Frage zu Wohngeld!
23.10.2008 19:54
Zitat von jacky1984:
so ganz blick ich nicht durch , eine freundin ist alleinerziehend und muss es beantragen aber NUR für ihren kleinen sohn der anteil ihren anteil bezahlt das amt
Das ist auch jetzt schon so. Wohngeld gibt es auch wenn einer Hartz IV bezieht und der andere nicht. Aber wenn alle Familienmitglieder Hartz IV beziehen, gibt es definiv kein Wohngeld und das ändert sich auch nicht ab 01.01.09.
23.10.2008 19:56
Zitat von jacky1984:
so ganz blick ich nicht durch , eine freundin ist alleinerziehend und muss es beantragen aber NUR für ihren kleinen sohn der anteil ihren anteil bezahlt das amt
Obwohl das Amt ja eigentlich für beide zahlen müsste, da sie im Bezug ist, ist ihr Sohn das automatisch auch, es werden immer alle zusammen berechnet, es sei denn einer is Student und daher nicht Hartz IV berechtigt (sozusagen, da gibts auch noch andere Ausnahmen).
23.10.2008 19:57
Zitat von cj_190580:
Zitat von jacky1984:
so ganz blick ich nicht durch , eine freundin ist alleinerziehend und muss es beantragen aber NUR für ihren kleinen sohn der anteil ihren anteil bezahlt das amt
Das ist auch jetzt schon so. Wohngeld gibt es auch wenn einer Hartz IV bezieht und der andere nicht. Aber wenn alle Familienmitglieder Hartz IV beziehen, gibt es definiv kein Wohngeld und das ändert sich auch nicht ab 01.01.09.
die leben alle beide von hartz IV
23.10.2008 20:09
Zitat von jacky1984:
Zitat von cj_190580:
Zitat von jacky1984:
so ganz blick ich nicht durch , eine freundin ist alleinerziehend und muss es beantragen aber NUR für ihren kleinen sohn der anteil ihren anteil bezahlt das amt
Das ist auch jetzt schon so. Wohngeld gibt es auch wenn einer Hartz IV bezieht und der andere nicht. Aber wenn alle Familienmitglieder Hartz IV beziehen, gibt es definiv kein Wohngeld und das ändert sich auch nicht ab 01.01.09.
die leben alle beide von hartz IV
Na das kann ja dann nicht sein, das für sie die Miete bezahlt wird und für ihn nicht. Hallo, was denn das für ein Amt. Ich kenn mich sowohl mit Hartz IV als auch mit Wohngeld bestens aus. Wenn beide HArtz IV beziehen, sagt die Wohngeldstelle defintiv nein zum Wohngeld, das is mal fakt.
23.10.2008 20:12
hm das schöne ist sie hat heute den brief bekommen und muss es bis zum 1.11 beantragen ABER die zahlen die 97 euro mietanteil nicht denn müsste sie selber dann aus eigener tasche bezahlen bis der antrag durch ist da frag ich mich wovon sie das bezahlen soll
23.10.2008 20:17
Zitat von jacky1984:
hm das schöne ist sie hat heute den brief bekommen und muss es bis zum 1.11 beantragen ABER die zahlen die 97 euro mietanteil nicht denn müsste sie selber dann aus eigener tasche bezahlen bis der antrag durch ist da frag ich mich wovon sie das bezahlen soll
Wer bezahlt den Mietanteil nicht??? Das Amt, is die Wohnung zu groß oder die Miete zu hoch. Ich kann nur sagen, wie es im Gesetz steht.
(2) Empfänger von
1.Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Gesetzes, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind von Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen. WoGg
(2) Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sgb II => und dazu gehören auch die Kosten der Unterkunft
23.10.2008 20:24
die arge möchte es nicht bezahlen , sie geht morgen den antrag stellen beim wohngeld amt und dann soll sie abwarten ob er bewilligt wird oder nicht solange soll sie es aus ihrer tasche zahlen den anteil
23.10.2008 22:06
Zitat von jacky1984:
die arge möchte es nicht bezahlen , sie geht morgen den antrag stellen beim wohngeld amt und dann soll sie abwarten ob er bewilligt wird oder nicht solange soll sie es aus ihrer tasche zahlen den anteil
Mmhh tja, kann ich auch nichts zu sagen, ich würds mir nicht bieten lassen.
23.10.2008 22:17
kann es auch daran liegen das sie unterhaltsvorschuss bekommt?
