Fragen zu Elterngeld und ALG
30.04.2010 13:12
Hallo Zusammen,
Ich bin das erste Mal schwanger und ich habe einige Fragen zum Thema Elterngeld, ALG, etc.
Kurz zur Erklärung:
Mein Mann und ich sind beide berufstätig und verdienen zusammen ca. 3.200,- €(netto). Da in unserem Fall ich mehr verdiene, wird mein Mann nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Er bekommt dann 67 % seines monatl. Nettoeinkommens als Elterngeld für 12 Monate.
Nun hab ich gelesen, dass wenn er z.B. arbeitslos wäre ALG (67 % vom Netto) plus das Elterngeld (mindest Betrag 300,-€) bekommt. Das Elterngeld würde auch nicht auf das ALG angerechnet werden.
Kann das sein ? Ich mein, dann würd er ja wenn er arbeitslos wäre mehr bekommen als wenn er normal in Erziehungsurlaub geht.
Ich find das schon etwas komisch. Und da hätt ich auch gleich noch eine Frage:
Wie lang bekommt man ALG 1 (1Jahr?) und wer hat im Anschluss Anrecht auf ALG 2?
Vielen Dank schon mal.
LG
Glühwürmchen
Ich bin das erste Mal schwanger und ich habe einige Fragen zum Thema Elterngeld, ALG, etc.
Kurz zur Erklärung:
Mein Mann und ich sind beide berufstätig und verdienen zusammen ca. 3.200,- €(netto). Da in unserem Fall ich mehr verdiene, wird mein Mann nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Er bekommt dann 67 % seines monatl. Nettoeinkommens als Elterngeld für 12 Monate.
Nun hab ich gelesen, dass wenn er z.B. arbeitslos wäre ALG (67 % vom Netto) plus das Elterngeld (mindest Betrag 300,-€) bekommt. Das Elterngeld würde auch nicht auf das ALG angerechnet werden.
Kann das sein ? Ich mein, dann würd er ja wenn er arbeitslos wäre mehr bekommen als wenn er normal in Erziehungsurlaub geht.
Ich find das schon etwas komisch. Und da hätt ich auch gleich noch eine Frage:
Wie lang bekommt man ALG 1 (1Jahr?) und wer hat im Anschluss Anrecht auf ALG 2?
Vielen Dank schon mal.
LG
Glühwürmchen
30.04.2010 13:20
Hi,
das hast du schon richtig verstanden mit dem ALG1.
Bezugszeitraum sind 12 Monate, vorrausgesetzt dein Mann war in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig.
Ob danach ein Anspruch auf ALG2 besteht, wage ich zu bezweifeln, da das Einkommen des Partners mit angerechnet wird und ihr ja anscheinend recht gut situiert seid.
das hast du schon richtig verstanden mit dem ALG1.
Bezugszeitraum sind 12 Monate, vorrausgesetzt dein Mann war in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig.
Ob danach ein Anspruch auf ALG2 besteht, wage ich zu bezweifeln, da das Einkommen des Partners mit angerechnet wird und ihr ja anscheinend recht gut situiert seid.
30.04.2010 13:23
er kann elterngeld oder alg 1 nehmen. da muß er aber dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, was bei euch ja keinen sinn macht.
alg 1 gibts 12 monate, das könnte er im anschluß evtl. machen ,wenn ihr ne betreuung fürs kind hättet.wenn ihr geringverdiener wärt, würde auch alg 2 beantragt werden können. aber das trifft bei euch wahrscheinlich nicht zu.
alg 1 gibts 12 monate, das könnte er im anschluß evtl. machen ,wenn ihr ne betreuung fürs kind hättet.wenn ihr geringverdiener wärt, würde auch alg 2 beantragt werden können. aber das trifft bei euch wahrscheinlich nicht zu.
30.04.2010 13:24
Leider stimmt, das nicht so ganz. Bei ALG II wird Kigeld usw. leider angerechnet. Ich meine auch das Elterngeld - müßte ich aber nochmal nachlesen.
Arbeitslosengeld wird für 12 mon. gezahlt. Wer danach noch keine Arbeit hat rutscht ins Hatz IV bzw. muß das beantragen. Dabei wird aber grundsätzlich das Geld einer Bedarfsgemeinschaft berechnet, sprich, dein Einkommen, was ihr an Sparvermögen habt etc. . Erst danach wird entschieden ob und wieviel ihr bekommt.
