen gesperrt. Ich würde jedoch trotzdem ALG I beantragen und die Sperrung in Kauf nehmen, da diese Zeit ebenfalls beim Elterngeld mit angerechnet wird.
Außerdem brauchst du eine Krankenversicherung allein dafür würde ich schon ALG I beantragen, sonst musst du ja auch die Beiträge zur KV selbst leisten, denn die brauchst du ja schon allein für die bevorstehende Geburt.
16.07.2019 06:54
Du kannst als einmalige Leistung ca 1000€ Erstausstattungsgeld bei der Caritas beantragen.
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