Mütter- und Schwangerenforum

Fragen zum Eltergeldantrag

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Seni
213 Beiträge
29.09.2008 13:48
Da ich derzeit im MS bin, bereite ich schon mal alles vor. Nun schaue ich mir gerade den Elterngeldantrag an und habe folgende Fragen:

1. Es gibt zwei Spalten (Elternteil 1 und Elternteil 2). Ich bin ledig, wohne aber mit meinem Freund / Kindesvater zusammen; muss er also die zweite Spalte ausfüllen? Wir sind uns einig, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, da wir auch noch nicht verheiratet sind.

2. Familienstandangabe: zur Auswahl stehen: ledig, verheirat, geschieden,.... und eheähnliche Gemeinschaft.
Da ich ja mit ihm zusammen wohne, zähle ich doch als eheähnliche Gemeinschaft, oder? Was gibt man da an?

3. Habt ihr Eure letzten 12 Gehaltsabrechnungen gleich lückenlos kopiert und mitgeschickt?

4. Bezugszeitraum: Man gibt doch immer 12 Monate an, obwohl man nur 10 Monate bezahlt bekommt, richtig?
Also beantrage ich vom 1.LM bis zum 12.LM (also 12 Bezugsmonate)?

Freue mich über hilfreiche Antworten, Danke!
Seni
213 Beiträge
29.09.2008 13:49
sorry, Doppelpost
Schuggel
11466 Beiträge
29.09.2008 13:52
Zitat von Seni:
Da ich derzeit im MS bin, bereite ich schon mal alles vor. Nun schaue ich mir gerade den Elterngeldantrag an und habe folgende Fragen:

1. Es gibt zwei Spalten (Elternteil 1 und Elternteil 2). Ich bin ledig, wohne aber mit meinem Freund / Kindesvater zusammen; muss er also die zweite Spalte ausfüllen? Wir sind uns einig, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, da wir auch noch nicht verheiratet sind.
nein nur wenn er in elternzeit möchte kann aber noch im nachhinein beantragt werden
2. Familienstandangabe: zur Auswahl stehen: ledig, verheirat, geschieden,.... und eheähnliche Gemeinschaft.
Da ich ja mit ihm zusammen wohne, zähle ich doch als eheähnliche [Gemeinschaft, oder? Was gibt man da an?
ja, eheähnliche gemeinschaft

3. Habt ihr Eure letzten 12 Gehaltsabrechnungen gleich lückenlos kopiert und mitgeschickt?
hat ich keine weis ich nich würde es aber machen wenn

4. Bezugszeitraum: Man gibt doch immer 12 Monate an, obwohl man nur 10 Monate bezahlt bekommt, richtig?
Also beantrage ich vom 1.LM bis zum 12.LM (also 12 Bezugsmonate)?
ja

Freue mich über hilfreiche Antworten, Danke!
sindybe
3954 Beiträge
29.09.2008 13:55
Zitat von Seni:
Da ich derzeit im MS bin, bereite ich schon mal alles vor. Nun schaue ich mir gerade den Elterngeldantrag an und habe folgende Fragen:

1. Es gibt zwei Spalten (Elternteil 1 und Elternteil 2). Ich bin ledig, wohne aber mit meinem Freund / Kindesvater zusammen; muss er also die zweite Spalte ausfüllen? Wir sind uns einig, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, da wir auch noch nicht verheiratet sind.
ich habe meinen freund bei nr. 6 eingetragen.

2. Familienstandangabe: zur Auswahl stehen: ledig, verheirat, geschieden,.... und eheähnliche Gemeinschaft.
Da ich ja mit ihm zusammen wohne, zähle ich doch als eheähnliche Gemeinschaft, oder? Was gibt man da an?
eheähnliche gemeinschaft

3. Habt ihr Eure letzten 12 Gehaltsabrechnungen gleich lückenlos kopiert und mitgeschickt?

4. Bezugszeitraum: Man gibt doch immer 12 Monate an, obwohl man nur 10 Monate bezahlt bekommt, richtig?
Also beantrage ich vom 1.LM bis zum 12.LM (also 12 Bezugsmonate)?
nein man bekommt 12 und wenn der partner auch mind. 2 monate zu hause bleibt 14.
Freue mich über hilfreiche Antworten, Danke!
sindybe
3954 Beiträge
29.09.2008 13:55
Zitat von Seni:
Da ich derzeit im MS bin, bereite ich schon mal alles vor. Nun schaue ich mir gerade den Elterngeldantrag an und habe folgende Fragen:

1. Es gibt zwei Spalten (Elternteil 1 und Elternteil 2). Ich bin ledig, wohne aber mit meinem Freund / Kindesvater zusammen; muss er also die zweite Spalte ausfüllen? Wir sind uns einig, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, da wir auch noch nicht verheiratet sind.
ich habe meinen freund bei nr. 6 eingetragen.