Arbeitslosengeld wird für 12 mon. gezahlt. Wer danach noch keine Arbeit hat rutscht ins Hatz IV bzw. muß das beantragen. Dabei wird aber grundsätzlich das Geld einer Bedarfsgemeinschaft berechnet, sprich, dein Einkommen, was ihr an Sparvermögen habt etc. . Erst danach wird entschieden ob und wieviel ihr bekommt.
30.04.2010 13:25
Zitat von Glühwürmchen:
Hallo Zusammen,
Ich bin das erste Mal schwanger und ich habe einige Fragen zum Thema Elterngeld, ALG, etc.
Kurz zur Erklärung:
Mein Mann und ich sind beide berufstätig und verdienen zusammen ca. 3.200,- €(netto). Da in unserem Fall ich mehr verdiene, wird mein Mann nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Er bekommt dann 67 % seines monatl. Nettoeinkommens als Elterngeld für 12 Monate.
Nun hab ich gelesen, dass wenn er z.B. arbeitslos wäre ALG (67 % vom Netto) plus das Elterngeld (mindest Betrag 300,-€) bekommt. Das Elterngeld würde auch nicht auf das ALG angerechnet werden.
Kann das sein ? Ich mein, dann würd er ja wenn er arbeitslos wäre mehr bekommen als wenn er normal in Erziehungsurlaub geht.
Ich find das schon etwas komisch. Und da hätt ich auch gleich noch eine Frage:
Wie lang bekommt man ALG 1 (1Jahr?) und wer hat im Anschluss Anrecht auf ALG 2?
Vielen Dank schon mal.
LG
Glühwürmchen
Also ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub dass ALG (egal ob I oder II) nicht anteilig nach dem vorherigen Einkommen berechnet wird. Da gibt es bestimmt Regelsätze und die müssen eingehalten werden.
Noch dazu wird das Elterngeld anhand der letzten 12 Monate berechnet.
Er hätte also überhaupt nichts davon sich arbeitslos zu melden... nur, dass es schlecht aussieht im Lebenslauf.
Denn ALG + Elterngeld schließt sich aus!!!
30.04.2010 13:27
Zitat von herzelmaus:
Leider stimmt, das nicht so ganz. Bei ALG II wird Kigeld usw. leider angerechnet. Ich meine auch das Elterngeld - müßte ich aber nochmal nachlesen.
Arbeitslosengeld wird für 12 mon. gezahlt. Wer danach noch keine Arbeit hat rutscht ins Hatz IV bzw. muß das beantragen. Dabei wird aber grundsätzlich das Geld einer Bedarfsgemeinschaft berechnet, sprich, dein Einkommen, was ihr an Sparvermögen habt etc. . Erst danach wird entschieden ob und wieviel ihr bekommt.
elterngeld oder alg 1
elterngeld und alg 2
30.04.2010 13:28
Vergiss was ich geschrieben hab
Is ja alles Blödsinn
Sorry Leute!
Is ja alles Blödsinn
Sorry Leute!
30.04.2010 13:28
ich beziehe alg2.
bekomme elterngeld und das wir nicht angerechnet.
kindergeld und unterhalt wird angerechnet.
ganz ehrlich wenn dein mann arbeitslos wäre wäret ihr besser dran wenn es um geld geht.
hatte den vergleich mal mit ner freundin hatten fast gleich entbunden,. sie war arbeiten und hatte weniger als ich.
dumme situation
bekomme elterngeld und das wir nicht angerechnet.
kindergeld und unterhalt wird angerechnet.
ganz ehrlich wenn dein mann arbeitslos wäre wäret ihr besser dran wenn es um geld geht.
hatte den vergleich mal mit ner freundin hatten fast gleich entbunden,. sie war arbeiten und hatte weniger als ich.
dumme situation
30.04.2010 13:30
Zitat von Alina88:
ich beziehe alg2.
bekomme elterngeld und das wir nicht angerechnet.
kindergeld und unterhalt wird angerechnet.
ganz ehrlich wenn dein mann arbeitslos wäre wäret ihr besser dran wenn es um geld geht.
hatte den vergleich mal mit ner freundin hatten fast gleich entbunden,. sie war arbeiten und hatte weniger als ich.
dumme situation
wieso, is doch beides 67 % ?
30.04.2010 13:32
Danke für die Antworten.
War schon etwas geschockt als ich das so gehört hatte. Ich mein dann wärs ja auch kein Wunder, dass so viele "gern" Arbeitslos sind.
Dann würd mein Mann ja dafür das er "nur" Erziehungsurlaub nimmt auch noch weniger Geld kriegen. Ich mein, hallo?! Dann ist das ja der volle Beschiss. Einer der Arbeiten geht ist der Gelackmeierte und der Arbeitslose bekommt noch zusätzlich Geld dafür ??!!
