Frage wegen Unterhalt
09.01.2010 23:34
Wenn man Alleinerziehend ist, dann bekommt man ja 133€
wenn der Vater nicht Zahlen kann.
Wie ist es aber, wenn man mit dem jenigen zusammen zieht.
bekommt man dann dennoch Unterhaltsvoschuss, oder fällt es dann weg.
Egal ob er so nicht richtig Zahlen könnte. Weil da ändert sich ja nichts, außer das wir zusammen leben würden.
Also, fällt es dann weg, oder bleibt es ?
wenn der Vater nicht Zahlen kann.
Wie ist es aber, wenn man mit dem jenigen zusammen zieht.
bekommt man dann dennoch Unterhaltsvoschuss, oder fällt es dann weg.
Egal ob er so nicht richtig Zahlen könnte. Weil da ändert sich ja nichts, außer das wir zusammen leben würden.
Also, fällt es dann weg, oder bleibt es ?
09.01.2010 23:39
also, ich bekomme nur 117euro unterhaltsvorschuss...
und wenn du mit jemanden zusammen ziehst, ist es egal. denn es ändert sich nichts an der situation, dass der vater der vater ist und somit aufkommen muss für sein kind.
nur wie es aussieht, wenn ihr zwei heiratet, kann ich dir nicht sagen, damit bin ich nicht vertraut.
und wenn du mit jemanden zusammen ziehst, ist es egal. denn es ändert sich nichts an der situation, dass der vater der vater ist und somit aufkommen muss für sein kind.
nur wie es aussieht, wenn ihr zwei heiratet, kann ich dir nicht sagen, damit bin ich nicht vertraut.
09.01.2010 23:39
also, ich bekomme nur 117euro unterhaltsvorschuss...
und wenn du mit jemanden zusammen ziehst, ist es egal. denn es ändert sich nichts an der situation, dass der vater der vater ist und somit aufkommen muss für sein kind.
nur wie es aussieht, wenn ihr zwei heiratet, kann ich dir nicht sagen, damit bin ich nicht vertraut.
und wenn du mit jemanden zusammen ziehst, ist es egal. denn es ändert sich nichts an der situation, dass der vater der vater ist und somit aufkommen muss für sein kind.
nur wie es aussieht, wenn ihr zwei heiratet, kann ich dir nicht sagen, damit bin ich nicht vertraut.
09.01.2010 23:44
wenn du mit dem Vater des Kindes zusammenziehst, fällt es weg
09.01.2010 23:45
2 verschiedenen Antworten... und was stimmt nun ^^
wie gesagt ich bekomme NOCH 133€.
Das wurde ja erhöht von 117€ auf 133€
wie gesagt ich bekomme NOCH 133€.
Das wurde ja erhöht von 117€ auf 133€
09.01.2010 23:48
Also, wenn du mit dem Vater des Kindes zusammen ziehst, ist er ja nich Unterhaltspflichtig. Somit seht dir auch kein UVG zu.
So weiß ich es.
So weiß ich es.
09.01.2010 23:48
Also, wenn du mit dem Vater des Kindes zusammen ziehst, ist er ja nich Unterhaltspflichtig. Somit seht dir auch kein UVG zu.
So weiß ich es.
So weiß ich es.
09.01.2010 23:48
Wenn du mit einem Fremden zusammen ziehst bekommst du es weiter aber doch ned wenn du mit dem Kindsvater zusammenziehst..
Dann könnten ja zig Mütter die mit dem Kindsvater zusammen leben Unterhaltsvorschuss beantragen na das wäre es ja..
Dann könnten ja zig Mütter die mit dem Kindsvater zusammen leben Unterhaltsvorschuss beantragen na das wäre es ja..
09.01.2010 23:49
Zitat von Mami 2001:
wenn du mit dem Vater des Kindes zusammenziehst, fällt es weg
da muss ich dir widersprechen. sorry. also ich hab mit meinem ex zusammen gewohnt und hab trotzdem unterhaltsvorschuss bekommen.
09.01.2010 23:49
Zitat von Nessie26:
Zitat von Mami 2001:
wenn du mit dem Vater des Kindes zusammenziehst, fällt es weg
da muss ich dir widersprechen. sorry. also ich hab mit meinem ex zusammen gewohnt und hab trotzdem unterhaltsvorschuss bekommen.
Im Ernst jetzte??Mit welcher Berechtigung??Das finde ich ja krass...
09.01.2010 23:52
Zitat von xXMamaeinerPüppyXx:
Zitat von Nessie26:
Zitat von Mami 2001:
wenn du mit dem Vater des Kindes zusammenziehst, fällt es weg
da muss ich dir widersprechen. sorry. also ich hab mit meinem ex zusammen gewohnt und hab trotzdem unterhaltsvorschuss bekommen.
Im Ernst jetzte??Mit welcher Berechtigung??Das finde ich ja krass...
Kann ich nicht nachvollziehen. Warum? Der vater ist doch da und es kommt geld. Egal ob von der Arge oder sonst wie, da muss kein UVG kommen
09.01.2010 23:52
Zitat von Mami 2001:
Zitat von xXMamaeinerPüppyXx:
Zitat von Nessie26:
Zitat von Mami 2001:
wenn du mit dem Vater des Kindes zusammenziehst, fällt es weg
da muss ich dir widersprechen. sorry. also ich hab mit meinem ex zusammen gewohnt und hab trotzdem unterhaltsvorschuss bekommen.
Im Ernst jetzte??Mit welcher Berechtigung??Das finde ich ja krass...
Kann ich nicht nachvollziehen. Warum? Der vater ist doch da und es kommt geld. Egal ob von der Arge oder sonst wie, da muss kein UVG kommen
Das sehe ich allerdings genauso...
09.01.2010 23:52
Zitat von Nessie26:
Zitat von Mami 2001:
wenn du mit dem Vater des Kindes zusammenziehst, fällt es weg
da muss ich dir widersprechen. sorry. also ich hab mit meinem ex zusammen gewohnt und hab trotzdem unterhaltsvorschuss bekommen.
hattest du das nicht angegeben, oder warum haste es noch bekommen.
Ok. Dachte eig. man bekommt es nicht mehr, wollt mir aber hier nochmal sicher gehen.
09.01.2010 23:55
hab das jetzt mit den 133€ mal gegooglet... das wusst ich garnicht, hab gedacht nur kg wurde erhöht... naja...
jedenfalls wenn du mit dem vater (erzeuger) wieder zusammen ziehst oder zum ersten mal, dann steht dir kein UV zu. sondern nur dann, solange du mit dem "erzeuger" nicht zusammen wohnst.
wenn du nen neuen partner hast, bleibt alles wie gehabt
jedenfalls wenn du mit dem vater (erzeuger) wieder zusammen ziehst oder zum ersten mal, dann steht dir kein UV zu. sondern nur dann, solange du mit dem "erzeuger" nicht zusammen wohnst.
wenn du nen neuen partner hast, bleibt alles wie gehabt
09.01.2010 23:56
Zitat von hopeless:
hab das jetzt mit den 133€ mal gegooglet... das wusst ich garnicht, hab gedacht nur kg wurde erhöht... naja...
jedenfalls wenn du mit dem vater (erzeuger) wieder zusammen ziehst oder zum ersten mal, dann steht dir kein UV zu. sondern nur dann, solange du mit dem "erzeuger" nicht zusammen wohnst.
wenn du nen neuen partner hast, bleibt alles wie gehabt
so kenn ich das auch
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