23.10.2008 22:25
Zitat von jacky1984:
kann es auch daran liegen das sie unterhaltsvorschuss bekommt?
Na das wird zwar mit angerechnet, aber die Miete muss ja trotzdem berücksichtigt werden.
24.10.2008 18:43
Zitat von Sonne82:
Aber ich habe auch mal eine Frage zum Wohngeld.
Wenn das Baby da ist, hat man, soweit ich weiß, mehr Anspruch auf Wohngeld. Wird der Aufschlag erst ab da gerechnet, wo das Wurmi da ist? Oder auch schon einige Monate vor dem ET?
Ich ziehe im Januar mit meinem Freund in eine 3-Raum-Wohnung.
Liebe Grüße
24.10.2008 21:59
Zitat von Sonne82:
Zitat von Sonne82:
Aber ich habe auch mal eine Frage zum Wohngeld.
Wenn das Baby da ist, hat man, soweit ich weiß, mehr Anspruch auf Wohngeld. Wird der Aufschlag erst ab da gerechnet, wo das Wurmi da ist? Oder auch schon einige Monate vor dem ET?
Ich ziehe im Januar mit meinem Freund in eine 3-Raum-Wohnung.
Liebe Grüße
Hallo, das Wohngeld wird fürs Baby erst gezahlt, ab dem Monat, wo es geboren ist. D.H. wenn es am 29. April (nur mal als Beispiel) geboren wird, schnell noch am 30.April Antrag abgeben, kann dann ja der Freund machen. Und dann bekommst du ab April Wohngeld, für April würde es dann nachgezahlt werden.
27.10.2008 10:06
Zitat von cj_190580:
Zitat von Sonne82:
Zitat von Sonne82:
Aber ich habe auch mal eine Frage zum Wohngeld.
Wenn das Baby da ist, hat man, soweit ich weiß, mehr Anspruch auf Wohngeld. Wird der Aufschlag erst ab da gerechnet, wo das Wurmi da ist? Oder auch schon einige Monate vor dem ET?
Ich ziehe im Januar mit meinem Freund in eine 3-Raum-Wohnung.
Liebe Grüße
Hallo, das Wohngeld wird fürs Baby erst gezahlt, ab dem Monat, wo es geboren ist. D.H. wenn es am 29. April (nur mal als Beispiel) geboren wird, schnell noch am 30.April Antrag abgeben, kann dann ja der Freund machen. Und dann bekommst du ab April Wohngeld, für April würde es dann nachgezahlt werden.
Gut zu wissen. Ich danke dir.
LG
29.09.2009 11:59
sooooo ich habe diesen thread nochmal ausgebuddelt,da ich mal eine paar fragen hätte
meine schwägerin lässt sich scheiden. sie hat einen kleinen sohn,der nächste woche 2 jahre alt wird.
sie und ihr mann empfangen arbeitslosengeld,da ihr mann vor kurzem arbeitslos wurde.
nun wäre meine frage, was ihr dann zustehen würde und ob jemand schon erfahrungen hat,was eine scheidung im bezug auf das arbeitslosengeld angeht.
auch blicke ich bei dem wohngeld nicht ganz durch wegen den mietstufen etc
werden die mietstufen nun über den kreis,oder die gemeinde berechnet? oder doch ganz anders?
wie viel m² dürfte die wohnung ca haben (ich weiß ja,dass es von kreis zu kreis variieren kann )?
ich hoffe,dass ihr mir da etwas weiterhelfen könntet
schonmal danke und liebe grüße
meine schwägerin lässt sich scheiden. sie hat einen kleinen sohn,der nächste woche 2 jahre alt wird.
sie und ihr mann empfangen arbeitslosengeld,da ihr mann vor kurzem arbeitslos wurde.
nun wäre meine frage, was ihr dann zustehen würde und ob jemand schon erfahrungen hat,was eine scheidung im bezug auf das arbeitslosengeld angeht.
auch blicke ich bei dem wohngeld nicht ganz durch wegen den mietstufen etc
werden die mietstufen nun über den kreis,oder die gemeinde berechnet? oder doch ganz anders?
wie viel m² dürfte die wohnung ca haben (ich weiß ja,dass es von kreis zu kreis variieren kann )?
ich hoffe,dass ihr mir da etwas weiterhelfen könntet
schonmal danke und liebe grüße
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