Er würd auch nicht freiwillig arbeitslos machen. Wäre doch Wahnsinn, so schwer wie es momentan ist wieder gute Arbeit zu finden.
War schon etwas geschockt als ich das so gehört hatte. Ich mein dann wärs ja auch kein Wunder, dass so viele "gern" Arbeitslos sind.
Dann würd mein Mann ja dafür das er "nur" Erziehungsurlaub nimmt auch noch weniger Geld kriegen. Ich mein, hallo?! Dann ist das ja der volle Beschiss. Einer der Arbeiten geht ist der Gelackmeierte und der Arbeitslose bekommt noch zusätzlich Geld dafür ??!!
Er würd auch nicht freiwillig arbeitslos machen. Wäre doch Wahnsinn, so schwer wie es momentan ist wieder gute Arbeit zu finden.
30.04.2010 13:35
Hab hier was drüber gefunden:
http://www.tagesschau.de/inland/meldung72992.html
Was ist, wenn mein Arbeitslosengeld höher ist als das Elterngeld?
Sie haben die Wahl: Sie können das nehmen, was insgesamt höher ist. Den Elterngeld-Mindestsatz gibt’s in jedem Fall. Wenn Sie sich für das Arbeitslosengeld entscheiden, erhalten sie also 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
http://www.tagesschau.de/inland/meldung72992.html
Was ist, wenn mein Arbeitslosengeld höher ist als das Elterngeld?
Sie haben die Wahl: Sie können das nehmen, was insgesamt höher ist. Den Elterngeld-Mindestsatz gibt’s in jedem Fall. Wenn Sie sich für das Arbeitslosengeld entscheiden, erhalten sie also 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
30.04.2010 13:36
Zitat von Glühwürmchen:
Danke für die Antworten.
War schon etwas geschockt als ich das so gehört hatte. Ich mein dann wärs ja auch kein Wunder, dass so viele "gern" Arbeitslos sind.
Dann würd mein Mann ja dafür das er "nur" Erziehungsurlaub nimmt auch noch weniger Geld kriegen. Ich mein, hallo?! Dann ist das ja der volle Beschiss. Einer der Arbeiten geht ist der Gelackmeierte und der Arbeitslose bekommt noch zusätzlich Geld dafür ??!!
Er würd auch nicht freiwillig arbeitslos machen. Wäre doch Wahnsinn, so schwer wie es momentan ist wieder gute Arbeit zu finden.
das schliesst sich ja vom logischem her schon aus,oder? oder worauf willst du jetzt raus ?
30.04.2010 13:37
also ich sag mal so auch wenn er jetzt weniger geld hat in der erziehungszeit.
dafür hat er danach umso mehr.
und das kann nicht jeder von sich sagen. seit froh das ihr beide arbeit habt und haltet sie auch. da hat das kind mehr von später
dafür hat er danach umso mehr.
und das kann nicht jeder von sich sagen. seit froh das ihr beide arbeit habt und haltet sie auch. da hat das kind mehr von später
30.04.2010 13:38
Das Elterngeld wird nicht komplett aufs ALG1 angerechnet. Der Mindestsatz von 300€ bleibt anrechnungsfrei.
Heißt: Nur Bezug von Elterngeld = %-Anteil vom Nettolohn der letzten 12 Monate
Bezug ALG1= %-Anteil vom Nettolohn + 300 € Mindestsatz Elterngeld
Heißt: Nur Bezug von Elterngeld = %-Anteil vom Nettolohn der letzten 12 Monate
Bezug ALG1= %-Anteil vom Nettolohn + 300 € Mindestsatz Elterngeld
30.04.2010 13:38
Zitat von Glühwürmchen:
Hab hier was drüber gefunden:
http://www.tagesschau.de/inland/meldung72992.html
Was ist, wenn mein Arbeitslosengeld höher ist als das Elterngeld?
Sie haben die Wahl: Sie können das nehmen, was insgesamt höher ist. Den Elterngeld-Mindestsatz gibt’s in jedem Fall. Wenn Sie sich für das Arbeitslosengeld entscheiden, erhalten sie also 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
dann brauchst aber noch ne kinderbetreuung, damit dein mann lehrgänge, weiterbildungsmaßnahmen usw. vom aa besuchen kann, und termine wegen arbeitssuche.du stehst ja somit dem arbeitsmarkt zur verfügungm wenn du alg 1 beziehst.
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