2. Familienstandangabe: zur Auswahl stehen: ledig, verheirat, geschieden,.... und eheähnliche Gemeinschaft.
Da ich ja mit ihm zusammen wohne, zähle ich doch als eheähnliche Gemeinschaft, oder? Was gibt man da an?
eheähnliche gemeinschaft nein man bekommt 12 und wenn der partner auch mind. 2 monate zu hause bleibt 14. ich habe meinen freund bei nr. 6 eingetragen.

3. Habt ihr Eure letzten 12 Gehaltsabrechnungen gleich lückenlos kopiert und mitgeschickt?

4. Bezugszeitraum: Man gibt doch immer 12 Monate an, obwohl man nur 10 Monate bezahlt bekommt, richtig?
Also beantrage ich vom 1.LM bis zum 12.LM (also 12 Bezugsmonate)?
nein man bekommt 12 und wenn der partner auch mind. 2 monate zu hause bleibt 14. ich habe meinen freund bei nr. 6 eingetragen.
Freue mich über hilfreiche Antworten, Danke!
Mia2008
1700 Beiträge
29.09.2008 14:02
also du musst ihn schon als elternteil mit angeben. das hat mit dem sorgerecht nix zu tun.
dann eheähnliche gemeinschaft wenn ihr zusammen wohnt.
Ja, hab alle gleich als kopie mitgeschickt, sonst zögert es sich ewig lange raus. und du kannst dir aussuchen ob du 12 monate angibst oder 24 dann kriegste aber nur die hälfte. es wird aufgeteilt....
30.09.2008 07:03
1. Wenn er auch Elternzeit nehmen will, muss er sich mit eintragen. Wenn nicht, dann nicht. Das Ding heißt ja Elterngeld -Antrag. Und da für das Elterngeld das Einkommen des Partners uninteressant ist, muss ja immer nur der den Antrag stellen, der auch in Elternzeit geht. Also, solange er nicht in Elternzeit gehen will, muss er nix ausfüllen.

2. Vorsichtshalber kann man immer ledig angeben. Ist nicht gelogen, denn ihr seid nicht verheiratet. Für die Berechnung deines Anspruches hat diese Angabe nämlich keinen Wert.

3. Ja, schick gleich alles mit. Dann bekommste schneller Geld.

4. Bezugszeitraum gibst du 12 Monate an - die bekommst du auch bezahlt. Wie kommst du denn auf 10 Monate?
Freaky
1405 Beiträge
30.09.2008 07:33
wo bekommmt man so einen antrag überhaupt her???? und bis wann sollte man ihn ausgefüllt haben???
Jaqu1987
943 Beiträge
30.09.2008 07:51
Zitat von Freaky:
wo bekommmt man so einen antrag überhaupt her???? und bis wann sollte man ihn ausgefüllt haben???


guten morgen!
hier ist eine seite mit elterngeldanträgen. du musst nur dein bundesland auswählen:
http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html

ich beantrage das elterngeld direkt nach der geburt und schicke das an das zuständige amt...
atomic-a
7291 Beiträge
30.09.2008 07:53
1. Es gibt zwei Spalten (Elternteil 1 und Elternteil 2). Ich bin ledig, wohne aber mit meinem Freund / Kindesvater zusammen; muss er also die zweite Spalte ausfüllen? Wir sind uns einig, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, da wir auch noch nicht verheiratet sind.
Den Namen und die Anschrift musst du angeben, allles andere nicht

2. Familienstandangabe: zur Auswahl stehen: ledig, verheirat, geschieden,.... und eheähnliche Gemeinschaft.
Da ich ja mit ihm zusammen wohne, zähle ich doch als eheähnliche Gemeinschaft, oder? Was gibt man da an?
ledig, eheähnliche Gemeinschaft ist es doch nur, wenn man das beim Standesamt eingetragen hat, oder

3. Habt ihr Eure letzten 12 Gehaltsabrechnungen gleich lückenlos kopiert und mitgeschickt?
Ja, habe die letzten 12 Gehaltsabrechnungen mitgeschickt, ging dann recht fix. Das Geld kam dann direkt zu dem Zeitpunkt, als das Mutterschaftsgeld abgelaufen war

4. Bezugszeitraum: Man gibt doch immer 12 Monate an, obwohl man nur 10 Monate bezahlt bekommt, richtig?
Also beantrage ich vom 1.LM bis zum 12.LM (also 12 Bezugsmonate)?
Du gibst 12 Monate an, es werden dir 10 gezahlt, da das Mutterschaftsgeld mit zum Elterngeld gezählt wird
Wenn dein Kleines auf der Welt ist musst du noch die Geburtsurkunde im Orginla dazu legen und abschicken. Dann sollte das recht schnell gehen. Bei mir hat es wie gesagt keine 8 Wochen gedauert

