geldschulden
28.07.2008 14:38
schreibe ihr ganz einfach eine mahnung per einschreiben und mit rückschein sie muss den rückjschein unterschreiben damit du ne betstätigung das sie den breif bekommen hat.....und wenn du bist zu den zeitpunkt kein geld hast dan anwalt einschalten.....würde 3 mahnungschreibne machen wie es die von den versandhaäuseren auch machen dann muss sie ja zahlen und wie gesagt mit rückschein.....
28.07.2008 14:41
ich kann zwar gut verstehen dass du dein geld zurück möchtest. 120 euro sind nicht wenig!!! aber mit anwalt wird es schweineteuer - dann zahlst du sicher noch drauf!
ich muss auch knapp 1000 euro anwaltskosten zahlen
ich muss auch knapp 1000 euro anwaltskosten zahlen
28.07.2008 14:43
Zitat von Stef:
ich kann zwar gut verstehen dass du dein geld zurück möchtest. 120 euro sind nicht wenig!!! aber mit anwalt wird es schweineteuer - dann zahlst du sicher noch drauf!
ich muss auch knapp 1000 euro anwaltskosten zahlen
Es kommt immer drauf an, wieviel man selbst verdient.
Da ich Geringverdiener bin, musste ich nur zum Gericht gehen, mir einen Schein holen, dass ich von den Anwaltskosten befreit bin.
28.07.2008 14:49
Zitat von Stef:
ich kann zwar gut verstehen dass du dein geld zurück möchtest. 120 euro sind nicht wenig!!! aber mit anwalt wird es schweineteuer - dann zahlst du sicher noch drauf!
ich muss auch knapp 1000 euro anwaltskosten zahlen
das muss sie doch nicht wissen. ich würde mit anwalt drohen, das schüchtert sie ein und vielleicht bekommst du ja so dein geld.
ich würde sie auch nicht vorwarnen, dass du ein schreiben schickst. vielleicht nimmt sie es dann nicht an!!!
28.07.2008 14:55
klingt echt so, dass du dein geld in den wind schießen kannst...das hatten wir auch mal, haben briefe geschrieben, mahnungen, anwalt, gerichtsvollzieher....haben auch von allen seiten recht bekommen, die kosten für uns beliefen sich auf knapp 450DM...aber geld haben wir keins gesehen...es ging um 2000 DM. wo nix zu holen ist, gibts auch kein geld, nur nen haufen ärger...und ob der 120€ wert ist...ich würd nicht nochmal klagen.
bei uns hat sich dann aber alles positiv aufgelöst, als wir schon lang nicht mehr dran gedacht haben, jahre später...kamen die auf uns zu und haben uns auf einmal das geld gezahlt...da hatten dann beide nen job, und ja....klasse!
bei uns hat sich dann aber alles positiv aufgelöst, als wir schon lang nicht mehr dran gedacht haben, jahre später...kamen die auf uns zu und haben uns auf einmal das geld gezahlt...da hatten dann beide nen job, und ja....klasse!
29.07.2008 18:03
Du kannst auch den einfachen Weg gehen, und den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Wenn sie diesem nicht widerspricht, dann kannst du nach 2 Wochen den Vollstreckungsbescheid beantragen und wenn sie dagegen nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegt, kannst du 30 Jahre lang vollstrecken.
Bei 120 Euro lohnt es sich, erst den Mahnbescheid zu beantragen, als direkt im Klageverfahren den Anspruch geltend zu machen. Wenn sie natürlich Widerspruch (gegen den Mahnbescheid) oder Einspruch (gegen den Vollstreckungsbescheid) einlegt, dann musst du klagen oder den Anspruch abschreiben.
Bei 120 Euro lohnt es sich, erst den Mahnbescheid zu beantragen, als direkt im Klageverfahren den Anspruch geltend zu machen. Wenn sie natürlich Widerspruch (gegen den Mahnbescheid) oder Einspruch (gegen den Vollstreckungsbescheid) einlegt, dann musst du klagen oder den Anspruch abschreiben.
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