Mütter- und Schwangerenforum

Frage zur Steuerklasse und den Kinderfreibeträgen

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ANJUKA
23753 Beiträge
21.06.2012 13:51
Ich habe nur diese Frage(n)...
Welche Lohnsteuerklasse wäre für ein verheiratetes Paar, wo einer Arbeiten geht, der andere nicht, von Vorteil?
UND
Kann man die Kinderfreibeträge auf den Ehepartner übertragen, auch wenn es nicht seine Leiblichen Kinder sind?

*
Um genau zu sein, haben mein Schatz und ich darüber gesprochen, nur sind wir uns unschlüssig ob das mit den Kinderfreibeträgen so einfach geht.
Weil ich selber habe ja 1,5 Kinder (die andere hälfte hat ja mein Ex).
Kann ich meinem Ex, irgendwie, die restlichen 1,5 Kinder "abnehmen"?
Ich meine Unterhalt zahlt er doch eh keinen, weigert sich und dreht sich aus allem raus, gibt es da eine Möglichkeit?
*
kurz noch hinterher, es sind nur Fragen, also bitte kein Gemeckere los treten, es interessiert mich eben, ob man in der hinsicht irwas machen kann.

Danke für die antworten
21.06.2012 13:58
also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.
Julikind
4733 Beiträge
21.06.2012 14:02
Also wenn ihr verheiratet seid und nur dein Mann arbeitet, sollte er die 3 nehmen.
Deine Kinderfreibeträge bekommt er dann mit.
Die restlichen (also die dein Ex) hat könnt ihr nicht einfach nehmen, die könnt ihr aber bei der Steuererklärung geltend machen - wenn ihr nachweist, das dein Ex keinen Unterhalt zahlt!
ANJUKA
23753 Beiträge
21.06.2012 14:02
Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.

Wie ich alles?
also ich könnte dann alle 3 kids nehmen?
Aber mein Vater (nicht mein Erzeuger) adoptierte mich auch ne und hatte mich voll auf seiner Lohnsteuerkarte drauf....auch der Mann einer sehr guten Freundin bekam die tochter von ihr ganz drauf, obwohl er ne der Vater ist.
Julikind
4733 Beiträge
21.06.2012 14:03
Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.
ANJUKA
23753 Beiträge
21.06.2012 14:04
Zitat von Julikind:

Also wenn ihr verheiratet seid und nur dein Mann arbeitet, sollte er die 3 nehmen.
Deine Kinderfreibeträge bekommt er dann mit.
Die restlichen (also die dein Ex) hat könnt ihr nicht einfach nehmen, die könnt ihr aber bei der Steuererklärung geltend machen - wenn ihr nachweist, das dein Ex keinen Unterhalt zahlt!

Na DAS sollte ja einfach sein/werden...immerhin weigert er sich ja auch dem JA seine einkommensverhältnisse dar zu legen
21.06.2012 14:04
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.

Wie ich alles?
also ich könnte dann alle 3 kids nehmen?
Aber mein Vater (nicht mein Erzeuger) adoptierte mich auch ne und hatte mich voll auf seiner Lohnsteuerkarte drauf....auch der Mann einer sehr guten Freundin bekam die tochter von ihr ganz drauf, obwohl er ne der Vater ist.

nur wenn du arbeiten gehen würdest und der leiblich vater nachweislich keinen unterhalt zahlt, würde das gehen. gehst du aber auch nicht arbeiten, geht das nicht. am besten fragst du mal einen steuerberater.
21.06.2012 14:05
Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.

ja, die der frau, aber nicht die 1,5 vom ex-mann.
Julikind
4733 Beiträge
21.06.2012 14:06
Zitat von Madi-79:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.

ja, die der frau, aber nicht die 1,5 vom ex-mann.


Die macht man in der Steuererklärung geltend. Es sei denn, er tritt es gänzlich ab!
ANJUKA
23753 Beiträge
21.06.2012 14:06
also das er keinen Unterhalt zahlt kann ich ja leicht mit hilfe des JA`s beweisen
Das sollte das geringere Problem sein
ANJUKA
23753 Beiträge
21.06.2012 14:07
Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.

ja, die der frau, aber nicht die 1,5 vom ex-mann.


Die macht man in der Steuererklärung geltend. Es sei denn, er tritt es gänzlich ab!

Wie was abtreten?
Julikind
4733 Beiträge
21.06.2012 14:09
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.

ja, die der frau, aber nicht die 1,5 vom ex-mann.


Die macht man in der Steuererklärung geltend. Es sei denn, er tritt es gänzlich ab!

Wie was abtreten?


Na dein Ex könnte dir seine 1,5 abtreten - also darauf verzichten. Da weiß ich aber nicht ob die dein neuer Mann auch bekommen würde.
ANJUKA
23753 Beiträge
21.06.2012 14:10
Zitat von Julikind:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.

ja, die der frau, aber nicht die 1,5 vom ex-mann.


Die macht man in der Steuererklärung geltend. Es sei denn, er tritt es gänzlich ab!

Wie was abtreten?


Na dein Ex könnte dir seine 1,5 abtreten - also darauf verzichten. Da weiß ich aber nicht ob die dein neuer Mann auch bekommen würde.

Grins, ganz ehrlich?
Das würde er NIE machen so geizig und Geldgeil wie der is
Julikind
4733 Beiträge
21.06.2012 14:12
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Julikind:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.

ja, die der frau, aber nicht die 1,5 vom ex-mann.


Die macht man in der Steuererklärung geltend. Es sei denn, er tritt es gänzlich ab!

Wie was abtreten?


Na dein Ex könnte dir seine 1,5 abtreten - also darauf verzichten. Da weiß ich aber nicht ob die dein neuer Mann auch bekommen würde.

Grins, ganz ehrlich?
Das würde er NIE machen so geizig und Geldgeil wie der is


Hast du keinen Titel erwirkt? Wenn er nachweislich arbeitet, mach das doch... dann wird gepfändet...
ANJUKA
23753 Beiträge
21.06.2012 14:15
Zitat von Julikind:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Julikind:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

Zitat von Julikind:

Zitat von Madi-79:

also bei verheirateten, wo einer arbeiten geht und der andere nicht, würde ich die lohnsteuerklassen 3 und 5 nehmen. so lange dein neuer mann die kinder nicht adoptiert hat, kann er die freibeträge sicher nicht nehmen. nur du könntest alles nehmen.


Die Kinder müssen nicht adoptiert sein. Der neue Mann bekommt die 1,5 der Frau trotzdem.

ja, die der frau, aber nicht die 1,5 vom ex-mann.


Die macht man in der Steuererklärung geltend. Es sei denn, er tritt es gänzlich ab!

Wie was abtreten?


Na dein Ex könnte dir seine 1,5 abtreten - also darauf verzichten. Da weiß ich aber nicht ob die dein neuer Mann auch bekommen würde.

Grins, ganz ehrlich?
Das würde er NIE machen so geizig und Geldgeil wie der is


Hast du keinen Titel erwirkt? Wenn er nachweislich arbeitet, mach das doch... dann wird gepfändet...

Kann ich noch nicht, da ich noch unterhaltsvorschuss beziehe...zudem arbeit er schwarz und keiner weiß wo und wie....
Es spricht nur alles dafür, denn er kann sich trotz Schulden in Höhe von mindestens 55tsd€ nen BMW kombi kaufen, trotz H4....er ist 3 wochen am Stück nicht zu Hause, kommt für 3 Tage und verschwindet wieder....
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