Frage auf Bezug ALG1 und ALG2
09.10.2012 15:26
Zitat von ICH2011:
Zitat von sweety24:
Hallo ich hab bei so was keine Ahnung.
Ich habe heute mein Alg1 Bescheid bekommen da 681,30 Euro Jeden Monat, mein Mann bekommt dazu mit unserem Kinder Harz2 ( ALG2) ..
Heute war ich zwei mal auf dem Arbeitsamt.
Die sagten mir das ich nur
Ich : Alg 1 bekomme 681.30
Mein Mann : Elterngeld 300 Euro
Unsere zwei Kinder nur 184 Kindergeld also zusammen 368 Euro
Alles zusammen wäre es : 1349,30 Euro für vier Köpfige Familie.
Von 1349,30 muss die Miete 418 eure weg, strom etc.. bleibt nicht viel übrieg.![]()
Ich will schon weg von da, grad erst ein Monat arbeitslos und ich will weg von da. Hoffe bekomme schnell eine Arbeit.![]()
Aber meine frage ist die summe für 4 Mann OK ( 1348,30)
Finde bloß komisch die lange auf Har4 sitzen ( kenne viele ) bekommen ohne arbeit 1600 oder bisse mehr ) und wir jetzt so wenig
Eiegntlich müsste erw eiter Hartz4 zuschuss bekommen ,aber deins wird dort abgezoegn!!.
Ich bekomme beides ALG1 und ALG2 und habe mit meinen KIndern zusammen ca 1550 (inkluive meines nebnevrdinstes--also die 100Euro die man mehr hat)
lg
Das ist was ich nicht Verstehe??? Und wir mit 4 Person bekommen weniger. Da stimmt doch was nicht.
Aber bei uns im Amt wollen die nichts erklären und nicht mal reden.
09.10.2012 15:27
habt ihrs mal mit Wohngeld versucht?
Wenn kein ALG II bewilligt wird, kann das ggf noch gezahlt werden..
ich habe damals in der geimensamen Wohnung mit meinem Ex auch kein ALG II durchbekommen, weil sein Gehalt angerechnet wurde. eider berücksichtigen die Ämter Faktoren wie Schulden, Auto,... nicht bei den ausgaben. Da wars für uns auch eng.
Wenn kein ALG II bewilligt wird, kann das ggf noch gezahlt werden..
ich habe damals in der geimensamen Wohnung mit meinem Ex auch kein ALG II durchbekommen, weil sein Gehalt angerechnet wurde. eider berücksichtigen die Ämter Faktoren wie Schulden, Auto,... nicht bei den ausgaben. Da wars für uns auch eng.
09.10.2012 15:30
Das klingt als wärst du in der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt? Weil du immer schreibst, dein Mann würde Alg II beziehen. Ihr bildet alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft, von daher ist die Aussage, dein Alg I würde bei deinem Mann angerechnet werden, nicht korrekt. Es wird bei DIR als Teil der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, lediglich der von mir bereits erwähnte evtl. Einkommensüberhang würde bei deinem Mann angerechnet. Das klingt alles sehr merkwürdig. Geh nochmal hin und lass es dir genau erklären, wie sie zu dieser Entscheidung kommen!!
09.10.2012 15:30
Zitat von Azala:
habt ihrs mal mit Wohngeld versucht?
Wenn kein ALG II bewilligt wird, kann das ggf noch gezahlt werden..
ich habe damals in der geimensamen Wohnung mit meinem Ex auch kein ALG II durchbekommen, weil sein Gehalt angerechnet wurde. eider berücksichtigen die Ämter Faktoren wie Schulden, Auto,... nicht bei den ausgaben. Da wars für uns auch eng.
Ist ja traurig jetzt, muss mich richtig einengen. Aber ok, jetzt suche ich Fleißig neuen Job und will raus aus dem Amt.
Weil das einzige was ich nicht begreife , wieso einige die viele Jahre Harz4 beziehen zumbeispiel eine Familie mit 2 Kindern. Bekommen da mehr und ich nach der Arbeit , bekomme weniger....
Wo ist die gerechtigkeit
09.10.2012 15:31
Zitat von Azala:
habt ihrs mal mit Wohngeld versucht?
Wenn kein ALG II bewilligt wird, kann das ggf noch gezahlt werden..
ich habe damals in der geimensamen Wohnung mit meinem Ex auch kein ALG II durchbekommen, weil sein Gehalt angerechnet wurde. eider berücksichtigen die Ämter Faktoren wie Schulden, Auto,... nicht bei den ausgaben. Da wars für uns auch eng.