Freue mich über hilfreiche Antworten, Danke!
Schuggel
11466 Beiträge
05.10.2008 14:40
Zitat von atomic-a:
1. Es gibt zwei Spalten (Elternteil 1 und Elternteil 2). Ich bin ledig, wohne aber mit meinem Freund / Kindesvater zusammen; muss er also die zweite Spalte ausfüllen? Wir sind uns einig, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, da wir auch noch nicht verheiratet sind.
Den Namen und die Anschrift musst du angeben, allles andere nicht

2. Familienstandangabe: zur Auswahl stehen: ledig, verheirat, geschieden,.... und eheähnliche Gemeinschaft.
Da ich ja mit ihm zusammen wohne, zähle ich doch als eheähnliche Gemeinschaft, oder? Was gibt man da an?

ledig, eheähnliche Gemeinschaft ist es doch nur, wenn man das beim Standesamt eingetragen hat, oder



hab ich auch gedacht das es ledig ist hab dann aber gegoogelt dabei kam dann das raus

Es ist die verrechtlichte Form des Begriffs Wilde Ehe oder „Ehe ohne Trauschein“ und beschreibt das Zusammenleben von (i. d. R. zwei) Menschen (je nach Staat auch gleichen Geschlechts) nach Art von Eheleuten, ohne dass diese jedoch formal verheiratet
Mia-Lotta
13710 Beiträge
25.11.2008 10:10
mal gucken, ob es funzt, wenn ich meine fragen auch hier stelle oder ob dann nochmal auf senis fragen geantwortet wird *g*

.......

ich selber werde nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen,
mein Mann wäre also Antragssteller des Elterngeldes.

zu Punkt 4 / Festlegung der Bezugsmonate
bzw. Punkt 5 / Bezugsräume bestimmen

mein Mann möchte in Elternzeit gehen / Elterngeld beziehen, wenn ich wieder arbeite/der Mutterschutz abgelaufen ist, also 8 Wochen nach der Geburt

- was muss ich hier ankreuzen?
(wir verstehen den Punkt "Partnermonate" nicht und können daher keinen Zusammenhang mit dem Mutterschutz finden.)

dann hab ich hier die Anlage A ( Bescheinigungen)

Punkt 22 / Antragssteller wäre ja mein Mann
unter Punkt 23 muss der Arbeitgeber was wegen Mutterschutz ausfüllen... aber mein Mann ist ja nicht in Mutterschutz
lass ich das weg oder muss das mein Arbeitgeber ausfüllen?

ebenso Anlage B / Erklärung zum Einkommen vor und nach der Kindesgeburt
auch hier wird nach dem Mutterschaftsgeldbezug gefragt, was der Antragssteller ja nicht erhalten hat, sondern ich als Ehefrau.... ??

.................................................

..... das ist so geil... gibt total viele Beispiele überall....
die Mutter wohnt in Dänemark
der Vater ist arbeitslos
irgendjemand anderes betreut das Kind....

aber ich finde kein Beispiel, in dem schlichtweg der Vater das in Anspruch nehmen will....
Panta_rhei
220 Beiträge
25.11.2008 10:24
so aus meiner erfahrung würde ich dir einen rat geben ... und auch allen anderen die sich damit beshäftigen.

geh zur zuständigen elterngeldstelle und lass dir vor ort sagen ... was du ausfüllen und nachweisen mußt.

kostet weiniger zeit als es allein zu versuchen... wenn du nicht gerade der 0815 fall mit : "mutter bekommt 300 euro" bist.

vieles bei diesen anträgen ist ermessenssache des sachbearbeiters... ( erstaunlicher weise )

meine bearbeterin dort war sehr freundlich und hat mir ganz genau gesagt, was ich ausfüllen muß , was einfach frei lassen... und welche zusatzblätter ich wie ausfüllen lassen muß. z.b. vom arbeitgeber.

das allein richtig zu machen und sofort alles komplett dabei zu haben ist wie ein glückstreffer.

gruss
susanne
Mia-Lotta
13710 Beiträge
25.11.2008 14:20
..... hat die am telefon mir auch gesagt... ich solle doch "einfach mal vorbei kommen" ....

ja, schade nur dass die zuständige stelle ordenltich ein paar kilometer von hier weg ist und die nur von 9 bis 12 uhr da sind, so dass mein mann da gar nicht mal eben kurz vorbei kann.... total dusselig.
anstatt dass die wenigstens einen tag mal länger auf haben wie andere ämter und behörden und so... nö... *narf*

hab mal ne mail an die geschickt... vielleicht kommt ja so was, wenn die schon nicht in der lage sind, mir am telefon ne auskunft zu erteilen.... *seufz*
Ladymaus
4425 Beiträge
25.11.2008 14:22
Ich habe einfach bei der L-Bank angerufen, die hatten da so eine Nummer, wo man Fragen stellen konnte. Und ich habe immer alle ganz toll beantwortet bekommen!!!
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