Mütter- und Schwangerenforum

Frage bzgl. Steuerklassenwechsel / Geburt Kind

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Wunschmama2011
220 Beiträge
27.07.2011 11:58
Es kann schon sein, dass eine Nachzahlung dadurch verursacht wird, da ja bei der Einkommensteuererklärung das Elterngeld mit dem Progressionvorbehalt "nachversteuert" wird. Und hier kann der Steuerklassenwechsel Auswirkungen haben. Dies hat uns auch unser Finanzamt gesagt.

Zitat von Viala:

Geht das überhaupt? Ich dachte, wegen Elterngeld geht das so nicht bzw. lohnt sich nicht, da die nachzahlung zu hoch ist?
daggys17
627 Beiträge
27.07.2011 12:01
Zitat von zlatka:

Ähm, Elterngeld ist steuerfrei, also ist es völlig wurscht in welcher Steuerklasse du bist, kannst du auch jetzt schon ändern lassen

Das stimmt so nicht. Elterngeld wir nach dem vorherigen Netto-Lohn errechnet. Darum nimmt die Lohnsteuerklasse vor der Geburt schon Einfluss auf die Höhe. Und zum Thema Steuerfrei: Das ist eine böse Falle. Es stimmt, das Lohnersatzleistungen wie Elterngeld nicht versteuert werden. ABER: Sie werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, wenn es um die Berechnung des Steuersatzes geht. Dieser Steuersatz wird dann wieder auf das Einkommen ohne Elterngeld angewandt. Dadurch kommt es meist zu einem höheren Steuersatz und es werden fette Nachzahlungen fällig.
JaMiLe
725 Beiträge
27.07.2011 12:36
Also wir mussten eine Nachzahlung leisten für das Jahr wo ich Elterngeld bezogen habe, weil ich für das Elterngeld keine Steuern bezahlt habe. Ich fand das schon sehr heftig damals. Vielleicht sieht es ja anders aus wenn man das Elterngeld über mehrere Jahre verteilt erhält, weil ich habe ja mein Elterngeld im Jahr 2009 erhalten von Januar bis Oktober.
zlatka
2140 Beiträge
27.07.2011 13:07
Zitat von daggys17:

Zitat von zlatka:

Ähm, Elterngeld ist steuerfrei, also ist es völlig wurscht in welcher Steuerklasse du bist, kannst du auch jetzt schon ändern lassen

Das stimmt so nicht. Elterngeld wir nach dem vorherigen Netto-Lohn errechnet. Darum nimmt die Lohnsteuerklasse vor der Geburt schon Einfluss auf die Höhe. Und zum Thema Steuerfrei: Das ist eine böse Falle. Es stimmt, das Lohnersatzleistungen wie Elterngeld nicht versteuert werden. ABER: Sie werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, wenn es um die Berechnung des Steuersatzes geht. Dieser Steuersatz wird dann wieder auf das Einkommen ohne Elterngeld angewandt. Dadurch kommt es meist zu einem höheren Steuersatz und es werden fette Nachzahlungen fällig.


Ja, das sie vor der Geburt nicht wechseln soll das ist klar, hatte das aber so verstanden als wäre die betroffene Userin ja eh schon daheim und bekommt schon Elterngeld, deswegen meinte ich kann sie es ja jetzt auch gleich ändern.
Weiß schon wie sich das ganze berechnet, arbeite in einer Steuerkanzlei
Steuerfrei ist es, unterliegt aber eben dem Progressionsvorbehalt.
27.07.2011 13:29
Unsere Steuerberaterin hat uns geraten nicht zu wechsel da wir sonst in der Elternzeit immer Geld nachzahlen müßen, wir lassen jetzt 4/4.
palule
10755 Beiträge
27.07.2011 15:12
ich denke eigentlich isses nicht wirklich lohnenswert zu wechseln, klar gibts erstmal monatlich mehr netto, dafür weniger bei der einkommensteuererklärung, oder wie schon mehrfach geschrieben, sogar nachzahlungen, was du ja sicher auch nicht willst. evtl kannst du dir das ja mal beim steuerberater durchrechnen lassen ob es was bringt, aber ich würde es lassen...
27.07.2011 16:22
Sorry, wenn ich mich auch mal einmische.

Ich habe gerade heute auch die Frage der Steuerklassen im Kopf gehabt.
Mein Mann und ich haben beide 4. Wir möchten, wenn Gott will, nächstes Jahr Eltern werden.
Habe ich das richtig verstanden, das wir nach der Geburt die Steuerklassen nicht ändern sollten?

Was ist danach? Wenn ich z.B. nur ein Jahr elterngeld beziehe und danach zuhause bleibe und nicht mehr arbeiten gehen (oder auf 400 EUR basis)?
muehlchen
74 Beiträge
27.07.2011 20:34
Hallo,

also wir haben nach der Geburt unseres Sohnes die Steuerklassen nicht gewechselt und sind beide in der 4 geblieben. Es ist wirklich meist so, dass wen man in die günstigere 5/3 wechselt man mindestens 1nen kompletten Elterngeldmonat zur Seite legen muss um die Nachzahlung leisten zu können.

LG
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