Nein Wohngeld noch nicht, müssen wir mal versuchen
09.10.2012 15:32
Zitat von Sommerkind:
Das klingt als wärst du in der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt? Weil du immer schreibst, dein Mann würde Alg II beziehen. Ihr bildet alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft, von daher ist die Aussage, dein Alg I würde bei deinem Mann angerechnet werden, nicht korrekt. Es wird bei DIR als Teil der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, lediglich der von mir bereits erwähnte evtl. Einkommensüberhang würde bei deinem Mann angerechnet. Das klingt alles sehr merkwürdig. Geh nochmal hin und lass es dir genau erklären, wie sie zu dieser Entscheidung kommen!!
Hab heute meine Bescheide zu meiner Anwältin geschafft und bevor die mich anrief , meinte sie wir müssen gegen den Bescheid von ALG2 vorgehen.
Weil uns steht definitiv mehr und die ziehen mich unter der Nase...
Aber alles weitere Werde ich erst am Freitag erfahren da ich , erst ein Termin hab
09.10.2012 15:46
Ich bin alleinerziehend und habe 4 Kinder .
wir haben mit Kindergeld insgesammt 1880 € . davon aber miete 692 ab und der ganze rest . bleibt nicht viel .
wir haben mit Kindergeld insgesammt 1880 € . davon aber miete 692 ab und der ganze rest . bleibt nicht viel .
09.10.2012 15:52
Ich könnte mir auch vorstellen, dass euch mehr zusteht.
Allein, weil deine Kinder Anspruch auf Sozialgeld haben (das liegt etwa bei 120 €/pro Kind) Also ich habe eine Freundin, die bis zum Eintritt ins Studium übergangsweise für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft (2Kinder) Hartz4 bekam, danach bekamen/bekommen derzeit nur die Kinder anteilig ihr Geld und sie halt BaFöG.
Aber das ist auch sehr abhängig vom Bearbeiter. Denn ich steckte in der gleichen Situation, wir bekamen nach meiner Immatrikulation NICHTS mehr, mit den Worten, beantragen sie doch BaFöG. Was mit der Übergangszeit von ca 3 Monaten ist (solang dauert ja meist so ein Antrag) wollte mir dort auch keiner sagen, ich stand in der Zeit mit meinem KG, dem meines Kindes und UV da. Nicht viel und schon gar nicht ausreichend für Miete....hätte ich zu dem Zeitpunkt meine oben genannte Freundin schon gekannt, hätt ich da auch ordentlich aufn Tisch gehaun.
Ansonsten kann es auch sein, dass deine Kinder Anspruch auf Wohngeld haben.
Egal wie und egal was. Mache einen Termin bei einem Mitarbeiter. Deine Fragen können im besten Fall dort geklärt werden.
Alles Gute!
Allein, weil deine Kinder Anspruch auf Sozialgeld haben (das liegt etwa bei 120 €/pro Kind) Also ich habe eine Freundin, die bis zum Eintritt ins Studium übergangsweise für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft (2Kinder) Hartz4 bekam, danach bekamen/bekommen derzeit nur die Kinder anteilig ihr Geld und sie halt BaFöG.
Aber das ist auch sehr abhängig vom Bearbeiter. Denn ich steckte in der gleichen Situation, wir bekamen nach meiner Immatrikulation NICHTS mehr, mit den Worten, beantragen sie doch BaFöG. Was mit der Übergangszeit von ca 3 Monaten ist (solang dauert ja meist so ein Antrag) wollte mir dort auch keiner sagen, ich stand in der Zeit mit meinem KG, dem meines Kindes und UV da. Nicht viel und schon gar nicht ausreichend für Miete....hätte ich zu dem Zeitpunkt meine oben genannte Freundin schon gekannt, hätt ich da auch ordentlich aufn Tisch gehaun.
Ansonsten kann es auch sein, dass deine Kinder Anspruch auf Wohngeld haben.
Egal wie und egal was. Mache einen Termin bei einem Mitarbeiter. Deine Fragen können im besten Fall dort geklärt werden.
Alles Gute!
09.10.2012 18:47
Zitat von sweety24:
Zitat von Sommerkind:
Das klingt als wärst du in der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt? Weil du immer schreibst, dein Mann würde Alg II beziehen. Ihr bildet alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft, von daher ist die Aussage, dein Alg I würde bei deinem Mann angerechnet werden, nicht korrekt. Es wird bei DIR als Teil der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, lediglich der von mir bereits erwähnte evtl. Einkommensüberhang würde bei deinem Mann angerechnet. Das klingt alles sehr merkwürdig. Geh nochmal hin und lass es dir genau erklären, wie sie zu dieser Entscheidung kommen!!
