Mütter- und Schwangerenforum

Frage um Kinderzuschlag

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Dreamgate
35234 Beiträge
24.09.2012 06:28
Guten Morgen

Ich habe nun Kindergeldzuschlag bewilligt bekommen.

Nun frage ich mich:
Wann wird das ausgezahlt?
Wird das gesondert gezahlt oder zusammen mit dem Kindergeld?

Lg Dream
iceangel29
8193 Beiträge
24.09.2012 06:47
ich denke mal zusammen mit dem kindergeld - kommt ja aus der selben Kasse
Darf ich fragen wieviel das zusätzlich ist ?!
fiosa
2971 Beiträge
24.09.2012 06:54
Zusammen mit dem kindergeld....
__Laauraa
2039 Beiträge
24.09.2012 07:02
darf ich mal fragen wann man das bekommt ?
kenn das gar nicht ... muss mir wohl vor lauter antràgen u.d infos untergegangen sein
24.09.2012 07:04
Beim erstenmal gegenbenefalls extra ansonsten zusammen mitd em Kindergeld.
fiosa
2971 Beiträge
24.09.2012 07:11
Zitat von __Laauraa:

darf ich mal fragen wann man das bekommt ?
kenn das gar nicht ... muss mir wohl vor lauter antràgen u.d infos untergegangen sein
Das ist z.B. für Geringverdiener. Du hast evtl Anrecht drauf, wenn du arbeitest, jedoch am Existenzminimum lebst.
Ich hab es damals beantragt, um drei Monate zu überbrücken wo ich absolut einkommenslos war....d.h. Elterngeld lief aus, mein Krippenplatz stand mir aber erst 3 Monate später zur Verfügung. Somit hatte ich kein Anspruch auf ALG1 wegen fehlender Betreuung fürs Kind...somit kein Geld. Aber Anspruch dann auf Kinderzuschlag.
nancy0209
1087 Beiträge
24.09.2012 07:35
der höchstbetrag beträgt 140 euro pro kind was man da bekommen kann! aber nur für max 36 monate glaube ich!
roedchen
2768 Beiträge
24.09.2012 08:19
Mal eine Frage, das heißt, zb. Mein Freund (Eheähnliche Gemeinschaft) und ich haben ein Einkommen aus seinem Arbeitslosen Geld und meinem Elterngeld.
Haben insgesammt zwei Kinder (eins geht in die Krippe). Und haben ein ungefähres Einkommen von 1500 €. Würde es uns da dann zu stehen??
iceangel29
8193 Beiträge
24.09.2012 08:21
Zitat von roedchen:

Mal eine Frage, das heißt, zb. Mein Freund (Eheähnliche Gemeinschaft) und ich haben ein Einkommen aus seinem Arbeitslosen Geld und meinem Elterngeld.
Haben insgesammt zwei Kinder (eins geht in die Krippe). Und haben ein ungefähres Einkommen von 1500 €. Würde es uns da dann zu stehen??



hier ist ein rechner dazu
http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Sozial es/Kinderzuschlagrechner.php
Poisonsweety
1398 Beiträge
24.09.2012 08:50
Ich hab dazu auch mal eine Frage Wann hast du deins beantragt?? Ich habe unseres ende Juli beantragt und immer noch nix von gehört, ist das normal dass das so lange dauert?
fiosa
2971 Beiträge
24.09.2012 11:15
Zitat von Poisonsweety:

Ich hab dazu auch mal eine Frage Wann hast du deins beantragt?? Ich habe unseres ende Juli beantragt und immer noch nix von gehört, ist das normal dass das so lange dauert?
Nein, ich würde nochmal anrufen und nachfragen.
Dreamgate
35234 Beiträge
24.09.2012 13:34
Zitat von Poisonsweety:

Ich hab dazu auch mal eine Frage Wann hast du deins beantragt?? Ich habe unseres ende Juli beantragt und immer noch nix von gehört, ist das normal dass das so lange dauert?


Ich hab am 30. Juli den Antrag abgegeben und hatte Samstag die Bewilligung im Briefkasten
Dreamgate
35234 Beiträge
24.09.2012 13:35
Zitat von roedchen:

Mal eine Frage, das heißt, zb. Mein Freund (Eheähnliche Gemeinschaft) und ich haben ein Einkommen aus seinem Arbeitslosen Geld und meinem Elterngeld.
Haben insgesammt zwei Kinder (eins geht in die Krippe). Und haben ein ungefähres Einkommen von 1500 €. Würde es uns da dann zu stehen??



Einfach versuchen...mehr als ablehnen können sie nicht
Dreamgate
35234 Beiträge
24.09.2012 13:37
Zitat von nancy0209:

der höchstbetrag beträgt 140 euro pro kind was man da bekommen kann! aber nur für max 36 monate glaube ich!


Nee, das gibts so lange wie du auch Kindergeld bekommst...natürlich nur, wenn das Einkommen weiterhin zu gering ist und sich nichts geändert hat. Man muss es allerdings nach einem Jahr neu beantragen soweit ich weiß
Dreamgate
35234 Beiträge
24.09.2012 14:14
Zitat von iceangel29:

ich denke mal zusammen mit dem kindergeld - kommt ja aus der selben Kasse
Darf ich fragen wieviel das zusätzlich ist ?!


Pro Kind ist der Höchstsatz 140 €.
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