Hab heute meine Bescheide zu meiner Anwältin geschafft und bevor die mich anrief , meinte sie wir müssen gegen den Bescheid von ALG2 vorgehen.
Weil uns steht definitiv mehr und die ziehen mich unter der Nase...
Aber alles weitere Werde ich erst am Freitag erfahren da ich , erst ein Termin hab
Ich teile die Meinung deiner Anwältin, würde auch sagen da stimmt was nicht.. Bist du in dem Bescheid überhaupt mit aufgeführt? Las sich bisher irgendwie nicht so..
09.10.2012 18:53
1348 klingt meiner meinung nach ok. wir haben zu dritt 1065 bekommen und da wurde dann miete und alles abgezogen. ihr habt ja dann mit einer person mehr fast 200 euro mehr, von demher
09.10.2012 18:56
das liegt wohl daran, das das elterngeld (300 euro) auf alg 2 angerechnet wird und das kindergeld ebenfalls... somit bleibt ja kein oder nur sehr wenig alg 2 übrig für deinen mann + kinder, leider.
daher müsste die Berechnung soweit stimmen.
daher müsste die Berechnung soweit stimmen.
09.10.2012 19:01
Achso... mein freund und ich, haben während der Elternzeit übrigens auch Alg 1 und Alg 2 bekommen. wir haben zu dritt ca 1500 Euro gehabt! Das lag aber daran, das ich vorher arbeiten war. Wenn man vor der geburt des Kindes gearbeitet hat, sind 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei, falls man danach von Alg1/2 abhängig wird.
Euer fehler- was euch das Jobcenter nicht gesagt hat- ist, das dein Mann das elterngeld bekommt. Ihm wird das 100% angerechnet. Da er ja alg 2 bezieht, nehme ich an, das er vor der geburt nicht arbeiten gewesen ist. Wenn DU allerdings das Elterngeld beziehst, habt ihr 300 euro mehr, die niemand euch anrechnen darf, weil diese 300 aus einer ehemaligen Beschäftigung kommen.
Euer fehler- was euch das Jobcenter nicht gesagt hat- ist, das dein Mann das elterngeld bekommt. Ihm wird das 100% angerechnet. Da er ja alg 2 bezieht, nehme ich an, das er vor der geburt nicht arbeiten gewesen ist. Wenn DU allerdings das Elterngeld beziehst, habt ihr 300 euro mehr, die niemand euch anrechnen darf, weil diese 300 aus einer ehemaligen Beschäftigung kommen.
09.10.2012 21:49
Zitat von hafenperle:
1348 klingt meiner meinung nach ok. wir haben zu dritt 1065 bekommen und da wurde dann miete und alles abgezogen. ihr habt ja dann mit einer person mehr fast 200 euro mehr, von demher
Da ist ja was falsch, weil bei uns hier bekommen soviel zwei Personen .
Was ihr zu dritt bekommen habt
09.10.2012 21:55
Zitat von sweety24:
Zitat von hafenperle:
1348 klingt meiner meinung nach ok. wir haben zu dritt 1065 bekommen und da wurde dann miete und alles abgezogen. ihr habt ja dann mit einer person mehr fast 200 euro mehr, von demher
Da ist ja was falsch, weil bei uns hier bekommen soviel zwei Personen .
Was ihr zu dritt bekommen habt
ne... kommt eben auf die miete an usw. wir haben zu 2. auch erst 1065 bekommen und zu dritt 1125 alg 2....
also viel mehr is das nicht! da kam aber dann noch 300 elterngeld drauf... + 80 euro von nem kleinen job...
09.10.2012 22:12
Zitat von Sonce:
Zitat von sweety24:
Zitat von hafenperle:
1348 klingt meiner meinung nach ok. wir haben zu dritt 1065 bekommen und da wurde dann miete und alles abgezogen. ihr habt ja dann mit einer person mehr fast 200 euro mehr, von demher
Da ist ja was falsch, weil bei uns hier bekommen soviel zwei Personen .
Was ihr zu dritt bekommen habt
ne... kommt eben auf die miete an usw. wir haben zu 2. auch erst 1065 bekommen und zu dritt 1125 alg 2....
also viel mehr is das nicht! da kam aber dann noch 300 elterngeld drauf... + 80 euro von nem kleinen job...
Hab zumbeispiel jetzt bei Arbeitslosenrechner ausgerechnet das man dann insgesamt mit Kindergeld , Elterngeld zusammen
1.530,00€ bekommen würde für 4 person Haushalt
- Dieses Thema wurde 4 mal gemerkt